Zum Hauptinhalt Zur Suche Zur Kontaktseite Zur Sitemap
 

Auf den Punkt

 
  • Ein ungesichertes Tier kann bei einem Unfall oder einer starken Bremsung zu einem schweren Geschoss werden und sich selbst und die Insassen verletzen.
  • Die deutsche Straßenverkehrsordnung (StVO) behandelt Haustiere als Ladung, die entsprechend gesichert werden muss, um Bußgelder oder Punkte in der Verkehrssünderkartei zu umgehen.
  • Fachleute empfehlen die Verwendung von Transportboxen, die mit Sicherheitsgurten gesichert werden, oder spezielle Sicherheitsgurte und Haltegurte für Tiere im Fahrzeug.
  • Um den Stress während der Fahrt zu minimieren, ist es wichtig, dass die Tiere an die Transportboxen gewöhnt sind, die auch zu Hause als Schlafplatz dienen können.
 

Hund und Katze im Auto transportieren

Immer wieder sieht man auf Autobahnen oder im Stadtverkehr vorwitzige Hunde keck aus dem Seitenfenster des Beifahrersitzes oder Rücksitzes schauen. Oder ein schläfriger Stubentiger räkelt sich faul auf der Konsole des Heckfensters, während Frauchen das Auto steuert. "Ach wie süß", denkt sich da sicher der ein oder andere. Aber wie sichert man Tiere im Auto richtig?

 

Darf man Katzen und Hunde im Auto ohne Box transportieren?

Die Straßenverkehrsordnung (StVO) sieht für den ungesicherten Transport von Hunden und Katzen keine spezifischen Bußgelder vor. Allerdings gelten Haustiere als Ladung. Und die muss laut § 22 StVO angemessen gesichert sein. Ansonsten droht ein Bußgeld von 35 Euro. Geht mit dem Verstoß auch eine Gefährdung oder eine Sachbeschädigung einher, können es auch 60 Euro bzw. 75 Euro werden. Und einen Punkt in der Verkehrssünderkartei gibt es noch dazu! Doch welche Sicherung für die vierbeinige Ladung angemessen ist, darüber schweigt sich die StVO aus.

 

Darf der Hund auf dem Beifahrersitz sitzen?

In Deutschland ist es nicht gesetzlich verboten, einen Hund auf dem Beifahrersitz zu transportieren. Hunde gelten jedoch, wie bereits erwähnt, als Ladung, die zum Schutz des Tieres, der Insassen und anderer Verkehrsteilnehmer sicher verstaut werden muss. Ein Hund darf daher nur auf dem Beifahrersitz transportiert werden, wenn er ausreichend gesichert ist.

Die Sicherung kann zum Beispiel durch einen speziellen Hundesicherheitsgurt oder ein fest verankertes Hundekörbchen erfolgen. Auch die Größe des Hundes spielt eine Rolle: Hunde mit einer Schulterhöhe über 40 cm könnten den Schaltknüppel berühren oder den Airbag auslösen, was ein Risiko darstellt. Außerdem sollte der Hund die Mittelkonsole nicht erreichen können, um Ablenkungen zu vermeiden.

 

Muss man den Hund im Kofferraum anschnallen?

Beim Transport von Hunden im Kofferraum stellt sich oft die Frage nach der Notwendigkeit eines Sicherheitsgurtes. Zwar schreibt die deutsche Straßenverkehrsordnung keine direkte Anschnallpflicht für Tiere vor, dennoch müssen sie sicher befördert werden. Das bedeutet, dass Ihr Hund bei einer Vollbremsung oder einem plötzlichen Ausweichmanöver nicht verrutschen und zu einem Sicherheitsrisiko werden darf – auch nicht im Kofferraum.

Eine stabile fest installierte Transportbox erhöht den Schutz des Tieres enorm. Die Anbringung eines zusätzlichen Trenngitters zwischen Kofferraum und Rückbank verhindert, dass der Hund bei einem Unfall in den Fahrgastraum gelangt oder durch das Fahrzeug geschleudert wird.

