Schadensersatz: So machen Sie Ihre Ansprüche geltend
Wenn Ihnen durch den Fehler Dritter ein Schaden entstanden ist, haben Sie in der Regel ein Recht auf Schadensersatz. Wir klären, was es zu beachten gilt.
21.07.2023 • 8 min Lesezeit
Was ist Schadensersatz?
Wie das Wort schon sagt, soll mit Schadensersatz ein Ausgleich für unfreiwillige Einbußen geschaffen werden, die durch Dritte verursacht wurden. Schadensersatz kann in materielle Schäden (bspw. ein kaputtes Tablet) und immaterielle Schäden (bspw. ein aufgrund von Wartezeiten verlorener Urlaubstag) unterteilt werden. Wird ein Schaden durch eine unerlaubte Handlung, Vertragsverletzung oder Gefährdung bewirkt, so muss der Verursacher seiner Schadensersatzpflicht nachkommen. Diese ist nicht nur monetär zu verstehen, sondern kann auch durch Reparatur, Ersatz o. ä. ausgeglichen werden.
Die gesetzliche Grundlage für Schadensersatz ist das Bürgerliche Gesetzbuch. Unter § 249 (1) BGB heißt es: „Wer zum Schadensersatz verpflichtet ist, hat den Zustand herzustellen, der bestehen würde, wenn der zum Ersatz verpflichtete Umstand nicht eingetreten wäre.“ Übersetzt bedeutet das: Derjenige, der den Schaden verursacht, muss ihn so beheben, dass der vorherige Zustand wiederhergestellt wird. Ziel ist es, dass Sie nach der Entschädigung weder besser noch schlechter gestellt sind als vorher. Der Schadensersatz soll den entstandenen Nachteil ausgleichen, aber der Geschädigte soll sich aus den Ansprüchen nicht bereichern.
Für welche Schäden kann man Schadensersatzanspruch geltend machen?
Grundsätzlich können Sie Ansprüche auf Schadensersatz für zwei Arten von Schäden geltend machen. Man unterteilt in materielle und immaterielle Schäden. Das sind die Unterschiede:
Materiell
Materielle Schäden haben einen direkten wirtschaftlichen Wert und können einem genauen Geldwert zugeordnet werden. Sie sind in der Regel die direkte Folge einer verletzten Pflicht oder eines begangenen Fehlers und umfassen Dinge wie den Verlust oder die Beschädigung von Eigentum, entgangene Gewinne oder Kosten, die für die Behebung oder Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands aufgewendet werden mussten. Beispiele für materielle Schäden sind unter anderem:
- Reparaturkosten für ein beschädigtes Fahrzeug nach einem Autounfall
- medizinischen Behandlungskosten nach einer Körperverletzung
- Verdienstausfall während einer krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit
Immateriell
Immaterielle Schäden beziehen sich hingegen auf nicht-physische und nicht-finanzielle Verluste, die schwieriger zu beziffern sind. Sie können emotionale Belastungen, Schmerzen und Leiden, Verlust der Lebensfreude oder Rufschädigung umfassen. In Deutschland wird für immaterielle Schäden in der Regel Schmerzensgeld verlangt. Beispiele für immaterielle Schäden sind:
- körperliche Schmerzen nach einem Unfall
- psychische Leiden aufgrund einer Rufschädigung
- Verlust von Lebensfreude wegen eines dauerhaften körperlichen Schadens
Wie lässt sich Schadensersatz berechnen?
Damit Sie Schadensersatz bekommen, muss der Ihnen entstandene Schaden grundsätzlich ersatzfähig sein. Art und Umfang des Schadensersatzes ergeben sich aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch (§ 249 ff. BGB). Der tatsächliche Anspruch kann allerdings nicht anhand einer Formel errechnet werden. Ein Anwalt muss anhand der vorliegenden Unterlagen prüfen, welche Forderungen Sie aufstellen können.
