Tattoos: Zehn rechtliche Dinge, die Sie wissen sollten
Unser Rechtsexperte Tobias Klingelhöfer beantwortet die wichtigsten Fragen zu Tattoos und den rechtlichen Hintergründen.
31.12.2021 • 7 min Lesezeit
Mindestens zwölf Prozent aller Menschen in Europa haben ein Tattoo. In der Altersgruppe der 18- bis 35-Jährigen sind es sogar doppelt so viele. In Deutschland ist jeder Fünfte tätowiert. Tattoos sind salonfähig geworden und der Trend hält weiter an!
Eine EU-Verordnung verbietet ab 2022 viele Tätowier-Farben
Es wird trist in der eigentlich so bunten Tattoo-Welt: Laut der EU-Chemikalienverordnung REACH werden rund zwei Drittel der Tätowier-Farben ab Januar 2022 verboten. Damit steht eine ganze Branche, die bereits durch die Pandemie in Existenznot geraten war, vor einem riesigen Problem: Denn es gibt keine Alternativen.
Tätowieren – künftig eine farblose Kunst?
Am 4. Januar 2022 tritt eine Verordnung in der Europäischen Union in Kraft, wonach mehr als 4.000 Stoffe, die in Tattoos und Permanent-Make-Up enthalten sind, verboten werden. Betroffen sind rund 60 Prozent der heute erhältlichen Farben. Für die Farben Pigment „Blau 15:3“ und Pigment „Grün 7“ haben sich die EU-Mitgliedstaaten auf einen Übergangszeitraum geeinigt, so dass diese beiden Farben erst ab Januar 2023 verboten werden.
Gefahren für die Gesundheit
Es sind vor allem Schwermetalle wie Chrom, Nickel oder Kupfer, die durch das Tätowieren unter die Haut gelangen. Im schlimmsten Fall einer Schwermetallvergiftung kann sich die Haut verändern, es kann zu Bauch-, Kopf- und Gliederschmerzen kommen oder Betroffene fühlen sich unwohl oder extrem müde. Auch Lähmungserscheinungen sind nach Auskunft der ARAG Experten möglich.
Aber auch schwerwiegende Auswirkungen wie Krebs, eine Schädigung der DNA oder des Fortpflanzungssystems sind nach Angaben der Europäischen Chemikalienagentur ECHA (European Chemicals Agency) möglich. Zudem können Farbpigmente über die Haut in verschiedene Organe, wie beispielsweise der Leber, gelangen.
Laut Leibniz-Institut für Arbeitsforschung an der TU Dortmund (IfADo) kann sogar der Tätowiervorgang selbst bedenklich sein. Durch das Einführen der Nadel in schneller Folge kommt es zu einem Abrieb von Chrom und Nickel in der Haut. Vor allem Nickel löst bei vielen Menschen Allergien aus. Daher raten die ARAG Experten, vor einer Tätowierung einen Allergietest zu machen.
Unser Rechtsexperte Tobias Klingelhöfer beantwortet Rechtsfragen zu Tattoos
Welche Voraussetzungen muss ein Tätowierer erfüllen, um tätig zu werden?
Tobias Klingelhöfer Das ist schon das erste grundlegende Problem: In Deutschland gibt es keine einheitlich geregelte Festlegung für die Ausbildung. Wer ein Tattoo stechen und dafür Geld nehmen möchte, benötigt kein Zertifikat und keinen Nachweis, dass er oder sie das auch kann. Lediglich ein Mindestalter von 18 Jahren und der Besitz eines Gewerbescheins sind für die Tätigkeit des Tätowierers vorgesehen. Ohne Gewerbeschein ist eine Tätigkeit in Deutschland nicht möglich und kann strafrechtlich verfolgt werden.
Wie erkennt man seriöse Tätowierer?
Tobias Klingelhöfer Gute Tätowierer sind gefragt und haben Wartelisten. Werden Sie bei Ihrem ersten Besuch in einem Studio aufgefordert zum Schnäppchenpreis gleich zur Tat zu schreiten, ist Vorsicht geboten. Seriöse Tätowierer haben in der Regel auch ihren eigenen Stil: Behauptet ein Anbieter, alle Tattoo-Stile zu beherrschen, sollte er dies mit einer Fotomappe seiner eigenhändig gestochenen Tattoos unter Beweis stellen. Aushängende Hygienezertifikate, eine gute Beratung und Preise, die nicht zu niedrig angesetzt scheinen, sind Hinweise auf ein gutes Studio.
