Rechtsschutzversicherung für Studenten & Azubis
Anwaltskosten, Prozesskosten, Entschädigungen: Gerade für jüngere Menschen ist ein Rechtsstreit oft ein großes finanzielles Risiko, das du mit unseren passgenauen Rechtschutzlösungen abfedern kannst.
Jetzt Beitrag berechnen Beraten lassenWir stehen dir bei, wenn's drauf ankommt!
Unser Rechtsschutz für junge Leute
Ein Streit mit dem Vermieter, eine Auseinandersetzung mit einem Reiseunternehmen oder ein einfacher Verkehrsunfall: Ohne den richtigen Rechtsbeistand können kleine Probleme oft große Wellen schlagen. Dabei sind gerade jüngere Leute für den Fall der Fälle oft nur unzureichend abgesichert. Um auch junge Leute bestmöglich zu unterstützen, haben wir deshalb die Leistungen unserer privaten Rechtsschutzversicherung für Studenten und Azubis erweitert und noch innovativer gemacht:
24/7 für dich da
Beim Melden eines Rechtsschutzfalles kannst du jederzeit auf unsere schnelle, unbürokratische Unterstützung vertrauen – und das rund um die Uhr, per Telefon und online.
Günstiger Rechtsschutz
Wieviel Rechtsschutz brauchst du? Dank unserer drei Leistungsvarianten (Basis, Komfort und Premium) haben wir immer den passenden Tarif für dich.
Zeitgemäßer Schutz
Unser Versicherungsschutz bietet auch bedarfsgerechte Lösungen für neuartige Rechtschutzfälle: Zum Beispiel einer rechtlichen Auseinandersetzung mit einer Sharing-Plattform.
Digital und mobil
Mit der ARAG WalletCard hast du alle wichtigen Infos immer zur Hand auf deinem Smartphone, egal wo du bist.
Was spricht für den ARAG Studenten-Rechtsschutz?
Studierende, Azubis und junge Menschen im Allgemeinen haben selten die Mittel, einen langen Rechtsstreit zu führen. Denn selbst wenn man im Recht ist, erfordert eine Auseinandersetzung vor Gericht meist einen langen Atem und die nötigen finanziellen Ressourcen für Anwalts- und Prozesskosten. Und genau die übernehmen wir für dich im Fall der Fälle – damit du nicht klein beigeben musst.
Egal ob eine Studienplatzklage oder ein Verkehrsunfall, eine Auseinandersetzung mit dem Vermieter oder ein Streit um den Bafög-Anspruch: Unsere Rechtsschutzversicherung für Studenten kann dir in verschiedensten Lebenslagen zur Seite stehen – und deckt für dich die Kosten für Prozess, Anwalt, Entschädigung der Zeugen und vom Gericht bestellte Gutachter. Ebenfalls inkludiert sind potenzielle Kosten für eine Mediation oder eine anderweitige außergerichtliche Klärung. Und sogar um die Gebühren der Gegenseite musst du dir keine Sorgen machen. Wir springen ein, wenn du von einem Gericht dazu verpflichtet wirst, bspw. Kosten des Gegners zu zahlen. Und selbst außergerichtliche Tätigkeiten eines Anwalts – also etwa persönliche Beratungen, das Aufsetzen von Schreiben oder Verhandlungen mit der Gegenseite – werden übernommen.
In welchen Fällen hilft mir als Student oder Azubi eine Rechtsschutzversicherung überhaupt?
Guter rechtlicher Schutz kann sich tagtäglich auszahlen – auch für Studierende und Azubis. Mit dem richtigen Rechtsschutz musst du im Streitfall nicht klein beigeben. Zum Beispiel dann …
Wo du ohne Rechtsschutz schnell vor der Frage stehst, ob du Recht oder dein Erspartes behalten willst, bist du mit dem richtigen Versicherungsschutz dafür gerüstet, entschieden dagegenzuhalten.
Wie kann ich die Kosten günstig gestalten?