Der gegnerische Anwalt wird natürlich versuchen, den geforderten Betrag wenigstens zu reduzieren. Die Endsumme steht erst fest, wenn sich beide Parteien im Rahmen eines Vergleichs geeinigt haben oder vor Gericht ein Urteil ergangen ist.
Als Berechnungsgrundlagen stehen folgende Methoden zur Verfügung:
- Die Differenzmethode ist die gängigste Methode. Die Höhe des Schadensersatzes errechnet sich hier aus der Differenz zwischen dem Vermögen, wie es ohne den eingetretenen Schaden anzunehmen wäre und dem Vermögen nach Eintritt des Schadens.
- Die konkrete Schadensberechnung wird angewendet, wenn sich der Schaden in Zahlen konkret benennen lässt. Dazu benötigen Sie Nachweise in Form von Rechnungen.
- Die abstrakte Schadensberechnung ist eine fiktive Berechnung. Das kann z.B. ein Kostenvoranschlag sein.
Verjährt Schadensersatz?
Ja, Schadensatz verjährt. Der genaue Zeitpunkt ist dabei abhängig vom Haftungsanspruch. Ergibt sich der Schadenersatzanspruch aus einem Vertrag (z.B. einem Kaufvertrag), tritt die Verjährung in der Regel nach drei Jahren ein. Schadensersatzansprüche des Vermieters gegen seinen Mieter verjähren aber zum Beispiel schon sechs Monate nach Mietende. In anderen Fällen (etwa bei einer Verletzung von Leib oder Leben) sind auch längere Fristen von bis zu 30 Jahren möglich.
Schadenersatzforderung richtig formulieren
Der Inhalt der Schadensersatzforderung ist abhängig vom entstandenen Schaden und der Rechtsgrundlage. Es ist ein Unterschied, ob ein Angestellter den Schlüssel des Geschäfts verliert, sodass eine neue Schließanlage eingebaut werden muss oder ob Nachbars Hund Sie gebissen hat.
Lassen Sie die Schadensersatzforderung bei höheren Schäden von einem Anwalt formulieren, damit Ihnen nicht etwa ein erheblicher Schaden verbleibt, falls Sie etwas übersehen. Bei kleineren Schäden ist es üblich, Schadensersatzforderungen selbst aufzustellen. Typisch ist der Bagatellschaden durch einen kleineren Autounfall. Das muss Ihre Schadensersatzforderung beinhalten:
- Ihre Anschrift und die des Gegners
- Ort und Datum
- Sachverhalt
- Schadenstag, Zeugen und die Polizeidienststelle (Aktenzeichen) und mögliche Zeugen
- Erklären Sie, dass die Schuld nicht bei Ihnen liegt
- Beziffern Sie den entstandenen Schaden
- Beziffern Sie weitere Kosten, die Ihnen entstanden sind
- Führen Sie die Gesamtsumme aus den Einzelschäden auf
- Geben Sie Ihre Kontoverbindung an
- Setzen Sie eine angemessene Frist
- Legen Sie Nachweise über die entstandenen Kosten in Kopie bei
Als Antragsteller liegt die Beweislast bei Ihnen. Behauptungen oder Vermutungen reichen nicht als Anspruchsgrundlage für Schadensersatz.
Schadensersatzklage: Im Extremfall notwendig
Wenn der Verursacher des Schadens seine Schuld nicht anerkennt oder sich aus anderen Gründen weigert, die Kosten zu übernehmen, kommen Sie um eine Schadensersatzklage nicht herum. Schadensersatzklagen fallen meist unter das Zivilrecht. Sollten Sie sich hingegen in einem Strafrechtsprozess befinden, müssen Sie Ihre Schadensersatzansprüche selbst in einem Zivilgerichtsprozess einklagen. In erster Instanz wird Ihr Verfahren in Abhängigkeit von der Höhe des geltend gemachten Schadens und der Anspruchsgrundlage vor dem Amtsgericht oder dem Landgericht verhandelt.
Anwälte für Schadensersatz
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Wann unterliegt ein Schadensersatz der Umsatzsteuer?
