Zum Hauptinhalt Zur Suche Zur Kontaktseite Zur Sitemap
 

Auf den Punkt

 
  • Wer eine echte Urkunde verfälscht oder eine unechte Urkunde herstellt, begeht eine Straftat. Diese kann mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe von bis zu zehn Jahren geahndet werden.
  • Auch der Gebrauch von gefälschten Dokumenten ist strafbar und kann zu rechtlichen Konsequenzen führen.
  • Betroffen sind Dokumente jeder Art: Weder Ausweise, Rechnungen, noch digitale Kontoauszüge oder Gehaltsnachweise bleiben von Urkundenfälschung verschont.
 

Was macht ein Dokument zur Urkunde?

Eine Urkunde ist ein schriftliches Dokument, das als Beweis im Rechtsverkehr geeignet und bestimmt ist, wichtige Informationen festzuhalten. Sie wird von einer Person oder Institution ausgestellt und dient dazu, bestimmte Tatsachen oder Vereinbarungen zu belegen. In rechtlichen Streitigkeiten kann sie als Beweis dienen. Eine Änderung führt zur Täuschung im Rechtsverkehr.

Neben offiziellen Papieren wie Geburtsurkunden, Heiratsurkunden und Schulzeugnissen zählen auch Verträge aller Art als Urkunden. Ebenso gehören Kontoauszüge, Bankbelege, ärztliche Atteste, Rezepte, Führerscheine, Versicherungspolicen, Rechnungen, Quittungen, Vollmachten und Pässe dazu. Die Liste ist lang.

Was in einer Urkunde enthalten sein muss

Genaue Regeln, welche Angaben in einer Urkunde unbedingt enthalten sein müssen, gibt es nicht. Wichtig ist jedoch, dass die Urkunde:

  • eine Gedankenerklärung enthält,
  • eine Beweisfunktion hat
  • und hervorgeht, wer der Aussteller ist.
 

Private vs. öffentliche Urkunde

Darüber hinaus lassen sich Urkunden in privat oder öffentlich unterscheiden.

  • Öffentliche Urkunden werden von offiziellen Behörden oder einem Notar ausgestellt und sind rechtlich bindend. Sie dienen beispielsweise der Identifikation von Personen (Personalausweis, Geburtsurkunde) oder als Beweismittel (notarieller Kaufvertrag).
  • Eine private Urkunde wird von einer Privatperson oder einem Unternehmen ausgestellt. Hier können persönliche Vereinbarungen (privates Testament, Kaufvertrag) getroffen werden. Auch das spätere Abändern ist leichter und nicht an Rechtsvorschriften gebunden.
 

Was bedeutet Urkundenfälschung?

Urkundenfälschung – klingt nach staubiger Juristerei, oder? Dabei ist es eine Straftat, die im Alltag erstaunlich oft vorkommt. Im Kern geht es um das absichtliche Verändern oder Erstellen von Dokumenten, um andere zu täuschen. Denken Sie an den Schüler, der sein Zeugnis "verschönert", oder die Kollegin, die ihr Arbeitszeugnis "optimiert". Die Bandbreite ist überraschend groß: Von der geliehenen Unterschrift auf einem Vertrag über veränderte Kontoauszüge oder Bescheinigungen bis zum gefälschten Ausweis für den Clubbesuch. Aber was nach einer Kleinigkeit aussieht, kann ernsthafte juristische Konsequenzen haben.

 

Tatbestand: Herstellen einer unechten Urkunde vs. Verfälschen einer echten Urkunde

Es gibt viele Möglichkeiten, jemanden mit Dokumenten zu täuschen. Alle davon sind strafbar. Der Tatbestand der Urkundenfälschung umfasst nach § 267 Abs. 1 Strafgesetzbuch (StGB) diese drei Hauptelemente:

  • das Herstellen einer unechten Urkunde
  • das Verfälschen einer echten Urkunde
  • den Gebrauch einer unechten oder verfälschten Urkunde

Gut zu wissen: Die Beurkundung oder Beglaubigung von Dokumenten durch einen Notar ist im Beurkundungsgesetz (BeurkG) geregelt. Dort ist unter Anderem festgehalten, wie das Verfahren der Beglaubigung abläuft und welche Pflichten ein Notar bei einer Beurkundung hat.

