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Auf den Punkt

 
  • Anders als beim Thema Alkohol am Steuer gilt in Deutschland bei vermeintlich „härteren“ Drogen eine Null-Toleranz-Regelung.
  • Nur beim Konsum von Cannabis gibt es einen Schwellenwert. Dieser liegt bei 1,0 Nanogramm THC pro Milliliter Blutserum.
  • Durch verbesserte Analysemethoden lassen sich mittlerweile auch Restspuren von Drogen noch Tage nach dem eigentlichen Konsum nachweisen.
  • Das Fahren unter Drogeneinfluss kann mit Bußgeldern, Punkten in Flensburg und Fahrverboten belegt werden – und in besonders schweren Fällen sind sogar der Entzug der Fahrerlaubnis und Gefängnisstrafen möglich.
 
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Was passiert, wenn man mit Drogen am Steuer erwischt wird?

Werden Sie von der Polizei angehalten und stehen unter dem Verdacht, Ihr Fahrzeug unter Drogeneinfluss geführt zu haben, dann können die Beamten auf eine Reihe von Methoden zurückgreifen, um dies nachzuweisen: Von Schweiß- und Speichelproben über Urintests bis hin zu Blutproben.

Bei all diesen Kontrollen ist die Polizei jedoch auf Ihre freiwillige Mithilfe angewiesen. Als Betroffener sind Sie nämlich zu keinerlei Mithilfe verpflichtet. Sie müssen sich weder in die Augen leuchten lassen noch komplizierte Sätze aussprechen oder auf einer geraden Linie gehen. Auch der Urintest vor Ort oder ein Wischtest dürfen nicht ohne Ihr Einverständnis gemacht werden.

Lehnen Sie die sogenannten Vortests ab, steht es der Polizei bei einem anhaltenden Verdacht auf Fahren unter Drogeneinfluss frei, Sie für einen Bluttest mit auf das Revier zu nehmen. Ein Bluttest muss jedoch in der Regel von einem Richter angeordnet werden. Eine Ausnahme gilt hier, wenn „bestimmte Tatsachen den Verdacht“ (§ 81 der Strafprozessordnung, StPO) begründen, dass Sie Ihr Fahrzeug unter Drogeneinfluss geführt haben. Ist das der Fall, kann der Drogentest auch sofort und ohne richterlichen Beschluss durchgeführt werden, um eine Gefährdung des Straßenverkehrs zu vermeiden. Ein solches Szenario wäre beispielsweise dann gegeben, wenn die Beamten einen Joint in Ihrem Aschenbecher entdecken.

 

Fahren unter Betäubungsmittel: Was gilt für BTM am Steuer?

Anders als beim Thema Alkohol am Steuer fahren die Behörden in Deutschland bei vermeintlich „härteren“ Drogen eine Null-Toleranz-Politik. Die einzige Ausnahme gilt hier für Cannabis, wo es – ähnlich wie beim Alkoholkonsum – einen vorgegebenen Schwellenwert gibt.

Wer sicher gehen möchte, dass er seinen Führerschein behält, sollte vor und während des Autofahrens also gänzlich Abstand von Drogen nehmen. Denn auch ein vermeintlich zurückhaltender Konsum kann mittlerweile einfach festgestellt werden. Da die Analysemethoden der Behörden von Jahr zu Jahr besser werden, lassen sich derweil auch Restspuren von Kokain, Heroin und Amphetaminen gut nachweisen. Gerade Blutanalysen werden dabei immer genauer und können noch mehrere Tage nach dem Drogenkonsum positiv ausfallen.

 

Passende Gerichtsurteile

Fahrt auf E-Scooter unter Cannabiseinfluss kann Führerschein kosten

Wer unter Cannabiseinfluss mit einem E-Scooter fährt, muss unter Umständen mit dem Entzug des Führerscheins rechnen. Das zeigt ein vom Verwaltungsgericht Berlin entschiedener Fall. Auch beim Fahren mit einem E-Scooter sei das Trennungsgebot zu beachten, also zwischen dem Cannabiskonsum und dem Führen eines Kraftfahrzeugs zu trennen, hebt das Gericht in dem Eilverfahren hervor (Az.: 11 L 184/23).