Sobald die Rede von Schadensersatz ist, kann es zwei verschiedene Arten geben: "echter Schadensersatz" und "unechter Schadensersatz". Beide haben zwar etwas mit Geld zu tun, das Sie erhalten, aber gerade aus steuerlicher Sicht gibt es einen wichtigen Unterschied.
Echter Schadensersatz
Der echte Schadensersatz dient in erster Linie dem Ausgleich eines erlittenen Schadens. Es handelt sich hierbei meist um eine finanzielle Kompensation. Ein Beispiel hierfür ist eine lose Dachpfanne, die auf Ihr Auto fällt. Hier besteht eine Schadensersatzpflicht. Egal ob der Besitzer des Hauses Ihnen eine Entschädigung zahlt oder die Rechnung für die Reparatur übernimmt – es liegt in jedem Fall echter Schadensersatz vor. Dieser echte Schadensersatz ist umsatzsteuerrechtlich irrelevant und somit von der Umsatzsteuer befreit.
Unechter Schadensersatz
Anders sieht es bei unechtem Schadensersatz aus. Dieser liegt dann vor, wenn eine Entschädigung die Voraussetzung einer entgeltlichen Leistung erfüllt. In diesen Fällen muss jeweils individuell geprüft werden, ob ein Leistungsaustauschverhältnis vorliegt oder nicht. In der Praxis gestaltet sich das so: Vom Dach eines Hauses fällt eine lose Dachpfanne auf Ihr Auto. Nun sind Sie jedoch Besitzer einer Autowerkstatt und der Hauseigentümer bittet Sie darum, den Schaden selbst zu beheben. Nach getaner Arbeit stellen Sie eine Rechnung. Die Zahlung ist somit als das Entgelt im Rahmen eines Leistungstausches zu betrachten und gilt als umsatzsteuerpflichtige Reparaturleistung. Dass es sich dabei um Ihr eigenes Fahrzeug handelt, spielt keine Rolle.
Was bedeutet Schadensersatz statt und neben der Leistung?
Geht es um Schadensersatz wegen Mängeln an der Kaufsache, unterscheidet das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) zwischen zwei Arten – dem Schadensersatz statt der Leistung und dem Schadensersatz neben der Leistung. Bei Ersterem wird die ursprüngliche Leistung – die Lieferung einer mangelfreien Sache - nicht mehr erbracht, stattdessen verlangt der Käufer Ersatz des entstandenen Schadens. Dabei können Sie die Ware behalten und etwa die Reparaturkosten und den Minderwert als Schadensersatz geltend machen. Oder Sie geben die Sache zurück und verlangen neben dem gezahlten Kaufpreis zum Beispiel die Mehrkosten, weil Sie ein neues Produkt nur zu einem höheren Preis kaufen konnten. Nach § 284 BGB können Sie dann auch Ersatz der vergeblichen Aufwendungen verlangen.
Schadensersatz statt der Leistung setzt voraus, dass eine Nacherfüllung nicht erfolgt ist oder nicht erfolgen konnte. Schadensersatz neben der Leistung kann für Schäden beansprucht werden, die Ihnen bspw. durch Leistungsverzögerung oder einen Mangel der Ware entstehen. Verlangt werden können dabei Einbußen, die auch nicht durch eine spätere Leistung oder Nacherfüllung verhindert werden können. Das können etwa Schäden an anderen Gegenständen des Käufers sein, die durch den Mangel entstanden sind, oder Kosten, die wegen der verspäteten Lieferung angefallen sind.
Wie berechnet sich die Entschädigung bei Nutzungsausfall eines Pkws?
