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Auf den Punkt

 
  • Ihre Rente können Sie im Ausland ganz normal weiterbeziehen.
  • Entscheiden Sie sich für einen dauerhaften Ruhesitz in einem Land außerhalb der EU ohne Sozialversicherungsabkommen oder beziehen Erwerbsminderungsrente, kann es zu Einschränkungen kommen.
  • Auch als Rentner sind Sie steuerpflichtig. Die Steuern müssen Sie in dem Land zahlen, in dem Sie wohnhaft sind. Ziehen Sie dauerhaft ins Ausland, sind Sie in Deutschland nur noch beschränkt steuerpflichtig.
 
 

Was wäre das schön: Sich zur Ruhe setzen in einer fernen pulsierenden Stadt oder auf dem stillen Land. Oder besser noch: Sich zur Ruhe legen – am Strand vielleicht. Immer mehr Deutsche zieht es für den Ruhestand in andere Länder. Doch was gibt es bei der Rente im Ausland zu beachten?

 

Als Rentner auswandern – was passiert mit der Rente?

Wenn Sie in Deutschland gesetzlich rentenversichert sind, haben Sie die freie Wahl, wo Sie Ihren Ruhestand verbringen möchten. Die Deutsche Rentenversicherung (DRV) überweist derzeit Renten in über 150 Länder.

Liegt der gewählte Altersruhesitz innerhalb der Europäischen Union, Islands, Liechtensteins, Norwegens oder der Schweiz, spielt es auch keine Rolle, ob sie nur vorübergehend oder dauerhaft dort leben: Sie erhalten Ihre volle Rente ohne Abzüge ausgezahlt. Das gleiche gilt für Länder, mit denen Deutschland ein Sozialversicherungsabkommen geschlossen hat. Nur wenn Rentner ihren Ruhestand dauerhaft, also für länger als sechs Monate im Jahr, in einem Land außerhalb der EU und ohne ein solches Abkommen verbringen, müssen Sie mit Abzügen bei ihrer Rente rechnen.

 
 

Wann wird die Rente im Ausland gekürzt?
In der Regel erhalten Sie Ihre Rentenzahlung also in voller Höhe. Es gibt nur wenige Ausnahmen, wann dies nicht der Fall ist:

  • Beziehen Sie beispielsweise Erwerbsminderungsrente nicht nur aus medizinischen Gründen, kann dies dazu führen, dass Sie außerhalb der EU und EFTA nur noch Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bekommen. Mehr dazu später.
  • Auch Rentenbeiträge nach dem Fremdrentengesetz können Abzügen unterliegen. Innerhalb der EU und EFTA wird die Rente voll ausgezahlt, während die Anteile aus Fremdrente außerhalb dieser Länder entfallen.

Wie hoch ist die Kürzung der Rente im Ausland?
Das hängt ganz davon ab, welche Voraussetzungen der Deutschen Rentenversicherung Sie nicht erfüllen. Wird Ihre volle Erwerbsminderungsrente etwa herabgestuft, erhalten Sie nur noch die Hälfte. Wie hoch die Kürzungen in anderen Situationen letztlich ausfallen, wird individuell ermittelt.

Durchschnittliches Renteneintrittsalter

Rente im Ausland beziehen – in diesen Ländern ist es möglich

Sie können Ihre deutsche Rente in über 150 Ländern weltweit beziehen. Tatsächlich zahlt die Deutsche Rentenversicherung jährlich rund 1,8 Millionen Renten ins Ausland aus. Die Liste der Länder, in die Sie ziehen und Rente beziehen können, ist entsprechend umfangreich. Hier einige Beispielländer für den Ruhesitz:

  • Belgien
  • Dänemark
  • Frankreich
  • Großbritannien
  • Irland
  • Italien
  • Norwegen
  • Österreich
  • Polen
  • Schweden
  • Schweiz
  • Spanien

Gut zu wissen: Damit Ihnen als Rentner im Ausland kein Nachteil entsteht, hat Deutschland mit vielen Ländern ein gesondertes Sozialversicherungsabkommen. Zu diesen Abkommensstaaten gehören zum Beispiel Australien, Brasilien, Israel, Japan, Kanada, Südkorea und die USA.

 

Kann ich meine Rente bei einer Auswanderung vorzeitig auszahlen lassen?

