Vertrag im Fitnessstudio: Rechte und Kündigung
Neuer Fitnessvertrag? Wir zeigen, wann eine Kündigung greift und welche Möglichkeiten Sie zum vorzeitigen Vertragsausstieg haben.
02.08.2023 • 7 min Lesezeit
Welche Kündigungsfristen gelten für Fitnessstudios?
Der gute Wille ist da, das Fitnessstudio ausgesucht, auf geht’s: Nach dem Probetraining sind Sie total motiviert und schließen einen Vertrag ab. Meist werden diese aber erst bei längeren Laufzeiten preislich interessant. Einmal unterschrieben, kommen Sie aber nicht so leicht aus dem Vertrag heraus und können in der Regel nur zum Laufzeitende kündigen. Was aber, wenn Sie flexibel bleiben möchten?
Das neue Gesetz für faire Verbraucherverträge betrifft auch Fitnessstudios. Für alle Verträge, die ab dem 1. März 2022 geschlossen werden, gilt:
- Die Erstlaufzeit darf weiterhin maximal zwei Jahre betragen.
- Verträge können aber nur noch auf "unbestimmte Zeit" verlängert werden.
- Nach Ablauf des Erstvertrags können Sie monatlich kündigen.
Mit Ihrem sportlichen Ehrgeiz sind Sie definitiv nicht allein. Der Trend zu mehr Bewegung und einem aktiveren Lebensstil wird seit Jahren stärker. Immer mehr Deutsche schließen eine Mitgliedschaft in einem Fitnessstudio ab – und die Anzahl der Anmeldung steigt jährlich.
Ist eine automatische Vertragsverlängerung des Fitnessstudios rechtens?
Eine automatische Vertragsverlängerung ist bei vielen Fitnessstudios völlig normal. Durch das Gesetz für faire Verbrauchsverträge können Sie jedoch nicht mehr so leicht automatisch an einjährige Vertragsverlängerungen gebunden werden. Die stillschweigende Vertragsverlängerung ist nur noch rechtens, wenn sich der Vertrag auf unbestimmte Zeit verlängert und Sie eine Kündigungsfrist von höchstens einem Monat haben.
Kann ich meinen Vertrag pausieren?
Wenn Sie beispielsweise über einen längeren Zeitraum im Urlaub sind oder aufgrund einer Verletzung eine Weile keinen Sport machen können, macht es oft Sinn, dass Sie Ihren Vertrag pausieren. Eine allgemeine Möglichkeit dafür ist jedoch nicht gesetzlich festgelegt. Viele Fitnessstudios lassen aber mit sich reden und bieten genau diese Möglichkeit an. Sobald sie Ihren Vertrag für eine Weile ruhen lassen, werden die Monate der Vertragspause in der Regel hinten an Ihre ursprüngliche Vertragslaufzeit angehängt.
Wann habe ich ein Sonderkündigungsrecht im Fitnessstudio?
Meist gibt es ganz spezielle Gründe, wann Sie Ihren Vertrag im Fitnessstudio vorzeitig kündigen können. Nachfolgend erläutern wir Ihnen die wichtigsten Aspekte rund um das Thema Sonderkündigungsrecht im Fitnessstudio und unter welchen Umständen der frühzeitige Vertragsaustritt möglich ist und wann nicht.
Außerordentliche Kündigung des Fitnessstudios bei Krankheit
Eine außerordentliche Kündigung des Fitnessstudiovertrags aufgrund von Krankheit ist im Normalfall kein Problem. In solchen Fällen kann der Fitnessstudiobetreiber eine ärztliche Bescheinigung anfordern – Ihnen aber nicht vorschreiben, welchen Arzt Sie dafür aufsuchen. In dem Attest sollte Ihre Sportunfähigkeit bescheinigt und die voraussichtliche Dauer genannt werden.
Allerdings gibt es eine Ausnahme: Wenn Sie bereits zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses an einer chronischen Krankheit leiden, wie beispielsweise einer Gelenkerkrankung, und feststellen, dass Sie das Training deshalb nicht weiterführen können, ist frühzeitiger Vertragsaustritt nicht möglich. Der Grund dafür ist, dass die Krankheit von Anfang an bekannt war und daher nicht als unvorhergesehener Umstand gilt, der eine außerordentliche Kündigung rechtfertigen könnte.
