Zum Hauptinhalt Zur Suche Zur Kontaktseite Zur Sitemap

06.07.2017

Es ist ein Unterschied, ob man auf seinem Fahrrad sitzt und in die Pedalen tritt oder ob man nur einen Fuß auf einem Pedal hat, sich abstößt und sein Rad als Tretroller nutzt. Das eine ist in der Fußgängerzone verboten, das andere nicht.

Nach Auskunft von ARAG Experten dürfen Radler nämlich durch eine solche Zone rollern, um schneller voranzukommen. Denn Tretroller sind laut Straßenverkehrsordnung keine Fahrzeuge, sondern Fortbewegungsmittel, die zum Fußgängerverkehr gehören. Voraussetzung: Die Straße muss relativ leer und beide Hände müssen am Lenkrad sein, man darf nicht auf dem Sattel sitzen und die Pedalen nicht als Antrieb nutzen.

Und natürlich muss auf Fußgänger Rücksicht genommen werden. Denn wer sie durch sein Rollern belästigt, behindert, gefährdet oder schädigt, muss ein Verwarngeld von bis zu 35 Euro zahlen. Da ist sogar das herkömmliche Radeln in der Fußgängerzone günstiger: Hierfür werden lediglich 15 Euro fällig.

Fahrradversicherung

Mit unserer Fahrradversicherung ist Ihr Fahrrad Tag und Nacht rund um die Uhr versichert! Gilt auch für nicht versicherungspflichtige Pedelecs.

StVO und Fahrrad: Die Regeln

Kennen Sie die wichtigsten Regeln der Straßenverkehrsordnung (StVO) für Fahrrad-Fahrer? Einfach mal checken, ob Sie fit sind.

Was Sie über E-Bikes und Pedelecs wissen sollten

Immer mehr Radler steigen auf Fahrräder mit elektrischer Unterstützung um. Wie unterscheiden sie sich? Welche Regeln gelten im Straßenverkehr? Und wie versichert man die teuren Räder am besten? Unsere Experten machen Sie schlau.

Wie wäre es mit einem Dienstrad?

Firmenauto? Nein, danke! Immer mehr Mitarbeiter lehnen den Dienstwagen ab und satteln auf ein Dienstrad um. Das sind Ihre Vorteile.

ARAG Live-Chat

Sie haben eine Frage?
Unser Kundenservice hilft Ihnen im Live-Chat gerne weiter.

Kontakt & Services
  • Berater finden
    ARAG vor Ort

    Hier finden Sie unsere ARAG Geschäftsstellen in Ihrer Nähe oder die Kontaktdaten Ihres ARAG Beraters.

  • Rückruf-Service
    Rufen Sie uns an

    Wir sind jederzeit für Sie erreichbar.
    7 Tage, 24 Stunden

    0211 98 700 700

    Sie möchten zurückgerufen werden?

    Wunschtermin vereinbaren

    Zum ARAG Rückruf-Service

  • Nachricht schreiben
    Schreiben Sie uns eine Nachricht

    Sie haben ein Anliegen oder eine Frage? Schreiben Sie uns gerne über unser verschlüsseltes Kontaktformular. So sind Ihre Daten geschützt und sicher.

  • Schaden melden
  • Alle Services im Überblick