Fahrrad & Einbahnstraße: Was ist erlaubt?
Das sind die Regeln der Straßenverkehrsordnung für Fahrradfahrer in der Einbahnstraße.
06.02.2024 • 1 min Lesezeit
Das sind die Regeln der Straßenverkehrsordnung für Fahrradfahrer in der Einbahnstraße
Es hält sich immer noch das Gerücht, dass Radfahrer in Einbahnstraßen entgegen der Fahrtrichtung fahren dürfen. Dies ist jedoch nicht der Fall. Vielmehr stellt das Befahren von Einbahnstraßen in der Gegenrichtung eine Ordnungswidrigkeit dar. Einbahnstraßen dürfen auch von Radfahrern grundsätzlich nur in der vorgegebenen Richtung befahren werden. Halten Sie sich nicht an das Gebot, droht Ihnen ein Bußgeld von bis zu 35 Euro.
Diese Ausnahme gilt für Fahrradfahrer in der Einbahnstraße mit dem Zusatz „Fahrrad frei“
Zum Glück der Radler in der Stadt geben viele Kommunen mittlerweile Einbahnstraßen für den Fahrradverkehr frei. Und es sollen immer mehr werden. An ihrem Anfang wird das blaue Einbahnstraßenschild durch ein kleines Fahrradsymbol mit zwei Pfeilen ergänzt. Am Ende hängt unter dem roten Verbotsschild für Autos das Symbol „Fahrrad frei“.
Damit eine Einbahnstraße für entgegenkommende Radler freigegeben werden kann, sollte sie einige Bedingungen erfüllen:
- zulässige Höchstgeschwindigkeit 30 km/h
- ausreichende Fahrbahnbreite, besonders, wenn dort Linienbusse und Lkws unterwegs sind
- übersichtliche Verkehrsführung im Streckenverlauf und an Kreuzungen
Wichtig für Radfahrer, die eine freigegebene Einbahnstraße entgegen der Fahrtrichtung für Autos benutzen: Fahren Sie rechts und beachten die Vorfahrt. Es gilt die Vorfahrtregel „rechts vor links“ – ganz nach dem Grundsatz aus Paragraf 8, Absatz 1 der Straßenverkehrsordnung (StVO).
Was sind "unechte“ Einbahnstraßen und welche Regeln gelten hier für Radfahrer?
Haben Sie schon einmal von einer „unechten“ Einbahnstraße gehört? Bei einer "unechten" Einbahnstraße fehlt das typische Verkehrszeichen 220 ("Einbahnstraße"). Es ist nur das Verkehrszeichen 267 ("Verbot der Einfahrt") in einer Richtung vorhanden. Das bedeutet, dass Fahrzeuge, auch Fahrräder, in beide Richtungen fahren dürfen, obwohl die Einfahrt von einer Seite verboten ist. Dies sind in der Regel Straßen, deren Fahrspuren durch Straßenbahnschienen oder andere Straßenbauelemente getrennt sind.
Mit dem Fahrrad in der Einbahnstraße: Dieses Bußgeld droht Geisterfahrern
Beispiele aus dem Bußgeldkatalog |
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Eine Einbahnstraße in nicht vorgeschriebener Fahrtrichtung befahren | 20 Euro |
Mit Behinderung anderer | 25 Euro |
Mit Gefährdung anderer | 30 Euro |
Mit Unfallfolge oder Sachbeschädigung | 35 Euro |
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