Was Sie zu Elektroautos wissen sollten: E-Kennzeichen und Co.
Weit mehr als eine Million zugelassene Elektroautos fahren laut Kraftfahrt-Bundesamt auf deutschen Straßen. Für uns ein Anlass, Fahrzeuge und Markt einmal unter die Lupe zu nehmen.
18.12.2023 • 8 min Lesezeit
Das ist die Zukunft: E-Mobilität liegt voll im Trend
Am 1. Oktober 2023 gab es über 1,3 Millionen zugelassene Elektroautos, die ausschließlich mit elektrischer Energie fahren, sowie rund 900.000 Plug-In-Hybrid-Pkw, deren Akku über den Verbrennungsmotor und über das Stromnetz geladen werden kann. Und obwohl E-Fahrzeuge inzwischen nur noch eingeschränkt staatlich gefördert werden, wächst ihre Anzahl laut Prognose bis 2030 auf über elf Millionen Fahrzeuge, was einem Anteil von über 24 Prozent entspricht.
Ende des Umweltbonus: Förderstopp für den Kauf von Elektroautos ab 2024
Die Bundesregierung hat die Förderung von Elektrofahrzeugen durch den Umweltbonus zum 18.12.2023 eingestellt. Die Entscheidung wurde im Rahmen der Verhandlungen zum Klima- und Transformationsfonds (KTF) getroffen, nachdem ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts eine Finanzierungslücke von 60 Milliarden Euro im Fonds aufgedeckt hatte. Dies zwang die Bundesregierung zu kurzfristigen Einsparungen im Bundeshaushalt 2024, wodurch weniger Fördermittel zur Verfügung stehen.
Bereits zugesagte Förderungen durch die Umweltprämie werden weiterhin ausgezahlt. Anträge, die bis zum 17.12.2023 beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) eingegangen sind, werden noch bearbeitet und bewilligt, sofern sie die Fördervoraussetzungen erfüllen.
E-Auto Steuern: Das sind die Anreize
Für reine Elektroautos fallen ab der Erstzulassung zehn Jahre lang keine Kraftfahrzeugsteuern an. Diese Regelung ist allerdings bis zum 31. Dezember 2030 befristet, sodass die Steuerbefreiung beim Kauf eines Neuwagens derzeit nicht mehr voll ausgenutzt werden kann. Plug-in-Hybride profitieren zwar nicht von der Steuerbefreiung, sind aber aufgrund ihres geringeren CO₂-Ausstoßes steuerlich günstiger als Verbrenner. Wer sein Elektrofahrzeug im Betrieb beim Arbeitgeber auflädt, bekommt zudem nicht nur die ‚Tankfüllung‘ umsonst, sondern muss den abgezapften Strom nicht einmal als geldwerten Vorteil versteuern, wie es bei anderen Arbeitgeber-Vergünstigungen wie zum Beispiel bei Dienstwagen der Fall ist.
Prämien für Elektroautos dank THG-Quote
Die THG-Quote, auch Treibhausgas-Emissionsquote, stellt einen wichtigen Schritt auf dem Weg zur Reduzierung des CO2-Ausstoßes dar. Unternehmen sind verpflichtet, Quoten zur Treibhausgasminderung zu erwerben, um klimaschädliche Produktionen auszugleichen. Hierbei haben sie die Möglichkeit, Quoten von Energieversorgern zu erwerben, die Strom aus erneuerbaren Energien erzeugen und daher nicht ihr gesamtes CO2-Kontingent ausnutzen. Aber nicht nur nachhaltig arbeitende Unternehmen verkaufen Emissionszertifikate. Auch Halter von reinen Elektroautos können seit 2022 das Zertifikat vermarkten, das sie für den klimafreundlichen Betrieb ihres Fahrzeugs erhalten. Hierfür müssen sie sich bei Ihrem Stromanbieter oder einem spezialisierten Unternehmen anmelden und mit Ihren Zulassungsbescheinigung Teil 1 nachweisen, dass Sie im Besitz eines Elektroautos sind. Das war’s.
Anspruch auf eine Ladestation: Infos für Mieter und Vermieter
Jeder Mieter hat einen Anspruch auf den Einbau einer Ladestation an seinem Stellplatz. Vermieter können die Erlaubnis nur noch in wenigen Ausnahmefällen verweigern. Als Mieter muss man den Vermieter auf jeden Fall fragen, weil der Einbau einer Wandladestation, der so genannten Wallbox, eine bauliche Veränderung ist. Ausnahme: Im Mietvertrag ist die Ausführung bestimmter baulicher Maßnahmen gestattet.
