Diesel-Diebstahl mit Folgen
24.02.2017
In Zeiten, in denen Tanken schon fast Luxus ist, ist der Diebstahl von Kraftstoff keine Seltenheit. In einem konkreten Fall hatten die dreisten Diebe Diesel aus einem ordentlich geparkten Lastwagen eines Fahrschulinhabers abgezapft. Eine größere Menge lief jedoch daneben. Die Behörde ließ daraufhin die Gehwegplatten hochnehmen und den darunter liegenden Boden entsorgen, um so eine Wassergefährdung durch Kontamination zu verhindern.
Die Rechnung sollte der Lastwagenbesitzer zahlen. Der aber weigerte sich. Zu Recht, wie die ARAG Exerten bestätigen. Denn der Mann hatte sein Fahrzeug ordnungsgemäß abgestellt, so dass vom Lastwagen selbst keine Gefahr ausging. Und für die wasserrechtliche Gefahr durch den ausgelaufenen Dieselkraftstoff ist nicht der Halter verantwortlich, sondern die Diebe (Oberverwaltungsgericht Lüneburg, Az.: 13 LB 143/16).
Wer kommt für die Reinigung von ausgelaufenem Diesel auf, wenn die Diebe den Kraftstoff verschütten?