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Auf den Punkt

 
  • In Einbahnstraßen dürfen Radfahrer grundsätzlich nur in der vorgegebenen Richtung fahren. Das Entgegenfahren stellt eine Ordnungswidrigkeit dar.
  • Geisterfahrer in der Einbahnstraße müssen mit einem Bußgeld von bis zu 35 Euro rechnen.
  • Einige Einbahnstraßen sind mit dem Zusatz „Fahrrad frei“ gekennzeichnet, was bedeutet, dass Radfahrer auch entgegen der Fahrtrichtung fahren dürfen.
  • Bei "unechten" Einbahnstraßen fehlt das typische Einbahnstraßen-Verkehrszeichen; stattdessen ist nur ein "Verbot der Einfahrt"-Schild in einer Richtung vorhanden, was bedeutet, dass beide Fahrtrichtungen für alle Fahrzeuge, einschließlich Fahrräder, erlaubt sind.
 
 

Das sind die Regeln der Straßenverkehrsordnung für Fahrradfahrer in der Einbahnstraße

Es hält sich immer noch das Gerücht, dass Radfahrer in Einbahnstraßen entgegen der Fahrtrichtung fahren dürfen. Dies ist jedoch nicht der Fall. Vielmehr stellt das Befahren von Einbahnstraßen in der Gegenrichtung eine Ordnungswidrigkeit dar. Einbahnstraßen dürfen auch von Radfahrern grundsätzlich nur in der vorgegebenen Richtung befahren werden. Halten Sie sich nicht an das Gebot, droht Ihnen ein Bußgeld von bis zu 35 Euro.

 

Diese Ausnahme gilt für Fahrradfahrer in der Einbahnstraße mit dem Zusatz „Fahrrad frei“

Zum Glück der Radler in der Stadt geben viele Kommunen mittlerweile Einbahnstraßen für den Fahrradverkehr frei. Und es sollen immer mehr werden. An ihrem Anfang wird das blaue Einbahnstraßenschild durch ein kleines Fahrradsymbol mit zwei Pfeilen ergänzt. Am Ende hängt unter dem roten Verbotsschild für Autos das Symbol „Fahrrad frei“.

Einbahnstraße Für Fahrradfahrer

Damit eine Einbahnstraße für entgegenkommende Radler freigegeben werden kann, sollte sie einige Bedingungen erfüllen:

  • zulässige Höchstgeschwindigkeit 30 km/h
  • ausreichende Fahrbahnbreite, besonders, wenn dort Linienbusse und Lkws unterwegs sind
  • übersichtliche Verkehrsführung im Streckenverlauf und an Kreuzungen

Wichtig für Radfahrer, die eine freigegebene Einbahnstraße entgegen der Fahrtrichtung für Autos benutzen: Fahren Sie rechts und beachten die Vorfahrt. Es gilt die Vorfahrtregel „rechts vor links“ – ganz nach dem Grundsatz aus Paragraf 8, Absatz 1 der Straßenverkehrsordnung (StVO).

 

Was sind "unechte“ Einbahnstraßen und welche Regeln gelten hier für Radfahrer?

Haben Sie schon einmal von einer „unechten“ Einbahnstraße gehört? Bei einer "unechten" Einbahnstraße fehlt das typische Verkehrszeichen 220 ("Einbahnstraße"). Es ist nur das Verkehrszeichen 267 ("Verbot der Einfahrt") in einer Richtung vorhanden. Das bedeutet, dass Fahrzeuge, auch Fahrräder, in beide Richtungen fahren dürfen, obwohl die Einfahrt von einer Seite verboten ist. Dies sind in der Regel Straßen, deren Fahrspuren durch Straßenbahnschienen oder andere Straßenbauelemente getrennt sind.

 

Mit dem Fahrrad in der Einbahnstraße: Dieses Bußgeld droht Geisterfahrern

Beispiele aus dem Bußgeldkatalog
Eine Einbahnstraße in nicht vorgeschriebener Fahrtrichtung befahren 20 Euro
Mit Behinderung anderer 25 Euro
Mit Gefährdung anderer 30 Euro
Mit Unfallfolge oder Sachbeschädigung 35 Euro

Jan Lukas Kemperdiek, LL.M.

Fachanwalt für Verkehrsrecht, Medizinrecht und Versicherungsrecht

  • Rechtsanwalt und Partner, advomano Rechtsanwälte
  • ARAG Partneranwalt & Verkehrsrechts-Experte
  • Seit 2015 zugelassener Rechtsanwalt

Es ist mir eine Freude, mich durch komplizierte Zusammenhänge zu arbeiten und die aktuelle Rechtsprechung verständlich aufzuarbeiten. Übrigens, ich beantworte gerne Fragen - mich kann man erreichen unter:

kemperdiek@advomano.de

 

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