Fitnessstudio kündigen wegen Schwangerschaft
Eine gesetzliche Regelung, die ein Sonderkündigungsrecht aufgrund einer Schwangerschaft in Fitnessstudioverträgen vorsieht, existiert nicht. Häufig bieten sie die Möglichkeit an, den Vertrag während der Schwangerschaft auszusetzen. Sollten Sie jedoch Ihre Mitgliedschaft in dem Fitnessstudio komplett beenden wollen, müssen Sie auf die Kulanz des Betreibers hoffen. Ohne eine solche Kulanz oder eine spezielle Regelung im Vertrag stehen die Chancen für eine vorzeitige Kündigung eher schlecht.
Fitnessstudio kündigen bei einem Umzug
Ein Wohnortwechsel ist laut einem Urteil des Bundesgerichtshofs aus dem Jahr 2016 nicht mehr per se ein Grund für eine außerordentliche Kündigung. Die Gründe für einen Umzug – sei er auch berufsbedingt – liegen in aller Regel allein in der Sphäre des Kunden (Az.: XII ZR 62/15).
Das können Sie tun, wenn Sie mobil bleiben wollen: Suchen Sie ein kundenfreundliches Studio, das in seinen AGB Umzüge als Sonderkündigungsgrund anbietet. Oder wählen Sie eine Fitnessstudio-Kette, bei der Sie in einer anderen Stadt weitertrainieren können.
Das Fitnessstudio zieht um – ist eine Kündigung möglich?
Ein Umzug des Fitnessstudios kann in manchen Fällen ein Sonderkündigungsrecht für Sie auslösen. Dies hängt jedoch von verschiedenen Faktoren ab: Zum Beispiel, wenn die Entfernung des neuen Standorts zu Ihrem Wohnort oder Ihrer Arbeitsstätte um mehr als 5 Kilometer ansteigt oder sich die Einrichtung am neuen Standort deutlich verschlechtert. Teilweise enthalten manche Verträge auch Bestimmungen im Bezug auf den Umzug des Studios. Überprüfen Sie daher Ihren Vertrag oder holen sich im Zweifel rechtlichen Rat hinzu.
Der Studiobetreiber verletzt seine Pflichten
Werden beispielsweise Kurse ersatzlos gestrichen, sollten Sie sich vorerst schriftlich beschweren und eine Frist von drei bis vier Wochen setzen. Hilft das nicht, können Sie kündigen. War das Studio bisher abends geöffnet, schließt aber jetzt um 18 Uhr, haben Sie ein Sonderkündigungsrecht.
Sonderkündigungsrecht bei einer Preiserhöhung des Fitnessstudios
In der Regel wird sich in den AGB eine Regelung finden, zum Beispiel, dass sich der Mitgliedsbeitrag jährlich um einen bestimmten Prozentsatz erhöht oder dass er einer Steigerung der Mehrwertsteuer angepasst werden kann. Sind die Faktoren nachvollziehbar genannt und angemessen, wird die Preiserhöhung häufig wirksam sein. Findet sich nichts dergleichen, müssen Sie einen teureren Beitrag nicht akzeptieren und können sich auf Ihr Sonderkündigungsrecht berufen.
So kündigen Sie fristgerecht
Die Kündigungsfrist ergibt sich aus den Geschäftsbedingungen (AGB) des Fitnessstudios und liegt normalerweise zwischen einem und drei Monaten zum Laufzeitende. Bei Verträgen, die ab dem 1. März 2022 geschlossen werden, beträgt die Kündigungsfrist nur noch einen Monat.
Im Fall einer außerordentlichen Kündigung sollten Sie den Vertrag unverzüglich, das heißt im Normalfall innerhalb von 14 Tagen ab Kenntnis des Kündigungsgrundes kündigen.
Egal aus welchen Gründen Sie Ihren Fitnessvertrag kündigen wollen – tun Sie dies immer schriftlich, auch wenn man Ihnen die Kündigung mündlich bestätigt hat. Nur eine schriftliche Kündigung kann im Zweifel als Nachweis für die Einhaltung der Frist dienen.
