Rente ab 67: Alles über Eintrittsalter, Abschläge & Rentenantrag
Mit spätestens 67 erwartet Sie die wohlverdiente Rente: Zeit für sich, Ihre Lieben, Ihre Hobbys. Was Sie für einen reibungslosen Ruhestand wissen müssen.
10.07.2023 • 5 min Lesezeit
Seit wann gibt es die Rente mit 67?
Auf Grundlage des sogenannten Altersgrenzenanpassungsgesetzes wird die Regelaltersgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung seit 2012 stufenweise angehoben. Während das Renteneintrittsalter zuvor noch bei 65 Jahren lag, wird es am Ende dieser Anhebung 67 Lebensjahre betragen.
Wann kann ich in Rente gehen?
Ihr eigener Rentenbeginn ist direkt mit Ihrem Geburtsjahr verknüpft. Wann Sie in Rente gehen können, hängt in Deutschland maßgeblich von Ihrem Alter ab. In der folgenden Tabelle können Sie Ihr Renteneintrittsalter auf einen Blick ablesen und sich einen Überblick über die Alterserhöhung im Zuge der Rente mit 67 verschaffen.
Rente mit 67: Tabelle nach Geburtsjahr
Geburtsjahr |
Renteneintrittsalter |
---|---|
1957 | 65 Jahre und 11 Monate |
1958 | 66 Jahre |
1959 | 66 Jahre und 2 Monate |
1960 | 66 Jahre und 4 Monate |
1961 | 66 Jahre und 6 Monate |
1962 | 66 Jahre und 8 Monate |
1963 | 66 Jahre und 10 Monate |
ab 1964 | 67 Jahre |
Arbeitnehmer, die 1947 das Licht der Welt erblickten, durften mit 65 Jahren und einem Monat abschlagsfrei in Rente gehen. Bis zum Geburtsjahrgang 1958 steigt das Eintrittsalter um jeweils einen Monat an. Wer 1958 geboren wurde, kann also im Jahr 2024 mit genau 66 Jahren den wohlverdienten Ruhestand genießen. Ab dem Geburtsjahrgang 1959 wird dann das Renteneintrittsalter um zwei Monate erhöht, bis schließlich für die Jahrgänge ab 1964 die Rente mit 67 gilt.
Beispiel: Erhöhtes Renteneintrittsalter
Marita S. ist im September 1957 geboren. Nach der alten Regelung hätte sie die Möglichkeit gehabt, mit 65 Jahren abschlagsfrei in den Ruhestand zu gehen. Also im September 2022. Im Rahmen der Rente mit 67 und der entsprechenden Anhebung des Renteneintrittsalters steigt ihr Renteneintrittsalter jedoch um insgesamt 11 Monate an. Damit verschiebt sich ihr Renteneintritt auf den August 2023.
Kann ich früher in Rente ohne Abschläge?
Ja, Sie können. Trotz der Rente mit 67 ist es in Deutschland natürlich auch weiterhin möglich, früher in Rente zu gehen. Das bekannteste Modell hierfür ist die Rente mit 63, die vom Gesetzgeber als Teil des sogenannten Rentenpakets beschlossen wurde und seit dem 1. Juli 2014 gilt. Um diese Rente abschlagsfrei in Anspruch nehmen zu können, müssen Sie besonders langjährig versichert sein. Das bedeutet: Sie müssen auf mindestens 45 Beitragsjahre kommen. Haben Sie mindestens 35 Jahre Beiträge in die Rentenversicherung gezahlt, gelten Sie als langjährig Versicherter und können ebenfalls vor Erreichen der Regelaltersgrenze in Rente gehen. Dann müssen Sie aber Abschläge in Kauf nehmen. Erfahren Sie mehr zur Rente mit 63.
Rente für langjährig Versicherte: Was ist das?
Als besonders langjährig versichert gilt, wer 45 Jahre an anrechenbaren Zeiten in der Rentenversicherung gesammelt hat. Angerechnet wird hierbei auch Folgendes:
- Beiträge für Minijobs, die Sie zusammen mit Ihrem Arbeitgeber gezahlt haben,
- Pflichtbeiträge und Berücksichtigungszeiten für die Erziehung eines Kindes bis zum 10. Geburtstag,
- Zeiten der nicht erwerbsmäßigen Pflege,
- Wehr- und Zivildienstpflicht,
- Pflichtbeiträge oder Anrechnungszeiten wegen des Bezugs von Sozialleistungen
- und sogenannte Ersatzzeiten. Unter diese fallen etwa Monate der politischen Verfolgung in der DDR.
