TÜV überziehen? Was Fahrzeughalter zur HU wissen müssen
Sicher durch den TÜV-Check: Verstehen, vorbereiten, vorführen – wir zeigen Ihnen, auf was es ankommt.
02.02.2024 • 5 min Lesezeit
TÜV, Hauptuntersuchung & Abgasuntersuchung – Was ist was?
Der TÜV, ursprünglich nur der Name einer Prüforganisation und kurz für Technischer Überwachungsverein, steht umgangssprachlich für die Hauptuntersuchung (HU), die alle zwei Jahre für Ihr Kfz ansteht. Hier wird geprüft, ob Ihr Fahrzeug technisch einwandfrei ist und die nötigen Sicherheitsstandards erfüllt. Ein Teil der HU ist die Abgasuntersuchung (AU). Hierbei wird überprüft, ob das Abgassystem Ihres Fahrzeugs korrekt funktioniert und die Schadstoffemissionen innerhalb der vorgeschriebenen Grenzen liegen.
Beide Prüfungen stellen sicher, dass Sie sorgenfrei und regelkonform am Straßenverkehr teilnehmen können.
Muss jedes Fahrzeug zum TÜV?
Ja, in Deutschland ist der TÜV-Besuch für jedes zulassungspflichtige Fahrzeug Pflicht – egal ob Verbrenner oder Elektroauto. Dazu zählen neben Pkw und Lkw auch Motorräder, Quads & Co. Ausnahmen gibt es für Fahrzeuge mit rotem Kennzeichen oder Versicherungskennzeichen, sowie selbstfahrende Arbeitsmaschinen. Auch die Fahrzeuge der Bundeswehr müssen nicht zur offiziellen Prüfstelle, sondern zur internen Prüforganisation.
Weitere Ausnahmen für die AU
Folgende Fahrzeuge müssen keine Abgasuntersuchung machen:
- Fahrzeuge mit Benzinmotor, die langsamer als 50 km/h fahren, vor dem 1. Juli 1969 zum ersten Mal zugelassen wurden, drei Räder haben oder leichter als 400 kg sind.
- Fahrzeuge mit Dieselmotor, die weniger als vier Räder haben, nicht schneller als 25 km/h fahren oder vor dem 1. Januar 1977 zum ersten Mal zugelassen wurden.
- Motor- und Leichtkrafträder mit einer Erstzulassung vor dem 1. Januar 1989
- Traktoren und andere Maschinen, die hauptsächlich in der Land- und Forstwirtschaft verwendet werden
Gut zu wissen: Ein Kurzkennzeichen ohne TÜV ist nicht erlaubt. Um das gelbe Kennzeichen zu erhalten, müssen Sie neben Personalausweis, Fahrzeugschein und Versicherung nämlich auch einen gültigen Nachweis über die Hauptuntersuchung vorlegen. Ausnahmen gibt es nur, wenn Sie das Fahrzeug direkt zu einer Prüfstelle in Ihrem Zulassungsbezirk überführen.
Wie oft TÜV?
Der TÜV-Termin ist ein festes Datum im Kalender eines jeden Fahrzeughalters. Für Neufahrzeuge wird die erste Hauptuntersuchung erst nach drei Jahren fällig. Danach heißt es für jedes Kfz dann alle zwei Jahre zum TÜV. Die Frist zur nächsten Untersuchung startet mit dem Monat und Jahr der letzten Untersuchung bzw. mit der Erstzulassung. Ausnahmen gibt es für Wohnmobile, die älter als sechs Jahre sind, und Lkw bis 7,5t zulässiges Gesamtgewicht. Diese müssen einmal pro Jahr zum TÜV.
Gut zu wissen: Fahren Sie ein Fahrzeug mit Saisonkennzeichen und die TÜV-Untersuchung fällt in den Ruhezeitraum, müssen Sie diese gleich im ersten Monat der neuen Inbetriebnahme nachholen.
TÜV überziehen – Was ist erlaubt?
TÜV abgelaufen oder Termin zur Hauptuntersuchung verpasst? Jetzt fragen Sie sich zurecht: Wie lange kann man den TÜV überziehen? Theoretisch dürfen Sie den Termin für die Hauptuntersuchung nicht überziehen und müssen Ihr Fahrzeug pünktlich im vorgesehenen Monat vorführen. In der Praxis wird allerdings eine "Überziehungsfrist" von bis zu vier Wochen geduldet. Wenn Sie diese Frist überschreiten, können zusätzliche Gebühren anfallen und es drohen Bußgelder. Kommen Sie mehr als zwei Monate zu spät, steht eine ausführlichere Prüfung an – die sogenannte Ergänzungsuntersuchung. Diese kostet 20 Prozent mehr als ein pünktlich durchgeführter TÜV.