Wer in einem Mehrfamilienhaus mit gemeinsam genutztem Parkraum oder Tiefgarage wohnt, könnte sich eine Wallbox mit anderen Mietern teilen. Dann sollten mit dem Vermieter jedoch vorher einige Fragen geklärt werden: Beispielsweise wer die Kosten für den Einbau übernimmt, wer den Elektriker beauftragt oder mit welcher technischen Lösung entnommene Strommengen auf verschiedene Nutzer aufgesplittet werden können.
Unter Umständen lohnt sich auch die Nachfrage beim Stromversorger, weil viele Unternehmen bereits günstige Autostromtarife anbieten. Zudem sollte die Frage geklärt werden, was mit der Wallbox geschieht, wenn man umzieht.
Wohnungseigentümer können verlangen, dass die Eigentümerversammlung den Einbau durch Beschluss gestattet. Für die Beschlussfassung reicht eine einfache Mehrheit aus. Die Kosten trägt der Eigentümer, der den Einbau verlangt. Die Miteigentümer dürfen über die Ausführung mitentscheiden.
Wallbox-Sharing: So klappt das Teilen
Im Vergleich zur Haushaltssteckdose ist die Wallbox vor allem sicherer. Auch beim Laden größerer Strommengen drohen weder Überhitzung noch Kabelbrand. Außerdem kann ein Elektrofahrzeug an einer Wallbox in nur 90 Minuten sehr viel schneller aufgeladen werden, da sie in der Regel an einen Starkstromkreis mit 400 Volt bei 32 Ampere angeschlossen wird. Zum Vergleich: An einer normalen 220-Volt-Haushaltssteckdose kann der Ladevorgang bis zu 20 Stunden dauern. Und günstiger ist das heimische Stromtanken an der Wallbox unter Umständen auch. So kann man beispielsweise den Zeitpunkt des Ladens so programmieren, dass man den günstigeren Nachtstromtarif nutzt.
Ist die Wallbox erstmal installiert, wird sie in der Regel nicht dauerhaft genutzt, sodass es sinnvoll sein kann, die Wandladestation mit anderen zu teilen. Dabei wird nicht nur der Gebrauch der Wallbox geteilt, sondern auch die Investitionskosten und der Ressourcenbedarf. In Deutschland gibt es bereits mehrere Internet-Portale und Apps, die das Wallbox-Sharing organisieren und auf denen Elektro-Fahrer Ladestationen finden oder eigene Wallboxen öffentlich zugänglich machen können. Den Preis des Tankens bestimmt dabei der Besitzer der Ladestation. Natürlich kann man den Strom aus der Wallbox auch kostenlos teilen.
Genaue Kostenerfassung bei Wallbox-Sharing beachten
Als Wallbox-Sharing-Anbieter kann nachträglich ein Unterzähler eingebaut werden, damit die Strommenge von weiteren Nutzern separiert werden kann. Neue Wallboxen sollten über einen Chipkarten-Leser sowie einen integrierten Stromzähler verfügen. Dann können sich Nutzer mit einem Chip ausweisen, ohne den man die Ladestation nicht nutzen kann.
E-Auto gratis laden – So geht’s
Besonders im städtischen Bereich haben Sparfüchse Chancen, kostenlos Strom zu tanken. Supermarktketten und Discounter bieten zunehmend Gratisladen beim Parken auf dem Kundenparkplatz an, während man bei ihnen einkauft. Manchmal gilt das aber nur in der Anfangsphase neuer Ladesäulen oder es gibt nur eine geringe Ladeleistung.
Hier sollten Sie noch nach Gratis-Tankstellen fahnden: An Fastfood-Restaurants in Autobahnnähe oder auf Parkplätzen von Baumärkten und Einrichtungshäusern – jeweils während deren Öffnungszeiten.
Sprechen Sie mit Ihrem Arbeitgeber! Einige Unternehmen unterstützen ihre Angestellten bereits mit Gratis-Strom während der Arbeitszeit.
Keine Baugenehmigung für Ladesäulen nötig
Ladesäulen für Elektrofahrzeuge dürfen auf öffentlich gewidmeten Straßenflächen durch Gemeinden als Straßenbaulastträger grundsätzlich ohne Baugenehmigung aufgestellt werden. Der Antragsteller wendet sich im konkreten Fall gegen die Errichtung zweier E-Ladesäulen durch die Landeshauptstadt München. Durch die vier Ladepunkte der Säulen können vor seinem Wohnhaus vier Parkplätze nur noch zum Aufladen von Elektrofahrzeugen genutzt werden und stehen daher nicht mehr als allgemeine Parkflächen zur Verfügung.
