Fahrrad darf in Fußgängerzonen als Roller genutzt werden
06.07.2017
Es ist ein Unterschied, ob man auf seinem Fahrrad sitzt und in die Pedalen tritt oder ob man nur einen Fuß auf einem Pedal hat, sich abstößt und sein Rad als Tretroller nutzt. Das eine ist in der Fußgängerzone verboten, das andere nicht.
Nach Auskunft von ARAG Experten dürfen Radler nämlich durch eine solche Zone rollern, um schneller voranzukommen. Denn Tretroller sind laut Straßenverkehrsordnung keine Fahrzeuge, sondern Fortbewegungsmittel, die zum Fußgängerverkehr gehören. Voraussetzung: Die Straße muss relativ leer und beide Hände müssen am Lenkrad sein, man darf nicht auf dem Sattel sitzen und die Pedalen nicht als Antrieb nutzen.
Und natürlich muss auf Fußgänger Rücksicht genommen werden. Denn wer sie durch sein Rollern belästigt, behindert, gefährdet oder schädigt, muss ein Verwarngeld von bis zu 35 Euro zahlen. Da ist sogar das herkömmliche Radeln in der Fußgängerzone günstiger: Hierfür werden lediglich 15 Euro fällig.