Zum Hauptinhalt Zur Suche Zur Kontaktseite Zur Sitemap
 

Auf den Punkt

 
  • Insofern die Vorfahrt nicht durch Verkehrsschilder geregelt ist, gilt im deutschen Straßenverkehr die Rechts-vor-Links-Regel.
  • Auf Parkplätzen, an abgesenkten Bordsteinen und an Grundstückszufahrten ergeben sich Sonderregeln.
  • Busse, Straßenbahnen und Fahrräder sind – mit wenigen Ausnahmen – genauso an die Vorfahrtsregeln gebunden wie Pkw.
  • Die Missachtung der Vorfahrt zählt zu den sieben Todsünden im Straßenverkehr und kann mit empfindlichen Bußgeldern, Punkten in Flensburg und sogar Fahrverboten geahndet werden.
 
Bußgeldrechner schließen

Bußgeldrechner und Erste Hilfe bei Bußgeldbescheid

Haben Sie bereits einen Bußgeldbescheid vorliegen?

Laden Sie einfach ein Foto Ihres Bußgeldbescheides hoch und wir zeigen Ihnen, was Sie tun können. Wenn Sie noch keinen Bescheid erhalten haben, berechnen wir unkompliziert ein drohendes Bußgeld.

Daten manuell eingeben

Bitte geben Sie hier die Daten aus Ihrem Bußgeldbescheid ein.

Bitte geben Sie den Tatbestand an
. .
. .
Bitte geben Sie an ob ein Fahrverbot verhängt wurde
Bitte geben Sie die Höhe des Bußgeldes in Euro an

Sie möchten Ihr Bußgeld berechnen?

Geben Sie die Ordnungswidrigkeit an. Wir sagen Ihnen, was auf Sie zukommt.

Folgende Angaben benötigen wir, um das Bußgeld zu berechnen:

Folgende Angaben benötigen wir, um das Bußgeld zu berechnen:

Mit diesem Bußgeld können Sie rechnen:

Sie möchten gegen das Bußgeld vorgehen?

Prüfen Sie jetzt Ihre Optionen:

Es gibt mehr Vorfahrtsregeln als nur rechts vor links

Wann habe ich Vorfahrt? Und wann muss ich Vorfahrt gewähren? Im Straßenverkehr sind das zwei der grundsätzlichsten Fragen überhaupt. Denn: Nur wenn alle Verkehrsteilnehmer wissen, wer Vorfahrt hat und wer nicht, kann der Verkehr geregelt fließen.

In Deutschland gilt in Sachen Vorfahrt das Prinzip „rechts vor links“. Soll heißen: Ein von rechts kommendes Fahrzeug hat in der Regel Vorfahrt, ein von links kommendes Fahrzeug ist in der Wartepflicht. Natürlich gilt diese Rechts-vor-Links-Regelung jedoch nur dort, wo die Vorfahrt nicht durch entsprechende Verkehrsschilder geregelt wird und wo durch besondere Verkehrssituationen keine Ausnahmeregelungen gelten (z. B. an Ein- und Ausfahrten oder an abgesenkten Bürgersteigen). Im Folgenden finden Sie dazu alles Wissenswerte.

 

Vorfahrt im Kreisverkehr & bei Kreuzungen: Gilt hier rechts vor links?

Wie die Vorfahrt an einem Kreisverkehr und an Kreuzungen geregelt ist, hängt maßgeblich von der Beschilderung ab. Gibt es keine Verkehrsschilder wie „Vorfahrt gewähren“ oder „Vorfahrtsstraße“, dann gilt in der Regel das Rechts-vor-Links-Gebot. Insbesondere bei Kreisverkehren und an größeren Kreuzungen ist die Vorfahrt jedoch meist klar durch Schilder geregelt. Kreisel werden dabei oft mit dem Schild „Kreisverkehr“ und dem Schild „Vorfahrt gewähren“ angekündigt. Fahrzeuge innerhalb des Kreisverkehrs haben gegenüber einfahrenden Fahrzeugen also Vorfahrt. Nur an sogenannten „kreisförmigen Knotenpunkten“, die hin und wieder in Wohngebieten vorkommen und nicht als Kreisverkehr im eigentlichen Sinne gelten, wird auf Beschilderung verzichtet. Hier gilt dementsprechend rechts vor links.