In erster Instanz hat das Verwaltungsgericht München seinen Eilantrag auf Erlass eines Baustopps abgelehnt – auch in zweiter Instanz war er erfolglos. Das Gericht meint, dass die Maßnahme der Stadt allein nach Straßen- und nicht nach Baurecht zu beurteilen sei. Bei den E-Ladesäulen handele es sich um Verkehrsanlagen, die relativ leicht errichtet werden könnten und die der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs dienten; damit stellten sie Straßenbestandteile dar. Denn der ungehinderte Verkehrsfluss mit Elektromobilen setze eine ausreichende innerstädtische Ladeinfrastruktur voraus, wodurch auch Beeinträchtigungen des übrigen Verkehrs verhindert würden. Ladestationen in der Größenordnung herkömmlicher Parkscheinautomaten könnten nicht mit normalen Tankstellen gleichgesetzt werden, deren Errichtung nach Baurecht genehmigt werden müsse. Schließlich habe der Antragsteller nicht aufgezeigt, in welchen Rechten er durch den Aufbau der Ladesäulen und die Umwandlung der vier Parkplätze verletzt sein soll, so die ARAG Experten (Bay. VGH, Az.: 8 CE 18.1071).
Laden unterwegs: Urlaub mit dem E-Auto
Der erste Urlaub mit dem Elektroauto kann zur besonderen Herausforderung werden. Doch mit der richtigen Vorbereitung, einer durchdachten Routenplanung und dem bewussten Umgang mit Ladezeiten und Energieverbrauch wird die Reise nicht nur stressfrei, sondern auch umweltfreundlich.
Sorgfältige Planung
Der erste Schritt zu einem gelungenen Urlaub mit dem Elektroauto ist eine sorgfältige Routenplanung und eine bei Abfahrt vollständig geladene Batterie. Im Gegensatz zu herkömmlichen Fahrzeugen muss bei einem Elektroauto die Ladeinfrastruktur entlang der Strecke berücksichtigt werden. In Mittel- und Nordeuropa ist das Netz recht gut ausgebaut, vor allem in den Niederlanden und in Skandinavien; dort ist das Netz fast flächendeckend. In vielen südeuropäischen Ländern hingegen sollte man die Route eher an den Ladestationen ausrichten. Verschiedene Apps und Online-Tools, wie etwa A Better Routeplanner oder Lemnet, können hierbei eine wertvolle Hilfe sein. Sie zeigen nicht nur Ladestationen entlang der Route an, sondern auch deren Verfügbarkeit und Ladegeschwindigkeit. Innerhalb Deutschlands verzeichnet die Ladesäulenkarte der Bundesnetzagentur sämtliche öffentlichen Ladesäulen unabhängig vom Anbieter.
Zu einer guten Vorbereitung gehört auch der Check, ob man sich für das Laden der Batterie bei der Station anmelden oder registrieren muss. In manchen Fällen, vor allem im Ausland, muss man das schon einige Wochen vorher erledigen. Touristikinformationen können dazu meist Auskunft geben. Es hilft auch, sich nur Stromtankstellen auszusuchen, an denen es mehrere Ladepunkte gibt. Denn ist die Ladesäule besetzt, wartet man unter Umständen mehrere Stunden, bis man an der Reihe ist.
Echte Vorteile für Stromer
Neben der Tatsache, dass man klimaneutral unterwegs ist und einen recht kleinen CO2-Fußabdruck hinterlässt, darf man z. B. in Norwegen oder Tschechien mautpflichtige Autobahnen kostenfrei nutzen, wenn man ein E-Kennzeichen hat. Und in einigen Städten, auch in Deutschland, ist das Parken in der Innenstadt umsonst möglich.
Ladezeiten sinnvoll nutzen
Ladezeiten sind ein entscheidender Faktor beim Reisen mit dem Elektroauto. Viele moderne Ladestationen befinden sich in der Nähe von Restaurants, Spielplätzen oder Sehenswürdigkeiten. Dort kann man die Ladepausen für ein entspanntes Mittagessen, einen Spaziergang oder eine kurze Besichtigungstour nutzen. In zehn Minuten lädt man an einer Schnellladesäule etwa 100 Kilometer Reichweite.
