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Auf den Punkt

 
  • Nicht jeder Kaufvertrag muss schriftlich festgehalten werden. Vielmehr gibt es im Alltag rechtswirksame mündliche und formlose Kaufverträge.
  • In manchen Fällen muss ein Kaufvertrag notariell beurkundet werden, zum Beispiel beim Immobilienkauf.
  • Weist eine Ware Mängel auf, dann hat der Käufer sogenannte Gewährleistungsansprüche und kann etwa auf Rückgabe, Umtausch oder Reparatur pochen.
  • Ein Rücktritt von einem Kaufvertrag ist in der Regel nur möglich, wenn ein erheblicher Mangel vorliegt oder eine Ware schlicht nicht zugestellt wurde.
 
 

Wie kommt ein Kaufvertrag zustande?

Mit einem Kaufvertrag einigen sich die Vertragsparteien über einen Kaufgegenstand und den Preis dafür. Dabei wird der Verkäufer laut § 433 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) dazu verpflichtet, „dem Käufer die Sache zu übergeben und das Eigentum an der Sache zu verschaffen“. Der Käufer verpflichtet sich seinerseits dazu, „dem Verkäufer den vereinbarten Kaufpreis zu zahlen und die gekaufte Sache abzunehmen“. Kaufgegenstände können hierbei sowohl Sachen, Rechte und Forderungen als auch sonstige Positionen mit Vermögenswert sein.

Kauf abwickeln
 

Welche Regeln gelten für einen privaten Kaufvertrag?

Ein privater Kaufvertrag ist ein rechtlich bindendes Dokument zwischen zwei Parteien, dem Käufer und dem Verkäufer. Hier sind einige wichtige Regeln, die für einen privaten Kaufvertrag gelten:

  • Volljährigkeit und Geschäftsfähigkeit: Beide Parteien müssen volljährig und geschäftsfähig sein. Minderjährige und Personen, die nicht geschäftsfähig sind, können keinen gültigen Kaufvertrag abschließen.
  • Freiwilligkeit: Beide Parteien müssen den Vertrag freiwillig eingehen und darf nicht gezwungen oder getäuscht werden.
  • Legale Waren/Dienstleistungen: Der Gegenstand des Vertrages muss legal sein. Ein Vertrag über den Verkauf illegaler Waren oder Dienstleistungen ist ungültig.
  • Eindeutige Vereinbarungen: Der Kaufvertrag sollte klare Vereinbarungen enthalten. Das heißt, die Vertragsbedingungen sollten so formuliert sein, dass sie nicht mehrdeutig sind.
  • Leistung und Gegenleistung: Ein Kaufvertrag sollte eine Leistung und eine Gegenleistung enthalten. In der Regel ist die Leistung die Ware oder Dienstleistung und die Gegenleistung der Kaufpreis.
 

Was bedeutet die Gewährleistung im Privatverkauf?

Die Gewährleistung beim Privatverkauf bezieht sich auf die gesetzlich vorgeschriebene Haftung des Verkäufers für Mängel, die zum Zeitpunkt des Verkaufs bereits bestanden haben. Dies bedeutet, dass der Verkäufer dafür verantwortlich ist, dass die verkaufte Ware zum Zeitpunkt des Verkaufs die vereinbarte Beschaffenheit hat und frei von Mängeln ist.

In Deutschland gilt eine Gewährleistungsfrist von zwei Jahren ab Übergabe der Sache. Allerdings haben private Verkäufer die Möglichkeit, die gesetzliche Gewährleistung in einem Kaufvertrag auszuschließen oder zu beschränken. Ein solcher Ausschluss ist allerdings nur wirksam, wenn er ausdrücklich im Vertrag vereinbart wurde und der Käufer ihn zur Kenntnis genommen hat.

Gut zu wissen: Der Ausschluss der Gewährleistung gilt nicht bei arglistig verschwiegenen Mängeln. Hier bleibt der Verkäufer trotz eines vereinbarten Gewährleistungsausschlusses haftbar.

 

Was ist ein formloser oder mündlicher Kaufvertrag?