Entzug der Fahrerlaubnis bei regelmäßigem Cannabis-Konsum

Bei nahezu täglichem Konsum von Cannabis ist regelmäßig von fehlender Fahreignung auszugehen. In einem solchen Fall sei der Führerschein zwingend zu entziehen, entschied das Verwaltungsgericht Trier. Eine dem entgegenstehende Wiedererlangung der Fahreignung komme erst bei Nachweis einer mindestens einjährigen Betäubungsmittelabstinenz in Betracht (Az.: 1 L 3014/22).

 

Drogen am Steuer? Überhaupt keine gute Idee!

Die Fahrtüchtigkeit wird leider leicht überschätzt und Sie gefährden sich und andere Verkehrsteilnehmer. Auch die Nachweismethoden sind präziser denn je – anders als bei Alkohol sogar lange Zeit nach dem Konsum.

 

Fahren unter Drogeneinfluss: Straftat oder Ordnungswidrigkeit?

Da es beim Autofahren unter Drogeneinfluss in der Regel keine Grenzwerte gibt, lässt sich die Frage, wann es sich bei einem Verstoß um eine Ordnungswidrigkeit und wann es sich um eine Straftat handelt, nicht pauschal beantworten. Vielmehr kommt es im Einzelfall darauf an, ob dem betroffenen Fahrer eine Fahruntüchtigkeit nachgewiesen werden kann. Das ist etwa dann wahrscheinlich, wenn dieser sich im Straßenverkehr auffällig verhalten oder klare Fahrfehler, wie beispielsweise Abstandsverstöße, Geschwindigkeitsüberschreitungen oder Vorfahrtsmissachtungen begangen hat.

Wird Ihr Verhalten als Straftat gewertet, drohen Ihnen die Entziehung Ihres Führerscheins, eine empfindliche Geldstrafe und – in besonders schweren Fällen – sogar eine Freiheitsstrafe. Bei einer Ordnungswidrigkeit hängt die Schwere der Strafe wiederum stark davon ab, ob es ein erstmaliges Vergehen ist oder ob Sie bereits mehrfach mit Drogen am Steuer erwischt wurden. In der Regel drohen Ihnen bei einem ersten Vergehen ein Bußgeld von mindestens 500 Euro sowie 2 Punkte in Flensburg und ein einmonatiges Fahrverbot. Bei einem zweiten Verstoß sind es derweil bereits 1.000 Euro, 2 Punkte und drei Monate Fahrverbot. Bei einem dritten Verstoß erhöht sich das Bußgeld noch einmal um 500 Euro auf insgesamt 1.500 Euro.

 

THC: Ab wieviel ng/ml wird der Führerschein entzogen?

Führen Sie Ihr Fahrzeug, nachdem Sie Cannabis konsumiert haben – also etwa einen Joint geraucht haben –, dann gilt hier der Toleranzwert von 1,0 Nanogramm THC pro Milliliter Blutserum. Liegen Sie bei einer Kontrolle über diesem Wert, haben Sie zumindest eine Ordnungswidrigkeit begangen und müssen mit einem Bußgeld, Punkten in Flensburg und einem Fahrverbot rechnen. Wie hoch diese Strafen im Einzelnen ausfallen, hängt maßgeblich davon ab, ob Sie Ersttäter sind oder es sich um einen wiederholten Verstoß handelt.

Wichtig zu wissen: Ein Wert von 1,0 Nanogramm THC pro Milliliter Blutserum kann in Einzelfällen auch noch Tage nach dem letzten Drogenkonsum nachgewiesen werden. Die weitverbreitete Annahme, dass man innerhalb von 24 Stunden nach dem Kiffen wieder fahrtüchtig ist, ist also nicht wissenschaftlich belegt.

 

Droht automatisch der Führerscheinentzug bei Kokainkonsum und Amphetamin am Steuer?

Ja. Anders als beim Konsum von Alkohol und Cannabis wird der Konsum von „harten“ Drogen im Regelfall bereits beim ersten Vergehen scharf geahndet. Wird Ihnen nachgewiesen, dass Sie während einer Fahrt unter Einfluss von Kokain, Heroin oder Amphetaminen standen, kann Ihnen der Führerschein direkt entzogen werden. Zudem wird dann für gewöhnlich ein sogenanntes medizinisch-psychologisches Gutachten (MPU) von Ihnen verlangt, um Ihre Fahrerlaubnis wiederzuerlangen.

Gut zu wissen: Auch der Besitz von harten Drogen, der mitunter als Straftat gilt, kann zum Entzug der Fahrerlaubnis führen.

