Zum Hauptinhalt Zur Suche Zur Kontaktseite Zur Sitemap

23.08.2018

Wer einen Pkw probefährt, dessen Fahrverhalten er noch nicht kennt, kann schnell einen Fahrfehler begehen. Oftmals lenken auch eine ungewohnte Anordnung der Instrumente und neue Funktionen des Wagens vom Verkehrsgeschehen ab. Daher sind Unfälle bei Probefahrten gar kein seltenes Ärgernis. Doch wer haftet im Falle eines Unfalls? ARAG Experten geben Auskunft.

Probefahrt beim Autohändler

Wer mit einem Fahrzeug eines Autohändlers eine Probefahrt unternimmt, kann in der Regel davon ausgehen, dass ein Vollkaskoschutz für den Neu- oder Gebrauchtwagen besteht. Der Kunde muss dann nicht selbst für einen Schaden haften. Das tut der Verkäufer bzw. dessen Versicherung. Es schadet aber nicht, sich vor der Probefahrt zu erkundigen, ob ein Vollkasko-Schutz besteht. Ist der Wagen nicht vollkaskoversichert, muss der Probefahrer unter Umständen selbst für den Schaden aufkommen. Der Händler muss in so einem Fall allerdings vor der Probefahrt den potentiellen Käufer auf dessen Haftung hinweisen. ARAG Experten raten allerdings dringend davon ab, ein Auto ohne Versicherungsschutz einer Probefahrt zu unterziehen.

Probefahrtvereinbarung

Oft verlangen Händler, dass der potenzielle Kunde vorab eine Probefahrtvereinbarung unterzeichnet. Darin werden alle Haftungsmodalitäten sowie der Zustand des Wagens festgehalten. Häufig beinhalten solche Verträge auch eine Selbstbeteiligung, bis zu deren Höhe der Probefahrer im Falle eines Schadens haften muss. Nicht selten sind das 2.000 Euro und mehr. Die Probefahrt kann bei einem Unfall dann schnell teuer werden.

Probefahrt mit Privatfahrzeug

Nicht nur bei Neuwagen ist eine Probefahrt ratsam – auch und gerade bei Gebrauchtwagen lohnt sie sich meist. Viele „Gebrauchte“ werden allerdings nicht von Händlern veräußert, sondert von Privat an Privat. Wenn ein Unfall bei einer Testfahrt mit einem Wagen von einem privaten Verkäufer verursacht wird, übernimmt zunächst die Versicherung des Verkäufers den Schaden. Oftmals geht dies mit der Rückstufung der Schadenfreiheitsklasse und einer Selbstbeteiligung einher. Diese Kosten vom potentiellen Käufer erstattet zu bekommen, ist unter Umständen sehr schwierig. Daher ist es ratsam, vorab eine schriftliche Vereinbarung darüber aufzusetzen, die die Haftung im Falle eines Schadens klärt. Aus Verkäufersicht ist es ebenso ratsam, vorab zu überprüfen, an welche Bedingungen die Versicherungspolice geknüpft ist. Denn es gibt Kfz-Versicherungen, die bestimmte Nutzer ausschließen und diese auch bei Probefahrten nicht ausnehmen. Dann greift der vorhandene Versicherungsschutz nicht.

Grob fahrlässige Probefahrt

Egal ob beim Händler oder privat: Wenn der Kaufinteressent einen Unfall bei der Probefahrt grob fahrlässig verursacht – etwa durch überhöhte Geschwindigkeit oder durch Alkoholeinfluss – kann die Versicherung des Händlers die Zahlung verweigern. Dann bleibt der Probefahrer laut ARAG Experten auf den Kosten für den Schaden sitzen.

Gut zu wissen für Autofahrer

 

Was kostet wie viel? Der ARAG Bußgeldrechner sagt es Ihnen

Für welches Vergehen drohen derzeit wie viele Punkte? Mit welchem Bußgeld muss ich rechnen? Hier geht's zum aktuellen Bußgeldrechner der ARAG.

Wie Sie sich im Straßenverkehr rechtlich absichern können

Bei uns gibt es jetzt zwei Arten, sich im Straßenverkehr rechtlich abzusichern. Sie können schon heute dafür sorgen, dass Sie morgen souverän unterwegs sind. Oder Sie schützen sich einfach rückwirkend – dann, wenn schon etwas passiert ist!

Zukünftiger Schutz:

Klassischer Verkehrsrechtsschutz

Für alle, die keinen aktuellen Rechtskonflikt haben und sich präventiv absichern möchten

Rückwirkender Schutz:

Verkehrsrechtsschutz Sofort

Für alle, die jetzt einen aktuellen Rechtskonflikt haben und unsere Leistungen sofort benötigen

Rote Ampel überfahren? So Fahrverbot verhindern

Ein Rotlichtverstoß ist kein Kavaliersdelikt. Wegen der Sicherheit anderer Verkehrsteilnehmer sind die Strafen hart – vom Bußgeld bis zum Fahrverbot. Sogar eine Freiheitsstrafe ist möglich. Gut, wenn man alle Fakten zur „roten Ampel“ kennt.

Zu schnell gefahren: Was tun beim Bußgeldbescheid?

Sie sind geblitzt worden? Da sind Sie nicht allein, denn jedes Jahr erhalten zahlreiche Autofahrer wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung einen Bußgeldbescheid. Aber nicht immer sind sie auch zu schnell gefahren. Lesen Sie, wie Sie sich wehren können.

Auffahrunfall: Wer auffährt, ist schuld?

Jeden Tag passieren Auffahrunfälle auf deutschen Straßen; viele zum Glück sind harmlos. Manchmal aber müssen Gerichte die Schuldfrage entscheiden, denn nicht immer haben Sie Schuld, wenn Sie Ihrem Vordermann auffahren.

ARAG Live-Chat

Sie haben eine Frage?
Unser Kundenservice hilft Ihnen im Live-Chat gerne weiter.

Kontakt & Services
  • Berater finden
    ARAG vor Ort

    Hier finden Sie unsere ARAG Geschäftsstellen in Ihrer Nähe oder die Kontaktdaten Ihres ARAG Beraters.

  • Rückruf-Service
    Rufen Sie uns an

    Wir sind jederzeit für Sie erreichbar.
    7 Tage, 24 Stunden

    0211 98 700 700

    Sie möchten zurückgerufen werden?

    Wunschtermin vereinbaren

    Zum ARAG Rückruf-Service

  • Nachricht schreiben
    Schreiben Sie uns eine Nachricht

    Sie haben ein Anliegen oder eine Frage? Schreiben Sie uns gerne über unser verschlüsseltes Kontaktformular. So sind Ihre Daten geschützt und sicher.

  • Schaden melden
  • Alle Services im Überblick