Was ist, wenn ein Tattoo misslingt?
Tobias Klingelhöfer Misslingt ein Tattoo, ist der Tätowierer unter Umständen schadensersatzpflichtig. In einem vor dem Oberlandesgericht Hamm entschiedenen Fall, hatte sich eine Frau auf dem Schulterblatt eine farbige Blüte mit Ranken stechen lassen. Der Tätowierer brachte die Farbpigmente in zu tiefe Hautschichten ein. Zudem wich das Ergebnis erheblich vom Entwurf ab und zeigte unregelmäßig dick ausgeführte Linien und Farbverläufe. Eine Nachbesserung durch den Tätowierer lehnte die Kundin ab. Laut Urteil hatte die Kundin aus dem mit dem Tätowierer geschlossenen Werkvertrag einen Anspruch auf ein Schmerzensgeld von 750 Euro sowie Ersatz der Aufwendungen, die ihr für die Beseitigung des Tattoos entstehen können. Eine Nachbesserung war der Kundin nicht zuzumuten, weiteren Arbeiten des Tätowierers musste sie angesichts des Umfangs der aufgetretenen Mängel und der notwendigen Nacharbeiten nicht vertrauen (OLG Hamm, Az.: 12 U 151/13).
Besonders interessant: Das Stechen eines Tattoos ist eigentlich eine Körperverletzung. Diese wird nur durch die Einwilligung des zu Tätowierenden gerechtfertigt. Diese Einwilligung hat sich im vorliegenden Fall jedoch allein auf ein mangelfrei erstelltes Tattoo bezogen. In einem ähnlichen Fall hatte das Amtsgericht München noch vor einigen Jahren eine Klage abgewiesen und festgestellt, die Voraussetzung für einen Schadensersatzanspruch sei, dass der Tätowierer die Möglichkeit zur Nachbesserung erhält (AG München, Az.: 213 C 917/11).
Ab wann dürfen Jugendliche Tattoos stechen lassen?
Tobias Klingelhöfer Derzeit gibt es für Tattoos in Deutschland keine gesetzliche Altersgrenze. Das liegt daran, dass man nicht genau sagen kann, wann ein Jugendlicher die Risiken und Folgen der oben genannten Körperverletzung einschätzen kann. Das hängt auch von seiner individuellen Reife ab. Der Verein Deutsche Organisierte Tätowierer (DOT) lehnt Tätowierungen für Jugendliche unter 18 Jahren allerdings ab.
Das passende Gerichtsurteil: Piercings bei Minderjährigen sind Körperverletzung
Tattoos und Piercings dürfen bei Minderjährigen nur mit Erlaubnis der Eltern gestochen werden. Ansonsten droht eine Anzeige wegen Körperverletzung. In einem konkreten Fall war eine 16-Jährige auf eine Party in einem Tattoo-Studio geraten. Im Drogenrausch ließ sich das Mädchen im Intimbereich piercen. Der Tätowierer kassierte wegen Körperverletzung eine saftige Geldstrafe und riskierte seinen Gewerbeschein. Denn auch wenn sich das Mädchen – zwar unter Drogen – aber dennoch freiwillig hatte stechen lassen: Tätowierer sind verpflichtet, sich vor der Arbeit den Personalausweis ihrer Kunden zeigen zu lassen. Der beschuldigte Tätowierer erhielt im verhandelten Fall eine Geldstrafe von 90 Tagessätzen.
Was muss man zu Billig-Tattoos im Urlaub wissen?
Tobias Klingelhöfer Von günstigen Tattoos im Ausland – aus einer Urlaubslaune heraus – kann ich nur abraten, denn das Gesundheitsrisiko ist hoch. Wird die Hygiene nicht konsequent befolgt, kann man sich beispielsweise mit Hepatitis-C-Viren anstecken. Und kommt es nach einer Tätowierung zu gesundheitlichen Komplikationen, so beteiligt die gesetzliche Krankenversicherung den Patienten „in angemessener Höhe“ an den Kosten. Die privaten Versicherer sind leistungspflichtig, wenn die Behandlung medizinisch notwendig ist. Im Zweifel fragen Sie frühzeitig bei Ihrem Versicherer nach.
Ist erlaubt, was gefällt?
