Vorfahrt genommen? Diese Regeln gelten neben rechts vor links
Was gilt bei abknickender Vorfahrtsstraße, auf einem Parkplatz oder an einer Kreuzung? Alles zur Vorfahrt im Straßenverkehr.
09.02.2024 • 5 min Lesezeit
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Es gibt mehr Vorfahrtsregeln als nur rechts vor links
Wann habe ich Vorfahrt? Und wann muss ich Vorfahrt gewähren? Im Straßenverkehr sind das zwei der grundsätzlichsten Fragen überhaupt. Denn: Nur wenn alle Verkehrsteilnehmer wissen, wer Vorfahrt hat und wer nicht, kann der Verkehr geregelt fließen.
In Deutschland gilt in Sachen Vorfahrt das Prinzip „rechts vor links“. Soll heißen: Ein von rechts kommendes Fahrzeug hat in der Regel Vorfahrt, ein von links kommendes Fahrzeug ist in der Wartepflicht. Natürlich gilt diese Rechts-vor-Links-Regelung jedoch nur dort, wo die Vorfahrt nicht durch entsprechende Verkehrsschilder geregelt wird und wo durch besondere Verkehrssituationen keine Ausnahmeregelungen gelten (z. B. an Ein- und Ausfahrten oder an abgesenkten Bürgersteigen). Im Folgenden finden Sie dazu alles Wissenswerte.
Vorfahrt im Kreisverkehr & bei Kreuzungen: Gilt hier rechts vor links?
Wie die Vorfahrt an einem Kreisverkehr und an Kreuzungen geregelt ist, hängt maßgeblich von der Beschilderung ab. Gibt es keine Verkehrsschilder wie „Vorfahrt gewähren“ oder „Vorfahrtsstraße“, dann gilt in der Regel das Rechts-vor-Links-Gebot. Insbesondere bei Kreisverkehren und an größeren Kreuzungen ist die Vorfahrt jedoch meist klar durch Schilder geregelt. Kreisel werden dabei oft mit dem Schild „Kreisverkehr“ und dem Schild „Vorfahrt gewähren“ angekündigt. Fahrzeuge innerhalb des Kreisverkehrs haben gegenüber einfahrenden Fahrzeugen also Vorfahrt. Nur an sogenannten „kreisförmigen Knotenpunkten“, die hin und wieder in Wohngebieten vorkommen und nicht als Kreisverkehr im eigentlichen Sinne gelten, wird auf Beschilderung verzichtet. Hier gilt dementsprechend rechts vor links.
Und noch etwas: Sind Sie innerhalb eines mehrspurigen Kreisverkehrs unterwegs, hat die äußerste Spur Vorfahrt. Befinden Sie sich also auf der inneren Spur und wollen den Kreisverkehr verlassen, dann müssen Sie die Fahrzeuge auf der äußeren Spur zuerst passieren lassen – oder im Notfall noch eine Runde drehen.
Seit der Bußgeldkatalognovelle 2021 gilt übrigens, dass Lkws innerorts beim Rechtsabbiegen Schrittgeschwindigkeit einhalten müssen. Es droht ein Bußgeld von 70 Euro, wenn sie dies nicht beachten.
Abknickende bzw. abbiegende Vorfahrtstraßen: Welche Regeln gelten?
Befinden Sie sich auf einer abknickenden Vorfahrtsstraße, dann haben Sie – wie auf jeder anderen Vorfahrtstraße auch – vor einmündenden Straßen Vorfahrt. Trotzdem kommt es insbesondere an abknickenden Vorfahrtsstraßen immer wieder zu Missverständnissen, da die Verkehrssituation dort meist nicht einfach zu überblicken ist. Die folgenden Regeln müssen Sie befolgen:
Wie ist die Reihenfolge auf der abknickenden Vorfahrtsstraße?
- Fahrzeuge auf der abknickenden Vorfahrtsstraße haben Vorfahrt vor Fahrzeugen, die aus einmündenden Straßen kommen.
- Gibt es gleich mehrere einmündende Straßen, dann gilt für die Vorfahrt unter den Fahrzeugen auf diesen Straßen die Rechts-vor-Links-Regel.
Abknickende Vorfahrtsstraße verlassen: Wann Sie blinken müssen
- Wer auf der abknickenden Vorfahrtstraße fährt, muss den Blinker setzen.
