Wer haftet, wenn ein ausgebüxtes Pferd einen Autounfall verursacht?
21.03.2014
Läuft ein Pferd eines gewerblichen Tierhalters vom Hof und verursacht auf einer nahe gelegenen Straße einen Unfall, muss der Besitzer des Tieres für den Schaden aufkommen. Das muss er nach Ansicht der ARAG Experten auch dann, wenn das Pferd nur deshalb ausreißen konnte, weil Unbekannte die Hoftore offen gelassen haben. Der Hof- und Pferdebesitzer hätte dafür Sorge tragen müssen, dass die Tore geschlossen bleiben – ggf. muss er sie sogar abschließen (OLG Nürnberg, Az.: 9 U 3987/03).