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Auf den Punkt

 
  • Fahrrad fahren hat viele Vorteile, aber es ist wichtig, die aktuellen Verkehrsregeln zu kennen, um sicher und regelkonform zu fahren.
  • Die Novelle der Straßenverkehrsordnung 2021 enthält wichtige Regelungen für Radfahrer, wie z.B. die Abstandsregelung beim Überholen und das Rechtsabbiegen von Lkw.
  • Eine funktionierende Fahrradbeleuchtung ist unverzichtbar für die Sicherheit, wobei fest angebrachte Lichter Pflicht sind und Batterielampen bestimmte Anforderungen erfüllen müssen.
  • Bußgelder für Radfahrer können für verschiedene Verstöße verhängt werden, von der Benutzung eines Mobiltelefons bis hin zum Fahren unter Alkoholeinfluss, wobei auch Punkte in Flensburg möglich sind.
 

Das sind die wichtigsten Regeln der Straßenverkehrsordnung für Radfahrer

Mit dem Rad zur Arbeit fahren, eine Stadt auf neue Art erkunden, zu zweit eine Fahrradtour machen: Radfahren kann so schön sein. Damit es auch sicher ist und vergnüglich bleibt, haben wir für Sie nützliche Informationen rund ums Rad zusammengetragen. Wir starten mit den wichtigen und neueren Regeln aus der Straßenverkehrsordnung.

 
  • Sicherheitsabstand beim Überholen

    Aus einem „ausreichenden Seitenabstand“ wird ein Mindestüberholabstand. Autofahrer müssen im Ort 1,50 Meter Sicherheitsabstand einhalten – auch gegenüber Fußgängern und E-Scootern. Außerorts sind es zwei Meter Seitenabstand.
  • Nebeneinander fahren

    Radfahrer dürfen grundsätzlich nebeneinander fahren, solange genug Platz da ist. Nur wenn andere Verkehrsteilnehmer behindert werden, müssen sie hintereinander fahren.
  • Lkws müssen beim Rechtsabbiegen Schrittgeschwindigkeit einhalten

    Wollen Kraftfahrzeuge über 3,5 t innerorts abbiegen, dürfen sie nur Schrittgeschwindigkeit fahren. Verstöße können 70 Euro Bußgeld und einen Punkt im Fahreignungsregister kosten.
  • Radfahrer-Grünpfeil bei roter Ampel

    Die bestehende Grünpfeilregelung gilt nun auch für Radfahrer, die aus einem Radfahrstreifen oder Radweg heraus rechts abbiegen wollen. Radfahrer müssen – wie Autofahrer – kurz anhalten, ehe sie bei Rot abbiegen dürfen. Neuerdings gibt es auch ein eigenes Verkehrszeichen mit grünem Pfeil, das nur für Radfahrer gilt.
  • Erwachsene dürfen im Lastenrad mitfahren

    Bisher durfte man nur Kinder bis sieben Jahre an Bord eines Lastenrads kutschieren. Jetzt dürfen auch Jugendliche und Erwachsene mitgenommen werden.
  • Generelles Haltverbot auf Schutzstreifen

    Schutzstreifen für den Radverkehr trennen den Rad- und den Autoverkehr mit einer gestrichelten weißen Linie. Bisher durften Autos dort bis zu drei Minuten halten. Jetzt gilt ein generelles Haltverbot.
  • Neue Fahrradzonen

    Analog zu den Tempo 30-Zonen können so genannte Fahrradzonen eingerichtet werden. Für den Fahrverkehr gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h. Der Radverkehr darf weder gefährdet noch behindert werden.
  • Mehr Einbahnstraßen für Radfahrende in Gegenrichtung

    Die Straßenverkehrsbehörden sollen prüfen, ob sie weitere Einbahnstraßen in Gegenrichtung für Radfahrende freigeben können.
  • Neues Schild: Überholverbot bei Radfahrern

    Ein neues rundes Verkehrsschild mit rotem Rand enthält auf der linken Seite das rote Symbol für einen Pkw und auf der rechten Seite übereinander die schwarzen Symbole für Rad- und Motorradfahrer. Hier dürfen Radler nicht überholt werden. Das Überholen wird mit einem Bußgeld von 70 Euro und einem Punkt in Flensburg geahndet.
  • Mehr Bußgeld für regelwidriges Radfahren auf Gehwegen

    Eine Bußgelderhöhung gilt für Radfahrer und Menschen, die mit einem E-Scooter unterwegs sind: Wer regelwidrig auf Gehwegen radelt, muss 55 bis 100 Euro Bußgeld zahlen.
 

