Autodiebstahl: Was tun?
30.08.2019
In Deutschland werden jedes Jahr knapp 20.000 Pkw gestohlen. Diese Zahlen sind seit zehn Jahren einigermaßen stabil. Das ist für die rechtmäßigen Eigentümer der Autos nicht nur ärgerlich, es entsteht dadurch auch erheblicher finanzieller Schaden. Dazu kommen Laufereien und Behördengänge. Was im Ernstfall zu tun ist, erläutern ARAG Experten.
Welche Versicherung zahlt?
Damit eine Versicherung den entstandenen Schaden ersetzt, ist mindestens eine Teilkasko-Versicherung nötig. Haben Sie nur eine Kfz-Haftpflichtversicherung, gehen Sie leider leer aus und bleiben auf dem entstandenen Schaden sitzen.
Wenn Sie eine Teil- oder Vollkasko-Versicherung haben, sind Sie besser dran.
Um den Diebstahl nachzuweisen, benötigen Sie zuerst alle Zündschlüssel; auch um den Verdacht, den Diebstahl nur vorzutäuschen, zu entkräften. Neben dem Fahrzeug-Brief, dem polizeilichen Diebstahlsprotokoll und der Abmeldebestätigung verlangt der Versicherer meist auch den entwerteten Fahrzeugschein, die Kaufrechnung, Rechnungen von Reparaturen und nachträglich eingebauten Teilen.
Sinnvoll ist es immer, auch aktuelle Fotos vom Pkw zur Hand zu haben und im Verlustfall der Versicherung vorzulegen.
Taucht der Wagen binnen eines Monats wieder auf, bekommen Sie ihn zurück. Nach Ablauf dieser Frist zahlt die Versicherung den ermittelten Zeitwert des Fahrzeugs. Enthält Ihre Versicherung eine sogenannte Neuwertentschädigungsklausel, wird unter Umständen sogar der volle Kaufpreis des Neuwagens erstattet.