Gut zu wissen: Eine Rückdatierung bei Überziehen der Hauptuntersuchung gibt es nicht. Wenn Sie also im Mai zum TÜV müssen und erst im Juli gehen, ist Ihr nächster Prüftermin wieder im Juli (zwei Jahre später) und nicht im Mai.
Strafe bei abgelaufenem TÜV
Je länger Sie warten, desto höher wird das Bußgeld bei abgelaufenem TÜV, wenn Sie von der Polizei angehalten werden. Die Strafen für das Fahren ohne TÜV reichen sogar bis zu einem Punkt in Flensburg.
Frist überzogen |
Bußgeld bzw. Punkte in Flensburg |
---|---|
TÜV 1 Monat überzogen | Kein Bußgeld |
TÜV 2 Monate überzogen | 15 Euro |
TÜV 4 Monate überzogen | 25 Euro |
TÜV mehr als 8 Monate überzogen | 60 Euro + 1 Punkt |
TÜV abgelaufen, aber nicht gefahren?
Ist Ihr Auto angemeldet, muss es auch zum TÜV – egal ob Sie es fahren oder es nur in der Garage steht. So hat es auch das Amtsgericht Zeitz entschieden (AZ 13 OWi 724 Js 200466/18). Eine Autobesitzerin, die ihren TÜV-Termin um vier Monate verpasst hatte, musste 25 Euro zahlen. Sie argumentierte, ihr Auto sei ja nur abgestellt und nicht gefahren worden. Das Gericht sah das jedoch anders: Die TÜV-Pflicht gilt für jedes angemeldete Fahrzeug, Bewegung hin oder her.
Wo man den TÜV machen lassen kann
Ihren TÜV können Sie an vielen Orten erledigen lassen. Zum Beispiel bei autorisierten Überwachungsinstitutionen wie:
- TÜV – Technischer Überwachungsverein
- Dekra – Deutsche Kraftfahrzeug-Überwachung
- GTÜ – Gesellschaft für Technische Überwachung
- KÜS – Kraftfahrzeug-Überwachung-Süd
- FSP – Fahrzeug Sicherheitsprüfung (TÜV-Partner)
Diese Prüfstellen finden Sie in ganz Deutschland, oft direkt bei Ihrer Werkstatt des Vertrauens oder an eigens dafür eingerichteten Standorten. Einfach einen Termin vereinbaren, hinfahren und ca. eine halbe Stunde für den Check-up einplanen.
Was brauche ich für den TÜV?
Damit bei der Hauptuntersuchung alles reibungslos läuft, sollten Sie folgende Dinge nicht vergessen:
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- Sofern Ihr Fahrzeug derzeit nicht angemeldet ist: Fahrzeugbrief
- Bei Nachuntersuchungen: Bericht über die vorherige Prüfung
- Bei Tuning (wenn die Extras nicht in den Fahrzeugpapieren vermerkt sind): Entsprechenden Prüfzeugnisse oder Abnahmebestätigungen
Falls Ihr Wagen aktuell nicht angemeldet ist, können Sie ihn dennoch zum TÜV fahren ohne Zulassung. Allerdings benötigen Sie dann ein Kurzzeitkennzeichen oder rote Nummernschilder, um legal zur Prüfstelle zu fahren. Verfügen Sie weder über Zulassung noch entsprechende Kennzeichen, darf Ihr Fahrzeug nicht im öffentlichen Straßenverkehr bewegt werden.
Mit der TÜV-Checkliste beruhigt zur HU
Bevor Sie mit Ihrem Fahrzeug zur Hauptuntersuchung antreten, lohnt sich eine gründliche Vorbereitung. So ersparen Sie sich nicht nur Zeit und eventuell auch Geld, sondern steigern auch die Chancen, dass Ihr Auto die HU ohne Beanstandungen besteht.