Urlauber sollten ihr Elektroauto aber grundsätzlich laden, wann immer sie die Möglichkeit dazu haben. Viele Hotels und Ferienwohnungen bieten inzwischen Ladestationen für ihre Gäste an. Auch Supermärkte und Einkaufszentren stellen zunehmend Lademöglichkeiten zur Verfügung. Ein Nachteil: Schnellladestationen, die den Akku in kürzester Zeit voll aufladen, sind meist sehr viel teurer. Und es schadet auf Dauer der Batterie.
So erhöhen Sie die Reichweite von E-Fahrzeugen
Bei der Reichweite eines Elektroautos spielen Geschwindigkeit, Beladung, Wetter und Fahrstil eine große Rolle. Schätzen Sie die Reichweite eher konservativ ein und laden regelmäßig nach, statt bis zur letzten Kilowattstunde zu fahren. Auf langen Strecken sollte der Akku nie unter 20 Prozent Ladung fallen bzw. immer eine restliche Reichweite von 100 Kilometern haben, falls beispielsweise die angepeilte Ladestation besetzt oder defekt ist.
Um die Reichweite zu erhöhen, können Fahrer während der Fahrt einige Tricks anwenden. So kann gleichmäßiges, vorausschauendes Fahren und das Vermeiden von starkem Gas geben und Bremsen den Energieverbrauch etwas senken. Wenn möglich, sollten E-Auto-Fahrer die sogenannte Rekuperationsfunktion nutzen. Dabei gewinnt das Fahrzeug beim Bremsen Energie zurück. Sollte es also bergige Streckenabschnitte geben, lädt das Auto während der Fahrt.
Wie kann man den Strom unterwegs bezahlen?
Die Bezahlmethoden an Ladesäulen reichen von der klassischen Ladekarte über mobile Apps bis hin zur direkten Zahlung mit Kreditkarte oder kontaktlosem Bezahlen. Im europäischen Ausland ist das Laden in der Regel etwas günstiger als in Deutschland. Doch es gibt einen Haken bei einigen Ladekarten: Sie funktionieren zwar im Ausland, aber Urlauber müssen unter Umständen mit Roaming-Gebühren rechnen, wie man es früher beim mobilen Telefonieren aus dem Ausland kannte. Dadurch wird die Kilowattstunde deutlich teurer. Zahlt man hingegen mit der App des jeweiligen Anbieters, ist es günstiger, aber man muss jedes Mal die entsprechende App herunterladen und seine Kreditkarte verifizieren lassen. Da muss jeder für sich sein Kosten-Nutzen-Verhältnis festlegen.
Es gibt mittlerweile auch deutsche Ladestrom-Anbieter mit Ladepunkten in ganz Europa. Die haben einheitliche Roaming-Tarife, die 24/7 gelten – egal, in welchem Land. Da zahlen Urlauber dann je nach gewähltem Tarif eine monatliche Grundgebühr und einen festgelegten Preis pro Kilowattstunde. Das ist zwar etwas teurer, aber bequem.
Was, wenn man unterwegs liegen bleibt?
Ein kleiner Notfallkoffer sollte immer an Bord sein. Dieser könnte neben den üblichen Utensilien wie Warndreieck und Erste-Hilfe-Kasten auch ein mobiles Ladegerät, Verlängerungskabel und gegebenenfalls Adapter für unterschiedliche Steckertypen enthalten.
Wenn man trotz allem unterwegs liegen bleibt, sollte man unbedingt einen Pannendienst rufen, der speziell für Elektrofahrzeuge geschultes Personal hat. Aber auch viele E-Auto-Hersteller bieten spezielle Pannendienste für ihre E-Fahrzeuge, die ihre liegen gebliebenen Kunden kostenlos zur nächsten Ladestation bringen oder die Batterie mit mobilen Ladegeräten vor Ort wieder flott machen.
Welche Vorteile hat ein E-Kennzeichen?
Das E-Kennzeichen in Deutschland ist mehr als nur ein Buchstabe auf dem Nummernschild – es ist der Schlüssel zu Vorteilen für Elektrofahrzeuge. Fahrerinnen und Fahrer von E-Autos können in vielen Städten und Gemeinden kostenlos parken. Diese Vorteile sind ein Anreiz, um die Elektromobilität im Land zu fördern und den Umstieg auf umweltfreundlichere Verkehrsmittel zu erleichtern.
Dürfen E-Autos auf der Busspur fahren?
