Neu beim TÜV: Von der Hauptuntersuchung direkt in die Werkstatt
22.05.2018
Bei der Hauptuntersuchung für Kraftfahrzeuge gibt es seit dem 20.05.2018 eine zusätzliche Mängeleinstufung. Statt wie bislang in drei Kategorien werden Mängel an Fahrzeugen nun in vier Kategorien eingestuft. Wir informieren über die neue, so genannte HU-Richtlinie, mit der eine europäische Vorgabe in nationales deutsches Recht umgesetzt wird.
Durch die neue vierte Kategorie „Gefährliche Mängel“ haben Kraftfahrer einmal mehr die Chance, ihre Prüfplakette trotz erheblicher Mängel zu behalten und sie zu beseitigen. Denn diese Zwischenstufe gibt dem Prüfer die Möglichkeit, ein Fahrzeug auf direktem Weg zur Werkstatt zu schicken, ohne die Plakette abzukratzen.
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