Denken Sie daran, dass es bei der Fristberechnung immer auf den Zugang beim Fitnessstudio ankommt, nicht auf den Poststempel! Am besten, Sie geben das Schreiben persönlich ab und lassen sich den Erhalt bestätigen oder versenden es per Einschreiben mit Rückschein. Noch leichter geht es online über den „Kündigen-Button“, den Fitnessstudios leicht erkennbar für jeden zugänglich machen müssen. Hier erhalten Sie direkt nach der Kündigung eine elektronische Bestätigung per Mail. So können Sie sicher sein, dass Ihre Kündigung fristgerecht eingegangen ist.
Kann ich Beiträge aus dem Lockdown zurückfordern?
Die Herausforderungen der Corona-Pandemie waren vielfältig und haben alle getroffen – Betreiber wie Mitglieder von Fitnessstudios. Plötzlich mussten die Türen geschlossen bleiben, obwohl Mitgliedsbeiträge weiter abgebucht wurden.
Viele Fitnessstudios wollten einer drohenden Kündigungswelle entgegenwirken, indem sie eine Gutschrift für die entfallen Trainingszeiten ausstellten. Das heißt, die Monate während der Schließung wurden an die Vertragslaufzeit hinten angehängt. Sind Sie als Mitglied damit jedoch nicht einverstanden, haben Sie das Recht, sich die entrichteten Beiträge zurückzufordern. Nach einem Urteil vom Bundesgerichtshof dürfen Fitnessstudios während der behördlich angeordneten Schließungen nämlich keine Mitgliedsbeiträge erheben (BGH, Urteil vom 4. Mai 2022 – XII ZR 64/21).
Gut zu wissen: Eine weitere relevante Entscheidung betrifft die Praxis einiger Studios Vertragslaufzeiten, ohne die Zustimmung der Mitglieder zu verlängern. Solche einseitigen Vertragsverlängerungen sind nach Ansicht des BGH ebenfalls nicht zulässig.
Welche Regeln gelten für Online-Fitnessangebote?
Online-Fitnessangebote sind Dienste, die Fitness- und Trainingseinheiten über das Internet bereitstellen – teils auch über Apps. Sie können eine Vielzahl von Formaten haben, einschließlich Live-Streaming-Kurse, vorab aufgezeichnete Videos, personalisierte Trainingseinheiten und sogar interaktive Kurse, bei denen ein Trainer Feedback zu Ihrer Form und Leistung gibt. Zum vielseitigen Angebot gehören in der Regel Aktivitäten wie z. B. Krafttraining, Yoga, Spinning oder High Intensity Interval Training (HIIT).
Die genauen Regelungen für Online-Fitnessstudios variieren und können von den Bedingungen des jeweiligen Anbieters abhängen. Einige Online-Fitnessstudios funktionieren ähnlich wie physische Studios und erfordern eine Mitgliedschaft, die Ihnen Zugang zu ihren Kursen und Dienstleistungen gewährt. Andere basieren wiederum auf einer Pay-per-Use-Basis oder bieten bestimmte Inhalte kostenlos an. Generell gelten jedoch die bekannten Verbraucherschutzbestimmungen wie das Widerrufsrecht bei Online-Verträgen. Welche spezifischen Regelungen für Ihre Mitgliedschaft in einem Online-Fitnessstudio gelten, finden Sie in den allgemeinen Geschäftsbedingungen (ABG).
Schmerzensgeld: Haftung bei gesundheitlichen Schäden im Fitnessstudio
Das Fitnessstudio muss Sie über Risiken und gesundheitliche Schäden aufklären. Deswegen muss es auch haften, wenn Sie sich durch fehlerhafte Sportgeräte oder falsche Beratung verletzen. Pauschale Haftungsausschlüsse für Verletzungen bzw. Beschränkungen der Haftung beispielsweise auf abgeschlossene Versicherungen sind in der Regel unwirksam. Unter Umständen haben Sie sogar einen Anspruch auf Schmerzensgeld.
Wurden Sie aber ausreichend in die Benutzung der Geräte eingewiesen, haftet das Fitnessstudio nicht, wenn etwas passiert.
