StVO und Fahrrad: Regeln & Bußgelder für Radfahrer
Die wichtigsten Regeln der Straßenverkehrsordnung (StVO) für Fahrradfahrer.
06.02.2024 • 3 min Lesezeit
Das sind die wichtigsten Regeln der Straßenverkehrsordnung für Radfahrer
Mit dem Rad zur Arbeit fahren, eine Stadt auf neue Art erkunden, zu zweit eine Fahrradtour machen: Radfahren kann so schön sein. Damit es auch sicher ist und vergnüglich bleibt, haben wir für Sie nützliche Informationen rund ums Rad zusammengetragen. Wir starten mit den wichtigen und neueren Regeln aus der Straßenverkehrsordnung.
Fehlerfrei unterwegs: Die wichtigsten Verkehrsschilder für Fahrradfahrer
In der Straßenverkehrsordnung (StVO) hat der Gesetzgeber die Regeln für alle Verkehrsteilnehmer zusammengefasst. Für Radfahrer gelten die gleichen Verkehrsregeln wie für Autofahrer, auch wenn manche Vorschrift für Radler etwas lockerer ausgelegt ist. Damit Sie nun nicht erst das Gesetzeswerk studieren müssen, ehe Sie sich aufs Rad schwingen, haben wir Ihnen die relevanten Vorschriften zusammengestellt. Außerdem räumen wir mit gängigen Irrtümern auf.
Radweg
Fahrräder und Pedelecs müssen den Radweg benutzen – und zwar nur in der jeweiligen Fahrtrichtung. Radwege können übrigens zukünftig auch für E-Bikes freigegeben werden. Außerorts dürfen sie generell und innerorts auf extra dafür ausgewiesenen Radwegen fahren. Von der neuen Regelung ausgenommen sind schnelle Elektrofahrräder – sogenannte S-Pedelecs -, die mehr als 25 km/h fahren können.
Rechts fahren schützt vor einem Bußgeld. Jedoch nicht befahren werden müssen: Schlaglochpisten, vereiste, stark verschmutzte oder zugeparkte Radwege.
Zebrastreifen
Radler haben auf dem Zebrastreifen wie Fußgänger Vorrang – aber nur, wenn sie ihr Rad schieben. Fahren ist zwar erlaubt; dann haben aber die Autos Vorfahrt!
Was sagt die StVO zum Radfahren auf dem Gehweg mit Kind?
Eltern dürfen ihre Rad fahrenden Kinder vor dem achten Geburtstag mit dem Fahrrad auf dem Gehweg begleiten. Laut Gesetz darf eine mindestens 16 Jahre alte Aufsichtsperson mit auf dem Gehweg fahren. Dabei müssen die Radler allerdings Rücksicht auf Fußgänger nehmen, die auf dem Gehweg immer Vorrang haben.
Das darf bei einem verkehrssicheren Fahrrad nicht fehlen
- Zwei unabhängig funktionierende Bremsen (Vorderbremse und Hinterradbremse)
- Hell tönende, also laute Klingel
- Weißer Frontscheinwerfer mit weißem Reflektor
- Roter Großflächenrückstrahler, rotes Rücklicht und kleiner roter Reflektor
- Je zwei gelbe Speichenreflektoren pro Rad oder alternativ Reflektorstreifen
- Pedale mit je zwei gelben Rückstrahlern, die nach vorne und hinten reflektieren
Besonders wichtig: Das Fahrradlicht
Eine wichtige Komponente, die leider oft vernachlässigt wird, ist eine funktionierende Beleuchtung. Beispielsweise muss die Fahrradbeleuchtung am Rad fest angebracht sein. Eine Batterie-Stirnlampe reicht nicht aus. Das Licht am Rad muss auch bei hellstem Sonnenschein funktionieren! Die Pflicht zum Dynamo ist allerdings Geschichte: Lampen mit Akkus und Batterien sind inzwischen legal. Batterielampen brauchen zehn Lux Mindestbeleuchtungsstärke und eine Kontrollleuchte für den Batteriezustand.
Bußgelder für Radfahrer: Auch Radler können punkten
Wussten Sie, dass ein Handytelefonat auf dem Rad 55 Euro kosten kann? Oder wie viel ein Geisterfahrer auf dem Radweg zahlt? Und kennen Sie die Folgen, wenn Sie eine rote Ampel missachten? Nachlesen können Sie dies im Bußgeldkatalog, der selbstverständlich auch für Radfahrer gilt.
So kann radeln im stark alkoholisierten Zustand teuer werden: Ab 1,6 Promille liegt eine Straftat vor und Sie können vor Gericht angeklagt werden. Übrigens auch dann, wenn Sie weniger getrunken haben, aber einen Unfall verursachen. Das kann den Führerschein kosten.
Wie am auch Lenkrad ist das Radeln mit dem Handy am Ohr verboten. Werden Sie mit einem Mobiltelefon ohne Freisprecheinrichtung am Lenker erwischt, müssen Sie eine Strafe zahlen. Auch das Musikhören oder Telefonieren per Ohrstöpsel oder Kopfhörer auf dem Fahrrad ist problematisch. Erlaubt ist es nur, wenn Sie Warnsignale noch wahrnehmen können.
Und denken Sie nicht, Sie wären als Radfahrer vor Eintragungen in Flensburg sicher. Ab 60 Euro Bußgeld gibt es Punkte in der Verkehrssünderkartei, sogar wenn Sie überhaupt keinen Führerschein besitzen.
Das passende Gerichtsurteil
Auf dem Radweg sollten Sie besser in Fahrtrichtung radeln. Wer als Geisterfahrer auf dem Radweg unterwegs ist, kann bei einem Unfall mit schuld sein – auch wenn ihm die Vorfahrt genommen wurde. Das hat das Oberlandesgerichts Hamm entschieden.
Schadensersatz für Radfahrer bei einem Unfall mit einer Autotür
Kommt es im Straßenverkehr zur Kollision eines Fahrradfahrers mit einer sich beim Vorbeifahren öffnenden Autotür („Dooring“-Unfall), kann der Radfahrer seinen Schaden in voller Höhe ersetzt verlangen. Dies gilt zumindest dann, wenn er einen ausreichenden Sicherheitsabstand von etwa 35 bis 50 Zentimeter zum parkenden Auto eingehalten hat, entschied das Landgericht Köln. Ein Mitverschulden des Fahrradfahrers sei bei ausreichend Abstand ausgeschlossen, so das Gericht (Az.: 5 O 372/20).
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