Die Nutzungsausfallentschädigung gehört zu den Zahlungen, die oft vernachlässigt werden. Wenn Sie unverschuldet in einen Unfall verwickelt werden und Ihr Fahrzeug deshalb ausfällt, haben Sie Anspruch auf die Kostenübernahme für einen Mietwagen. Sie können sich aber auch eine günstigere Alternative suchen oder auf öffentliche Verkehrsmittel umsteigen und sich eine Nutzungsausfallentschädigung auszahlen lassen. Wofür Sie diese Zahlung verwenden, ist dann allein Ihre Sache. Für die Berechnungsgrundlage spielt die Art des Fahrzeuges eine Rolle, dass Sie für gewöhnlich fahren. Ein Auto der Oberklasse wird folglich mit einem höheren Wert beziffert als ein Kleinwagen. Die Einteilung erfolgt in Gruppen. Die Entschädigung beginnt bei 23 Euro pro Tag und reicht bis 175 Euro pro Tag.
Unter Umständen sparen Sie mit einer Nutzungsausfallentschädigung viel Geld. Die Vorgehensweise ist allerdings nur möglich, wenn Sie das Auto in dem fraglichen Zeitraum wirklich gebraucht hätten. Daraus folgt, dass Sie keinen Anspruch auf Nutzungsausfallentschädigung haben, wenn Sie bei dem Unfall so verletzt wurden, dass Sie beispielsweise nicht arbeiten können. Nutzt hingegen ein Familienangehöriger regelmäßig den Wagen, können Sie dennoch eine Auszahlung der Entschädigung verlangen.
Schadensersatz im Arbeitsrecht
Entsteht dem Arbeitgeber durch Fehlverhalten seiner Mitarbeiter am Arbeitsplatz ein Schaden, kann er daraus Schadensersatzansprüche gegen diese ableiten. Allerdings gilt das nicht in allen Fällen, denn das würde bedeuten, dass schon der kleinste Fehler Schadensersatzansprüche nach sich ziehen könnte. Die Voraussetzung ist, dass Arbeitnehmer vorsätzlich oder fahrlässig gehandelt haben. Es spielt dabei keine Rolle, welcher Art der entstandene Schaden ist. So kann es sich um einen Sachschaden handeln, um entgangenen Gewinn, Verdienstausfall, zusätzliche Aufwendungen, Schmerzensgeld, etc. Um Schadensersatzansprüche nicht aus banalen Gründen zu ermöglichen, gibt es gestaffelte Fahrlässigkeiten:
- Leichte Fahrlässigkeit: Hierbei geht es um kleinere Ungeschicke, wie das Umstoßen einer Tasse. Auch wenn dabei der Firmenlaptop in Mitleidenschaft gezogen wird, haftet der Arbeitnehmer nicht.
- Mittlere Fahrlässigkeit: Sie gilt zum Beispiel, wenn bspw. auf einer Dienstreise im Straßenverkehr die erforderliche Sorgfalt außer Acht gelassen wird und der entstandene Schaden vorhersehbar und vermeidbar gewesen wäre. Hier folgt eine individuelle Teilung des Schadens zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer.
- Grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz: Grob fahrlässig oder auch vorsätzlich handeln Arbeitnehmer, wenn sie bspw. während der Arbeitszeit Drogen konsumieren. Das Bedienen von Maschinen, für die Arbeitnehmer keine Bedienerlaubnis besitzen, zählt ebenfalls als grob fahrlässiges Handeln. Sobald hier ein Schaden entsteht, hat der Arbeitgeber in der Regel immer Anspruch auf Schadensersatz.
Arbeitgeber haben ein Recht auf Schadensersatz, wenn ihnen durch eine fristlose Kündigung Schaden entsteht. Bei einer fristlosen Kündigung muss laut § 626 (1) BGB ein wichtiger Kündigungsgrund vorliegen. Dazu genügt keine allgemeine Begründung, denn die Ursache der Kündigung ist ausschlaggebend und muss so wichtig sein, dass keine normale Kündigung möglich ist. Hierzu zählen u. a. Gründe wie Mobbing, Diskriminierung oder sexuelle Belästigung.