Ein weiterer wesentlicher Vorteil des E-Kennzeichens ist die Berechtigung, in bestimmten Gebieten auf der Busspur zu fahren. Dies kann im Stadtverkehr zu einer erheblichen Zeitersparnis führen. Allerdings wird diese Regelung nicht überall in Deutschland einheitlich umgesetzt. In einigen Städten kann die Nutzung der Busspur durch Elektroautos den öffentlichen Nahverkehr beeinträchtigen, weshalb es zu Einschränkungen kommen kann. Wo diese Privilegien gelten, sollte daher im Vorfeld genau abgeklärt werden. Man muss daher sehr genau hinschauen und sich informieren, wo in Deutschland welche Vorteile genutzt werden können.
Kann ein Hybrid ein E-Kennzeichen haben?
Nicht nur reine Elektroautos dürfen das begehrte E-Kennzeichen tragen. Auch Besitzer von Brennstoffzellenfahrzeugen und bestimmten Plug-in-Hybriden können von den Sonderregelungen profitieren. Voraussetzung für Hybride ist, dass sie entweder eine rein elektrische Reichweite von mindestens 40 Kilometern haben oder weniger als 50 Gramm CO2 pro Kilometer ausstoßen. Nach Vorlage der erforderlichen Unterlagen bei der Kfz-Zulassungsstelle und Entrichtung der Gebühr können auch diese Fahrzeuge mit dem E-Kennzeichen ausgestattet werden.
Parken nur für Elektrofahrzeuge
Verbietet ein Verkehrszeichen auf einer Parkfläche an einer Elektroladestation das Parken für Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor, ist das Parkverbot auch dann zu beachten, wenn es für die Beschilderung keine Rechtsgrundlage gibt.
Der Betroffene parkte im zugrunde liegenden Fall sein Fahrzeug mit Verbrennungsmotor auf einem Parkstreifen an einer Elektroladestation, an der ein Parkplatzschild und ein Zusatzschild mit der Aufschrift «Elektrofahrzeuge während des Ladevorgangs» angebracht waren. Wegen Verstoßes gegen ein Parkverbot wurde gegen ihn eine Geldbuße von 10 Euro verhängt. Hiermit war er nicht einverstanden und klagte.
Vor Gericht wurde der Betroffene jedoch wegen eines vorsätzlichen Parkverstoßes zu einer Geldbuße von 10 Euro verurteilt. Aus der Beschilderung ergebe sich ein Parkverbot für Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor, weil das Parken nur Elektrofahrzeugen während des Ladevorgangs gestattet sei.
Dieses Parkverbot ist laut OLG auch wirksam, denn Allgemeinverfügungen in Form von Verkehrszeichen sind in der Regel wirksam, wenn sie von der zuständigen Behörde aufgestellt wurden. Da dies hier der Fall war, hätte der Betroffene dort nicht parken dürfen (OLG Hamm, Az.: 9 U 13/14).
Verbrenner an einer Parkfläche für E-Autos dürfen sogar abgeschleppt werden
Benutzer von Elektrofahrzeugen müssen darauf vertrauen können, dass ausdrücklich Elektrofahrzeugen vorbehaltene Parkflächen mit Ladesäulen frei bleiben und genutzt werden können. Auch ohne konkrete Behinderung ist nach einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Düsseldorf ein Abschleppen daher erlaubt (Az.: 14 K 7479/22).
Blockiergebühr an E-Ladesäule ist rechtmäßig
Eine Vertragsklausel, wonach für eine zu lange Standzeit an einer E-Lade-Säule eine Blockiergebühr erhoben wird, ist rechtmäßig, urteilte das Amtsgericht Karlsruhe. Anbieter hätten ein berechtigtes Interesse, dass die Säulen zeitnah wieder frei würden (Az.: 6 C 184/23).
Gericht in Berlin entscheidet: E-Autofahrer hat kein Vorrecht auf Parkplatz
Der Fahrer eines E-Autos wollte sein Fahrzeug an einer Ladestation aufladen, an der per Halteverbotsschild ausschließlich elektrischen Autos das Parken während des Ladevorgangs gestattet war. Da einer der beiden vorhandenen Plätze bereits belegt war und sein Kabel am anderen Zugang nicht passte, ließ er sein Fahrzeug kurzerhand stehen, um später an die zurzeit belegte Station zurückzukehren. Er staunte nicht schlecht, als sein Auto einige Stunden später nicht mehr da war. Es wurde abgeschleppt.