Tobias Klingelhöfer Vorsicht! Dubiose Kreise haben den Körperschmuck entdeckt. So hatte zum Beispiel ein 27-jähriges NPD-Mitglied sein Tattoo im Schwimmbad sichtbar getragen. Die Tätowierung am unteren Rücken zeigt das Gebäude eines Konzentrationslagers, darunter ist in gotischer Schrift „Jedem das Seine“ zu lesen. Der Spruch stand am Haupttor des Konzentrationslagers Buchenwald. Die Staatsanwaltschaft forderte zehn Monate Haft wegen Volksverhetzung. Das Urteil fiel in einem beschleunigten Verfahren milder aus, denn Tattoos dieser Art sind nicht an sich strafbar. Der Staatsanwalt wird nur tätig, wenn ihre Träger sie öffentlich zeigen. Solange der Mann ein T-Shirt überzieht, gibt es – zumindest juristisch – kein Problem.
Tattos entfernen: Methoden, Kosten, Alternativen
Manche Tattoostudios bieten an, die Tätowierung mit sogenannten Blitzlampen zu entfernen. Diese Lampen können aber die Haut beschädigen. So kann es zu Verbrennungen kommen und es können sich unschöne Narben bilden. ARAG Experten raten daher von dieser Methode ab. Vor flüssigem Tattoo-Entferner warnt das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) in Berlin. In den Entfernern ist Milchsäure enthalten, die oft für Entzündungen sorgt. Zu empfehlen ist wirklich nur die Laserbehandlung beim Hautarzt.
So funktioniert eine Laserbehandlung beim Arzt
Die Entfernung einer Tätowierung mit einem Laser ist Sache eines Arztes. Sie gilt in vielen Bundesländern allerdings nicht als medizinischer Eingriff. Weil sie stattdessen als sogenannter ästhetisch-kosmetischer Eingriff angesehen wird, darf rechtlich gesehen jeder die Behandlung durchführen. Deshalb bieten neben Hautärzten auch vereinzelt Kosmetikstudios und Tätowierer die Laser-Entfernung an. Davon raten die ARAG Experten allerdings ab: Der Dermatologe hat in der Regel erheblich gründlichere Kenntnisse und kann helfen, wenn Komplikationen bei der Tattoo-Entfernung auftreten. Bei der Behandlung wird der Laserstrahl auf die tätowierte Haut gerichtet. Dabei strahlt der Laser Energie in die Farbkörper und sprengt sie. Die zersplitterten Farbkörper werden dann ausgeschwemmt und abtransportiert. Die Farbe bleicht aus, die Tätowierung wird immer heller und ist in der Regel am Ende ganz weg. Hierfür sind aber mehrere Sitzungen nötig. Die Haut muss zwischen den einzelnen Behandlungen regenerieren und die Lymphe die zerstörten Farbpigmente abtransportieren. Das benötigt Zeit. Die Behandlung ist darüber hinaus mit Schmerzen verbunden.
Wer zahlt die Kosten einer Tattoo-Entfernung?
Wer die Farbe unter der Haut loswerden will, kann nicht davon ausgehen, dass die Krankenkasse die Kosten übernimmt. Tattoos sind keine Krankheit, ihre Entfernung erfolgt aus ästhetischen Gründen. Demnach müssen die Behandlungen beim Arzt aus eigener Tasche bezahlt werden. Je nachdem, wie viele Sitzungen mit dem Laser nötig sind, übersteigen die Kosten für die Entfernung die ursprünglichen Kosten für das Tattoo oft um ein Vielfaches. Und ganz ungefährlich ist das Ganze auch nicht: Es kann auch bei sachgemäßem Umgang mit dem Laser zu Narbenbildungen kommen. Außerdem stehen die Restpigmente einiger Farben im Verdacht, Allergien oder sogar Krebs auslösen zu können.
Die Alternative: Cover Up!
Wem nur das Motiv nicht mehr gefällt, der kann sich auch für die Cover-Up-Methode entscheiden. Dabei wird das alte mit einem neuen Motiv „überstochen“. Gute Tätowierer machen so aus dem ungeliebten Tattoo doch noch das ersehnte Kunstwerk, so die ARAG Experten.
Passende Gerichtsurteile
Wann die Krankenkasse ausnahmsweise die Entfernung des Tattoos zahlt:
Die Entfernung einer Tätowierung kann im Ausnahmefall als Krankenbehandlung zu bewerten sein, die von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen werden muss. Die Klägerin war im konkreten Fall zur Prostitution gezwungen worden und in dieser Zeit wurde ihr unter dem Vorwand der Verbundenheit zu den Tätern am Hals eine Tätowierung mit den Initialen der Vornamen beider Täter und der Abkürzung DH2 für "die heiligen Zwei" gestochen. Nach der Befreiung von der Zwangsprostitution durch die Polizei beantragte die Klägerin die Übernahme der Kosten für die Entfernung der Tätowierung bei der Beklagten.