- Wer die abknickende Vorfahrtstraße verlässt, um geradeaus weiterzufahren, darf nicht blinken. Handelt es sich um eine links abknickende Vorfahrtstraße muss zudem an Fahrrad- oder Motorradfahrer geachtet werden, die an der rechten Seite fahren.
Abgesenkter Bordstein und Vorfahrt: Was gilt wirklich laut StVO?
Wer über einen abgesenkten Bordstein in eine Straße einbiegen will, der muss anderen Verkehrsteilnehmern grundsätzlich die Vorfahrt gewähren. Geregelt ist dieser Fall in § 10 der Straßenverkehrsordnung, in dem es heißt: „Wer […] über einen abgesenkten Bordstein hinweg auf die Fahrbahn einfahren oder vom Fahrbahnrand anfahren will, hat sich dabei so zu verhalten, dass eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist.“
Gilt rechts vor links auch für verkehrsberuhigte Bereiche und Spielstraßen?
Innerhalb eines verkehrsberuhigten Bereichs gilt die Regel „rechts vor links“. Anders verhält es sich jedoch am Ende eines verkehrsberuhigten Bereichs, also dort, wo dieser in eine nicht-verkehrsberuhigte Straße mündet. Hier gilt es, der „normalen“ Straße immer Vorfahrt zu gewähren. In diesem Sinne wird eine einmündende Spielstraße verkehrsrechtlich genauso behandelt, wie eine Grundstückszufahrt.
Übrigens: Im verkehrsberuhigten Bereich sind Fußgänger und Fahrzeuge gleichberechtigt. Das bedeutet, dass Fußgänger die ganze Straße nutzen dürfen und Fahrzeuge ggf. warten müssen. Genauso dürfen Fußgänger aber den fahrenden Verkehr nicht unnötig behindern.
Gilt auf jedem Parkplatz rechts vor links?
Auch auf Parkplätzen gilt die Straßenverkehrsordnung (StVO). Sind auf einem Parkplatz klare Fahrspuren eingezeichnet und gibt es keine Beschilderung, dann gilt deshalb „rechts vor links“. Trotzdem kann nicht pauschal davon ausgegangen werden, dass diese Regelung auf jeder Parkfläche greift, insbesondere nicht, wenn dort keine klaren Spuren erkennbar sind. Sind Sie auf einem Kundenparkplatz oder einer ähnlichen Parkfläche unterwegs, sollten Sie sich dementsprechend nicht auf die üblichen Vorfahrtsregeln verlassen. Besinnen Sie sich besser auf den ersten Paragrafen der Straßenverkehrsordnung in dem es heißt: „Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht.“
Muss man Bussen und Straßenbahnen immer Vorfahrt gewähren?
Anders als gemeinhin angenommen haben Busse und Straßenbahnen nicht immer Vorfahrt. Vielmehr sind auch sie – so wie alle anderen Verkehrsteilnehmer auch – an die Straßenverkehrsordnung (StVO) und damit an die geltenden Vorfahrtsregeln gebunden. Trotzdem gibt es eine Reihe von Fällen, in denen für Straßenbahnen und Busse Ausnahmeregelungen gelten. Sehen Sie etwa ein „Vorfahrt gewähren“-Schild, unter dem ein Zusatzschild mit der Abbildung einer Straßenbahn angebracht ist, dann haben Straßenbahnen Vorfahrt. Zudem müssen Straßenbahnen auch nicht zwangsweise an Zebrastreifen halten.
Bei Linien- und Schulbussen ist vor allem darauf zu achten, dass ihnen das Abfahren von gekennzeichneten Haltestellen ermöglicht werden muss. Will also ein Bus von der Haltestelle vor Ihnen ausscheren, dann müssen Sie ihm die Weiterfahrt ermöglichen und, wenn nötig, warten.
Haben Radfahrer im Straßenverkehr immer Vorfahrt?
Fahrradfahrer nehmen genauso am Straßenverkehr teil wie Auto- und Motorradfahrer und genießen dementsprechend weder Sonderrechte noch Benachteiligungen in Sachen Vorfahrt. Sind Sie als Autofahrer neben einem Fahrrad unterwegs und wollen nach rechts abbiegen, dann ist dem Radfahrer unbedingt Vorfahrt zu gewähren. Dies gilt im Übrigen auch dann, wenn Sie die Abbiegestelle kurz vor dem Fahrradfahrer erreichen. In diesem Fall müssen Sie sich per Schulterblick versichern, dass Sie durch Ihr Abbiegen keine Gefahr darstellen. Ansonsten müssen Sie warten und das Fahrrad passieren lassen, bevor Sie abbiegen.