Und noch etwas: Sind Sie innerhalb eines mehrspurigen Kreisverkehrs unterwegs, hat die äußerste Spur Vorfahrt. Befinden Sie sich also auf der inneren Spur und wollen den Kreisverkehr verlassen, dann müssen Sie die Fahrzeuge auf der äußeren Spur zuerst passieren lassen – oder im Notfall noch eine Runde drehen.

Seit der Bußgeldkatalognovelle 2021 gilt übrigens, dass Lkws innerorts beim Rechtsabbiegen Schrittgeschwindigkeit einhalten müssen. Es droht ein Bußgeld von 70 Euro, wenn sie dies nicht beachten.

 

Abknickende bzw. abbiegende Vorfahrtstraßen: Welche Regeln gelten?

Befinden Sie sich auf einer abknickenden Vorfahrtsstraße, dann haben Sie – wie auf jeder anderen Vorfahrtstraße auch – vor einmündenden Straßen Vorfahrt. Trotzdem kommt es insbesondere an abknickenden Vorfahrtsstraßen immer wieder zu Missverständnissen, da die Verkehrssituation dort meist nicht einfach zu überblicken ist. Die folgenden Regeln müssen Sie befolgen:

 

Wie ist die Reihenfolge auf der abknickenden Vorfahrtsstraße?

  • Fahrzeuge auf der abknickenden Vorfahrtsstraße haben Vorfahrt vor Fahrzeugen, die aus einmündenden Straßen kommen.
  • Gibt es gleich mehrere einmündende Straßen, dann gilt für die Vorfahrt unter den Fahrzeugen auf diesen Straßen die Rechts-vor-Links-Regel.
 

Abknickende Vorfahrtsstraße verlassen: Wann Sie blinken müssen

  • Wer auf der abknickenden Vorfahrtstraße fährt, muss den Blinker setzen.
  • Wer die abknickende Vorfahrtstraße verlässt, um geradeaus weiterzufahren, darf nicht blinken. Handelt es sich um eine links abknickende Vorfahrtstraße muss zudem an Fahrrad- oder Motorradfahrer geachtet werden, die an der rechten Seite fahren.
 
Verkehrsrechtsschutz

Wir übernehmen Ihre Anwalts- und Gerichtskosten!

Mit unserem Verkehrsrechtsschutz Sofort sichern wir Sie auch dann noch ab,
wenn schon etwas passiert ist.

 
 

Abgesenkter Bordstein und Vorfahrt: Was gilt wirklich laut StVO?

Wer über einen abgesenkten Bordstein in eine Straße einbiegen will, der muss anderen Verkehrsteilnehmern grundsätzlich die Vorfahrt gewähren. Geregelt ist dieser Fall in § 10 der Straßenverkehrsordnung, in dem es heißt: „Wer […] über einen abgesenkten Bordstein hinweg auf die Fahrbahn einfahren oder vom Fahrbahnrand anfahren will, hat sich dabei so zu verhalten, dass eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist.“

 

Gilt rechts vor links auch für verkehrsberuhigte Bereiche und Spielstraßen?

Innerhalb eines verkehrsberuhigten Bereichs gilt die Regel „rechts vor links“. Anders verhält es sich jedoch am Ende eines verkehrsberuhigten Bereichs, also dort, wo dieser in eine nicht-verkehrsberuhigte Straße mündet. Hier gilt es, der „normalen“ Straße immer Vorfahrt zu gewähren. In diesem Sinne wird eine einmündende Spielstraße verkehrsrechtlich genauso behandelt, wie eine Grundstückszufahrt.

Übrigens: Im verkehrsberuhigten Bereich sind Fußgänger und Fahrzeuge gleichberechtigt. Das bedeutet, dass Fußgänger die ganze Straße nutzen dürfen und Fahrzeuge ggf. warten müssen. Genauso dürfen Fußgänger aber den fahrenden Verkehr nicht unnötig behindern.

 

Gilt auf jedem Parkplatz rechts vor links?