 
Verkehrsrechtsschutz

Mit unserem Verkehrsrechtsschutz fahren Sie besser

  • Auto, Bahn, Fahrrad & Co. – Volle Sicherheit rund um Ihre Mobilität
  • Telefonische Anwaltsberatung rund um die Uhr
  • Unser Schaden-Service ist "sehr gut" – Das sagt TÜV
 

Szenario 1: Der Hund auf dem Rücksitz

Freitagabend, Herr B. will das Wochenende in seinem Gartenhaus verbringen. Sein Hund Struppie, eine mittelgroße Promenadenmischung, liegt während der einstündigen Fahr brav und ganz ruhig auf dem Rücksitz. Schließlich ist er das Autofahren gewohnt. Die Autobahn ist voll, wie fast immer um diese Zeit. Tempofahrt und stockender Verkehr wechseln sich ab. Als es mal wieder flott vorangeht, übersieht Herr B. fast das Stauende. Nur eine Vollbremsung kann den Auffahrunfall verhindern.

Zugegeben, die Situation ist frei erfunden. Aber: Ein Hund, der nur 20 Kilogramm wiegt, wird bei einer Geschwindigkeit von 50 Stundenkilometern zu einem Geschoss mit einer Durchschlagskraft von 600 kg. Im glimpflichen Fall fangen die Rücklehnen den Aufprall ab und der Hund bleibt im hinteren Bereich des Wagens – mit etwas Glück unverletzt. Wird der er jedoch in Richtung Windschutzscheibe geschleudert, können auch Fahrer und Beifahrer verletzt werden.

Fazit: Rücksitze und Beifahrersitze sind für ungesicherte Hunde während der Fahrt tabu!

 

Szenario 2: Die Katze im Auto transportieren

Frau K. hat mit ihrer Katze Minka lange geübt. Jetzt geht das gelehrige Tier anstandslos in seine Transportbox und kann so bei Bedarf zur Tierärztin oder im Urlaub in die Katzenpension gebracht werden. Heute soll die Assistentin der Tierärztin lediglich Minkas Krallen schneiden. Frau W. stellt die Transportbox samt Katze auf die Konsole, direkt vor die Heckscheibe, damit das Tier auf der zwanzigminütigen Fahrt etwas Abwechslung hat, denn auch zuhause schaut Minka gerne aus dem Fenster.

Es kommt, wie es kommen muss: Frau K. wird von einem überholenden Pkw geschnitten und muss nach rechts auf die Busspur ausweichen. Trotz Bremsung prallt sie dort mit 30 Stundenkilometern auf einen Omnibus. Was nun folgt, unterscheidet sich grundlegend vom ersten Fall. Zwar ist das Tier durch die Transportbox aus Hartplastik theoretisch geschützt. Doch die Box befindet sich in Kopfhöhe von Frau K., die dadurch auch bei Tempo 30 schon schwerste Verletzungen erleiden kann.

Fazit: Transportboxen für Tiere müssen fest installiert oder zumindest mit Sicherheitsgurten gesichert sein.

 
ARAG Tierversicherung
 

ARAG TierProtect

Beste Freunde in besten Händen

Tiergesundheit sollte keine Frage von finanziellen Möglichkeiten sein. Deshalb verdienen auch Ihre vierbeinigen Lieblinge eine starke Absicherung. Mit unserer Tier-Krankenversicherung unterstützen wir Sie bei den Behandlungskosten.

Jan Lukas Kemperdiek, LL.M.

Fachanwalt für Verkehrsrecht, Medizinrecht und Versicherungsrecht

  • Rechtsanwalt und Partner, advomano Rechtsanwälte
  • ARAG Partneranwalt & Verkehrsrechts-Experte
  • Seit 2015 zugelassener Rechtsanwalt

Es ist mir eine Freude, mich durch komplizierte Zusammenhänge zu arbeiten und die aktuelle Rechtsprechung verständlich aufzuarbeiten. Übrigens, ich beantworte gerne Fragen - mich kann man erreichen unter:

kemperdiek@advomano.de

 

Könnte Sie auch interessieren

 

Nicht angeschnallt Autofahren: Strafe bei Missachtung der Anschnallpflicht

Anschnallpflicht

Verkehrssicherheit beginnt mit dem einfachsten Sicherheitsmechanismus im Fahrzeug – dem Sicherheitsgurt. Von Bußgeldern bis zu Ausnahmeregeln: Wir beantworten rechtliche Fragen rund um die Anschnallpflicht.

Autofahren im Ausland: Bußgelder, Mietwagen und Co.

Pause vom Autofahren

Planen Sie eine Autofahrt ins Ausland? Dann seien Sie vorbereitet! Wir erklären Verkehrsregeln, geben Tipps für den Mietwagen und listen auf, welche Bußgelder es gibt.

ARAG Live-Chat

Sie haben eine Frage?
Unser Kundenservice hilft Ihnen im Live-Chat gerne weiter.

Kontakt & Services