TÜV-Checkliste: Das muss ins Auto
- Verbandskasten (vollständig und nicht abgelaufen)
- Warndreieck (ausgenommen Zweiräder)
- Warnweste (ausgenommen Motorrad und Wohnmobil)
- Ladekabel (bei E-Autos)
Hier guckt der TÜV genau hin
Etwa ein Drittel aller PKWs fährt mit Mängeln umher. Bei der Hauptuntersuchung zeigt sich zudem, dass nicht alle Fahrzeuge den TÜV auf Anhieb bestehen: Jedes fünfte muss nachgebessert werden, um die nötige Plakette zu erhalten. Besonders häufig treten Fehler bei den Autolichtern – also Abblend- und Rücklicht – auf, gefolgt von Ölverlust im Motor oder Getriebe, Problemen mit der Achsaufhängung und abgenutzten Bremsscheiben. Deshalb schaut der TÜV hier ganz genau hin:
Diese und noch weitere Prüfpunkte sind essenziell für Ihre Sicherheit und die Zulassung Ihres Fahrzeugs. Eine komplette Übersicht erhalten Sie direkt beim TÜV SÜD und TÜV Rheinland.
Mängelliste beim TÜV – Was nun?
Werden bei der Untersuchung an Ihrem Fahrzeug Mängel festgestellt, hält der Prüfer diese in einer Mängelliste bzw. einem Mängelbericht fest. Hierfür gibt es vom TÜV vier Mängelklassen.
Einstufung nach HU |
Erklärung |
---|---|
Ohne Mängel | Prüfplakette erhalten und weiterfahren. |
Geringe Mängel | Prüfplakette; mit der Auflage, kleine Mängel umgehend zu beheben. |
Erhebliche Mängel | Keine Plakette; Reparatur und Nachuntersuchung innerhalb eines Monats nötig. |
Gefährliche Mängel | Keine Plakette; sofortige Reparatur erforderlich, nur Fahrt zur Werkstatt oder nach Hause gestattet und Nachuntersuchung innerhalb eines Monats. |
Sollte Ihr Fahrzeug bei der TÜV-Untersuchung nicht auf Anhieb bestehen, nehmen Sie es sportlich. Zuerst schauen Sie sich den Mängelbericht genau an, damit Sie wissen, was zu tun ist. Zeit ist dabei ein entscheidender Faktor, denn innerhalb eines Monats sollten diese behoben sein. Kontaktieren Sie die Fachwerkstatt Ihres Vertrauens und geben Sie die Liste der Beanstandungen weiter, um die Reparaturen fachgerecht ausführen zu lassen. Ist alles in Ordnung gebracht, vereinbaren Sie einen Nachprüfungstermin.
Gut zu wissen: Die Frist der TÜV-Nachprüfung können Sie nicht verlängern. Ist der eine Monat abgelaufen, muss die komplette Hauptuntersuchung zum vollen Preis wiederholt werden.
TÜV Kosten und Gebühren
Die Kosten für die Hauptuntersuchung hängen von unterschiedlichen Faktoren ab. Zum einen ist die Art des Fahrzeugs ausschlaggebend – für ein Motorrad ist die HU beispielsweise günstiger als für einen PKW. Auch das Bundesland sowie die prüfende Organisation spielt eine Rolle. Aber: Die Preisunterschiede zwischen den Bundesländern sind minimal. Extra woanders hinzufahren lohnt sich selten.
- Eine klassische HU kostet im Schnitt 90 Euro
- Für die Kombination aus HU und AU fallen ca. 140 Euro an
- Schwere Kfz bis 7,5t sind teurer – ca. 180 Euro für HU & AU
- Eine Nachuntersuchung kostet meist um die 30 Euro
Übrigens: Überziehen Sie Ihren TÜV-Termin um mehr als zwei Monate, wird der Besuch teurer. Für diesen Fall zahlen Sie eine 20 Prozent höhere Gebühr.
Die TÜV-Plakette lesen
Ein kleiner Kreis an Ihrer Autokennzeichenhalterung – die TÜV-Plakette – hält wichtige Informationen für Sie bereit. Die Zahl in der Mitte gibt das Jahr der nächsten Hauptuntersuchung an. Rundherum finden Sie einen Ring aus Zahlen, bei dem die obere, senkrecht stehende, den Monat der nächsten Untersuchung anzeigt. So wissen nicht nur Sie, sondern auch die Polizei auf einen Blick, bis wann Ihr TÜV noch gültig ist.
Die Farbe der TÜV-Plakette
Die Farbe der Plakette verrät, in welchem Jahr die nächste Hauptuntersuchung fällig ist. Haben Sie beispielsweise eine rosa TÜV-Plakette, musste das Fahrzeug 2023 zur HU und eine grüne TÜV-Plakette bedeutet, Sie müssen 2024 zur Hauptuntersuchung. Die komplette farbliche Reihenfolge lautet wie folgt: grün, orange, blau, gelb, braun und rosa. Im Anschluss wiederholen sich die Farben wieder.
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