Geblitzt in der Probezeit? Was das für den Führerschein als Fahranfänger bedeutet
Geblitzt werden, falsch parken oder mit dem Handy am Steuer: Damit bringen Sie Ihren frisch erworbenen Führerschein in Gefahr.
09.02.2024 • 4 min Lesezeit
Bußgeldrechner und Erste Hilfe bei Bußgeldbescheid
Wie lange dauert die Probezeit beim Führerschein?
Der Theorietest ist bestanden, die Führerscheinprüfung absolviert, die Fahrerlaubnis erteilt: All das sind Gründe zur Freude, klar. Trotzdem sollten sich Fahranfänger bewusst sein, dass Sie auch nach der Ausstellung des Führerscheins weiterhin unter verschärfter Beobachtung stehen. Für die ersten zwei Jahre erhalten sie den Führerschein nämlich nur „auf Probe“. Innerhalb dieser Probezeit gilt es für Fahranfänger zu beweisen, dass sie den Herausforderungen des Straßenverkehrs gewachsen sind. Wer stattdessen negativ auf sich aufmerksam macht, riskiert eine Verlängerung der Probezeit oder im schlimmsten Fall sogar den Verlust des Führerscheins.
Was ist ein A-Verstoß und ein B-Verstoß in der Probezeit?
Mit welchen Sanktionen Fahranfänger bei einem Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung rechnen müssen, hängt davon ab, wie schwerwiegend dieser ist. Um dies zu ermitteln, werden Verstöße in der Probezeit in zwei Kategorien aufgeteilt: A-Verstöße und B-Verstöße. A-Verstöße umfassen besonders schwerwiegende Delikte wie das Fahren unter Alkoholeinfluss, das Überfahren einer roten Ampel oder Unfallflucht. Als B-Verstöße gelten wiederum weniger dramatische Ordnungswidrigkeiten wie das Fahren mit ungesicherter Ladung oder abgefahrenen Reifen sowie Parkverstöße.
Begeht ein Fahranfänger in der Probezeit einen A-Verstoß, dann verlängert sich die Probezeit automatisch um zwei Jahre. Zudem wird ein Aufbauseminar angeordnet. Selbiges gilt für zwei aufeinanderfolgende B-Verstöße oder einen B-Verstoß mit einem anschließenden A-Verstoß. Wiederholen sich diese Vergehen in der verlängerten Probezeit, dann sprechen die Behörden eine Verwarnung aus und ordnen eine verkehrspsychologische Beratung an. Die dritte und letzte Sanktionsstufe ist erreicht, wenn der oder die Betroffene sich danach erneut strafbar macht. In diesem Fall droht der Entzug des Führerscheins.
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Geschwindigkeitsüberschreitung in der Probezeit: So hoch ist die Strafe wenn Sie zu schnell fahren
Werden Sie in der Probezeit geblitzt, dann unterscheiden sich die zu entrichtenden Bußgelder und die geltenden Strafmaße nicht von denen, die auch für langjährige Autofahrer gelten. Je nachdem wie schnell Sie unterwegs waren, müssen Sie allerdings damit rechnen, dass Ihre Probezeit um zwei Jahre verlängert wird. Dies kann etwa dann der Fall sein, wenn Sie mit mehr als 20 km/h zu viel auf dem Tacho geblitzt wurden (A-Verstoß) oder zweimal nacheinander mit weniger als 21 km/h Geschwindigkeitsüberschreitung in eine Radarkontrolle geraten sind (B-Verstöße). In der Regel können alle Geschwindigkeitsverstöße, die mit Punkten in Flensburg geahndet werden – ganz egal ob innerorts oder außerhalb geschlossener Ortschaften –, zu einer verlängerten Probezeit und zur Anordnung eines Aufbauseminars führen.
Wie oft darf man in der Probezeit geblitzt werden?
Wie oft Sie in der Probezeit beim zu schnell Fahren erwischt werden können, ist keine Frage der Anzahl, sondern der Schwere Ihrer Vergehen. Geraten Sie etwa in einer geschlossenen Ortschaft mit 80 km/h in einen Blitzer, dann ist dies ein A-Verstoß, der neben einem Bußgeld von 100 Euro und einem Punkt in Flensburg bereits beim ersten Mal mit einer Verlängerung der Probezeit geahndet werden kann. Unterläuft Ihnen nur ein B-Verstoß, dann drohen Ihnen diese Konsequenzen erst beim zweiten Vergehen. Beim dritten A-Verstoß, beziehungsweise beim sechsten B-Verstoß in Folge, ist die Geduld der Behörden jedoch am Ende und Sie müssen mit dem Führerscheinentzug rechnen.
Rote Ampel: Geblitzt in der Probezeit
Auch Fahranfängern, die in ihrer Probezeit beim Überfahren einer roten Ampel geblitzt werden, droht eine Verlängerung der Probezeit, denn Rotlichtverstöße gelten in der Regel als A-Verstöße. Lässt sich ein Fahranfänger innerhalb seiner Probezeit einen solchen A-Verstoß zuschulden kommen, dann führt dies dazu, dass sich die Probezeit von zwei auf vier Jahre verlängert und ein kostenpflichtiges Aufbauseminar angeordnet wird. Wer dieses Seminar ablehnt, dem droht der Führerscheinentzug.
