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Mit unserer umfassenden Absicherung können Sie im Fall der Fälle gelassen bleiben. Ob Sie Ihr gutes Recht durchsetzen wollen, für ein Miss­geschick haftbar gemacht werden oder selbst zu Hause einen Schaden haben – zählen Sie auf uns!

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Kurz das Wichtigste bei einem Wohnungsbrand

 
  • Rauchmelder können Ihr Leben retten.
  • Wenn es brennt, bewahren Sie Ruhe und rufen die Feuerwehr unter 112.
  • Niemals brennendes Fett in Topf oder Pfanne mit Wasser löschen.
 

Rauchmelderpflicht: Das sollten Sie beachten

Brände im privaten Wohnungsbereich brechen häufig nachts zwischen 22 und 6 Uhr aus. Wer im Schlaf überrascht wird, hat schlechte Chancen. Daher ist die wichtigste Vorsichtsmaßnahme das Anbringen von Rauchmeldern. Seit 2017 sind sie in allen Bundesländern vorgeschrieben. Aber wie so vieles, ist die Rauchmelderpflicht in Deutschland nicht einheitlich geregelt. So variieren beispielsweise die Bestimmungen, wer die Rauchwarngeräte anschaffen und warten muss. Die Details entnehmen Sie bitte unserem ausführlichen Artikel zur Rauchmelderpflicht.

Brandschutzbeauftragte und örtliche Feuerwehren empfehlen einen Rauchmelder pro Etage als Mindestabsicherung (besser in jedem Raum). Sollten Sie oder Ihr Vermieter noch Geräte ergänzen wollen, raten wir, auf jeden Fall auf das GS-Zeichen für geprüfte Sicherheit und das VdS-Prüfsiegel der VdS Schadensverhütungs-GmbH zu achten. Das „Q“ in Verbindung mit dem VdS Zeichen kennzeichnet qualitativ hochwertige Rauchmelder, die für den Langzeiteinsatz besonders geeignet sind. Ihre Batterien haben mindestens zehn Jahre Lebensdauer. Funk-Rauchmelder der neuesten Generation lassen sich drahtlos vernetzen und leiten den Alarm weiter.

Und unser Tipp an Eigentümer und Vermieter: Nehmen Sie die Rauchmelderpflicht ernst. Kritisch wird es, wenn etwas passiert. Im Fall eines Brandes kann Ihr Verstoß gegen die Bauordnung unter Umständen ein strafrechtliches Verfahren nach sich ziehen, wenn jemand verletzt wurde. Auch könnten Hausrat- und Wohngebäudeversicherungen ihre Leistungen kürzen, da Sie sich nicht an die gesetzlichen Bestimmungen gehalten haben.

 

Vorbeugen ist gar nicht so schwer!

Kennt man die häufigsten Brandursachen nach Aussagen der Feuerwehr, weiß man schnell, wie man sich verhalten sollte.

  • Defekte Geräte Schon beim Kauf von Elektrogeräten sollten Sie Prüfsiegeln wie CE, VdS und GS vertrauen. Achten Sie stets auf einwandfreie Kabel und fragen bei Wackelkontakten lieber einen Fachmann. Ziehen Sie die Stecker von Geräten, die nicht häufig in Betrieb sind.
  • In der Küche Kochen sollte Ihre komplette Aufmerksamkeit genießen. Vergessenes Essen auf dem Herd ist neben der überhitzten Friteuse eine typische Brandursache. Auch das Bügeleisen kann zum Brandstifter werden, wenn Sie es aus den Augen lassen.
  • Rauchen Auf der traurigen Hitliste der Brandursachen stehen Zigaretten ganz oben. Rauchen im Bett kann brandgefährlich werden, wenn man dabei einschläft.
  • Alle Jahre wieder: Kerzen Dass Kerzen besonders in der Advent- und Weihnachtszeit nicht unbeaufsichtigt bleiben sollen, dürfte eigentlich jedem klar sein. Trotzdem muss die Feuerwehr immer wieder zu Einsätzen von Wohnungsbränden ausrücken, die von Adventkränzen oder Weihnachtsbäumen mit echten Kerzen ausgehen. Dabei gibt es doch besonders für Familien mit Kindern, älteren Menschen und Haustieren schöne und ungefährlichere Alternativen.
 

Kennen Sie das Panikschloss?

In vielen Mehrfamilienhäusern wird abends die Haustür abgeschlossen. Gut, wenn dort ein sogenanntes Panikschloss eingebaut ist. Das lässt sich nämlich ohne Haustürschlüssel von innen öffnen.

 

Das passende Gerichtsurteil:

Türen von Mietshäusern müssen offen bleiben

In fast jeder Hausordnung von Mehrfamilienhäusern steht, dass nach einer bestimmten Uhrzeit die Eingangstür des Hauses abzuschließen ist. Doch dieser Passus ist nicht zulässig. Denn im Fall eines Feuers müssen Sie das Haus zügig verlassen können – auch wenn Sie in Panik geraten und keinen Schlüssel zur Hand haben (Landgericht Frankfurt am Main, Az.: 2-13 S 127/12). Eine Lösung sind so genannte Panikschlösser, die sich von innen auch ohne Schlüssel öffnen lassen, aber von außen verschlossen bleiben.