Wer seinen Arbeitgeber bestiehlt, hat vor Gericht schlechte Karten. Bei Diebstahl am Arbeitsplatz besteht ein Anspruch auf Schadensersatz für den Arbeitgeber. Wer seine Mitarbeiter aber zu Unrecht beschuldigt, hat dafür die Konsequenzen zu tragen. Ist dem Arbeitnehmer durch falsche Anschuldigungen ein Schaden entstanden, also beispielsweise entgangenes Gehalt oder Kosten für einen Rechtsanwalt, so kann dieser Schadensersatz verlangen.
Bei verspäteter Lohnzahlung können Arbeitnehmer Schadensersatz fordern. Arbeitnehmer sind darauf angewiesen, ihr Gehalt regelmäßig und pünktlich zu erhalten. Sie müssen davon schließlich Miete, laufende Kredite und sonstige monatliche Fixkosten begleichen. Verzögerungen oder unvollständige Lohnzahlungen sind daher umso ärgerlicher. Seit 2016 sind Arbeitgeber gesetzlich dazu verpflichtet allen Mitarbeitern ihren Lohn pünktlich zu bezahlen. Die Schadensersatzansprüche des Arbeitnehmers bei verspäteter Lohnzahlung sind in § 288 Abs. 5 BGB geregelt. Das ist unabhängig davon, ob tatsächlich ein Schaden entstanden ist oder nicht. Ist aufgrund von verspäteter Lohnzahlung ein Schaden entstanden und liegt dieser über dem Pauschalbetrag von 40 Euro, kann der gesamte nachweisliche Schaden beim Arbeitgeber geltend gemacht werden.
Gut zu wissen für Arbeitgeber: Im Falle einer Schadensersatzzahlung darf diese wegen verspäteter Gehaltsüberweisung steuerlich als Betriebsausgabe vom Gewinn abgezogen werden.
Des Weiteren muss der Arbeitgeber seiner Fürsorgepflicht nachkommen und die Gesundheit des Arbeitnehmers schützen. Das heißt: Arbeitsbedingungen und Gerätschaften, die für die Ausübung der Tätigkeit benötigt werden, sind so zu gestalten, dass der Arbeitnehmer so weit wie möglich gegen Gefahren für Leben und Gesundheit geschützt ist (§ 618 Abs. 1 BGB). Als Arbeitnehmer sind Sie dazu verpflichtet, sich an die Arbeitsschutzregeln zu halten. Bei einem Arbeitsunfall besteht daher in der Regel kein Anspruch auf Schmerzensgeld. Dies ist nur in seltenen Ausnahmen möglich und dem Arbeitgeber muss Vorsatz nachgewiesen.
Schadensersatz im Reiserecht
Wann Sie Schadensersatz bei Flugverspätung erhalten, kommt auf die jeweilige Situation an. Oft wird der Begriff Schadensersatz bei Flugverspätung oder Flugausfall mit Erstattung oder Entschädigung gleichgesetzt. Schadensersatz bedeutet in diesem Fall jedoch, dass die entsprechende Fluggesellschaft für konkrete Folgeschäden aufkommen muss. Sollten Sie aufgrund eines verspäteten Fluges einen Termin versäumen, fällt dies grundsätzlich in die Kategorie Schadensersatz. Sollten Sie aus beruflichen Gründen viel mit dem Flugzeug reisen, sind Sie am häufigsten von Flugverspätungen betroffen. Auch wenn Sie nicht das Ticket bezahlt haben, stehen Ihnen laut Fluggastrechten die Ansprüche zu, da Sie schließlich den Schaden erlitten haben.
Die Frist für Schadensersatz bei Flugverspätungen beträgt drei Jahre ab dem geplanten Flugdatum. Bis zum Jahresende des dritten Jahres haben Sie Zeit, Ihren Anspruch geltend zu machen.