Was viele nicht wissen: Nicht jeder Kaufvertrag muss schriftlich festgehalten werden. Vielmehr entstehen im Alltag ohne Unterlass sogenannte formlose Kaufverträge, zum Beispiel im Supermarkt. Kauft ein Käufer nämlich eine Ware und erhält sie im Gegenzug, bezeichnet man dies als „konkludiertes Handeln“. Das heißt konkret: Die beiden Parteien – Käufer und Verkäufer – haben sich zwar nicht auf einen schriftlichen Vertrag geeinigt, durch ihre jeweilige Handlung (der Käufer zahlt, der Verkäufer händigt die Ware aus) ist jedoch klar, dass eine Einigung erzielt worden ist. Es liegt also sowohl ein bezeugtes Kaufinteresse als auch eine Annahme des Kaufangebotes vor.

Eine weitere Art des formlosen Kaufvertrags ist der mündliche Kaufvertrag, bei dem beide Parteien eine übereinstimmende Willenserklärung abgeben, ihre in § 433 BGB formulierten Pflichten wahrzunehmen. Problematisch wird der formlose oder mündliche Vertragsabschluss in der Regel dann, wenn es um Transaktionen geht, mit denen größere Geldsummen verbunden sind oder die länger zurückliegen. Wenn diese nicht eingehalten werden, besteht das Risiko einer hohen finanziellen Belastung. Geht es also nicht gerade um den Einkauf im Supermarkt oder ein (niedrigpreisiges) Geschäft per Handschlag unter Freunden, empfiehlt es sich stets, einen schriftlichen Kaufvertrag aufzusetzen.

 

Wie kommt ein Kaufvertrag im Internet zustande?

Ähnlich wie formlose Kaufverträge im Alltagsleben offline werden auch im Internet ständig Kaufverträge abgeschlossen. Statt die Waren einfach in den Einkaufswagen zu legen und an der Kasse zu bezahlen, klicken sich Kaufende hier durch Webshops, nutzen einen digitalen Warenkorb und veranlassen die entsprechende Zahlung online. Egal, ob offline oder online: In beiden Fällen gilt die im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) festgehaltene Regelung, dass ein Kaufvertrag durch Angebot und Annahme zustande kommt.

Beim E-Commerce wie auch im „echten Leben“ ist allerdings wichtig zu wissen, dass das reine Anbieten einer Ware noch kein konkretes Angebot auf Vertragsabschluss darstellt. Das heißt im Klartext: Ein Onlineshop funktioniert wie ein Schaufenster oder ein Warenkatalog und dient der unverbindlichen Präsentation von Waren. Klickt ein potenzieller Käufer nun auf einen Artikel, legt diesen in den virtuellen Warenkorb und klickt „Kaufen“, dann entsteht kein Vertragsbruch, wenn der angepriesene Gegenstand nicht verfügbar ist. Denn der Verkäufer muss das Angebot des Käufers erst noch annehmen. Die Bestellbestätigung gilt in diesem Sinne noch nicht als Annahme, sondern bestätigt lediglich das Angebot des Käufers. Der tatsächliche Kaufvertrag entsteht im Internet in der Regel erst, wenn der Verkäufer die Ware tatsächlich liefert.

 

Welche Gründe sprechen für einen schriftlichen Kaufvertrag?

Obwohl bei Kaufverträgen qua Gesetz sogenannte Formfreiheit gilt – also auch mündliche oder gar telefonische Vertragsabschlüsse rechtens sind – ist es empfehlenswert (besonders bei wichtigen Abmachungen oder kostspieligen Käufen), schriftliche Vereinbarungen zu treffen. Erst recht, da formlose oder mündliche Verträge bei späterer Uneinigkeit der Vertragsparteien zu einer erschwerten Beweislage und Missverständnissen führen können. In einem schriftlichen Kaufvertrag werden derweil alle wichtigen Informationen zum Kauf Schwarz auf Weiß festgehalten. Dazu zählen: Angaben zum Kaufgegenstand, der vereinbarte Preis, die Anschriften der Vertragsparteien und Ort und Datum des Vertragsabschlusses. Zudem können potenzielle Nebenvereinbarungen in dem Vertrag festgehalten werden. Zum Beispiel, wenn es um spezielle Absprachen zur Lieferung des Kaufgegenstands oder um etwaige Zahlungsaufschübe geht.

