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Auf den Punkt

 
  • Im deutschen Straßenverkehr gilt ein Mindestabstand, der bei einem plötzlichen Bremsmanöver des vorausfahrenden Fahrzeugs ein sicheres Anhalten ermöglicht.
  • Um sich den Mindestabstand einzuprägen, können Sie entweder zur sogenannten Sekundenregel oder zur Faustformel „Abstand gleich halber Tacho“ greifen.
  • Die Straßenverkehrsordnung gibt auch einen vorgeschriebenen Seitenabstand an.
  • Abstandsverstöße können mit Bußgeldern, Punkten in Flensburg und sogar mit Fahrverboten geahndet werden.
 
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Diese Abstandsregeln gelten für Autos im Straßenverkehr

Rote Ampeln, Tempolimits, Vorfahrtsvorschriften – die grundlegenden Regeln des Straßenverkehrs sollten jedem bekannt sein, der sich ans Steuer setzt. Ein wichtiger Teil der Straßenverkehrsordnung (StVO) gerät dabei jedoch immer wieder in Vergessenheit: die Abstandsregel. Dabei sind insbesondere Verstöße gegen Mindest- und Sicherheitsabstände immer wieder der Grund für Auffahrunfälle und schwere Kollisionen.

In Deutschland gilt laut Straßenverkehrsordnung ein Mindestabstand, der bei einem plötzlichen Bremsmanöver des vorausfahrenden Fahrzeugs ein sicheres Anhalten ermöglicht. Wie groß dieser Mindestabstand genau sein muss, richtet sich dabei nach dem eigenen Tempo und nach der jeweiligen Verkehrssituation.

 

Mindestabstand innerorts und auf der Autobahn

Sind Sie innerorts mit dem Auto unterwegs, dann müssen Sie bei einem Tempo von 50 km/h mindestens 15 Meter Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug halten (drei PKW-Längen). Fahren Sie wiederum außerhalb geschlossener Ortschaften, also etwa auf einer Landstraße oder auf der Autobahn, dann ist der Mindestabstand angesichts der höheren Tempolimits größer: Bei 100 km/h sind es schon 50 Meter.

Um sich diese Abstandsvorschriften einfacher einzuprägen, ist oft die Rede von der Sekundenregel. Um dieser gewissenhaft zu folgen, warten Sie einfach bis das vorausfahrende Auto einen gewissen Punkt passiert hat (etwa einen Leitpfosten am Straßenrand), und zählen dann die Sekunden bis Sie diesen Punkt selbst erreicht haben. Innerorts sollte der Zeitraum mindestens eine Sekunde betragen, außerhalb geschlossener Ortschaften mindestens zwei Sekunden.

 

Sicherheitsabstand berechnen mit dieser Formel

Neben der Sekundenregel gibt es eine weitere Faustformel, mit der Sie in Abstandsfragen auf der sicheren Seite sind. Sie lautet: „Abstand gleich halber Tacho“. Der „halbe Tachowert“ bezeichnet dabei die Hälfte Ihrer gefahrenen Geschwindigkeit in Metern. Sind Sie mit 120 km/h unterwegs, dann beträgt der halbe Tachowert dementsprechend 60 Meter. Halten Sie sich an diese Regel, dann laufen Sie keine Gefahr, den Mindestabstand zu unterschreiten.

 
 

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Wie hoch muss der Seitenabstand innerorts und außerorts sein?

Nicht nur der Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug, sondern ebenfalls der Seitenabstand zu anderen Verkehrsteilnehmern ist festgelegt. Wie groß der Mindestabstand sein muss, hängt allerdings davon ab, wer neben Ihnen fährt: Der Abstand zu anderen Autos muss mindestens einen Meter betragen. Überholen Sie mit einem Auto ein Fahrrad oder einen E-Scooter, müssen Sie innerorts mindestens 1,5 Meter und außerorts mindestens zwei Meter Seitenabstand einhalten.

Doch Vorsicht: Je schneller Sie unterwegs sind, desto größer sollte auch der Seitenabstand sein. Belassen Sie es also insbesondere bei Überholmanövern beispielsweise auf einer Autobahn nicht bei dem Mindestabstand, sondern gewähren Sie anderen Verkehrsteilnehmern mehr Platz, insofern die Fahrbahn es zulässt.

 

Wie hoch sollte der Abstand zu einem Lkw auf der Autobahn sein?

Da Lkw aufgrund ihres Gewichts einen verlängerten Bremsweg haben – und dieser durch die entsprechende Beladung des Fahrzeugs noch höher ausfallen kann als ohnehin schon –, gelten für Lkw-Fahrer in Hinblick auf den Sicherheitsabstand besondere Regeln. So müssen Fahrzeuge mit einem Gewicht von über 3,5 Tonnen bei Geschwindigkeiten von mehr als 50 km/h einen Mindestabstand von 50 Metern einhalten. Die Leitpfosten auf der Autobahn bieten für Lkw-Fahrer deshalb eine gute visuelle Hilfestellung. Sie sind üblicherweise im Abstand von genau 50 Metern aufgestellt.