Wer hat Vorfahrt am Berg?
Befinden Sie sich auf einer Bergstraße oder an einer anderen stark abschüssigen Fahrbahn, dann haben Sie weder als bergauf noch talwärts Fahrender einen gesetzlich geregelten Anspruch auf Vorfahrt. Tatsächlich findet sich im deutschen Verkehrsrecht für diesen Fall nämlich keine pauschale Antwort. Vielmehr gilt: Es sollte der Verkehrsteilnehmer warten, der einfacher Vorfahrt gewähren, beziehungsweise leichter zurücksetzen oder ausweichen kann. Sehen Sie sich also etwa einem bergaufwärts fahrenden Bus oder einem Lkw gegenüber, für den sich das Anfahren am Berg schwierig gestalten könnte, dann sollten Sie in jedem Fall Vorfahrt gewähren.
Vorfahrt genommen: Mit welcher Strafe oder Bußgeld muss ich rechnen?
Die Missachtung der Vorfahrt gilt als eine der sogenannten sieben Todsünden im Straßenverkehr, zu denen etwa auch das Überholen im Überholverbot zählt. Verstoßen Sie gegen die Vorfahrtsregeln, dann handeln Sie oft grob verkehrswidrig und rücksichtslos und müssen dementsprechend mit harten Konsequenzen rechnen, die von Bußgeldern über Punkte in Flensburg bis hin zu einem Fahrverbot reichen können.
Zwar wird die einfache Missachtung der Vorfahrt laut Bußgeldkatalog „nur“ mit einem verhältnismäßig geringen Bußgeld geahndet, jedoch kann diese Summe schnell auf ein Vielfaches anschwellen, wenn erschwerende Umstände hinzukommen. Nehmen Sie einem anderen Verkehrsteilnehmer beispielsweise die Vorfahrt und gefährden diesen durch einen Abstandsverstoß beim rücksichtlosen Einbiegen oder Ausscheren, dann beträgt das Bußgeld bereits 140 Euro. Zudem müssen Sie mit einem Punkt in Flensburg und einem Fahrverbot rechnen. Noch härter kann es Sie derweil treffen, wenn Sie noch dazu einen Unfall verursachen oder wegen einer Gefährdung des Straßenverkehrs nach § 315c des Strafgesetzbuchs (StGB) angezeigt werden. Sollten Sie für schuldig befunden werden, drohen im Extremfall sogar ein Entzug der Fahrerlaubnis und eine Freiheitsstrafe.
Was kann ich tun, wenn mir Bußgeld, Punkte oder sogar ein Fahrverbot drohen?
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In unserer Playlist sammeln wir informative und hilfreiche Videos zu verschiedenen Themen rund um den Straßenverkehr mit Fachanwalt Jan Kemperdiek.
Vorfahrt missachtet und Unfall verursacht – wer haftet?
Grundsätzlich haftet bei einem Unfall, der durch eine Missachtung der Vorfahrtsregel verursacht wurde, derjenige, der seiner Wartepflicht nicht nachgekommen ist. Trotzdem kann es in Ausnahmefällen durchaus sein, dass dem Vorfahrtsberechtigten eine Teilschuld oder sogar die volle Schuld an dem Unfall gegeben wird. Dies kann etwa dann passieren, wenn der Vorfahrtsberechtigte zu schnell unterwegs war oder andere Verkehrsteilnehmer durch eine irreführende Fahrweise – wie etwa die falsche Betätigung des Blinkers – irritiert hat. Ähnlich verhält es sich, wenn der Vorfahrtsberichtigte zum Zeitpunkt des Unfalls unter Alkohol- oder Drogeneinfluss unterwegs war.
Haben Sie selbst die Vorfahrt missachtet und einen Unfall verursacht, dann sollten Sie zunächst die Unfallstelle absichern und – insofern Personen verletzt sind – den Notruf verständigen. Sobald die Polizei sich dem Fall angenommen hat, sollten Sie zudem unbedingt einen Unfallbericht ausfüllen. Dieser wird später für die Schadensregulierung wichtig.
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