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Auf den Punkt

 
  • Bei dem Verlust Ihres Gepäcks haftet im Regelfall die Fluggesellschaft. Bei Pauschalreisen sind die Reiseveranstalter in der Verantwortung.
  • Geht Ihr Koffer verloren, dann stehen Ihnen bis gut 1.400 Euro Schadenersatz zu.
  • Auch bei verspätetem Gepäck können Sie Geld zurückfordern, etwa für notwendige Einkäufe von Hygiene- und Kleidungsartikeln.
  • Mit der klaren Kennzeichnung von Koffern, der Einhaltung von Gepäckvorgaben und dem Buchen von Direktflügen lässt sich das Risiko eines Gepäckverlusts minimieren.
 

Was tun, wenn der Koffer nicht angekommen ist? Diese drei Schritte sind wichtig

Sei es wegen kurzer Umsteigezeiten, technischer Fehler oder Nachlässigkeit des Bodenpersonals am Flughafen: Schätzungen zufolge gehen weltweit täglich rund 90.000 Gepäckstücke verloren. Bei über 100.000 Flügen am Tag wartet damit im Schnitt ein Gast pro Flug vergeblich auf seinen Koffer. Für die Betroffenen wiegt der Gepäckverlust oft schwer, denn das Urlaubsvergnügen ist ohne die eigenen sieben Sachen meist schon vorbei, bevor es angefangen hat. Was ist überhaupt zu tun, wenn Ihr Gepäck nicht angekommen ist? Zuerst einmal: Ruhe bewahren – und dann diesen drei Schritten folgen:

Schauen Sie zweimal hin

Achten Sie darauf, ob jemand anderes Ihren Koffer vom Gepäckband genommen hat – oder ob Ihr Gepäck vom Flughafenpersonal aus Platzgründen neben dem Gepäckband abgestellt wurde.

 

Wenden Sie sich an die Sperrgepäckausgabe

Wenn Sie besonders große oder schwere Gepäckstücke wie Sportausrüstung oder Kinderwägen mit sich führen, kann es sein, dass Sie an der Sperrgepäckausgabe fündig werden.

 

Melden Sie den Verlust:

Haben Sie Ihren Flug selbst gebucht, dann kontaktieren Sie direkt die entsprechende Fluggesellschaft. Bei Pauschalreisen sollten Sie wiederum Ihren Reiseveranstalter informieren.

 

Wer haftet, wenn der Koffer auf dem Flug verloren gegangen ist?

Sind Sie an Ihrem Zielflughafen angekommen und Ihr Koffer nicht, dann haftet dafür die zuständige Fluggesellschaft. Und auch bei einer Beschädigung Ihres Gepäcks steht die Airline in der Verantwortung. Der Schadenersatz für den Verlust eines Koffers ist in der Regel auf circa 1.400 Euro pro Person begrenzt. In Ausnahmefällen können Reisenden jedoch auch höhere Rückerstattungen zustehen, etwa dann, wenn ein Gepäckstück mit besonders wertvollem Inhalt abhandengekommen ist. Hier gilt allerdings, dass die höhere Wertigkeit des Gepäckstücks schon bei der Gepäckaufgabe angegeben werden muss. Oft verlangen Airlines für die Mitführung entsprechender Wertgegenstände nämlich eine Extragebühr. Wichtig ist in jedem Fall, dass Sie den Verlust Ihres Koffers so schnell wie möglich bei der Airline melden – und zwar nicht nur am Schalter, sondern am besten schriftlich per Einwurf-Einschreiben.

 

Das passende Gerichtsurteil: Kein Schadensersatz bei Kofferdiebstahl

Flugreisende können keinen Schadensersatz von der Betreiberin eines Flughafens verlangen, wenn ihre Koffer beim Entladen von Personen entwendet werden, die sich fälschlich als Flughafenangestellte ausgeben. Dies hat das Landgericht Frankfurt am Main entschieden und die Schadensersatzklage von zwei Passagieren abgewiesen. Nach Angaben der Betroffenen handelte es sich um Koffer der Luxusmarke Louis Vuitton, die hochwertige Kleidungsstücke enthielten (Az.: 28 O 238/21).

 

Gepäck verspätet: Bekomme ich Entschädigung?

Nicht nur bei dem vollständigen Verlust Ihres Gepäcks, sondern auch bei einer Verspätung Ihres Koffers, steht Ihnen Schadenersatz zu.Denn laut Art. 19 des Montrealer Übereinkommens (MÜ) muss die Fluggesellschaft auch für Schäden einstehen, die durch die verspätete Beförderung des Gepäcks entstehen. In der Regel müssen die Airlines also für die Kosten aufkommen, die Ihnen vor Ort durch das Fehlen Ihres Gepäcks entstehen. Kaufen Sie notwendige Hygiene- und Kleidungsartikel sollten Sie in jedem Fall die Quittungen aufbewahren, um später entschädigt zu werden. Auch hier ist die Haftung der Airline allerdings auf gut 1.400 Euro beschränkt. Bei Pauschalreisen gilt, dass statt der Fluggesellschaft der jeweilige Reiseveranstalter für Rückerstattungen zuständig ist.