Die Rechte und Pflichten von Radfahrern im Video erklärt

 

Sie suchen weitere rechtliche Infos?
In unserer Playlist sammeln wir informative und hilfreiche Videos zu verschiedenen Themen rund um den Straßenverkehr mit Fachanwalt Jan Kemperdiek.

 

Fehlerfrei unterwegs: Die wichtigsten Verkehrsschilder für Fahrradfahrer

In der Straßenverkehrsordnung (StVO) hat der Gesetzgeber die Regeln für alle Verkehrsteilnehmer zusammengefasst. Für Radfahrer gelten die gleichen Verkehrsregeln wie für Autofahrer, auch wenn manche Vorschrift für Radler etwas lockerer ausgelegt ist. Damit Sie nun nicht erst das Gesetzeswerk studieren müssen, ehe Sie sich aufs Rad schwingen, haben wir Ihnen die relevanten Vorschriften zusammengestellt. Außerdem räumen wir mit gängigen Irrtümern auf.

Straßenverkehrsordnung: Fahrradstraße
 

Beginn einer Fahrradzone

In den neuen Fahrradzonen gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h für den Fahrverkehr.

Schild Fahrradzone
 

Radweg

Fahrräder und Pedelecs müssen den Radweg benutzen – und zwar nur in der jeweiligen Fahrtrichtung. Radwege können übrigens zukünftig auch für E-Bikes freigegeben werden. Außerorts dürfen sie generell und innerorts auf extra dafür ausgewiesenen Radwegen fahren. Von der neuen Regelung ausgenommen sind schnelle Elektrofahrräder – sogenannte S-Pedelecs -, die mehr als 25 km/h fahren können.

Rechts fahren schützt vor einem Bußgeld. Jedoch nicht befahren werden müssen: Schlaglochpisten, vereiste, stark verschmutzte oder zugeparkte Radwege.

Schild Fahrradzone
 

Zebrastreifen

Radler haben auf dem Zebrastreifen wie Fußgänger Vorrang – aber nur, wenn sie ihr Rad schieben. Fahren ist zwar erlaubt; dann haben aber die Autos Vorfahrt!

Schild Fahrradzone
 

Grünpfeil für Radfahrer

Den Grünpfeil an roter Ampel gibt es jetzt auch für Radfahrer, wenn sie aus einem Radfahrstreifen oder Radweg heraus rechts abbiegen wollen. Wie Autofahrer müssen sie kurz anhalten, ehe sie bei Rot abbiegen dürfen.

Schild Fahrradzone
 

Gemeinsamer Geh- und Radweg

Radler teilen sich den Weg mit Fußgängern und müssen Rücksicht nehmen.

Schild Fahrradzone
 

Getrennter Geh- und Radweg

Radler und Fußgänger haben eine eigene Spur. Radler dürfen beim Überholen nicht auf den Gehweg ausweichen.

Schild Fahrradzone
 

Fahrradstraße

Eine Straße speziell für Radler oder Inline-Skater. Autos dürfen nur fahren, wenn dies ausnahmsweise durch ein Zusatzschild erlaubt ist – aber maximal Tempo 30 und mit Rücksicht auf die Radler und Skater. Radfahrer dürfen nebeneinander fahren.

Was sagt die StVO zum Radfahren auf dem Gehweg mit Kind?

Eltern dürfen ihre Rad fahrenden Kinder vor dem achten Geburtstag mit dem Fahrrad auf dem Gehweg begleiten. Laut Gesetz darf eine mindestens 16 Jahre alte Aufsichtsperson mit auf dem Gehweg fahren. Dabei müssen die Radler allerdings Rücksicht auf Fußgänger nehmen, die auf dem Gehweg immer Vorrang haben.

