Zum Hauptinhalt Zur Suche Zur Kontaktseite Zur Sitemap

27.02.2018

Deutschlands höchste Verwaltungsrichter haben entschieden: Städte dürfen Dieselfahrzeuge aussperren! Das hat Folgen – für die Verkehrspolitik, für Logistik und Handwerk, aber auch für den Rest- und Wiederverkaufswert alter Diesel. ARAG Experten beantworten die dringendsten Fragen zum dem weitreichenden Urteil.

Was wurde entschieden?

Vorweg: Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) hat kein Diesel-Verbot erlassen! Es hatte lediglich zu entscheiden, ob Großstädte wie Düsseldorf und Stuttgart solche Verbote zur Luftreinhaltung anordnen dürfen. Vorangestellte Instanzen bejahten das. Umstritten blieb aber bis heute, ob sich dies mit dem geltenden Straßenverkehrsrecht deckt. Die Leipziger Richter bestätigten jetzt die Entscheidungen der Vorinstanzen weitgehend und gaben somit grünes Licht für die ersten Fahrverbote von Dieselfahrzeugen in deutschen Städten. Die Deutsche Umwelthilfe hatte die Städte verklagt, um eine Senkung der Stickoxidbelastung durchzusetzen.

Was passiert nun?

In dem aktuellen Verfahren ging es zwar um kommunale Dieselverbote; trotzdem kommt auch der Bund durch das aktuelle Urteil in Zugzwang. Er müsste Maßnahmen ergreifen, um Dieselverbote durchzusetzen und kontrollierbar zu machen. Fraglich ist, ob entgegen der bisherigen Strategie des Bundesverkehrsministers nun doch die blaue Plakette kommt. Zumindest geht für Verkehrsexperten kein Weg mehr an ihr vorbei: Mit der blauen Plakette wären moderne Diesel mit der neuesten Abgas-Norm Euro 6 von Fahrverboten ausgenommen. Sie wäre außerdem die einfachste Hilfe, den Dieselbann zu kontrollieren: Wer Blau an der Scheibe hat, darf rein. Der Rest nicht.

Wer ist betroffen?

Verkehrsexperten rechnen damit, dass noch knapp zwölf Millionen Diesel-Pkw deutschlandweit unterhalb der aktuellen Euro-6-Abgasnorm unterwegs sind. Die sind auf jeden Fall von Diesel-Verboten betroffen. Dazu kommen noch Liefer- und Transportfahrzeuge, eventuell sogar alte Benziner unterhalb von Euro 3. Details für Verbote sind Sache der Kommunen. Da stellt sich unweigerlich die Frage, ob angesichts solcher Zahlen ein Dieselbann überhaupt noch verhältnismäßig ist.

Gesundheit oder Handlungsfreiheit?

Ist der "Dieselbann" verhältnismäßig? Grundsätzlich ja, sagt zumindest das BVerwG. Schutz von Leben und Gesundheit jener Menschen, die unter Verkehrsabgasen leiden, ist demnach höher zu bewerten als dagegen abzuwägende Rechtsgüter wie Eigentum und Handlungsfreiheit der vom Verkehrsverbot betroffenen Kfz-Eigentümer. Selbst wenn Ermächtigungsnormen in Straßenverkehrsordnung und Immissionsschutzgesetz derzeit ein Fahrverbot nicht stützten, darf daraus nicht folgen, dass es dann eben kein Verkehrsverbot zum Schutz der menschlichen Gesundheit gibt, erläutern ARAG Experten.

Die Richter gaben den beklagten Kommunen Stuttgart und Düsseldorf aber auf, ihre Luftreinhaltepläne auf Verhältnismäßigkeit zu prüfen. So müssten Übergangsfristen geschaffen werden und Fahrverbote dürften nur phasenweise eingeführt werden. Zudem bedürfe es hinreichender Ausnahmen, z. B. für Handwerker oder bestimmte Anwohnergruppen.

Kann man alte Diesel nachrüsten?

Technisch ist die Hardware-Nachrüstung ab Euro-Norm 4, teils sogar bei noch niedrigeren Emissionsklassen, möglich, so ARAG Experten. Der Einbau eines SCR-Katalysators, der Abgaswerte auf Euro 6 oder besser bringt, kostet allerdings zwischen 1.500 und 2.000 Euro – ist also für ältere Fahrzeuge kaum sinnvoll. Nur bei einer Massenumrüstung würden die Kosten erheblich sinken.

Wie Sie sich im Straßenverkehr rechtlich absichern können

Bei uns gibt es jetzt zwei Arten, sich im Straßenverkehr rechtlich abzusichern. Sie können schon heute dafür sorgen, dass Sie morgen souverän unterwegs sind. Oder Sie schützen sich einfach rückwirkend – dann, wenn schon etwas passiert ist!

Zukünftiger Schutz:

Klassischer Verkehrsrechtsschutz

Für alle, die keinen aktuellen Rechtskonflikt haben und sich präventiv absichern möchten

Rückwirkender Schutz:

Verkehrsrechtsschutz Sofort

Für alle, die jetzt einen aktuellen Rechtskonflikt haben und unsere Leistungen sofort benötigen

Rote Ampel überfahren? So Fahrverbot verhindern

Ein Rotlichtverstoß ist kein Kavaliersdelikt. Wegen der Sicherheit anderer Verkehrsteilnehmer sind die Strafen hart – vom Bußgeld bis zum Fahrverbot. Sogar eine Freiheitsstrafe ist möglich. Gut, wenn man alle Fakten zur „roten Ampel“ kennt.

Zu schnell gefahren: Was tun beim Bußgeldbescheid?

Sie sind geblitzt worden? Da sind Sie nicht allein, denn jedes Jahr erhalten zahlreiche Autofahrer wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung einen Bußgeldbescheid. Aber nicht immer sind sie auch zu schnell gefahren. Lesen Sie, wie Sie sich wehren können.

Auffahrunfall: Wer auffährt, ist schuld?

Jeden Tag passieren Auffahrunfälle auf deutschen Straßen; viele zum Glück sind harmlos. Manchmal aber müssen Gerichte die Schuldfrage entscheiden, denn nicht immer haben Sie Schuld, wenn Sie Ihrem Vordermann auffahren.

ARAG Live-Chat

Sie haben eine Frage?
Unser Kundenservice hilft Ihnen im Live-Chat gerne weiter.

Kontakt & Services
  • Berater finden
    ARAG vor Ort

    Hier finden Sie unsere ARAG Geschäftsstellen in Ihrer Nähe oder die Kontaktdaten Ihres ARAG Beraters.

  • Rückruf-Service
    Rufen Sie uns an

    Wir sind jederzeit für Sie erreichbar.
    7 Tage, 24 Stunden

    0211 98 700 700

    Sie möchten zurückgerufen werden?

    Wunschtermin vereinbaren

    Zum ARAG Rückruf-Service

  • Nachricht schreiben
    Schreiben Sie uns eine Nachricht

    Sie haben ein Anliegen oder eine Frage? Schreiben Sie uns gerne über unser verschlüsseltes Kontaktformular. So sind Ihre Daten geschützt und sicher.

  • Schaden melden
  • Alle Services im Überblick