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23.04.2018

Nach Auskunft der ARAG Experten ist es zwar nach der Zulassungsverordnung für Fahrzeuge (FZO) nicht explizit verboten, sein Nummernschild mit dem Stift auszubessern. Dort ist in Paragraf 10 lediglich festgelegt, dass hierzulande Buchstaben, Nummern sowie die Umrandung des Schildes schwarz sein müssen und der Hintergrund weiß.

Der Ärger beim Nachmalen, Ausbessern oder Lackieren von Nummernschildern droht von ganz anderer Seite: Der TÜV könnte diese eigenmächtige Manipulation des Nummernschildes als Kennzeichenmissbrauch oder Urkundenfälschung werten. Und dafür gibt es laut Straßenverkehrsgesetz (StVG) hohe Bußgelder. Daher raten die ARAG Experten auf jeden Fall zur Neuanfertigung des Autokennzeichens. Denn auch hier drückt sich das StVG klar aus: Der Fahrzeugbesitzer ist verpflichtet, dass das Nummernschild gut lesbar ist.

Gut zu wissen für Autofahrer

 

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