Kein Schmerzensgeld wegen Muskelkater nach dem EMS-Training
Schlank, stark, fit – in nur 20 Minuten pro Woche: Das soll das Elektro-Myo-Stimulationstraining (EMS) bewirken, bei dem Muskelpartien durch elektrische Impulse stimuliert werden. Eine Fitnessstudio-Besucherin versuchte nun von der Betreiberin Schmerzensgeld einzuklagen, weil bei ihr nach dem Probetraining unter anderem Gliederschmerzen auftraten. Weitere Folgen, so trug sie vor: Kopfschmerzen, Unwohlsein und ein erhöhter Wert eines Enzyms im Blut, welches auf ein Auflösen von Muskelfasern hingedeutet habe. Wegen des erhöhten Wertes hätte zudem die Gefahr eines akuten Nierenversagens bestanden. Bis heute leide sie unter Kopfschmerzen, Schlaflosigkeit und Gliederschmerzen. Von der Studiobetreiberin forderte sie daher 5.500 Euro Schmerzensgeld. Das angerufene Landgericht Köln ging der Frage nach, ob und welche gesundheitlichen Beeinträchtigungen das Training bei der Frau ausgelöst haben könnte.
Ein beauftragter Sachverständiger kam allerdings zu dem Ergebnis, dass bei der Kundin – trotz eines erhöhten Enzymwertes – keinerlei Gefahr für ein Nierenversagen bestand. Auch seien dauerhafte Kopfschmerzen, Gliederschmerzen und Schlafstörungen nicht auf das EMS-Training zurückzuführen. Für nachvollziehbar hielt der Sachverständige lediglich, dass sich die Frau über einige wenige Tage unwohl fühlte und unter Kopfschmerzen litt – verursacht durch einen heftigen Muskelkater wegen der ungewohnten Belastung. Danach fragte das Gericht sich nur noch, ob ein solcher Muskelkater eine derart erhebliche Einschränkung darstellt, dass dies einen Schmerzensgeldanspruch rechtfertigen kann. Die Antwort: Nein! Bei einem mehrtägigen Muskelkater, auch mit Belastungskopfschmerzen, handelt es sich um eine Beeinträchtigung, wie sie nach jeder Art sportlicher Betätigung zu erwarten ist und wie sie üblicherweise von Sporttreibenden hingenommen wird, erläutern ARAG Experten (LG Köln, Az.: 18 O 73/16).
Schmerzensgeld nach Training
Ein Mann erhielt 4.000 Euro Schmerzensgeld, nachdem er sich an einem sogenannten Rückenzuggerät verletzt hatte. Während seines Trainings riss das Stahlseil, an dem die Gewichte hingen. Die Richter waren der Ansicht, dass der Betreiber das Sportgerät unzureichend kontrolliert habe. Das Stahlseil sei stellenweise verrostet gewesen und einzelne Drähte waren bereits gerissen (LG Coburg, Az.:23 O 249/06).
Übernimmt das Fitnessstudio die Haftung bei Diebstahl?
Sie kennen vielleicht das Schild „Für Garderobe wird keine Haftung übernommen“. Oder ein solcher Satz steht so pauschal in den allgemeinen Geschäftsbedingungen. Ganz so leicht kann sich der Studioinhaber damit aber nicht aus der Verantwortung ziehen. Die Haftung für grob fahrlässiges und vorsätzliches Handeln kann nämlich per AGB nicht ausgeschlossen werden. Der Studiobetreiber haftet also unter Umständen dennoch für abhandengekommene Gegenstände. Das kann zum Beispiel der Fall sein, wenn das Fenster der im Erdgeschoss gelegenen Umkleide offen stand und Diebe so leichtes Spiel hatten. Oder wenn schon häufiger Langfinger unterwegs waren und der Betreiber Sie darauf nicht hinweist.
Haben Sie Ihre Sachen allerdings achtlos in der Umkleide liegen lassen, haftet das Studio nicht.
Lassen Sie wertvolle Gegenstände wie Schmuck besser zu Hause, denn selbst wenn Sie sie im Spind sorgfältig einschließen, wird möglicherweise bei einem Diebstahl ein Eigenverschulden Ihrerseits angenommen. Manche Richter zählen bereits Handys oder Kreditkarten zu Dingen, die nicht in den Spind gehören. Oft können Sie diese Dinge aber am Empfang abgeben oder in besondere Schließfächer einschließen.
Darf ich meine eigenen Getränke ins Fitnessstudio mitbringen?
Wer viel schwitzt, sollte noch mehr trinken als sonst. Sollte Ihr Studio verlangen, dass Sie ausschließlich die dort angebotenen Fitnessdrinks kaufen müssen, können Sie sich ruhig darüber hinwegsetzen. Ein Punkt allerdings ist klar: Das Studio darf Glasflaschen untersagen. Gut, dass es genug Alternativen gibt.
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