Die Rente für besonders langjährig Versicherte bei 45 Beitragsjahren ohne Abschläge war ursprünglich bereits im Alter von 63 möglich. Dies gilt wegen der stufenweisen Anhebung des Renteneintrittsalters mittlerweile nicht mehr vollumfänglich: Ist Ihr Geburtsjahr etwa 1964, dann können Sie auch im Rahmen der Rente für besonders langjährig Versicherte erst mit 65 Jahren in Rente gehen. Ein vorzeitiger Erhalt der Altersrente für besonders langjährig Versicherte ist nicht möglich.
Wann kann eine Erwerbsminderungsrente bezogen werden?
Sei es wegen eines Unfalls, einer Erkrankung oder einer anderen Einschränkung: Manche Bürger haben nicht die Möglichkeit, ein Leben lang auf die Rente mit 67 hinzuarbeiten. Deshalb gibt es die sogenannte Erwerbsminderungsrente, die bis zum tatsächlichen Renteneintritt das (geminderte) Einkommen ergänzt. Auch hier hat sich zuletzt einiges geändert: Bis 2011 lag das Renteneintrittsalter für die abschlagsfreie Erwerbsminderungsrente noch bei 63 Jahren. Seit 2012 steigt es jedoch schrittweise auf 65 Jahre an. Im Jahr 2024 gehen Betroffene dann frühestens mit 65 Jahren abschlagsfrei wegen Erwerbsminderung in Rente. Anders verhält es sich für erwerbsgeminderte Versicherte, die 35 Pflichtbeitragsjahre haben. Sie bekommen weiterhin mit 63 eine abschlagsfreie Rente. Ab dem Jahr 2024 gilt das jedoch nur noch für Versicherte, die 40 Beitragsjahre auf dem Konto haben.
Gut zu wissen: Höhe der Erwerbsminderungsrente
Die Höhe Ihrer Erwerbsminderungsrente hängt von verschiedenen Faktoren ab, darunter die Dauer der Beitragsleistung zur Deutschen Rentenversicherung, die Menge an gesammelten Entgeltpunkten und die verbleibende Arbeitszeit bis zum geplanten Ruhestand. Ihre jährliche Renteninformation, die von der Deutschen Rentenversicherung bereitgestellt wird, kann als Orientierungshilfe dienen. Diese zeigt auf, was Sie aktuell bei vollständiger Erwerbsminderung erwarten könnten.
Wann kann ich als Schwerbehinderter in Altersrente gehen?
Gesundheitliche Einschränkungen können dazu führen, dass Betroffene kürzer oder mit Unterbrechungen arbeiten und in die Rentenkassen einzahlen. Deshalb sieht der Gesetzgeber hier vor, dass Schwerbehinderte – mit der entsprechenden anerkannten Einstufung – mithilfe des Altersruhegelds für Menschen mit Behinderung deutlich früher in die Altersrente gehen können. Das Altersruhegeld wird bereits nach 35 Versicherungsjahren gewährt und bezieht auch Zeiten der Schulausbildung und Arbeitslosigkeit mit ein. Zudem kann Schwerbehinderten pro Kind eine Berücksichtigungszeit von maximal zehn Jahren angerechnet werden.
Auch beim Altersruhegeld für Menschen mit Behinderung sind die Altersgrenzen zuletzt schrittweise nach hinten verschoben worden. Während 1954 Geborene die Rente noch mit 63 Jahren und acht Monaten ohne Abschläge in Anspruch nehmen konnten, liegt diese Grenze für 1964 Geborene bei 65 Jahren.
Wie viel Rente bekomme ich?
Wie hoch die eigene Rente ausfällt, hängt maßgeblich von Ihrem Renteneintrittsalter und von Ihrem erzielten Bruttoeinkommen ab. Zudem können auch freiwillig geleistete Beiträge Ihren Rentenanspruch steigern. Für die Hochrechnung Ihrer voraussichtlichen Rentenbezüge können Sie beispielsweise den Rentenbeginn- und Rentenhöhenrechner der Deutschen Rentenversicherung benutzen.
Die maximale Rente liegt derzeit bei 3.141 Euro im Monat. Diese Höchstrente ist jedoch kaum mehr als ein rechnerischer Wert, da er die Einzahlung maximaler Beiträge über 50 Beitragsjahre voraussetzt. Tatsächlich sinkt das Rentenniveau in Deutschland aufgrund der steigenden Anzahl von Rentenbeziehern im Vergleich zur Zahl der Beitragszahler derzeit stetig. Gehen Sie früher in Rente, müssen Sie mit Abschlägen rechnen.
Beispiel: Rente mit Abschlag
Manfred S. ist im Jahr 1965 geboren. Für ihn gilt die Rente mit 67. Ohne Abschläge darf er seinen Ruhestand ab dem Jahr 2032 genießen. Seine Rente beläuft sich dann auf 1.200 Euro. Die Rente mit 67 kommt jedoch für Herrn S. nicht in Frage, er will bereits vorher in Rente gehen. Das früheste Renteneintrittsalter liegt bei 65 Jahren.