Unterläuft einem Fahranfänger innerhalb seiner bereits verlängerten Probezeit ein weiterer A-Verstoß – überfährt er also etwa erneut eine rote Ampel –, dann wird eine kostenpflichtige Verwarnung ausgesprochen. Bei einem zweiten A-Verstoß kann ihm dann die Fahrerlaubnis entzogen werden.
Ernstzunehmender Verstoß: Handy am Steuer in der Probezeit
Sind Sie mit dem Handy am Ohr im Auto unterwegs, dann verstoßen sie gegen die Straßenverkehrsordnung (StVO). Neben einem Bußgeld von 100 Euro kommt dafür auch ein Punkt in Flensburg auf Sie zu. Befinden Sie sich noch in der Probezeit, dann müssen Sie davon ausgehen, dass diese um zwei Jahre verlängert wird, denn: Das Telefonieren mit dem Handy am Steuer (ohne Freisprechanlage) gilt als sogenannter A-Verstoß.
Als Fahranfänger nicht angeschnallt in der Probezeit
Für das Fahren ohne Sicherheitsgurt sieht der Bußgeldkatalog ein Bußgeld in Höhe von 30 Euro vor. Auswirkungen auf die Probezeit hat das Vergehen in der Regel nicht. Anders verhält es sich, wenn Sie ein Kind befördert haben, ohne es anzuschnallen. Für diesen Tatbestand drohen Ihnen nicht nur eine Geldstrafe von 60 Euro und ein Punkt in Flensburg: Die Beförderung von Kindern ohne Sicherung gilt darüber hinaus auch als B-Verstoß, der bei Wiederholung mit einer Verlängerung der Probezeit geahndet werden kann.
Falschparken in der Probezeit
Nach der Zahlung des Verwarngelds, das für Parkverstöße üblicherweise anfällt, drohen Falschparkern in der Regel keine weiteren Maßnahmen. Im Extremfall können wiederholte Parkverstöße jedoch trotzdem härter sanktioniert werden: Sammeln Sie etwa über mehrere Monate hinweg immer wieder Knöllchen für falsches Parken, dann steht es den Behörden offen, eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) anzuordnen. Bestehen Sie die MPU nicht, dann kommt es zum Führerscheinentzug. Dieses Szenario ist im Zusammenhang mit Parkverstößen jedoch äußerst selten.
Fahrerflucht in der Probezeit: Diese Strafen drohen
Bei der sogenannten Fahrer- oder Unfallflucht handelt es sich um ein schwerwiegendes Delikt, das neben empfindlichen Geldstrafen und Punkten in Flensburg im Ausnahmefall sogar eine Freiheitsstrafe nach sich ziehen kann. Entfernen Sie sich als Fahranfänger unerlaubt von einem Unfallort, dann drohen Ihnen eine Verlängerung der Probezeit und die Anordnung eines Aufbauseminars. Zudem kann bei einer Unfallflucht auch Ihr Versicherungsschutz entfallen. Die Schäden an Ihrem Fahrzeug müssen Sie also womöglich selbst tragen.
Aufbauseminar während der Probezeit
Ein Aufbauseminar gilt als sogenannte Probezeitmaßnahme, die von den Behörden ausgesprochen wird, wenn ein Fahranfänger eine schwerwiegende (A-Verstöße) oder zwei weniger schwerwiegende Zuwiderhandlungen (B-Verstöße) begangen hat. In dem Seminar geht es vor allem darum, die Gründe für die Verstöße zu analysieren und Teilnehmer für riskantes Fahrverhalten zu sensibilisieren. Üblicherweise umfasst ein Aufbauseminar vier Sitzungen, die sowohl aus Gruppengesprächen als auch aus einer Fahrprobe bestehen. Der Preis des jeweiligen Seminars kann sich von Fahrschule zu Fahrschule unterscheiden.
Aufbauseminar ist jedoch nicht gleich Aufbauseminar: Wer für einen Verstoß im Zusammenhang mit Drogen- oder Alkoholmissbrauch zur Verantwortung gezogen wurde, muss nämlich an einer Nachschulung der besonderen Art teilnehmen. Statt von einem Fahrlehrer wird das Aufbauseminar in diesem Fall von einem Verkehrspsychologen abgehalten.
Führerscheinentzug in der Probezeit
Nehmen Sie nicht fristgerecht an einem angeordneten Aufbauseminar teil oder begehen Sie in der Probezeit gleich mehrere Verkehrsverstöße hintereinander, dann droht Ihnen der Entzug des Führerscheins. Bei drei A-Verstößen oder sechs B-Verstößen ist die Geduld der Behörden in der Regel zu Ende. Ist Ihnen der Führerschein einmal entzogen worden, dann müssen Sie bei der Führerscheinbehörde einen gebührenpflichtigen Antrag auf die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis stellen. Um Ihre Fahreignung zu beweisen, müssen Sie sich in der Folge einer medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) unterziehen, die ebenfalls kostenpflichtig ist. Die Inhalte der MPU hängen dabei maßgeblich davon ab, aus welchem Grund Ihnen die Fahrerlaubnis entzogen wurde.
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