 
 

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Wird bei Abstandsmessungen geblitzt?

Ob eine Abstandsmessung durch die Behörden mit einem Blitz einhergeht, lässt sich nicht pauschal beantworten. Es gibt mit der optischen Abstandsmessung, der Laserentfernungsmessung und der mobilen Videoüberwachung nämlich verschiedene Systeme zur Erfassung des Abstands zwischen zwei Fahrzeugen. Eine Abstandsmessung durch herkömmliche stationäre Blitzer gibt es jedoch in der Regel nicht. Diese messen in erster Linie Geschwindigkeitsüberschreitungen. Trotzdem kann die Polizei im Ausnahmefall auch auf die Bilder eines stationären Blitzers zurückgreifen, um Abstandsverstöße festzustellen. Dies kann etwa dann Sinn ergeben, wenn die Strecke bereits von mehreren mobilen Videokameras überwacht wird. In diesem Fall können die Bilder des Blitzers zum Abgleich der Ergebnisse herangezogen werden.

 

Abstandsverstoß: Bußgeld & Fahrverbot für zu dichtes Auffahren innerorts und auf der Autobahn

Mit welcher Strafe Sie bei einem Abstandsverstoß rechnen müssen, hängt davon ab, wie stark Sie den Mindestabstand unterschritten haben. Betrug der Abstand zum Zeitpunkt der Messung weniger als 5/10 des halben Tachowerts, dann liegen Bußgelder üblicherweise zwischen 25 und 100 Euro. Zudem droht auch ein Punkt in Flensburg. Bei weniger als 4/10 des halben Tachowerts kann die Geldstrafe bereits bis zu 180 Euro und einem Punkt betragen. Bei einer Geschwindigkeit von mehr als 100 km/h und einem Abstand, der 3/10 des Tachowerts oder weniger beträgt, droht sogar ein Fahrverbot. Das Bußgeld beträgt hier je nach Abstand 160 € aufwärts. Wer noch schneller unterwegs ist, muss sogar mit der im Bußgeldkatalog vorgesehenen Maximalstrafe rechnen: einem Bußgeld von bis zu 400 Euro, zwei Punkten in Flensburg und drei Monaten Fahrverbot.

 

Was kann ich tun, wenn mir Bußgeld, Punkte oder sogar ein Fahrverbot drohen?

 

Sie suchen weitere rechtliche Infos?
In unserer Playlist sammeln wir informative und hilfreiche Videos zu verschiedenen Themen rund um den Straßenverkehr mit Fachanwalt Jan Kemperdiek.

 

Ist ein Einspruch nach Abstandsmessung sinnvoll?

Prinzipiell können Sie als Beschuldigter natürlich Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid einlegen – und auch das Ergebnis einer Abstandsmessung kann angezweifelt werden. Für einen Einspruch haben Sie ab Erhalt des Bußgeldbescheids genau 14 Tage Zeit. Sie sollten sich Ihrer Sache in diesem Fall jedoch sehr sicher sein. Denn lehnt die Bußgeldstelle Ihren Einspruch ab, ist der nächste Schritt ein Gerichtsverfahren, für dessen Kosten Sie möglicherweise am Ende selbst aufkommen müssen.

 

Kann ich Drängler anzeigen, die mir viel zu dicht auffahren?

Werden Sie im Straßenverkehr selbst zum Ziel eines Dränglers, dann lautet die erste Regel: Lassen Sie sich nicht provozieren. Merken Sie sich stattdessen das Kennzeichen, die Marke und den Typ des Fahrzeugs und melden Sie den Vorfall bei der Polizei. Insbesondere dann, wenn der Drängler Sie und andere Verkehrsteilnehmer mit seinem Verhalten in Gefahr gebracht hat, kommt eine Anzeige wegen Nötigung im Straßenverkehr in Frage.

 

Jan Lukas Kemperdiek, LL.M.

Fachanwalt für Verkehrsrecht, Medizinrecht und Versicherungsrecht

  • Rechtsanwalt und Partner, advomano Rechtsanwälte
  • ARAG Partneranwalt & Verkehrsrechts-Experte
  • Seit 2015 zugelassener Rechtsanwalt

Es ist mir eine Freude, mich durch komplizierte Zusammenhänge zu arbeiten und die aktuelle Rechtsprechung verständlich aufzuarbeiten. Übrigens, ich beantworte gerne Fragen - mich kann man erreichen unter:

kemperdiek@advomano.de

 

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