 

Was ist, wenn Gepäck auf der Heimreise verspätet ankommt?

Kommt ein Koffer auf der Rückreise in die Heimat zu spät an, dann haben Reisende, im Gegensatz zu Gepäckverlusten im Ausland, meist keinen Anspruch auf eine Entschädigung. Da davon ausgegangen werden darf, dass Sie zuhause über einen nötigen Grundstock an Gegenständen des täglichen Bedarfs verfügen, kommen die Airlines hier nicht für Ihre Kosten auf. Umso wichtiger ist es, Wertgegenstände und Dinge von besonderem Belang, zum Beispiel auch die Reiseapotheke, wenn möglich, im Handgepäck mitzuführen.

 

Zu späte Gepäckaufgabe: Wer haftet, wenn der Koffer nicht mitfliegt?

Bei einer langen Anreise zum Flughafen sollte genügend Puffer eingeplant werden, um das Zeitfenster für die Gepäckaufgabe nicht zu verpassen. Ein Ehepaar hatte das nicht beachtet; die Gepäckaufgabe wurde ihm verwehrt. Es sah daraufhin von der gepäcklosen Flugreise nach Kuba ab. Den Reisepreis bekamen die Eheleute aber nach einer Entscheidung des Amtsgerichts München (Az.: 158 C 4570/20) nicht zurück.

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Gelten spezielle Regeln für verlorene und verspätete Koffer auf einer Pauschalreise?

Haben Sie eine Pauschalreise gebucht, dann ist bei Gepäckverlust nicht die Airline, sondern der Reiseveranstalter Ihr erster Ansprechpartner. Dieser ist im Regelfall dazu verpflichtet, Reisenden für fehlende Gepäckstücke einen Teil der Reisekosten zurückzuerstatten. Pro Tag ohne Gepäck stehen Ihnen dabei zwischen 5 und 30 Prozent des Tagesreisepreises als sogenannte Minderung zu. Und ist ein Koffer auch bis zum Ende einer Pauschalreise noch nicht wieder aufgetaucht, dann dürfen Reisende sogar mit einer Rückerstattung von 50 Prozent des Gesamtreisepreises rechnen. Noch höhere Schadensersatzforderungen kommen dann in Frage, wenn Ihnen ein Gepäck- oder Ausrüstungsstück fehlt, das für den Antritt der Pauschalreise unerlässlich ist – also etwa, wenn Ihre Ski- oder Wanderausrüstung nicht am Zielort angekommen ist. Außerdem können Sie vom Reiseveranstalter Kosten für notwendigen Ersatzbeschaffungen am Urlaubsort und – wenn der Koffer nicht mehr auftaucht – auch den Wert des verlorenen Gepäcks ersetzt verlangen. Die Haftung des Reiseveranstalters kann aber bei Flugreisen ebenfalls auf rund 1.400 Euro beschränkt sein.

 

So beugen Sie Gepäckverlust am besten vor

In vielen Fällen können sich Reisende nur schwer gegen den Verlust ihres Gepäcks wappnen. Denn zahlreiche Koffer und Reisetaschen gehen aufgrund von Fehlern des Boden- und Flughafenpersonals hinter den Kulissen verloren. Mit einigen einfachen Vorkehrungen lässt sich das Risiko eines Gepäckverlusts jedoch trotzdem minimieren:

  • Gewichtgrenzen einhalten
    Befolgen Sie die Gepäckvorschriften der Airlines, damit es beim Check-in und bei der Handhabung Ihres Gepäcks keine Probleme gibt.
  • Direktflüge buchen
    Je öfter Sie umsteigen, umso höher ist das Risiko, dass Ihre Gepäckstücke im Transit verloren gehen.
  • Labels entfernen
    Befinden sich noch Gepäckcodes anderer Reisen an Ihrem Koffer? Damit keine Verwirrung entsteht, sollten Sie diese entfernen.
  • Gepäck individualisieren
    Da sich viele Reisekoffer ähneln, kann es sich lohnen, wenn Ihr Koffer sich von der Masse abhebt. Sie können beispielsweise bunte Aufkleber auf Ihrem Reisegepäck anbringen, um die Verwechslungsgefahr zu minimieren.
  • Kontaktdetails vermerken
    Nutzen Sie Anhänger oder Aufkleber, um auf Ihrem Gepäck eine sichtbare E-Mail-Adresse oder einen Telefonkontakt anzugeben.
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