 
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Das darf bei einem verkehrssicheren Fahrrad nicht fehlen

  • Zwei unabhängig funktionierende Bremsen (Vorderbremse und Hinterradbremse)
  • Hell tönende, also laute Klingel
  • Weißer Frontscheinwerfer mit weißem Reflektor
  • Roter Großflächenrückstrahler, rotes Rücklicht und kleiner roter Reflektor
  • Je zwei gelbe Speichenreflektoren pro Rad oder alternativ Reflektorstreifen
  • Pedale mit je zwei gelben Rückstrahlern, die nach vorne und hinten reflektieren
 

Besonders wichtig: Das Fahrradlicht

Eine wichtige Komponente, die leider oft vernachlässigt wird, ist eine funktionierende Beleuchtung. Beispielsweise muss die Fahrradbeleuchtung am Rad fest angebracht sein. Eine Batterie-Stirnlampe reicht nicht aus. Das Licht am Rad muss auch bei hellstem Sonnenschein funktionieren! Die Pflicht zum Dynamo ist allerdings Geschichte: Lampen mit Akkus und Batterien sind inzwischen legal. Batterielampen brauchen zehn Lux Mindestbeleuchtungsstärke und eine Kontrollleuchte für den Batteriezustand.

 

Bußgelder für Radfahrer: Auch Radler können punkten

Wussten Sie, dass ein Handytelefonat auf dem Rad 55 Euro kosten kann? Oder wie viel ein Geisterfahrer auf dem Radweg zahlt? Und kennen Sie die Folgen, wenn Sie eine rote Ampel missachten? Nachlesen können Sie dies im Bußgeldkatalog, der selbstverständlich auch für Radfahrer gilt.

So kann radeln im stark alkoholisierten Zustand teuer werden: Ab 1,6 Promille liegt eine Straftat vor und Sie können vor Gericht angeklagt werden. Übrigens auch dann, wenn Sie weniger getrunken haben, aber einen Unfall verursachen. Das kann den Führerschein kosten.

Wie am auch Lenkrad ist das Radeln mit dem Handy am Ohr verboten. Werden Sie mit einem Mobiltelefon ohne Freisprecheinrichtung am Lenker erwischt, müssen Sie eine Strafe zahlen. Auch das Musikhören oder Telefonieren per Ohrstöpsel oder Kopfhörer auf dem Fahrrad ist problematisch. Erlaubt ist es nur, wenn Sie Warnsignale noch wahrnehmen können.

Und denken Sie nicht, Sie wären als Radfahrer vor Eintragungen in Flensburg sicher. Ab 60 Euro Bußgeld gibt es Punkte in der Verkehrssünderkartei, sogar wenn Sie überhaupt keinen Führerschein besitzen.

Das passende Gerichtsurteil
Auf dem Radweg sollten Sie besser in Fahrtrichtung radeln. Wer als Geisterfahrer auf dem Radweg unterwegs ist, kann bei einem Unfall mit schuld sein – auch wenn ihm die Vorfahrt genommen wurde. Das hat das Oberlandesgerichts Hamm entschieden.

 

Schadensersatz für Radfahrer bei einem Unfall mit einer Autotür

Kommt es im Straßenverkehr zur Kollision eines Fahrradfahrers mit einer sich beim Vorbeifahren öffnenden Autotür („Dooring“-Unfall), kann der Radfahrer seinen Schaden in voller Höhe ersetzt verlangen. Dies gilt zumindest dann, wenn er einen ausreichenden Sicherheitsabstand von etwa 35 bis 50 Zentimeter zum parkenden Auto eingehalten hat, entschied das Landgericht Köln. Ein Mitverschulden des Fahrradfahrers sei bei ausreichend Abstand ausgeschlossen, so das Gericht (Az.: 5 O 372/20).

Jan Lukas Kemperdiek, LL.M.

Fachanwalt für Verkehrsrecht, Medizinrecht und Versicherungsrecht

  • Rechtsanwalt und Partner, advomano Rechtsanwälte
  • ARAG Partneranwalt & Verkehrsrechts-Experte
  • Seit 2015 zugelassener Rechtsanwalt

Es ist mir eine Freude, mich durch komplizierte Zusammenhänge zu arbeiten und die aktuelle Rechtsprechung verständlich aufzuarbeiten. Übrigens, ich beantworte gerne Fragen - mich kann man erreichen unter:

kemperdiek@advomano.de

 

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