Auch auf Parkplätzen gilt die Straßenverkehrsordnung (StVO). Sind auf einem Parkplatz klare Fahrspuren eingezeichnet und gibt es keine Beschilderung, dann gilt deshalb „rechts vor links“. Trotzdem kann nicht pauschal davon ausgegangen werden, dass diese Regelung auf jeder Parkfläche greift, insbesondere nicht, wenn dort keine klaren Spuren erkennbar sind. Sind Sie auf einem Kundenparkplatz oder einer ähnlichen Parkfläche unterwegs, sollten Sie sich dementsprechend nicht auf die üblichen Vorfahrtsregeln verlassen. Besinnen Sie sich besser auf den ersten Paragrafen der Straßenverkehrsordnung in dem es heißt: „Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht.“

 

Das passende Gerichtsurteil vom Bundesgerichtshof
Der in der Straßenverkehrsordnung (StVO) verankerte Grundsatz „rechts vor links“ gilt auf öffentlichen Parkplätzen nur dann, wenn die Fahrbahnen eindeutig Straßencharakter haben. Der Bundesgerichtshof hat klargestellt, dass sich die auf die zügige Abwicklung des fließenden Verkehrs abzielende Vorfahrtsregel regelmäßig nicht auf die Situation auf Parkflächen übertragen lässt (Az.: VI ZR 344/21). Lesen Sie die Entscheidung des BGH.

 
 

Absichern, auch wenn der Ärger schon da ist.

Nur bei uns können Sie sich noch absichern, wenn schon etwas passiert ist. Mit unserem Verkehrsrechtsschutz Sofort
übernehmen wir Ihre Anwalts- und Gerichtskosten - wenn nötig auch durch alle Instanzen.

 
 

Muss man Bussen und Straßenbahnen immer Vorfahrt gewähren?

Anders als gemeinhin angenommen haben Busse und Straßenbahnen nicht immer Vorfahrt. Vielmehr sind auch sie – so wie alle anderen Verkehrsteilnehmer auch – an die Straßenverkehrsordnung (StVO) und damit an die geltenden Vorfahrtsregeln gebunden. Trotzdem gibt es eine Reihe von Fällen, in denen für Straßenbahnen und Busse Ausnahmeregelungen gelten. Sehen Sie etwa ein „Vorfahrt gewähren“-Schild, unter dem ein Zusatzschild mit der Abbildung einer Straßenbahn angebracht ist, dann haben Straßenbahnen Vorfahrt. Zudem müssen Straßenbahnen auch nicht zwangsweise an Zebrastreifen halten.

Bei Linien- und Schulbussen ist vor allem darauf zu achten, dass ihnen das Abfahren von gekennzeichneten Haltestellen ermöglicht werden muss. Will also ein Bus von der Haltestelle vor Ihnen ausscheren, dann müssen Sie ihm die Weiterfahrt ermöglichen und, wenn nötig, warten.

 

Haben Radfahrer im Straßenverkehr immer Vorfahrt?

Fahrradfahrer nehmen genauso am Straßenverkehr teil wie Auto- und Motorradfahrer und genießen dementsprechend weder Sonderrechte noch Benachteiligungen in Sachen Vorfahrt. Sind Sie als Autofahrer neben einem Fahrrad unterwegs und wollen nach rechts abbiegen, dann ist dem Radfahrer unbedingt Vorfahrt zu gewähren. Dies gilt im Übrigen auch dann, wenn Sie die Abbiegestelle kurz vor dem Fahrradfahrer erreichen. In diesem Fall müssen Sie sich per Schulterblick versichern, dass Sie durch Ihr Abbiegen keine Gefahr darstellen. Ansonsten müssen Sie warten und das Fahrrad passieren lassen, bevor Sie abbiegen.

 

Wer hat Vorfahrt am Berg?

Befinden Sie sich auf einer Bergstraße oder an einer anderen stark abschüssigen Fahrbahn, dann haben Sie weder als bergauf noch talwärts Fahrender einen gesetzlich geregelten Anspruch auf Vorfahrt. Tatsächlich findet sich im deutschen Verkehrsrecht für diesen Fall nämlich keine pauschale Antwort. Vielmehr gilt: Es sollte der Verkehrsteilnehmer warten, der einfacher Vorfahrt gewähren, beziehungsweise leichter zurücksetzen oder ausweichen kann. Sehen Sie sich also etwa einem bergaufwärts fahrenden Bus oder einem Lkw gegenüber, für den sich das Anfahren am Berg schwierig gestalten könnte, dann sollten Sie in jedem Fall Vorfahrt gewähren.

 
 

Absichern, auch wenn der Ärger schon da ist.

Nur bei uns können Sie sich noch absichern, wenn schon etwas passiert ist. Mit unserem Verkehrsrechtsschutz Sofort
übernehmen wir Ihre Anwalts- und Gerichtskosten - wenn nötig auch durch alle Instanzen.

 
 

Vorfahrt genommen: Mit welcher Strafe oder Bußgeld muss ich rechnen?