Jein. Als deutscher Staatsbürger ist es in der Regel nicht möglich, sich die Rente vorzeitig auszahlen zu lassen. Die gesetzliche Rentenversicherung in Deutschland ist darauf ausgelegt, eine regelmäßige Einkommensquelle im Ruhestand zu bieten und keine einmalige Kapitalauszahlung.

Etwas anders sieht es bei privaten oder betrieblichen Altersvorsorgen aus. Hier haben Sie die Option, zu Beginn eine Kapitalauszahlung zu vereinbaren. Dann können Sie Ihre private Rentenversicherung, je nach Vertrag, kündigen und erhalten den angesparten Betrag inklusive Zinsen ausgezahlt. Das kann jedoch steuerliche Folgen haben.

 
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Rente im Ausland bei verminderter Erwerbsfähigkeit?

Die Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit erhalten diejenigen, die aufgrund einer Krankheit oder Behinderung erwerbsgemindert sind, also nicht mehr oder nur eingeschränkt arbeiten können. Sind Sie voll erwerbsgemindert, können Sie trotzdem mit Erwerbsminderungsrente im Ausland leben.

Anders, wenn die gesundheitlichen Einschränkungen eine Teilzeitarbeit erlauben, der Arbeitsmarkt in Deutschland dies aber nicht hergibt. Die dann bewilligte volle Erwerbsminderungsrente wird nur weitergezahlt, wenn Sie in einen Mitgliedsstaat der EU, in die Schweiz, nach Norwegen, Liechtenstein, Island oder in bestimmte Abkommensstaaten auswandern. Wer woanders lebt, kommt oftmals nicht mehr in den Genuss der vollen Erwerbsminderungsrente, sondern erhält eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung.

 

Rente im Ausland: Das sollten Sie zum Thema Steuern wissen

Seit 2005 sind Sie auch als Rentner steuerpflichtig – egal, ob sie die Rente im Inland oder im Ausland beziehen. Ob Sie Steuern dabei in Deutschland oder am ausländischen Ruhesitz zahlen müssen, hängt zunächst vom Wohnsitz ab: Rentner, die nur vorübergehend ins Ausland ziehen oder die neben ihrem Auslandswohnsitz ihren deutschen Wohnsitz behalten, sind in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig und müssen ihre Steuererklärung beim zuständigen deutschen Finanzamt abgeben.

Wer dauerhaft ins Ausland zieht, ist dagegen in Deutschland nur noch beschränkt steuerpflichtig. Wo in diesem Fall die Steuern zu zahlen sind, wird durch sogenannte Doppelbesteuerungsabkommen geregelt, die Deutschland mit vielen Staaten geschlossen hat. Ein Nachteil für Rentner, die in Deutschland nur beschränkt steuerpflichtig sind: Sie kommen nicht in den Genuss des steuerlichen Grundfreibetrags von derzeit 11.604 Euro für Ledige und den doppelten Betrag für Verheiratete, denn der gilt nur für Steuerzahler, die hier unbeschränkt steuerpflichtig sind.

Auch die Vorteile des Ehegattensplittings gibt es für beschränkt Steuerpflichtige nicht. Wer allerdings mehr als 90 Prozent seiner Einkünfte aus Deutschland bezieht, kann den Antrag stellen, in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig zu bleiben – und so auch weiterhin in den Genuss von Grundfreibetrag und Ehegattensplitting kommen. Der Antrag ist beim Finanzamt Neubrandenburg einzureichen, das für alle im Ausland lebenden Rentner zuständig ist.

 

Bin ich als Rentner im Ausland gesetzlich krankenversichert?

Angeln, wandern und die Welt erkunden. Die Rente im Ausland möchten Sie sicherlich fit und unbeschwert genießen. Der richtige Schutz darf daher im Ruhestand nicht fehlen.

Fließen Ihre Altersbezüge allein aus Deutschland, ist eine neue Krankenversicherung in vielen Ländern nicht notwendig. Dazu zählen die Staaten der EU, des Europäischen Wirtschaftsraums und die Schweiz. Gleiches gilt für die Länder Bosnien-Herzegowina, Nordmazedonien, Montenegro, Serbien, die Türkei, Tunesien und das Vereinigte Königreich. In der Türkei und in Tunesien gibt es allerdings eine Einschränkung: Hier sind Sie nur weiter krankenversichert, sofern Sie in Deutschland pflichtversichert sind.