Das Sozialgericht hat nunmehr entschieden, dass die Krankenkasse die Kosten für die Entfernung der Tätowierung übernehmen müsse, da diese vorliegend ausnahmsweise als Krankenbehandlung einzustufen sei. Die Tätowierung wirke entstellend und es drohe die Gefahr eines Rückzugs aus dem sozialen Leben. Schon bei flüchtiger Betrachtung falle die Tätowierung aufgrund ihrer Größe und Lage am Hals auf und wecke Aufmerksamkeit und Neugier.
Ohne die Entfernung der Tätowierung sei die Heilungsprognose der bei der Klägerin bestehenden posttraumatischen Belastungsstörung erheblich schlechter. Die Klägerin sei auch nicht auf eine Psychotherapie zu verweisen, da es nicht um das subjektive Empfinden der Klägerin mit einer natürlichen körperlichen Anomalie gehe. Die Situation sei deshalb nicht mit einer Tätowierung vergleichbar, die aus freien Stücken gestochen worden sei und später schlichtweg nicht mehr gefalle, so die ARAG Experten (SG Düsseldorf, Az.: S 27 KR 717/16).
Nachbesserung vom Tättowierer?
Führt ein Tätowierer seine Arbeit mangelhaft aus, muss sich der Kunde nicht auf eine Nachbesserung oder eine Laserbehandlung mit Neutätowierung durch denselben Tätowierer einlassen. Unter Umständen steht ihm sogar ein Schmerzensgeld zu.
Im verhandelten Fall stach ein Tätowierer zu tief in die Haut einer Kundin, so dass die Farbe verlief. Darüber hinaus entsprach die Linienführung und Farbgebung nicht der Skizze. Der Tätowierer bot der Kundin an, für die Laserbehandlung der beanstandeten Stellen durch einen Mediziner aufzukommen und anschließend die Stellen neu zu tätowieren. Die Kundin lehnte das Angebot ab und verlangte neben den Kosten für die Entfernung des Tattoos ein Schmerzensgeld.
Die Richter sahen das genauso, denn das Stechen einer Tätowierung stellt eigentlich eine Körperverletzung dar. Eine solche kann nur dann gerechtfertigt sein, wenn die Kundin in das Stechen einwilligt. Die Einwilligung der Kundin erstreckte sich aber nur auf ein technisch und gestalterisch mangelfreies Tattoo. Da es um Arbeiten ging, die mit körperlichen Schmerzen verbunden waren und deren fehlerhafte Ausführung erhebliche ästhetische und sogar gesundheitliche Beeinträchtigungen nach sich ziehen kann, kam dem Vertrauen der Kundin in den Tätowierer eine besondere Bedeutung zu. (OLG Hamm, Az.: 12 U 151/13).
Schon gewusst? Tattoos unterliegen dem Urheberrecht
Tattoos unterliegen dem Urheberrecht
Viele Internetnutzer veröffentlichen auf Facebook, Instagram und Co. Fotos von sich. Dabei können Urheberrechte verletzt werden. Zum Beispiel, wenn sich auf dem Körper des Abgebildeten ein Tattoo befindet.
Bei Tattoos handelt es sich um bildende Kunst und die genießt nach § 2 Abs. 1 Nr. 4 des Urheberrechtsgesetzes (UrhG) urheberrechtlichen Schutz – außer, wenn es sich um eine ganz simple Tätowierung handelt.
Im Regelfall stehen dem Tätowierer zunächst die ausschließlichen Nutzungs- und Verwertungsrechte am Tattoo zu. Dennoch können ARAG Experten auch die Träger von Tattoos beruhigen: Nur weil sich auf seinem Körper ein Kunstwerk befindet, kann das Recht des Tätowierten, ihn selbst und somit unter Umständen auch seine Tätowierungen zeigende Fotos im Internet zu veröffentlichen, nicht verwehrt werden.
Vorsicht bleibt trotzdem geboten: Ist der gänzliche oder hauptsächliche Zweck der Fotografie, das Tattoo – und nicht seinen Träger – zu zeigen, betrifft dies das Urheberrecht des Tätowierers. Werden solche Fotos ohne seine Zustimmung veröffentlicht, kann dies eine Abmahnung sowie eine Unterlassungs- und Schadensersatzklage nach sich ziehen.
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