Die Missachtung der Vorfahrt gilt als eine der sogenannten sieben Todsünden im Straßenverkehr, zu denen etwa auch das Überholen im Überholverbot zählt. Verstoßen Sie gegen die Vorfahrtsregeln, dann handeln Sie oft grob verkehrswidrig und rücksichtslos und müssen dementsprechend mit harten Konsequenzen rechnen, die von Bußgeldern über Punkte in Flensburg bis hin zu einem Fahrverbot reichen können.

Zwar wird die einfache Missachtung der Vorfahrt laut Bußgeldkatalog „nur“ mit einem verhältnismäßig geringen Bußgeld geahndet, jedoch kann diese Summe schnell auf ein Vielfaches anschwellen, wenn erschwerende Umstände hinzukommen. Nehmen Sie einem anderen Verkehrsteilnehmer beispielsweise die Vorfahrt und gefährden diesen durch einen Abstandsverstoß beim rücksichtlosen Einbiegen oder Ausscheren, dann beträgt das Bußgeld bereits 140 Euro. Zudem müssen Sie mit einem Punkt in Flensburg und einem Fahrverbot rechnen. Noch härter kann es Sie derweil treffen, wenn Sie noch dazu einen Unfall verursachen oder wegen einer Gefährdung des Straßenverkehrs nach § 315c des Strafgesetzbuchs (StGB) angezeigt werden. Sollten Sie für schuldig befunden werden, drohen im Extremfall sogar ein Entzug der Fahrerlaubnis und eine Freiheitsstrafe.

 

Was kann ich tun, wenn mir Bußgeld, Punkte oder sogar ein Fahrverbot drohen?

 

Sie suchen weitere rechtliche Infos?
In unserer Playlist sammeln wir informative und hilfreiche Videos zu verschiedenen Themen rund um den Straßenverkehr mit Fachanwalt Jan Kemperdiek.

 

Vorfahrt missachtet und Unfall verursacht – wer haftet?

Grundsätzlich haftet bei einem Unfall, der durch eine Missachtung der Vorfahrtsregel verursacht wurde, derjenige, der seiner Wartepflicht nicht nachgekommen ist. Trotzdem kann es in Ausnahmefällen durchaus sein, dass dem Vorfahrtsberechtigten eine Teilschuld oder sogar die volle Schuld an dem Unfall gegeben wird. Dies kann etwa dann passieren, wenn der Vorfahrtsberechtigte zu schnell unterwegs war oder andere Verkehrsteilnehmer durch eine irreführende Fahrweise – wie etwa die falsche Betätigung des Blinkers – irritiert hat. Ähnlich verhält es sich, wenn der Vorfahrtsberichtigte zum Zeitpunkt des Unfalls unter Alkohol- oder Drogeneinfluss unterwegs war.

Haben Sie selbst die Vorfahrt missachtet und einen Unfall verursacht, dann sollten Sie zunächst die Unfallstelle absichern und – insofern Personen verletzt sind – den Notruf verständigen. Sobald die Polizei sich dem Fall angenommen hat, sollten Sie zudem unbedingt einen Unfallbericht ausfüllen. Dieser wird später für die Schadensregulierung wichtig.

 

Jan Lukas Kemperdiek, LL.M.

Fachanwalt für Verkehrsrecht, Medizinrecht und Versicherungsrecht

  • Rechtsanwalt und Partner, advomano Rechtsanwälte
  • ARAG Partneranwalt & Verkehrsrechts-Experte
  • Seit 2015 zugelassener Rechtsanwalt

Es ist mir eine Freude, mich durch komplizierte Zusammenhänge zu arbeiten und die aktuelle Rechtsprechung verständlich aufzuarbeiten. Übrigens, ich beantworte gerne Fragen - mich kann man erreichen unter:

kemperdiek@advomano.de

 

Könnte Sie auch interessieren

 

Mit welchen Folgen Sie bei Fahrerflucht rechnen müssen

Alles was Sie über Unfall- und Fahrerflucht wissen sollten und mit welchen Strafen Sie rechnen müssen.

Geschwindigkeits­überschreitungen

Sie sind geblitzt worden? Da sind Sie nicht allein, denn jedes Jahr erhalten zahlreiche Autofahrer wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung einen Bußgeldbescheid.

Beleidigung und Nötigung im Straßenverkehr

Nicht nur Nötigung, sondern auch Beleidigung im Straßenverkehr gilt als Straftat.

ARAG Live-Chat

Sie haben eine Frage?
Unser Kundenservice hilft Ihnen im Live-Chat gerne weiter.

Kontakt & Services