 

Dokumente feuerfest aufbewahren

Fertigen Sie von wichtigen Dokumenten eine Kopie an und bewahren Sie diese getrennt vom Original auf – am besten in einem Safe oder Bankschließfach. Sie können die Unterlagen auch einfach scannen und digital ablegen. So stellen Sie sicher, dass Sie auch nach einem Feuer oder Einbruch darauf zugreifen können.

 

Was tun bei einem Wohnungsbrand?

Sollte es einmal brennen, bewahren Sie Ruhe. Rufen Sie die Feuerwehr unter 112 und geben durch:

  • Wo brennt es? Nennen Sie Name, Anschrift und Telefonnummer.
  • Was ist passiert? Beschreiben Sie das Ausmaß.
  • Wie ist die Situation? Gibt es Verletzte?

Bis zum Eintreffen der Feuerwehr bringen Sie sich und andere, vor allem ältere und behinderte Personen in Sicherheit. Beginnen Sie mit Löschmaßnahmen, ohne sich in Gefahr zu bringen. Kennen Sie die wichtigsten Verhaltensregeln bei Bränden?

  • Bewegen Sie sich in verrauchten Bereichen am Boden
  • Schließen Sie die Türen zum Brandraum
  • Benutzen Sie keinesfalls den Aufzug
  • Sind Sie von Feuer oder Rauch in Ihrer Wohnung oder in einem Raum eingeschlossen, bleiben Sie dort und machen Sie sich am Fenster bemerkbar
 

So löschen Sie kleine Feuer selbst

Kleine Feuer können Sie mit den richtigen Maßnahmen selbst zu löschen versuchen. Wenn beim Kochen beispielsweise das Fett in Topf oder Pfanne Feuer fängt, ersticken Sie die Flammen mit dem Topfdeckel oder einem Backblech. Auch eine Brandschutzdecke kann hier gute Dienste leisten. Nehmen Sie auf keinen Fall Wasser! Das kann eine Fettexplosion mit meterhohen Stichflammen auslösen. Schalten Sie den Herd ab und lassen Sie den Topf bis zum vollständigen Erkalten abgedeckt.

Feuerlöscher helfen bei kleinen so genannten Entstehungsbränden in Papierkörben, Fernsehern oder Computern. Studieren Sie die aufgedruckten Symbole, damit Sie im Notfall keine Zeit verlieren. Nicht vergessen: Feuerlöscher müssen alle zwei Jahre gewartet werden.

Benutzung eines Feuerlöschers
 

Welche Versicherung zahlt bei einem Wohnungsbrand?

Unsere Wohngebäudeversicherung deckt Schäden durch Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel und leistet im Comfort-Paket auch bei grob fahrlässig verursachten Schäden. Bei einer Wohngebäudeversicherung geht es um die Bausubstanz. Nach einem Schaden ersetzen wir bei einem zerstörten Gebäude den aktuellen Neubauwert – inklusive Architektengebühren und sonstiger Planungskosten. Ist das Haus beschädigt, tragen wir die notwendigen Reparaturkosten einschließlich einer ausgleichenden Wertminderung.

Auch unsere Hausratversicherung schützt Sie gegen Schäden durch Feuer. Dabei haben wir nicht nur Ihr Hab und Gut im Blick, sondern auch Sie selbst. In der Premium-Variante leisten wir beispielsweise auch, wenn Sie aufgrund eines Unfalls nach einem Feuer ins Krankenhaus müssen oder krankgeschrieben werden. Wir zahlen bis 2.000 Euro pro Person.

Optimal absichern können Sie sich mit unserem Versicherungspaket ARAG Recht und Heim, der Kombiversicherung für alle Lebensbereiche – natürlich mit integrierter Wohngebäude- und Hausratversicherung. Wir schützen Sie vor vielen Risiken und sichern die finanziellen Folgen ab, wenn das Leben einmal anders als erwartet verläuft. In der Premium-Variante leisten wir beispielsweise, wenn Sie aufgrund eines Unfalls nach einem Feuer ins Krankenhaus müssen oder krank geschrieben werden. Wir zahlen bis 2.000 Euro pro Person.

Christina Gellert

Rechtsanwältin

  • Rechtsanwältin, Zuhorn & Partner Rechtsanwälte
  • ARAG Partneranwältin & Mietrechts-Expertin
  • Seit 2022 zugelassene Rechtsanwältin

Ich bin fest davon überzeugt, dass jeder ein Anrecht auf faire und kompetente Unterstützung hat, besonders in einem so lebensnahen Bereich wie dem Mietrecht. Fragen beantworte ich gerne unter:

info@zuhorn.de

 

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