Gut zu wissen: Sollte die Fluggesellschaft die Fluggastrechteverordnung verletzen, indem Sie zum Beispiel selbst für alternative Beförderung, Verpflegung oder Unterkunft bezahlen müssen, obwohl eigentlich die Airline in der Pflicht wäre, steht Ihnen Schadensersatz in voller Höhe zu. Wenn die Fluggesellschaft mit der Zahlung Ihrer Entschädigung in Verzug gerät, kann daraus ein Rechtsstreit resultieren. In diesem Fall können Sie die Kosten für den Anwalt ebenfalls als Schadensersatz geltend machen. Bei Verspätungen oder Ausfällen auf Pauschalreisen haben Sie Anspruch auf Schadensersatz gegenüber dem Reiseveranstalter. Meist resultiert daraus eine Reisepreisminderung, ähnlich wie bei verschobenen Flügen.
Sie stehen am Gepäckband und warten vergebens auf Ihren Koffer? Bald folgt die bittere Erkenntnis: Der Koffer ist verloren. Die Fluggesellschaft ist gesetzlich dazu verpflichtet, ihren Passagieren eine sichere und pünktliche Beförderung zu garantieren. Das schließt ebenfalls das Gepäck mit ein. Sollte Ihr Koffer absolut nicht auffindbar sein, müssen Sie den Inhalt und Wert mithilfe eines Fragebogens beschreiben. Bei Kofferverlust ist die Höhe einer entsprechenden Entschädigung festgelegt. Sie können für Ihr gesamtes Gepäck maximal Kosten in Höhe von rund 1.350 Euro beanspruchen.
Erreicht Ihr Koffer den Zielflughafen verspätet, können Sie sich für die Zeit, bis Ihr Gepäck ankommt, Hygieneartikel und Kleidung kaufen – selbstverständlich nur im angemessenen Umfang. Die Belege können Sie bei der Airline zur Erstattung einreichen. Auch hier werden Kosten bis zu rund 1.350 Euro ersetzt. Um Ihren Anspruch bei Gepäckverspätung geltend zu machen, müssen Sie den Umstand rechtzeitig melden - am besten noch vor Ort. Informieren Sie umgehend einen Mitarbeiter am Lost-and-Found Schalter. Sie haben maximal 21 Tage Zeit, um den Verlust zu melden. Danach können Sie keine Entschädigung mehr einfordern. Bei Pauschalreisen ist es zudem üblich, dass ein Teil des Reisepreises erstattet wird. Meist handelt es sich hierbei um 20 bis 25 Prozent pro Reisetag.
Bei etlichen Szenarien wie mangelhafter Unterkunft, ungenießbaren Speisen oder Lärm haben Sie mitunter Anspruch auf Preisminderung. Als Pauschalurlauber müssen Sie nicht alles hinnehmen. Wenn Sie etwa Ihre Unterkunft nicht beziehen können, weil aufgrund einer Hotelüberbuchung kein Zimmer frei ist, besteht für Sie grundsätzlich ein Anspruch auf Reisepreisminderung. Dieser Anspruch bleibt auch bestehen, wenn Ihnen der Reiseveranstalter eine Ersatzunterkunft stellt. In der Regel folgt eine Preisminderung in Höhe von 10 bis 25 Prozent. Sollte das Ersatzhotel nicht den ursprünglichen Kriterien entsprechen, können die Forderungen noch höher ausfallen. Bei der Berechnung einer möglichen Minderung hilft die Frankfurter Tabelle im ARAG Reisepreisminderungsrechner. Hieraus ergibt sich ein grober Wert, der für Sie als Anhaltspunkt für die Höhe der Minderung dient.
Je nach Schwere des Reisemangels können Sie aber auch einen Anspruch auf Schadensersatz wegen entgangener Urlaubsfreuden haben. Das kann der Fall sein, wenn die Mängel auf der Reise so extrem sind, dass der Reisepreis um mindestens die Hälfte gemindert wird. Hierfür muss die Reise also erheblich beeinträchtigt oder gar vereitelt worden sein. Ein Beispiel: Auf Ihrem Hotelgelände im All Inclusive Urlaub finden laute Bauarbeiten statt. Die täglichen Arbeiten halten Sie als Beweis mit Fotos fest. Durch den Baustellencharakter und mögliche weitere Missstände war Ihr Urlaub derart mangelhaft, dass Sie eine Minderung von mehr als 50 % des Reisepreises zurückerhalten. Da das Gesamtpaket an Mängeln so umfangreich ist, steht Ihnen unter Umständen Schadensersatz wegen entgangener Urlaubsfreuden zu. Auch wenn Sie aufgrund von verloren gegangenem Gepäck an bestimmten Veranstaltungen nicht teilnehmen konnten oder aber wenn die Reise vom Veranstalter komplett abgesagt wurde, entstehen Schadensersatzansprüche, da Sie Ihren Urlaub nicht so genießen konnten, wie ursprünglich geplant.