 

Überblick: Verschiedene Arten von Urkundenfälschung

Typische Beispiele aus dem Alltag sind gefälschte Unterschriften auf Verträgen, Falschgeld oder das Erstellen falscher Ausweise. Rein rechtlich lassen sich die verschiedenen Arten noch einmal in unterschiedliche Delikte aufteilen.

  • Manipulation von technischen Aufzeichnungen oder Geräten (§ 268 StGB)
  • Fälschen öffentlicher Urkunden wie Pässe, Zeugnisse oder Aufenthaltsgenehmigungen (§ 271 StGB)
  • Verändern amtlicher Ausweise wie Personalausweise, Führerscheine oder Reisepässe (§ 273ff. StGB)
  • Unbefugtes Ausstellen von Gesundheitszeugnissen (§ 277ff. StGB)
 

Digitale Urkundenfälschung

Mit der zunehmenden Digitalisierung nehmen auch die Fälle von Fälschungen im digitalen Bereich zu. Digitale Urkundenfälschung umfasst die Manipulation von elektronischen Dokumenten und Daten. Diese fällt jedoch nicht unter den klassischen Urkundenbegriff des § 267 StGB. Stattdessen kommt häufig § 269 StGB (Fälschung beweiserheblicher Daten) zur Anwendung.

Digitale Dokumente werden auf verschiedene Weise verfälscht oder manipuliert. Zum Beispiel ist eine digitale Signatur auf einem Tablet genauso schnell nachgemacht wie die physische auf einem Blatt Papier. Mit ein bisschen Ahnung von Bildbearbeitung können Details in Verträge geändert oder Rechnungen zu nicht existierenden Zahlungen erstellt werden. Auch das unbefugte Ändern von Datensätzen in einer Datenbank wie das Manipulieren einer Krankenakte in einem elektronischen Gesundheitssystem, um Diagnosen oder Behandlungen zu verändern, gehört dazu.

 

Strafrahmen gemäß § 267 StGB und § 274 StGB

Wer eine Urkundenfälschung begeht, sieht sich ernsthaften strafrechtlichen Konsequenzen gegenüber. Laut § 267 Abs. 1 StGB droht eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder eine Geldstrafe. Selbst der Versuch einer solchen Tat ist strafbar und kann entsprechend geahndet werden. In besonders schweren Fällen, etwa wenn die Tat gewerbsmäßig begangen wird oder der Täter Teil einer Bande ist, die sich auf die Fälschung spezialisiert hat, erhöht sich der Strafrahmen. Hier kann die Freiheitsstrafe laut § 267 Abs. 3 StGB sechs Monate bis zu zehn Jahre betragen. Urkundenfälschung tritt häufig zusammen mit anderen Straftaten auf, insbesondere Vermögensdelikten wie Betrug, was die rechtliche Lage für den Täter zusätzlich verschärfen kann.

Ergänzend dazu regelt § 274 StGB die Urkundenunterdrückung. Diese Straftat umfasst das Vernichten, Beschädigen oder Unterdrücken einer Urkunde, wodurch dem Rechtsverkehr ein Beweismittel vorenthalten wird. Auch hier droht eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder eine Geldstrafe.

 

Urteile aus dem Strafrecht

Geldstrafe wegen gefälschtem Studiennachweis
Das Amtsgericht München verurteilte einen 27-jährigen Mann wegen Urkundenfälschung und versuchter Steuerhinterziehung zu einer Geldstrafe von 1.200 Euro. Der Angeklagte hatte das Datum auf einer Studienbescheinigung gefälscht, um einen falschen Anschein über seinen Ausbildungsstatus zu erwecken und weiterhin Kindergeld zu erhalten. (Amtsgericht München, Urteil vom 13.03.2023, Az. 1114 Ds 68 Js 21916/22)

Handel mit gefälschten Impfausweisen
Drei Angeklagten wurde vorgeworfen, in großem Umfang gefälschte Corona-Impfausweise hergestellt zu haben. Insgesamt haben sie 15 gefälschte Impfausweise an verschiedene Personen verkauft, die diese Dokumente entweder für sich selbst oder für andere bestellten. Da die Angeklagten die Taten gestanden und sich kooperativ im Verfahren verhielten, wurden sie nach § 267 Abs. 3 StGB zu Bewährungsstrafen wegen gewerbs- und bandenmäßiger Urkundenfälschung verurteilt. (Amtsgericht München, Urteil vom 15.03.2023, Az. 857 Ls 380 Js 144832/21)