Für jeden Monat, den er vor seinem 67. Geburtstag in Rente geht, erwartet ihn ein Abschlag von 0,3 Prozent. Damit sind es bei Manfred S. 7,2 Prozent in zwei Jahren. Verabschiedet er sich mit 65 Jahren in den Ruhestand, erhält er monatlich 86,4 Euro weniger. Aufs Jahr gerechnet beträgt die Kürzung 1.036,80 Euro. Diese Abschläge gelten für die gesamte Laufzeit von Herrn S.‘ Rente. Das verdeutlicht: Für alle, die keine Lust auf die Rente mit 67 haben, ist es empfehlenswert, sich individuell beraten zu lassen.
Was ist die Grundsicherung für Rentner?
Die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung ist eine soziale Leistung in Deutschland. Sie wird an Menschen ausgezahlt, die ihren notwendigen Lebensunterhalt nicht oder nicht ausreichend aus eigenem Einkommen oder Vermögen bestreiten können.
Gut zu wissen: Grundsicherung und Grundrente sind nicht das Gleiche. Wenn Ihr Geld trotz Grundrente nicht ausreicht, um Ihre Lebenshaltungskosten zu decken, können Sie die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung zusätzlich beantragen.
Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
Grundsicherung erhalten Sie, wenn Sie entweder die Regelaltersgrenze erreicht haben oder dauerhaft voll erwerbsgemindert und mindestens 18 Jahre alt sind.
Die Überprüfung Ihrer dauerhaften vollen Erwerbsminderung erfolgt durch die Deutsche Rentenversicherung im Auftrag des Sozialhilfeträgers. Sie müssen nicht bereits eine Erwerbsminderungsrente beziehen. Falls doch, können Sie die Grundsicherung nur in Anspruch nehmen, wenn die aktuelle Rente aufgrund einer dauerhaften vollen Erwerbsminderung gewährt wird. Ist dies nicht der Fall, können Sie möglicherweise Ansprüche auf andere Sozialleistungen geltend machen – etwa auf Sozialhilfe.
Das ist der Grundrentenzuschlag
Der Grundrentenzuschlag ist eine zusätzliche Rentenleistung, die in Deutschland eingeführt wurde, um langjährige Versicherte mit unterdurchschnittlichem Einkommen im Alter finanziell besserzustellen. Personen, die mindestens 33 bis 35 Jahre in die Rentenversicherung eingezahlt haben und deren Einkommen während dieser Zeit zwischen 30 und 80 Prozent des Durchschnittseinkommens lag, haben Anspruch auf diesen Zuschlag.
- Grundrentenzuschlag für langjährig Versicherte: Den vollen Grundrentenzuschlag erhalten Sie ab 35 Jahren Arbeit.
- Grundrentenzuschlag bei Witwenrente: Für eine Gewährung des Grundrentenzuschlags zur Witwenrente gelten die gleichen Voraussetzungen wie für die Altersrente.
Wie hoch ist die aktuelle Grundrente?
Die Grundrente oder Mindestrente ist bedarfsorientiert und soll ein Mindestmaß an finanzieller Sicherheit gewährleisten. Die Höhe ist abhängig von Ihrem Einkommen. Der maximal mögliche Grundrentenzuschlag beträgt 420 Euro monatlich. Allerdings liegt der Betrag, den die meisten Empfänger tatsächlich bekommen, weit unter diesem Höchstwert. Laut Angaben des Arbeitsministeriums beläuft sich die durchschnittliche Grundrente auf monatlich 75 Euro.
Gut zu wissen: Der Grundrentenzuschlag wird nur in voller Höhe ausgezahlt, wenn Ihr zu versteuernde Einkommen als alleinstehende Person unter 1.317 Euro liegt. Sind Sie verheiratet, muss das gemeinsame Einkommen unter 2.055 Euro liegen.
Wo kann ich einen Rentenantrag stellen?
Ihre Rente müssen Sie bei der Deutschen Rentenversicherung beantragen. Sie können den entsprechenden Antrag stellen, sobald Sie die entsprechende Wartezeit und das notwendige Lebensalter erreicht haben (direkt am Monatsanfang oder im Folgemonat). Wollen Sie Ihre Rente rechtzeitig erhalten, dann sollten Sie den Antrag spätestens drei Monate vor dem Beginn der ersten anvisierten Rentenzahlung einreichen. Mittlerweile können Sie die Anträge bei der DRV auch direkt online stellen.
Welche Unterlagen und Formulare brauche ich für meinen Rentenantrag?