 

Was ist ein notarieller Kaufvertrag?

Formloser Kaufvertrag, mündlicher Kaufvertrag, schriftlicher Kaufvertrag: Bei besonders gewichtigen Käufen reicht all das nicht, um Geschäfte sicher abzuschließen. Vielmehr ist hier – zum Beispiel beim Kauf eines Hauses, eines Grundstücks oder von Geschäftsanteilen – laut BGB ein Vertrag mit notarieller Beurkundung notwendig. Der Notar tritt in diesem Fall als Vermittler zwischen Käufer und Verkäufer auf und kann als neutraler Beobachter offene Fragen klären, ggf. den Vertrag aufsetzen, den Vertragsschluss bezeugen und den endgültigen Kauf bzw. Verkauf organisieren. Beim Kauf bzw. Verkauf einer Immobilie beantragt der Notar auch die Eigentumsüberschreibung im Grundbuch.

In Deutschland ist es allgemein schwierig, aus einem notariellen Kaufvertrag zurückzutreten. Diese Verträge sind in der Regel bindend und es gibt kein allgemeines gesetzliches Rücktrittsrecht. Ein solches Rücktrittsrecht würde nur dann bestehen, wenn dies ausdrücklich im Vertrag vereinbart wurde oder unter bestimmten gesetzlichen Bedingungen wie etwa einer Vertragsverletzung oder einer vertraglichen Rücktrittsklausel.

 
 

Probleme mit einem Kaufvertrag?

 

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Was muss in einem Kaufvertrag für ein Auto stehen?

ist es, dass der Kaufvertrag alle wichtigen Details zur geplanten Transaktion und dem Auto enthält und dementsprechend ‚wasserdicht‘ ist. Definitiv im Kaufvertrag enthalten sein sollten:

  • Anschriften von Käufer und Verkäufer, ggf. Personalausweisnummern
  • Automarke und Modellbezeichnung sowie amtliches Kennzeichen
  • Fahrzeugidentifikationsnummer
  • Nummer der Zulassungsbescheinigung Teil 2
  • Datum der Erstzulassung und Informationen zu Vorbesitzern
  • Datum der nächsten Hauptuntersuchung (HU) und Kilometerstand
  • Informationen zu Zubehör und Sonderausstattung
  • Informationen über frühere Schäden und Unfälle
  • Kaufpreis
  • Sonderabsprachen
  • Verpflichtung des Käufers zur Ummeldung
 

Was bedeutet gekauft wie gesehen? Formulierungen in Kaufverträgen bei Autos & Co.

Wenn Sie etwas kaufen oder verkaufen, wollen Sie Rechtssicherheit haben. Dazu müssen Sie jedoch wissen, was die gängigen Regelungen in einem Kaufvertrag bedeuten. Denn oft führen selbst gängige Klauseln zu Missverständnissen, etwa das viel zitierte „Gekauft wie gesehen“.

„Gekauft wie gesehen“ ist eine gängige Vereinbarung, häufig auch beim Autokauf. Damit werden Gewährleistungsansprüche für offensichtliche Mängel beim Kauf zwischen Privatpersonen wirksam ausgeschlossen. Versteckte Mängel werden von der Klausel dagegen nicht erfasst. Erhebliche Mängel, die der Verkäufer kennt, darf er nicht verschweigen. Dennoch sind Sie als Käufer verpflichtet, sich einen zumutbaren Eindruck zu verschaffen. Sie können den Verkäufer dementsprechend nicht haftbar machen, wenn Sie erst nach dem Kauf feststellen, dass der Wagen nur im zweiten Gang gefahren werden kann oder eine Scheibe fehlt.

Formulierungen wie ‚fahrbereit‘, ‚Scheunenfund‘ oder ‚Unfallschaden‘ im Kaufvertrag schließen Gewährleistungsansprüche hingegen nicht aus. Prüfen Sie jeden vermerkten Mangel persönlich oder durch einen Sachverständigen. Der Händler muss zwei Jahre Gewährleistung für den Wagen übernehmen. Sie kann beim Verkauf eines Gebrauchtwagens an Privat im Vertrag auf ein Jahr verkürzt werden. Beim Verkauf von Privat an Privat kann man die Haftung sogar ganz ausschließen.