Gefängnis wegen Betruges und Urkundenfälschung
Eine ehemalige Lehrerin hatte über mehrere Jahre hinweg das Gehalt einer verbeamteten Lehrkraft weiterbezogen, obwohl sie ihre Arbeit aufgrund einer psychischen Erkrankung nicht mehr ausübte. Um ihre Arbeitsunfähigkeit zu verschleiern und weiterhin Gehaltszahlungen zu erhalten, fälschte sie mehrfach ärztliche Atteste und andere Dokumente. Damit erfüllte sie sowohl den Tatbestand des Betruges nach § 263 StGB als auch den der Urkundenfälschung nach § 267 StGB und wurde deshalb zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren und zehn Monaten verurteilt. (Landgericht Osnabrück, Urteil Az. 35 KLs 3/18)

 

Gibt es eine Verjährung bei Urkundenfälschung?

Ja, die Verjährungsfrist für Urkundenfälschung beträgt in der Regel fünf Jahre – beginnend mit dem Zeitpunkt, an dem die Tat beendet ist. In besonders schweren Fällen kann die Verjährungsfrist länger andauern. Für spezielle Urkundendelikte wie den Missbrauch von Ausweispapieren gilt eine kürzere Frist von drei Jahren. Werden innerhalb der Verjährungsfrist Ermittlungen eingeleitet, wird die Verjährung unterbrochen. Nach Ablauf dieser Zeit kann die Tat nicht mehr strafrechtlich verfolgt werden.

 

Was kann man im Verdachtsfall einer Urkundenfälschung tun?

Sie sind sich nicht sicher, ob Sie ein gefälschtes Dokument erhalten haben oder nicht? Eine Fälschung vom Original zu unterscheiden ist für Laien nicht gerade einfach. Achten Sie auf Unregelmäßigkeiten wie seltsame Schriftarten, ungewöhnliche Stempel oder Unterschriften, die nicht echt wirken. Wenn Sie Zweifel haben, fragen Sie bei der Person oder Institution, die das Dokument ausgestellt hat, nach.

Besteht der Verdacht einer Fälschung, sollten Sie sich umgehend an einen Anwalt wenden. Dieser hilft Ihnen bei den nächsten Schritten und kann Sie beispielsweise beraten, ob eine Anzeige bei der Polizei sinnvoll ist. Wenn Sie sich sicher sind, dass es sich um eine Fälschung handelt, zögern Sie nicht, zur Polizei zu gehen.

 

Mir wird Urkundenfälschung vorgeworfen – was jetzt?

Falls Sie selbst beschuldigt werden, eine Urkundenfälschung begangen zu haben, sollten Sie sofort einen Anwalt einschalten. Sprechen Sie nicht ohne rechtlichen Beistand mit der Polizei oder anderen Behörden, um keine Fehler zu machen. Ein Anwalt kann Sie beraten, welche Strategie in Ihrem Fall am besten ist und wie Sie sich gegen die Vorwürfe verteidigen können. Vermeiden Sie es auch, die "gefälschten" Dokumente zu zerstören oder zu verstecken, da dies zusätzlich als strafbares Verhalten gewertet werden könnte. Ihr Anwalt wird mit Ihnen die beste Vorgehensweise besprechen, um Ihre Interessen zu wahren und Ihnen durch den rechtlichen Prozess zu helfen.

 

Könnte Sie auch interessieren

 

Ausweis kopieren, scannen, fotografieren

Dem Ausweisinhaber selbst steht es frei, eine Kopie seines Ausweises anzufertigen. Bei einer Kopie Ihres Personalausweises dürfen und sollten Sie bestimmte Angaben schwärzen, um den Missbrauch Ihrer persönlichen Daten zu verhindern.

Eidesstattliche Erklärung

Eine eidesstattliche Versicherung bzw. Erklärung geben Sie ab, wenn Sie bestätigen müssen, dass bestimmte Informationen wahr sind. Damit machen Sie eine formelle, rechtlich bindende Zusage.

ARAG Live-Chat

Sie haben eine Frage?
Unser Kundenservice hilft Ihnen im Live-Chat gerne weiter.

Kontakt & Services