Um einen Rentenantrag zu stellen, benötigen Sie folgende Unterlagen und Formulare:
- Formular "Antrag auf Altersrente" (oder entsprechender Antrag für die spezifische Rente, die Sie beantragen, z. B. Erwerbsminderungsrente, Hinterbliebenenrente)
- Personalausweis oder Reisepass für die Identitätsprüfung
- Bankverbindung für die Rentenzahlung
- Einkommensnachweise für das aktuelle Jahr und die letzten drei Jahre vor Rentenbeginn
- Versicherungsunterlagen, einschließlich Rentenversicherungsnummer und Nachweise über Versicherungszeiten
- Bescheinigungen über berufliche Ausbildung, Wehr- oder Zivildienst, Kindererziehung, Pflegetätigkeit und Arbeitslosigkeit
- Bei ausländischen Zeiten: Ausländische Versicherungsnummer
- Nachweis über das Datum Ihres Rentenbeginns (Kündigungsbescheinigung, Aufhebungsvertrag oder Bescheinigung bei vorzeitiger Altersrente)
Bitte beachten Sie, dass dies eine allgemeine Liste ist. Abhängig von Ihrer persönlichen Situation können weitere Unterlagen benötigt werden. Zudem kann sich das Verfahren je nach Art der Rente, die Sie beantragen, unterscheiden. Bevor Sie einen Antrag stellen, können Sie die benötigten Unterlagen für den Rentenantrag bei der Deutschen Rentenversicherung einsehen.
Wann sollte ich meinen Rentenantrag stellen?
Die Deutsche Rentenversicherung empfiehlt, den Antrag etwa drei Monate vor Ihrem gewünschten Rentenbeginn zu stellen. So bleibt anderen dritten Stellen ausreichend Zeit, alle benötigten Unterlagen zu übermitteln.
Stellen Sie Ihren Rentenantrag nicht zu spät, um mögliche finanzielle Nachteile zu vermeiden. Renten werden nämlich grundsätzlich erst ab dem Monat der Antragstellung gezahlt. Wenn Sie eine Erwerbsminderungsrente beantragen möchten, sollten Sie den Antrag so früh wie möglich stellen. Die Rente wird ab dem siebten Monat nach Eintritt der Erwerbsminderung gezahlt, wenn der Antrag innerhalb von drei Monaten nach Eintritt der Erwerbsminderung gestellt wird.
Wer hilft beim Rentenantrag ausfüllen?
Wenn es um Ihre persönlichen Rentenpläne geht, taucht mit Sicherheit die eine oder andere Frage auf. Am besten beraten werden Sie bei Klärungsbedarf zu Ihrem Rentenantrag direkt von der Service-Hotline der Deutschen Rentenversicherung. Diese nimmt sich Ihren Fragen an und durchleuchtet jeden Einzelfall. Ganz gleich, ob Sie Fragen zur Rente mit 67 haben, mehr zur Versteuerung Ihrer Altersbezüge erfahren möchten oder Näheres zum individuellen Renteneintrittsalter wissen wollen. Erreichen können Sie die Service-Hotline unter: 0800 1000 4800
Wie lange dauert es vom Rentenantrag bis zum Rentenbescheid?
Ihren Rentenbescheid erhalten Sie zeitnah nach dem Einreichen Ihres Rentenantrags bei der Deutschen Rentenversicherung. Wie lange die Prüfung Ihres Antrags im Einzelfall dauert, ist nicht genau abzuschätzen. In der Regel geht die DRV jedoch von einem Prüfungs- und Bearbeitungszeitraum von drei Monaten aus.
In Ihrem Rentenbescheid werden Sie darüber informiert, welche Rentenart Ihnen zusteht, wie viel Rente Sie monatlich bekommen, wann Sie Ihre erste Zahlung erhalten, wie lange die Zahlungen andauern werden und welche Zeiten dafür berücksichtigt wurden.
Was kann ich tun, wenn mein Rentenantrag abgelehnt oder falsch berechnet wurde?
Auch wenn Ihre Rente abgelehnt wird, erhalten Sie dazu einen Bescheid mit einer Begründung. Gegen diesen können Sie innerhalb von vier Wochen schriftlichen Widerspruch einlegen. Eine entsprechende Rechtsbehelfsbelehrung findet sich am Ende des Schreibens. Wird Ihr Widerspruch abgelehnt, dann hilft nur noch eine Klage beim Sozialgericht.
Obwohl die Rente zum Großteil automatisch erfasst wird, sind Fehler in der Rentenberechnung nicht ausgeschlossen. Prüfen sollten Sie deshalb u. a. folgende Angaben:
- Stimmt die im Bescheid angegebene Rentenart?
- Ist Ihre Krankenkasse korrekt?
- Wurden Kindererziehungszeiten richtig angerechnet?
- Erfolgte die Berechnung von Abschlägen angemessen?
- Wurden alle freiwilligen Zahlungen angeführt?
Die ARAG Privatrechtsschutzversicherung hilft Ihnen gelassen zu bleiben.
Wir setzen uns u. a. für Sie ein, wenn Ihre Rente falsch berechnet wurde.
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