Auch Formulierungen von Verkaufsangeboten sorgen oftmals für Unsicherheiten. Wenn Sie ein Angebot sehen, das Ihnen zusagt, ist der Händler nämlich – entgegen der landläufigen Meinung – nicht automatisch dazu verpflichtet, zu diesem Preis an Sie zu verkaufen. Es könnte ihm beim Auszeichnen beispielsweise ein Fehler unterlaufen sein oder der Preis ist längst überholt. Im Sinne des Vertragsabschlusses müssen Sie erst Interesse zum genannten Preis bekunden. Dem kann der Händler dann zustimmen oder eben widersprechen.

 

Gelten Besonderheiten beim Kaufvertrag für Hunde, Pferde oder Katzen?

Beim Kauf von Tieren wie Hunden, Katzen und Pferden gelten keine besonderen Regelungen. Stattdessen greift hier das normale Kaufrecht. Dies rührt daher, dass Tiere qua Gesetz nicht anders behandelt werden als Sachen. Der Kauf einer Katze unterscheidet sich rein rechtlich gesehen also nicht vom Kauf einer Waschmaschine. Dementsprechend gelten hier die existierenden Gewährleistungsrechte bei Feststellung von Mängeln, insofern diese nicht im Vornherein ausgeschlossen wurden. Von einem Mangel kann immer dann gesprochen werden, wenn die „Beschaffenheit“ eines Kaufgegenstands von der im Kaufvertrag vereinbarten Beschaffenheit abweicht. In Bezug auf Tiere kann dies beispielsweise der Fall sein, wenn ein angeblich reinrassiger Hundewelpe sich später als Mischling herausstellt oder eine Katze an einer schweren Erkrankung leidet, die vom Verkäufer verschwiegen wurde.

Kaufvertrag Hund – Das sollte rein
 

Worauf ist beim Kaufvertrag für ein Haus zu beachten?

Ein Hauskauf oder Hausverkauf ist für viele Menschen eine gewichtige Entscheidung. Sowohl in finanzieller als auch in emotionaler Hinsicht. Gerade deshalb sollte der Kaufvertrag hier wasserdicht sein und eingehend von beiden Seiten geprüft werden. Da beim Immobilienkauf und -verkauf laut Gesetz stets eine notarielle Beurkundung notwendig ist, ist eine neutrale dritte Partei ohnehin anwesend. Trotzdem sollten Sie selbst genau darauf achten, dass alle wichtigen Rechte und Pflichten von Käufer und Verkäufer im Kaufvertrag enthalten sind. Dazu zählen insbesondere:

  • Die Anschriften der Vertragsparteien
  • Eine detaillierte Beschreibung des Kaufgegenstands (und seiner Ausstattung), inklusive einer Beschreibung seines Zustands und etwaiger Mängel
  • Der Kaufpreis, spezielle Zahlungsvereinbarungen und der Termin der Transaktion
  • Eine „Gewährleistungshaftung“, mit der der Verkäufer versichert, sich keiner Mängel bewusst zu sein
  • Regelungen zu Nebenkosten und Jahresendabrechnung
  • Eine Vereinbarung zu etwaigen Verzugszinsen
  • Löschung oder Übernahme einer eventuellen Grundschuld
  • Belastungsvollmacht, wenn der Käufer den Kaufpreis finanziert
  • Bewilligung der Eintragung einer Vormerkung im Grundbuch
  • Einigung über die Eigentumsumschreibung
  • Der Übergabetermin bzw. der Termin der Schlüsselübergabe
 

Wann ist ein Vorvertrag beim Hauskauf sinnvoll?

Ein Vorvertrag beim Hauskauf kann in mehreren Situationen vorteilhaft sein. Er bietet Sicherheit für beide Parteien, dass der Kauf beabsichtigt und an bestimmte Bedingungen geknüpft ist. Er dient zur Klärung zentraler Aspekte wie Kaufpreis, Immobilienbeschreibung und dem geplanten Termin für die endgültige Vertragsunterzeichnung. Zudem kann der Vorvertrag den Käufer vor plötzlichen Marktveränderungen schützen und dem Verkäufer eine Sicherheit durch eine potenzielle Anzahlung bieten. Er ermöglicht auch Zeit für die Organisation der Finanzierung seitens des Käufers.