Eine Sache ist für den Auslands-Krankenschutz im Ruhestand entscheidend, sofern Sie Ihren Wohnsitz in einen EU- oder EWR-Mitgliedsstaat oder die Schweiz verlegen: Die Anspruchs-Bescheinigung S1, die Sie von Ihrer deutschen gesetzlichen Krankenversicherung erhalten.

 

Krankenversichert im Ausland mit der Bescheinigung S1

Die Krankenversicherung fernab der Heimat prüft zunächst, ob Sie einen Anspruch auf Leistungen haben. Und dafür benötigt sie die Anspruchs-Bescheinigung S1 (früher E 121).

Planen Sie Ihre Rente im Ausland, laden Sie den Schein im Internet runter oder beantragen ihn bei Ihrer Krankenkasse. Danach füllen Sie ihn aus und lassen ihn dem Versicherungsträger in Ihrem neuen Heimatland zukommen. Er kümmert sich um den Rest und rechnet die Kosten für Ihre Behandlungen bei der deutschen Krankenkasse ab.

Und wie sieht es in anderen Ländern aus?
In Nicht-EU-Staaten und Ländern ohne entsprechende bilaterale Abkommen gilt die deutsche Krankenversicherung nicht. Zum Beispiel in den USA. Hier müssen Sie sich selbstständig um eine neue Krankenversicherung kümmern. Lassen Sie sich individuell bei Ihrer Krankenversicherung beraten. Schließlich gelten in jedem Land andere Vorschriften.

 

Wo leben die meisten deutschen Rentner im Ausland?

Sie sind Rentner und träumen davon, Ihren Ruhestand im Ausland zu verbringen, doch Sie fragen sich: "Wo kann ich als Rentner im Ausland am besten leben?" Mit dieser Frage sind Sie nicht allein! Tatsächlich gibt es einige bevorzugte Ziele, die bei deutschen Rentnern besonders beliebt sind. Europäische Länder mit viel Bergluft wie Österreich und die Schweiz, aber auch das mediterrane Flair Spaniens sind ganz vorne mit dabei. Ebenso in die USA zieht es viele deutsche Rentner.

Ein „bestes Land“ zum Auswandern für Rentner gibt es nicht. Schließlich hat jeder eigene Vorstellungen davon, wie und wo man den Ruhestand verbringen möchtet.

 

Ruhestand im Ausland genießen. Hier wohnen Deutsche Rentner am liebsten

Beliebteste Ziele der deutschen Rentner

Mit deutscher Rente in Spanien

Rente im Ausland, olé! Spanien ist ein beliebtes Ruhestandsziel für Deutsche. Aber wussten Sie, dass es in Sachen Steuern etwas Wichtiges zu beachten gilt? Seit 2015 müssen sie in Deutschland fünf Prozent Steuern auf ihre deutsche gesetzliche Rente zahlen. Ab dem Jahr 2030 sind es zehn Prozent. Die Steuer, die in Deutschland entrichtet wurde, wird allerdings auf die spanische Steuer angerechnet.

 

Als Rentner in Thailand leben

Ein Ziel rückt für die Rente im Ausland mehr und mehr in den Mittelpunkt: Thailand. Und das schätzen die Thais. Für alle über 50 bietet das Land ein Rentner-Visum an. Dieses ist an Voraussetzungen geknüpft. So benötigen Sie ein Konto, auf das monatliche Netto-Altersbezüge von mindestens 1.700 Euro fließen. Das Visum gilt für 90 Tage, doch die Regierung bietet Möglichkeiten zur Verlängerung an. Visums-Inhaber müssen sich dazu lediglich alle 90 Tage bei der Behörde in Thailand melden. Kein Wunder, dass immer mehr Menschen ihre Rente in Thailand verbringen möchten.

 

Rente in Südafrika

Wenn es um den Ruhestand geht, ist Südafrika für viele ein Traum. Die dortige Regierung erfüllt ihn mit einer speziellen Aufenthaltsgenehmigung. Diese gibt es in zwei Varianten: Als temporäres Visum, das bis zu vier Jahre gültig ist, sowie als dauerhaftes Visum. Für beide Genehmigungen müssen Sie ein monatliches Einkommen von 37.000 Rand nachweisen – umgerechnet ca. 1.900 Euro. Beim temporären Visum kann das erforderliche Einkommen aus dem Kapital entspringen. Beim dauerhaften Visum ist mit längeren Wartezeiten zu rechnen.

 

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