Darf man mit Kopfhörern Fahrradfahren?
Was in Bahn oder Flugzeug völlig in Ordnung ist, kann im Straßenverkehr kritisch werden. Das sind die Regeln, wenn Sie mit Kopfhörern Fahrradfahren.
06.02.2024 • 2 min Lesezeit
Mit Kopfhörern Fahrradfahren: Das sagt das Gesetz
Einfach mal abschalten, den Lärm ausblenden und Musik hören – mit Knopf im Ohr oder schicken Kopfhörern.
Die gute Nachricht: Musikhören oder Telefonieren per Ohrstöpsel oder Kopfhörer ist auf dem Fahrrad grundsätzlich erlaubt. Aber: Die Lautstärke muss so gering sein, dass Warnsignale noch wahrgenommen werden können.
Dennoch raten wir, extrem vorsichtig zu sein oder beispielsweise im hektischen Stadtverkehr lieber ganz auf den Musikgenuss zu verzichten. Denn passiert ein Unfall, kann das empfindliche Konsequenzen haben: Sie könnten eine Mitschuld bekommen oder den Anspruch auf Schadensersatz und Schmerzensgeld verlieren.
Dieses Bußgeld droht bei Fahrradfahren mit Kopfhörern
Das Tragen des Kopfhörers mit zu lauter Musik stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, weil Sie Ihren Pflichten aus der Straßenverkehrsordnung zur gegenseitigen Rücksichtnahme nicht ausreichend nachkommen. Das kostet dann ein Bußgeld von 15 Euro.
Im Falle eines Unfalls sind die Konsequenzen gravierender. Sie können nämlich als Unfallopfer Ihren Anspruch auf Schadensersatz oder Schmerzensgeld gegen den Unfallgegner verlieren. Selbst wenn dieser ganz klar schuld war, könnte er versuchen, bei Ihnen ein Mitverschulden zu konstruieren.
Sind Sie der Unfallverursacher, wird sich der Kopfhörer möglicherweise auf die Schuldfrage auswirken. Es ist auch nicht auszuschließen, dass die Haftpflichtversicherung desjenigen, der während eines Unfalls einen Kopfhörer trug, ihre Einstandspflicht aufgrund einer grob fahrlässigen Schadensherbeiführung entsprechend zu kürzen versucht.
Darf man beim Fahrradfahren also Musik hören? Die Lautstärke entscheidet
Nach der Straßenverkehrsordnung muss der Fahrzeugführer – also auch der Radfahrer – dafür sorgen, dass sein Gehör nicht durch Geräte beeinträchtigt wird. Das Problem ist zu entscheiden, wann ein Gehör beeinträchtigt wird.
Leise Musik zu hören, ist erlaubt. Auf jeden Fall sollten Sie das Klingeln von überholenden Radlern hören können oder herannahende Autos identifizieren. Selbstverständlich ist, dass Ihnen Aufforderungen aus dem Lautsprecher eines Streifenwagens ebenso wenig entgehen dürfen wie herannahende Fahrzeuge mit eingeschaltetem Martinshorn.
Musik hören auf dem Fahrrad: Das Walkman-Urteil
Immer wieder wird ein Grundsatzurteil aus den Zeiten des Walkman herangezogen. Es hat noch Gültigkeit. 1987 entschied das Oberlandesgericht Köln (Az.: Ss 12/87), dass Kopfhörer beim Radfahren untersagt sind, wenn die eingestellte Lautstärke zu hoch ist.
Handy beim Fahrradfahren: Diese Bußgelder drohen
Auch wenn man es immer wieder sieht: Mit dem Handy am Ohr oder auch nur in der Hand ist das Radfahren strikt verboten. Möchten Sie Ihr Smartphone als Navi nutzen, müssen Sie leider immer wieder mal anhalten und sich orientieren.
Wenn Sie radelnd mit einem Mobiltelefon ohne Freisprecheinrichtung erwischt werden, kostet das 55 Euro. Der Betrag erhöht sich bei einer Gefährdung auf 75 Euro und bei einem Unfall auf 100 Euro.
Übrigens: Freihändig radeln kann ein Bußgeld von fünf Euro nach sich ziehen. Also lieber die Hände am Lenker und das Handy in der Tasche lassen!
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