 

Was muss in einem privaten Kaufvertrag für eine Küche enthalten sein?

Eine Küche ist oftmals eine der kostspieligeren Anschaffungen von Haus- oder Wohnungsbesitzern. Auch bei einer gebrauchten Küche sollte im Kaufvertrag deshalb auf alle Details geachtet werden, um sich gegen potenzielle Risiken abzusichern. Nicht fehlen darf in dem schriftlichen Vertrag eine genaue Beschreibung der Küche und ihrer Ausstattung (im besten Fall mit den Seriennummern von mitverkauften elektrischen Geräten). Übernehmen Sie eine Küche als Nachmieter, sollte der Zustand der Küche genauestens beschrieben werden, inklusive potenzieller Mängel und Schäden sowie Abnutzungserscheinungen. Zudem müssen auch beim Kaufvertrag für eine Küche die Angaben zu Käufer und Verkäufer, die sogenannte Gewährleistungshaftung und eine genaue Beschreibung der Zahlungsmodalitäten enthalten sein.

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Welche Rechte haben Käufer bei Sachmängeln?

Nicht immer kommen Kaufgegenstände so bei ihrem Käufer an, wie sie ursprünglich angepriesen wurden. Um die Rechte von Käufern und Verkäufern möglichst genau abzustecken, unterscheidet das deutsche Kaufrecht sehr detailliert zwischen verschiedenen Mangelarten. Grob unterteilen sich diese in Sachmängel und in Rechtsmängel.
Unter Sachmängel fallen dabei sogenannte Beschaffenheitsmängel, Montagemängel, Falschlieferungen und Minderlieferungen. Immer wenn ein Kaufgegenstand nicht der vertraglich vereinbarten Beschaffenheit entspricht, vom Verkäufer unsachgemäß montiert wurde, vom Käufer wegen einer fehlerhaften Anleitung falsch montiert wurde oder falsch beziehungsweise in falscher Stückzahl geliefert wurde, liegt ein Sachmangel vor. Ein Rechtsmangel ist wiederum beispielsweise dann gegeben, wenn sich herausstellt, dass der Verkäufer einer Ware zum Zeitpunkt des Verkaufs gar nicht ihr Eigentümer war.

Weist ein Kaufgegenstand Mängel auf – entspricht er also nicht der beim Kauf vereinbarten Beschaffenheit –, ergeben sich daraus für gewöhnlich Gewährleistungsansprüche beziehungsweise Mängelrechte für den Käufer. Welche Rechte das sind, legt das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) klar fest. Demnach hat der Käufer im Falle eines Sachmangels zunächst einen Anspruch auf Nacherfüllung. Er kann wählen, ob er eine Reparatur oder einen Umtausch in eine mangelfreie Sache vorzieht. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann er eine anteilige Kaufpreiserstattung bzw. Minderung des Kaufpreises, eine vollständige Kaufpreiserstattung oder Rückgabe der Kaufsache und einen Ausgleich der Folgekosten sowie den Ersatz vergeblicher Aufwendungen verlangen. Letzteres kann etwa der Fall sein, wenn der Käufer ein Auto bereits kostspielig hat reparieren lassen, sich zu einem späteren Zeitpunkt jedoch herausstellt, dass der Kaufvertrag ungültig war.

 

Wie schreibe ich eine Mängelrüge?

Eine sogenannte Mängelrüge können Sie immer dann aufsetzen, wenn eine gekaufte Ware nicht der vereinbarten Beschaffenheit entspricht. Wenn Sie einen Mangel anzeigen, müssen Sie folgende Punkte schriftlich darlegen:

  • Namen der Vertragspartner
  • Adressen der Parteien und Datum
  • Kaufgegenstand (ggf. mit Vertragsnummer)
  • Tag des Kaufs
  • Feststellung des Mangels mit Datum und Umfang
  • Art des Mangels
  • Ihre Forderung (Nachbesserung, Preisnachlass, Rücktritt)
  • Frist für Ihre Forderung
 
 

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Wann greift das Rücktrittsrecht im Kaufvertrag?

