Marder im Motorraum: Was Sie dagegen tun können
13.05.2020
Es ist ihr Jagdinstinkt, der Marder nachts unter parkende Autos lockt. Auch die Corona-Krise erzwingt bei den Tieren keine Pause. Im Gegenteil – im Frühjahr sind die Kulturfolger, also Tiere, die in Menschennähe günstige Bedingungen finden, auch in unseren Wohngebiete besonders aktiv. Dort zerbeißen sie Kühlwasser- oder Bremsschläuche, Elektrokabel und Gummidichtungen. Oft springt der Wagen dann nicht mehr an oder die betroffenen Fahrzeuge sind nicht mehr verkehrssicher. Gegen die Beißwut der Tiere gibt es zahlreiche Hausmittel und auch professionelle Angebote in Autowerkstätten und Baumärkten. Was die Marder wirklich vertreibt, sagen ARAG Experten.
Steinmarder sind Einzelgänger und reagieren auf Artgenossen meist aggressiv. Besonders Männchen dulden keine Geschlechtsgenossen und markieren ihr Revier über Duftstoffe und Exkremente. Wenn Sie also Spuren eines Marderbesuches an Ihrem Auto finden, kann eine fachgerechte Motorwäsche verhindern, dass in der Folgezeit andere Tiere angelockt werden und ihre Aggressionen am Innenleben des Motorraumes auslassen. Dies ist außerdem besonders häufig bei Fahrzeugen der Fall, die oft an verschiedenen Orten parken und somit in verschiedenen Revieren unterwegs sind. Dann helfen nur regelmäßige Motorwäschen.
Was soll nicht alles gegen den ungebetenen Besuch der kleinen Raubtiere helfen: Mottenkugeln, WC-Steine und Hundehaare sollen angeblich mit ihrem Geruch abschreckend wirken. Eine Wirkung – wenn überhaupt eine besteht – ist von sehr kurzer Dauer. Die Tiere gewöhnen sich schnell daran. Und auch Knoblauch – empfohlen zur Vampirabwehr – hat auf Steinmarder und Co. keinerlei Wirkung. Eine etwas nachhaltigere Wirkung zeigten allerdings Sprays, die Sie zur Abwehr der Plagegeister im Fachhandel kaufen können. Der Nachteil: Je wirksamer der Sprühnebel, desto unangenehmer auch die Geruchsbelästigung im Fahrzeuginnenraum.
Ultraschallgeräte senden Töne aus, die vom menschlichen Gehör nicht mehr erfasst werden, Marder und andere Tiere aber sehr stören. Sie sollten einen Schalldruckpegel von mindesten 80 dB, noch besser 100 dB besitzen, damit eine langfristige Abwehr der Nagetiere garantiert werden kann. Wichtig ist zu beachten, dass diese Gerätschaften mit einer integrierten Frequenzmodulation ausgestattet sind. Ultraschallgeräte stellen mitunter die beste Abwehrmaßnahme gegen Marder und andere unerwünschte Kleintiere dar. Zu schwache Geräte können allerdings den gesamten verwinkelten Motorraum nicht genügend durchdringen und sorgen so auch für eine Gewöhnung der Tiere an den unliebsamen Geräuschpegel.
Im Handel kursieren auch Hochspannungsgeräte, die den Tieren im Motorraum Elektroschocks verpassen sollen. Hier mahnen ARAG Experten zur Vorsicht! Bei unsachgemäßem Einbau können die Geräte auch die Bordelektronik in Mitleidenschaft ziehen und unter Umständen sogar Menschen verletzen.
Das ist laut ARAG Experten die beste und sicherste Methode. Bei einigen Autoherstellern kann man Neuwagen bereits mit abgeschottetem Motorraum beziehen. So haben Marder von Anfang an keine Möglichkeit, ihre Beißlust an sensiblen Motorteilen auszulassen. Bei anderen Modellen bieten die Hersteller solche Lösungen auch zum Nachrüsten an. Wenig praktikabel ist die Abschottung Marke Eigenbau aus elastischen Drahtgittern. Zwar meiden Marder in der Regel solche wackeligen Konstruktionen. Doch muss der Autofahrer diese auch vor jedem Start entfernen.
Das passende Gerichtsurteil
Nimmt ein Kfz-Versicherer in seinen AGB Tierbissschäden im Fahrzeuginnenraum vom Versicherungsschutz aus, bezieht sich der Ausschluss allein auf die Fahrgastzelle und den Kofferraum. In den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der beklagten Versicherung heißt es im verhandelten Fall "Versichert sind Schäden, die unmittelbar durch Tierbiss am Fahrzeug verursacht wurden. Schäden am Fahrzeuginnenraum sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen...". Im Frühjahr 2014 ließ der Kläger das versicherte Fahrzeug in einer Werkstatt überprüfen. Es wurde festgestellt, dass die Wasserabläufe des Panoramadaches zerbissen, der Kopfairbag auf der Beifahrerseite angefressen und hinter dem Armaturenbrett starke Bissschäden an der Dämmung und an der Isolierung der Verkabelung vorhanden waren.
Ein Sachverständiger bestätigte weitere Schäden hinter diversen seitlichen Verkleidungsteilen, oberhalb des Dachhimmels und unterhalb des Bodenbelags. Er führte sie eindeutig auf Nagetiere – wahrscheinlich Mäuse – zurück. Die Beklagte lehnte eine Leistungspflicht ab. Sie meinte, dass es sich um Schäden im Fahrzeuginnenraum handele, die vom Versicherungsschutz ausgeschlossen seien. Der Kläger begehrte deshalb festzustellen, dass die Beklagte für die "Verbissschäden durch Mäusebefall" eintrittspflichtig sei – dies hatte Erfolg. Die Schäden im Bereich zwischen der Außenhaut des Autos und der Innenraumverkleidung seien "am Fahrzeug" im Sinne von Satz 1 der Klausel entstanden. Damit sei nicht nur die Außenhülle des Autos gemeint, sondern das Fahrzeug als Ganzes. Von dieser Gesamtheit des Fahrzeugs nehme Satz 2 der Klausel zwar den Fahrzeuginnenraum aus. Die hier zu beurteilenden Schäden befänden sich jedoch nicht im Fahrzeuginnenraum.
Laut OLG ist der Begriff des Fahrzeuginnenraums aus der Sicht eines durchschnittlichen Versicherungsnehmers auszulegen. Dieser würde davon ausgehen, dass der Innenraum durch Fahrgastzelle und Kofferraum definiert wird, also die durch Menschen benutzbaren und zugänglichen Bereiche umfasse. Als Innenraumschäden würde er all diejenigen Schäden werten, die er ohne Demontage des Fahrzeugs als Bisspuren qualifizieren könne. Nicht zum Innenraum gehöre jedoch der Zwischenraum hinter der Verkleidung mit Lüftungselementen, Klimaanlage, Sicherheitseinrichtungen, Bordelektronik und anderem sowie den entsprechenden Verkabelungen, fährt das OLG fort. Daher lag laut ARAG ein entsprechender Versicherungsfall vor (OLG Frankfurt, Az.: 7 U 25/16).