Schadensersatz im Immobilien- & Mietrecht
Kommt es zu einer Bauverzögerung Ihres Hauses, so können Schadensersatzansprüche bestehen. Neben der Verzögerung müssen jedoch auch die weiteren gesetzlichen Voraussetzungen des Verzugs vorliegen. Demzufolge kommt ein Bauträger erst dann in Verzug, wenn die Baumaßnahme nach Fristablauf trotz Mahnung nicht fertiggestellt ist. Trifft dieser Fall zu und der Bauträger trägt die Verantwortung dafür, haben Sie Anspruch auf Schadensersatz. Auch wenn der Bauträger Dritte im Zuge der Leistungserbringung beschäftigt, haftet dieser für Bauverzögerungen.
Besonders ärgerlich ist es, wenn ein bereits gekauftes Objekt nicht zum vertraglich vereinbarten Termin fertig wird. Angenommen, Sie haben Ihre alte Wohnung schon gekündigt oder verkauft, dann stehen Sie unter Umständen bald ohne Wohnmöglichkeit da. Für daraus resultierende Kosten wie den Bezug einer Ersatzwohnung oder eines Hotels, Lager- und Speditionskosten sowie sonstige entstehende Ausgaben können Sie auf Schadensersatz bestehen. Bei versäumter Übergabe haben Sie ebenfalls Anspruch auf Schadensersatz. Der Verkäufer übergibt die Immobilie in der Regel erst nach unterschriebenen und notariell beglaubigten Verträgen und dem Erhalt der Zahlung. Wird der Übergabetermin nicht eingehalten, haben Sie Anspruch auf Herausgabe und Räumung. Sollte es zu Verzögerungen bei der Beschaffung von Baumaterialien kommen, haften Bauunternehmer nicht. Für Fehler bei der Lieferung oder Probleme mit Lieferanten können sie nicht zur Rechenschaft gezogen werden. Auch gut zu wissen: Der Bauträger haftet jedoch für eine Verzögerung, wenn die falschen oder zu wenig Baumaterialien bestellt wurden.
Fallen Ihnen bei Ihrem neuen Eigenheim erhebliche Baumängel auf, halten Sie diese am besten sofort schriftlich fest. Ein Foto ist an dieser Stelle die perfekte Ergänzung der Beweislage. In der Regel ist es üblich, eine Nachfrist für die Beseitigung der Mängel von 14 Tagen zu setzen. Sind die Fehler nach Ablauf der Frist nicht beseitigt, haben Sie folgende Möglichkeiten:
- Sie können den Mangel selbst beseitigen und dem Bauunternehmen in Rechnung stellen oder
- Sie können auf eine Minderung des Preises bestehen.
Sollten Sie aufgrund des Mangels einen Experten zur Gutachtenerstellung beauftragen oder in eine Übergangswohnung ziehen müssen, können Sie die entstandenen Kosten als Schadensersatz geltend machen. Ein Anwalt für Baurecht kann sicherstellen, dass vor der Unterzeichnung der Bauabnahme alle Mängel festgestellt und protokolliert sind und der Bauunternehmer jeden Defekt ordnungsgemäß beseitigt. Entdecken Sie einen Baumangel erst nach Ablauf der fünfjährigen Gewährleistungsfrist, haben Sie keine Ansprüche mehr gegen den Bauunternehmer.