Kann man von einem Kaufvertrag zurücktreten? Ein Rücktritt ist in der Regel nur möglich, wenn ein erheblicher Mangel vorliegt. Dies kann zum Beispiel der Fall sein, wenn Sie ein Auto gekauft und den Kaufpreis überwiesen haben, der Händler jedoch im Gegenzug einen falschen Pkw geliefert hat. Haben Sie Ihren Rücktritt von dem Kaufvertrag erklärt, wird daraufhin der Vertrag rückabgewickelt. Dabei geben Sie die Ware an den Verkäufer zurück und dieser muss das von Ihnen gezahlte Geld an Sie zurücküberweisen.

 

Was ist eine Kaufpreisminderung?

Bei einer Minderung, auch Kaufpreisminderung genannt (§437 BGB), gewährt Ihnen der Verkäufer einen Preisnachlass. Dazu müssen Sie sich über die Höhe einigen. Die Höhe der Minderung richtet sich nach dem Umfang des Mangels. Bei einer Minderung verlieren Sie den Anspruch auf Nacherfüllung. Sie akzeptieren folglich den Mangel. Eine Wertminderung liegt hingegen vor, wenn am Kaufgegenstand ein Schaden entsteht, der dessen Wert mindert.

 

Wann liegt arglistige Täuschung bei einem Kaufvertrag vor?

Unter einer sogenannten arglistigen Täuschung versteht man qua Gesetz das vorsätzliche Hervorrufen oder Aufrechterhalten eines Irrtums durch Vorspiegelung oder Unterdrückung von Tatsachen. Von einer solchen Täuschung ist im Hinblick auf Kaufverträge meist dann die Rede, wenn der Verkäufer dem Käufer vorsätzlich einen falschen Eindruck der verkauften Ware vermittelt. Anders als oft angenommen spielt es bei der Beurteilung darüber, ob der Tatbestand der arglistigen Täuschung vorliegt, keine Rolle, ob sich der Beschuldigte mit der Täuschung bereichern wollte oder der Käufer durch diese wirklich geschädigt wurde. Ist davon auszugehen, dass Sie – etwa beim Immobilienkauf – hinsichtlich des Zustands des Kaufgegenstands vorsätzlich getäuscht wurden, können Sie den Kaufvertrag anfechten.

 

Was gilt für den Widerruf eines Kaufvertrags?

Für den Widerruf eines Kaufvertrags, den Sie im Wege des sogenannten Fernabsatzes – also etwa online oder per Telefon – eingegangen sind, haben Sie üblicherweise 14 Tage Zeit. Dies ist allerdings nur dann der Fall, wenn Sie von Ihrem Vertragspartner eine gültige Widerrufsbelehrung erhalten haben. Sollte dies nicht geschehen sein, läuft die Frist nicht. Zum Erlöschen des Widerrufsrechts kommt es allerdings spätestens nach einem Jahr und 14 Tagen. Wichtig zu wissen ist, dass die Widerrufsfrist an dem Tag beginnt, an dem Sie den Kaufgegenstand erhalten haben und nicht zum Datum der Bestellung. Zudem kann die Frist nicht an Samstagen, Sonntagen oder Feiertagen enden. In diesem Fall dehnt sie sich automatisch auf den darauffolgenden Werktag aus.

 

Wann ist ein Kaufvertrag ungültig?

Ein Kaufvertrag kann unter bestimmten Umständen ungültig sein. Einige Gründe dafür sind:

  • Formmangel: Einige Kaufverträge müssen in einer bestimmten Form abgeschlossen werden, um gültig zu sein. Beispielsweise muss ein Vertrag über den Verkauf von Grundstücken oder Immobilien notariell beurkundet werden.
  • Geschäftsunfähigkeit: Wenn eine der Parteien zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geschäftsunfähig (z. B. aufgrund von Minderjährigkeit oder psychischen Erkrankungen) ist oder ihre Geschäftsfähigkeit eingeschränkt ist, kann der Vertrag ungültig sein.
  • Täuschung oder Drohung: Wenn eine der Parteien die andere getäuscht hat oder eine Drohung vorlag, kann der Vertrag angefochten und somit ungültig gemacht werden.
 

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