 

Ist ein Führerscheinentzug wegen Drogenbesitz rechtens?

Fahren Sie unter Drogeneinfluss Auto oder sind im Besitz von illegalen Substanzen, dann gilt dies als Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz (BzMG) – und ein Entzug Ihres Führerscheins ist durchaus realistisch und rechtens. Der Gesetzgeber geht davon aus, dass der Drogenkonsum Ihre Eignung zum Führen eines Fahrzeugs zumindest beeinträchtigt und in manchen Fällen gar vollkommen aufhebt.

Im Fall von Cannabis unterscheidet die sogenannte Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) allerdings zwischen dem „regelmäßigen Konsum“ und dem „einmaligen oder gelegentlichen Konsum“. Bei letzterem kann die Fahreignung unter Umständen noch gegeben sein, insofern der Drogenkonsum und das Autofahren strikt voneinander getrennt stattfanden.

 

Was kostet eine MPU wegen Drogen?

Seit August 2018 können MPU-Begutachtungsstellen die Preise für medizinisch-psychologische Untersuchungen (MPU) frei bestimmen. Um den genauen Preis für Ihre MPU in Erfahrung zu bringen, sollten Sie also direkten Kontakt zu einer Begutachtungsstelle aufnehmen. Im Regelfall kostet ein entsprechendes Gutachten derzeit mindestens 500 Euro.

 

Was beinhaltet eine MPU wegen Drogen am Steuer?

Eine medizinisch-psychologische Untersuchung wegen Drogenkonsum oder Drogenbesitz beinhaltet in der Regel eine medizinische Untersuchung, einen Leistungstest und ein psychologisches Gespräch. Bei der medizinischen Untersuchung soll festgestellt werden, ob durch den Drogenkonsum körperliche Schäden entstanden sind, die sich negativ auf die Fahreignung auswirken. Beim Leistungstest werden insbesondere Reaktion und Konzentration überprüft. Das psychologische Gespräch zielt wiederum darauf ab, einzuschätzen, inwiefern Sie Ihre Lektion gelernt haben und ob Sie Ihr zukünftiges Verhalten ändern werden.

 

Kann eine MPU schon beim ersten Verstoß angeordnet werden?

Die Anordnung einer medizinisch-psychologischen Untersuchung kann bereits beim ersten schwerwiegenden Verstoß gegen Verkehrsvorschriften erfolgen, insbesondere wenn dieser Verstoß erhebliche Zweifel an der Fahreignung des Fahrzeugführers aufkommen lässt. Dies ist beispielsweise bei schwerwiegenden Verkehrsverstößen wie Alkohol- oder Drogenfahrten der Fall. Die Fahrerlaubnisbehörde hat hier einen gewissen Ermessensspielraum und kann nach § 11 Abs. 2 der Fahrerlaubnisverordnung (FeV) eine MPU anordnen, wenn Tatsachen bekannt werden, die Bedenken gegen die körperliche oder geistige Eignung des Fahrerlaubnisbewerbers begründen. Ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 11. April 2019 (Az.: BVerwG 3 C 13.17) bestätigt, dass vor einer Fahrerlaubnisentziehung eine Überprüfung der Fahreignung erfolgen muss, was die Möglichkeit der Anordnung einer MPU ohne vorherige Fahrerlaubnisentziehung einschließt.

 

Drogen am Steuer und Verjährung

Haben Sie sich im Straßenverkehr eines Drogendelikts schuldig gemacht, dann erfolgt eine Verjährung grundsätzlich frühestens nach sechs Monaten. Und wurde Ihr Vergehen als eine Straftat gewertet – etwa dann, wenn Sie andere Verkehrsteilnehmer durch ihr Verhalten in Gefahr gebracht haben – dann haben Sie sogar erst frühestens nach drei Jahren wieder eine weiße Weste.

 

Jan Lukas Kemperdiek, LL.M.

Fachanwalt für Verkehrsrecht, Medizinrecht und Versicherungsrecht

  • Rechtsanwalt und Partner, advomano Rechtsanwälte
  • ARAG Partneranwalt & Verkehrsrechts-Experte
  • Seit 2015 zugelassener Rechtsanwalt

Es ist mir eine Freude, mich durch komplizierte Zusammenhänge zu arbeiten und die aktuelle Rechtsprechung verständlich aufzuarbeiten. Übrigens, ich beantworte gerne Fragen - mich kann man erreichen unter:

kemperdiek@advomano.de

 

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