Wurde in einem Kaufvertrag nicht ausdrücklich ein Rücktrittsrecht vereinbart, ist eine Rückabwicklung lediglich in Ausnahmefällen zulässig. Für eine erfolgreich durchgesetzte Rückabwicklung eines Kaufvertrags für Immobilien können Sie mitunter Schadensersatzansprüche geltend machen. Verkäufer sind grundsätzlich dazu verpflichtet, alle Informationen über die Immobilie mitzuteilen. Sollte der Immobilienverkäufer Ihnen das Objekt zum Beispiel mit Schulden verkauft haben, ohne Sie darüber zu informieren, oder Ihnen gravierende Mängel verschwiegen haben, können Sie den Vertrag anfechten und die notarielle Rückabwicklung des Kaufvertrags in die Wege leiten. Die Täuschung bzw. Arglist müssen Sie dem Verkäufer allerdings nachweisen. Dies ist über Zeugen wie Handwerker oder andere Eigentümer möglich.
Wurde die Rückabwicklung des Kaufvertrages erfolgreich durchgesetzt, können daraus Schadensersatzansprüche auf Seiten des Käufers oder Verkäufers entstehen. Es muss der Schaden erstattet werden, der durch das Vertrauen der anderen Vertragspartei in den Vertragsschluss entstanden ist. Das können zum Beispiel Aufwendungen sein, die im Zuge des Vertragsschlusses oder der Vertragserfüllung getätigt wurden, aber auch der entgangene Gewinn aus einem anderen Geschäft.
Verletzungen der Pflichten aus dem Mietvertrag können zu Schadensersatzansprüchen sowohl bei Mietern als auch Vermietern führen.
Im Falle eines Wasserschadens ist zu unterscheiden, ob es sich hierbei um Schäden an den eigenen Sachen oder an der Mietsache handelt. Sollten Sie in Ihrer Mietwohnung einen Wasserschaden feststellen, haben Sie nur dann Anspruch auf Schadensersatz, wenn ein Verschulden des Vermieters vorliegt. Dieser Nachweis kann jedoch sehr schwer erbracht werden. In den meisten Fällen ist für Wasserschäden an den eigenen Sachen die Hausratsversicherung der richtige Ansprechpartner. Dennoch haben Sie gegen Ihren Vermieter einen Anspruch auf die Beseitigung der durch einen Wasserschaden entstandenen Schäden an der Mietsache. In der Praxis äußert sich dies meist durch eine Ausgleichszahlung, wenn Sie die Schäden selbst repariert haben.
Sollten Sie aus einer Wohnung ausziehen, ist der Vermieter unter Umständen berechtigt, Schadensersatz nach Ihrem Auszug zu fordern. Hierbei handelt es sich jedoch nicht um die Kosten für Schönheitsreparaturen, sondern für die Beseitigung von Schäden, die über die normale Abnutzung hinausgehen. Der Vermieter muss Ihnen nach Auszug aus der Wohnung keine Gelegenheit zur Schadensbeseitigung geben. Schäden können also einfach vom Vermieter beseitigt und Ihnen anschließend in Rechnung gestellt werden. Abhilfe schafft ein von beiden Seiten unterschriebenes Wohnungsübergabeprotokoll. Ein anderes Beispiel ist die Beseitigung von Schimmel nach einem Auszug. Da Vermieter in dieser Zeit auf Mieteinnahmen verzichten müssen, können sie die Kosten dafür und einen Ersatz für entgangene Mieten für die Zeit der Renovierung Ihnen gegenüber geltend machen. Sollten Sie Schimmel in der Wohnung entdecken, während Sie dort wohnhaft sind, muss Ihr Vermieter diesen beseitigen, wenn Sie nicht selbst für den Schimmel verantwortlich sind, etwa durch unzureichendes Lüften. Kommt der Vermieter seiner Pflicht nach Ablauf der gesetzten Frist nicht nach, haben Sie das Recht einer fristlosen Kündigung. Finden Sie daraufhin nur eine teurere neue Wohnung, können Sie vom Vermieter Schadensersatz in Form eines Mietdifferenzschadens verlangen.
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