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Mit dem ARAG Rechtsschutz bei Unterhaltsstreitigkeiten souverän bleiben

 
 

Zwischen Verwandten, zum Beispiel zwischen Eltern und Kindern, ist die Frage des angemessenen Unterhalts mitunter ein streitbares Thema. Nicht zuletzt, weil die Höhe der Unterhaltszahlung oftmals die eigene wirtschaftliche Existenz berührt. Etwa dann, wenn das Sozialamt von Ihnen Unterhalt für die Unterbringung eines Elternteils in einem Altenheim fordert oder Ihr Kind Unterhaltsansprüche für eine Ausbildung geltend macht, ohne dass Ihre eigene finanzielle Belastung dabei gebührend berücksichtigt wird. Umso wichtiger ist es, dass Ihre eigenen Ansprüche – sollte es zu einem Rechtsstreit kommen – vor Gericht Beachtung finden.

 

Privatrechtsschutz inkl. Unterhalts-Rechtsschutz

Der Unterhalts-Rechtsschutz ist exklusiv in Anbindung an unseren Privatrechtsschutz abschließbar. In der Premiumvariante ist dieser sogar immer inklusive. Es gilt eine Wartezeit von einem Jahr.

 

Hilfe bei gerichtlichen und außergerichtlichen Auseinandersetzungen – auch wenn es um Kosten für die Unterbringung von Elternteilen in einem Altenheim geht

 
 

Deckung von Rechtsanwalts- und Gerichtskosten bei Unterhaltsstreitigkeiten

 

Eine Versicherungssumme für den Rechtsschutz in Unterhaltssachen von bis zu 30.000 Euro je Rechtsschutzfall

 

Was gehört zum Kindesunterhalt?

Maßgeblich zur Berechnung der Unterhaltszahlungen für Kinder, sind das Lohn- und Preisniveau am jeweiligen Wohn- bzw. Aufenthaltsort des betroffenen Kindes. In den Ausgangsbeträgen, die in der sogenannten Düsseldorfer Tabelle festgehalten sind, wird dabei insbesondere genau auf Lebenshaltungskosten, also etwa die Kosten für Nahrung, Wohnung, Kleidung, Körperpflege, Schulausbildung und Unterrichtsmaterial geachtet. Darüber hinaus wird ein Teil der Regelsätze auch für Ferien, Taschengeld sowie musische und sportliche Interessen veranschlagt. Mehr- oder Sonderbedarfe können je nach Einzelfall noch hinzugerechnet werden.

 

Welche Bereiche des Unterhaltsrechts sind mit der Versicherung abgedeckt?

Der Unterhaltsrechtsschutz der ARAG springt für Sie insbesondere dann ein …

  • …, wenn ein Elternteil zu wenig Unterhalt zahlt und der andere diesen rechtlich einfordern will.
  • …, wenn ein Mann wegen angeblicher Vaterschaft Unterhalt bezahlen soll.
  • …, wenn ein Kind Unterhalt für eine Ausbildung fordert, die unter Umständen nicht notwendig ist.
  • …, wenn das Sozialamt von Kindern für die Unterbringung ihrer Eltern im Altenheim Elternunterhalt verlangt, ohne die finanzielle Situation der Kinder zu berücksichtigen.
 

Wie hilft die Rechtsschutzversicherung beim Unterhalt einfordern?

Mit dem Unterhaltsrechtsschutz genießen Sie vollumfänglichen Versicherungsschutz in Unterhaltsfragen. Wollen Sie Unterhaltszahlungen einfordern, dann können Sie sich diesbezüglich jederzeit von einem Anwalt beraten lassen und Ihre Ansprüche bei der Gegenseite – und wenn nötig gerichtlich – geltend machen. Zudem helfen wir Ihnen auch dabei, drohende Konflikte und rechtliche Auseinandersetzungen frühzeitig anzugehen: Zum Beispiel mit unserem Mediations-Service, den Sie sowohl persönlich als auch telefonisch in Anspruch nehmen können, um gemeinsam mit allen Konfliktparteien außergerichtliche Lösungsmöglichkeiten auszuloten.

 

Hilft mir die Rechtsschutzversicherung Unterhaltsansprüche abzuwehren?

Ja, unsere Rechtsschutzversicherung hilft auch dann, wenn Sie als Unterhaltspflichtiger in Anspruch genommen werden sollen. Wollen Sie Unterhaltsansprüche abwehren, können Sie in dieser Frage einen Fachanwalt zu Rate ziehen und gegebenenfalls eine gerichtliche Lösung anstreben. Darüber hinaus helfen wir Ihnen dabei, drohende Konflikte und rechtliche Auseinandersetzungen frühzeitig anzugehen: Sei es mit einer telefonischen Beratung durch unseren Rechtsservice oder durch ein Mediationsverfahren, das Sie dabei unterstützen kann, eine außergerichtliche Lösung zu finden.

 

Greift der Unterhaltsrechtsschutz auch bei Sorgerechtsstreitigkeiten?

Ja, der Unterhaltsrechtsschutz der ARAG bietet auch Versicherungsschutz in familienrechtlichen Streitigkeiten. Dazu zählen Auseinandersetzungen über gesetzliche Unterhaltspflichten und Angelegenheiten der elterlichen Sorge einschließlich des Aufenthaltsbestimmungsrechts.

 

Wie schließe ich die Unterhaltsversicherung ab?

Unsere Unterhaltsversicherung können Sie sowohl online als auch telefonisch oder direkt bei Ihrem ARAG Berater vor Ort abschließen. Beachten sollten Sie dabei, dass der Unterhalts-Rechtsschutz nur als Anbindung an unseren Privatrechtsschutz abzuschließen ist. In der Premiumvariante ist dieser immer inklusive. Grundsätzlich gilt eine Wartezeit von einem Jahr.

Sie haben einen konkreten, bereits bestehenden Rechtskonflikt? Dann helfen wir Ihnen mit unserer rückwirkenden Rechtsschutzversicherung ohne Wartezeit: Mit dem ARAG Rechtsschutz mit Soforthilfe sichern Sie sich unsere sofortige Unterstützung für einen zurückliegenden Rechtsschutzfall.

 

Wie viel Unterhalt muss ich zahlen?

Wie viel Unterhalt Sie – etwa für ihr Kind – zahlen müssen, richtet sich nach dem Alter der Unterhaltsberechtigten, der Größe Ihrer Familie und Ihrem Monatseinkommen. Als Leitlinie zur Unterhaltsberechnung dient die sogenannte Düsseldorfer Tabelle, die regelmäßig überarbeitet wird. Mit unserem Unterhaltsrechner können Sie Ihren zu zahlenden Unterhalt jedoch mit wenigen Klicks ganz einfach selbst berechnen.

 

Sichern Sie sich jetzt ab

Profitieren Sie von 85 Jahren Erfahrung und holen Sie sich mit unserem Privatrechtsschutz mit Unterhalts-Rechtsschutz optimale Rückendeckung, die genau auf Sie zugeschnitten ist.

 

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