Rechtstipps und Urteile
30.07.2009
Mit dem Quad durch den Straßenverkehr
Wer mit einem Quad unterwegs ist, dem ist die Aufmerksamkeit der Passanten sicher. Denn die kleinen vierrädrigen Geländewagen ziehen sofort alle Blicke auf sich. Im alltäglichen Straßenverkehr ist das Fahren von Quads in ihrer Originalversion allerdings untersagt. ARAG Experten erklären, unter welchen Voraussetzungen die offenen Spaßmobile nicht nur ins Gelände, sondern auch auf die Straße dürfen.
Kleine Kraftpakete
Ursprünglich entwickelt wurden die Quads für den Einsatz beim Militär. Sie werden auch als „All Terrain Vehicles“ (ATVs) bezeichnet, zu Deutsch etwa „All-Gelände-Fahrzeug“. Als eines der ersten Quads gilt der „Kraka“ (Abkürzung für „Kraftkarren“), den die Firma Faun 1962 für die Bundeswehr entwarf. Quads sind grundsätzlich nicht für den Einsatz im öffentlichen Straßenverkehr zugelassen, darauf weisen bereits ihre Hersteller hin. Wer mit seinem Quad auf die Straße will, muss es meist umbauen. ARAG Experten weisen außerdem darauf hin, dass Quads grundsätzlich zulassungspflichtig sind. Das bedeutet, sie benötigen ein Kfz-Kennzeichen. Ausgenommen von der Zulassungspflicht sind nur die in § 3 II f FZV geannten Laichtkraftfahrzeuge. Dies sind vierrädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leermasse von nicht mehr als 350 kg., mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h, mit Fremdzündungsmotor, dessen Hubraum nicht mehr als 50 cm3 beträgt oder mit einem anderen Verbrennungsmotor, dessen maximale Nennleistung nicht mehr als 4 kW beträgt.
Mit Sicherheit mehr Spaß
Zunächst einmal muss klar gestellt werden, dass für das Führen eines Quads ein Führerschein erforderlich ist. Grundsätzlich ist das die Fahrerlaubnis der Klasse B erforderlich, seit dem 01.01.2005 besteht jedoch auch die Möglichkeit, ab einem Alter von 16 Jahren die Führerscheinklasse S zu erwerben, so die ARAG Experten. Oben offen, unten vier Räder: Quads sehen aus wie eine Mischung aus Auto und Motorrad. Trotz der Ähnlichkeit zum PKW hat der Gestzgeber eine Helmpflicht für Quad Fahrer vorgeschrieben. Wer Krafträder oder offene drei- oder mehrrädrige Kraftfahrzeuge mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von über 20 km/h führt, sowie auf oder in ihnen mitfährt, muss während der Fahrt einen geeigneten Schutzhelm tragen”, so der offizielle Wortlaut.
Übung macht den Meister
Ungeübte Fahrer sollten sich genügend Zeit nehmen, das Fahrzeug kennenzulernen. Zwar ähnelt der Lenker dem eines Motorrads, aber die Bedienung unterscheidet sich erheblich. Während beim Motorrad mit dem Drehgriff Gas gegeben wird, besitzt ein Quad oftmals einen Hebel, der mit dem rechten Daumen bedient wird. Auch die Kurvenlage ist ungewohnt und kann für Anfänger gefährlich werden. Das Quad kippt schnell, ein Ausgleich der Fliehkräfte durch den Oberkörper wie beim Motorradfahren ist kaum möglich. Auch wenn beim Quadfahren keine Helmpflicht besteht, raten ARAG Experten dazu, einen Schutzhelm zu tragen. Dann steht einem sicheren Ausflug mit hohem Spaßfaktor nichts mehr im Wege.