Rechtstipps und Urteile
31.08.2011
Kein Ersatz von Benzinkosten
Die Halterin eines PKW ließ sich eine LPG-Autogasanlage für rund 1.900 Euro in ihr Gefährt einbauen. Die erwies sich allerdings sehr bald als mangelhaft. Letztendlich verlangte sie die Rückzahlung der Einbaukosten, die Kosten für den Ausbau der Anlage sowie Ersatz der Benzinmehrkosten in Höhe von rund 1.600 Euro, die sie wegen der mangelhaften Gasanlage für die Nutzung des Autos im Benzinbetrieb aufwenden musste. Das OLG hat zwar einen Anspruch auf Rückabwicklung des Vertrages bejaht, jedoch einen Anspruch der Klägerin auf Schadensersatz wegen entstandener Mehrkosten für die Nutzung des Fahrzeugs im Benzinbetrieb verneint. Laut ARAG Experten muss sich die Dame auf den Mehraufwand von rund 1.600 Euro die zurückverlangten – und damit ersparten – Einbaukosten von 1.900 Euro anrechnen lassen (OLG Oldenburg, Az.: 13 U 59/11).