Zu Recht, denn immerhin hatte er die Ausnahmeregelung für E-Fahrzeuge missbraucht, da das Parken ausdrücklich nur während des zeitintensiven Aufladens erlaubt war. So musste der Fahrer die 150 Euro Abschleppkosten wohl oder übel tragen (Amtsgericht Charlottenburg, Az.: 227 C 76/16, nicht rechtskräftig). Die Sache ist (Stand Februar 2021) in zweiter Instanz beim LG Berlin anhängig, Az.: 55 S 288/16.
Sind E-Autos gefährlich?
Egal, ob mit Kraftstoff, Gas oder Batterie betrieben: Alle zugelassenen Fahrzeuge müssen gesetzliche Anforderungen erfüllen, so dass Autofahrer sicher sind. Tritt bei Elektroautos – beispielsweise in Folge eines Auffahrunfalls – ein Defekt auf, wird der Stromfluss der Batterie sofort automatisch unterbunden. Daher geht laut Deutschem Feuerwehrverband von zertifizierten Elektrofahrzeugen keine größere Brandgefahr als von Fahrzeugen mit Verbrennungsmotor aus. Auch zertifizierte und fachmännisch installierte Ladeeinrichtungen können bedenkenlos – selbst in Tiefgaragen – betrieben werden. So kann die Nutzung einer Tiefgarage durch Elektroautos von einer Eigentümerversammlung auch nicht generell untersagt werden (Amtsgericht Wiesbaden, Az.: 92 C 2541/21).
Brennendes Elektrofahrzeug länger gefährlich
Auch wenn die Brandgefahr von E-Autos nicht komplexer oder gefährlicher ist als der Brand herkömmlich betriebener Kraftfahrzeuge, ist es doch etwas schwieriger, ein brennendes Elektrofahrzeug zu löschen. Grundsätzlich können zwar auch E-Fahrzeuge von den Einsatzkräften der Feuerwehr gelöscht werden, aber es wird mehr Wasser über einen längeren Zeitraum benötigt, bis das betroffene Elektro- oder Hybridfahrzeug keine Gefahr mehr darstellt. Der Grund ist die Möglichkeit einer sogenannten Rückzündung, bei der sich die Lithium-Ionen-Batterie über Tage oder sogar Wochen erneut entzünden kann. Daher sollte es in Abschleppunternehmen immer auch eine Fachkraft im Bereich der Hochvoltsysteme geben.
Die Rettungskarte im Elektroauto als lebensrettender Wegweiser bei einem Unfall
Um Verletzte bei einem Unfall möglichst schnell in Sicherheit zu bringen, müssen die Rettungskräfte mit der richtigen Technik und dem passenden Werkzeug möglichst an der optimalen Stelle ansetzen, um Personen aus dem verunfallten Fahrzeug zu bergen. Bei Elektrofahrzeugen ist zudem wichtig, wie Hochvoltsysteme zuverlässig deaktiviert werden. Eine Rettungskarte enthält alle benötigten Informationen, individuell für jede Fahrzeug-Marke. Sie zeigt Rettungskräften auf einen Blick, wie sie am schnellsten und sichersten für alle Beteiligten ins Fahrzeug gelangen. Es wird daher allen Autofahrern empfohlen, sich den passenden Leitfaden für ihr Automodell herunterzuladen und hinter die Sonnenblende zu heften oder im Handschuhfach zu deponieren.
Beim Elektroauto die Reifen selber wechseln – besser nicht!
Wer ein Hybrid- oder Elektrofahrzeug fährt, sollte auf keinen Fall die Reifen selber wechseln, denn hier ist lebensgefährliche Hochspannung im Spiel! Der Reifenwechsel darf nur von einer qualifizierten Werkstatt durchgeführt werden, die eine sogenannte Hochvolt-Qualifizierung vorweisen kann. Dazu gehört nicht nur elektrotechnisch unterwiesenes Personal, sondern eine spezielle Ausstattung. Da nur rund 60 Prozent der Werkstätten den Hochvoltschein haben, muss man unter Umständen auf seine Lieblingswerkstatt verzichten.
Könnte Sie auch interessieren
Nicht angeschnallt Autofahren
Wer angehalten wird und nicht angeschnallt ist, muss mit einer entsprechenden Strafe rechnen. Das gilt auch für Kinder und Beifahrer ohne Gurt.
Winterreifenpflicht in Deutschland: Was Sie wissen müssen
Von „O“ bis „O“ (Oktober bis Ostern) herrscht einem ungeschriebenen Gesetz zufolge Winterreifenzeit. Was Autofahrende im Winter wissen müssen.