Pfefferspray: Legaler Selbstschutz?
Rechtsanwalt Udo Vetter erklärt, ob Sie die kleine Dose in Ihrer Tasche für den Ernstfall mitnehmen dürfen – und ob Sie Pfefferspray überhaupt zum Schutz einsetzen dürfen.
02.08.2023 • 3 min Lesezeit
In den letzten Jahren ist Pfefferspray zu einem beliebten Selbstverteidigungsmittel geworden, insbesondere unter Frauen. Das Spray wirkt durch eine enorme Reizung der Augen und der Atemwege und führt zu temporärer Blindheit, Husten und einem brennenden Gefühl auf der Haut. Diese Wirkung wehrt einen Angreifer vorübergehend ab.
Ist Pfefferspray legal?
Den Einsatz von Pfefferspray kannte man früher nur von der Polizei. Heute führen vermehrt auch Privatpersonen das Spray mit sich, um in einer lebensbedrohlichen Situation Notwehr leisten zu können.
Die Polizei nutzt Pfefferspray in Form einer Pfefferspray-Pistole mit einer hohen Reichweite und einem höheren Scoville-Wert. Dieses Pfefferspray unterliegt dem Waffenschutzgesetz. Frei verkäufliches, als „Tierabwehrgerät“ bezeichnetes Pfefferspray fällt nicht unter das Waffengesetz und wird als Spray, Gel- oder Schaumspray angeboten.
Wo kann man Pfefferspray kaufen?
Man bekommt Pfefferspray in Online-Shops, in Fachgeschäften für Sicherheitsausrüstung sowie in Outdoor- und Campinggeschäften. Außerdem kann man mittlerweile auch in Drogerien oder Apotheken das Pfefferspray legal kaufen.
Dürfen Kinder und Jugendliche Pfefferspray kaufen?
Nach deutschem Recht ist der Kauf und Besitz von Pfefferspray als „Tierabwehrspray“ grundsätzlich nicht altersbeschränkt. Allerdings kann ein Händler aus ethischen oder sicherheitsrelevanten Gründen den Verkauf an Minderjährige ablehnen – verständlicherweise, denn Pfefferspray birgt ein Gefahrenpotenzial und kann zu schweren Verletzungen führen.
Darf man Pfefferspray mit sich führen?
Vergessen Sie allerdings nicht, dass diese Reglungen so nur in Deutschland gelten. Bevor Sie also mit Pfefferspray in der Handtasche eine Grenze überschreiten, sollten Sie die Rechtslage des entsprechenden Landes prüfen. In Dänemark, Belgien und den Niederlanden beispielsweise ist sowohl der Erwerb als auch der Besitz und das Mitführen von Pfefferspray illegal. Pfefferspray ist dort als verbotene Waffe klassifiziert.
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