Du kannst die Kosten für deinen persönlichen Rechtsschutz in der Regel deutlich senken, wenn du deine Risiken vor Abschluss der Versicherung genau abwägst und festlegst, welche Bereiche deines Lebens abgesichert werden sollen. Entscheide je nachdem, welche Leistungsvariante am besten zu deinem Bedarf und Budget passt.
Zudem kannst du die Kosten günstiger gestalten, indem du eine Selbstbeteiligung festlegst. Je höher die vereinbarte Selbstbeteiligung ist, desto niedriger ist dein Beitrag. (Natürlich kannst du eine Selbstbeteiligung auch komplett ausschließen.) Wenn du noch mehr sparen willst, solltest du einen genauen Blick auf die verschiedenen Zahlungsweisen werfen. Denn je nachdem, ob du deine Beiträge jährlich, halbjährlich, vierteljährlich oder monatlich überweist, entstehen unterschiedliche Kosten. Am günstigsten ist die jährliche Zahlung.
Cherry on top: Mit unserem Treuebonus garantieren wir dir beim nächsten Schaden eine Extrazahlung von 250, 500 oder 750 Euro (je nach Leistungsvariante), wenn du deinen Rechtsschutz für fünf Jahre nicht in Anspruch nehmen musstest. Und das selbst bei Rechtsfällen, die im Normalfall gar nicht versichert gewesen wären.
Hilft mir die Rechtsschutzversicherung einen Studienplatz einzuklagen?
Ja, in der Premiumvariante bietet dir der Privatrechtsschutz der ARAG auch Rechtsschutz für Studienplatzklagen. Dabei sind während der Vertragsdauer bis zu fünf Verfahren inklusive.
Natürlich kannst du auch bei Anliegen rund um deinen Studienplatz jederzeit das ARAG JuraTel nutzen und dich – wann immer du Fragen hast – telefonisch von einem Anwalt beraten lassen.
Unseren Mediations-Service, unsere telefonische Anwaltsberatung ARAG JuraTel und unseren Online-Rechts-Service kannst du sofort ohne Wartezeit in Anspruch nehmen. Für einige andere Leistungen gilt hingegen eine bestimmte Wartezeit.
Drei Monate Wartezeit für…
- Arbeits-Rechtsschutz (Komfort und Premium)
- Anstellungsvertrags-Rechtsschutz
- Beratungs-Rechtsschutz bei Insolvenzverfahren von Arbeitgebern
- Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz (Komfort und Premium)
- Verwaltungs-Rechtsschutz in nicht verkehrsrechtlichen Angelegenheiten
- Rechtsschutz für einmalige Erschließungs- und Anliegerabgaben
- Rechtsschutz für Plan-Feststellungs- und Enteignungsverfahren
- Beratungs-Rechtsschutz bei arbeitsrechtlichen Angelegenheiten
- Rechtsschutz für vorbereitende Tätigkeiten
Sechs Monate Wartezeit für…
- Arbeits-Rechtsschutz (Basis)
- Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz (Basis)
- Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht (Basis)
- Beitragsfreistellung
- Bauherren-Rechtsschutz
- Arbeitslosen-Schutz
- Vorsorge-Rechtsschutz
Ein Jahr Wartezeit für…
- Erb-Rechtsschutz
- Rechtsschutz in Unterhaltssachen
Drei Jahre Wartezeit für…
- Rechtsschutz in Ehesachen vor Gerichten
- Rechtsschutz im Verfahren über die Vergabe von Studienplätzen
Nicht unbedingt: Grundsätzlich bist du auch als Volljährige(r) – solange du unverheiratet bist und dich noch in einer Ausbildung oder Studium befindest- über den Vertrag deiner Eltern mitversichert. Sobald die Ausbildung oder das Studium beendet ist und du eine auf Dauer angelegte berufliche Tätigkeit ausübst für die du ein leistungsbezogenes Entgelt erhältst oder eine selbstständige Tätigkeit aufnimmst, endet die Mitversicherung.
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Profitiere von über 85 Jahren Erfahrung und hole dir mit unserem Privatrechtsschutz optimale Rückendeckung, die genau auf dich zugeschnitten ist.