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Auf den Punkt

 
  • Ehrenamtliche Tätigkeiten werden freiwillig und unentgeltlich ausgeführt, um anderen zu helfen oder zur Gesellschaft beizutragen.
  • Unter bestimmten Bedingungen bekommen Ehrenamtliche steuerfreie Aufwandsentschädigungen oder Übungsleiterpauschalen.
  • Ehrenamtskarten der Bundesländer bieten als Dankeschön für ehrenamtliches Engagement Vergünstigungen. Sie sind befristet und müssen regelmäßig neu beantragt werden.
  • Wer ein Ehrenamt übernehmen will, kann dies in verschiedenen Bereichen wie Sozialarbeit, Bildung, Kultur oder Sport ausführen.
 
 

Was ist ein Ehrenamt?

„Ehrenamtlich“ bedeutet, dass man eine Tätigkeit freiwillig und ohne Bezahlung übernimmt. Für ehrenamtliche Arbeit bekommt man also keinen Lohn, sondern übernimmt diese Aufgabe aus dem Wunsch, anderen zu helfen oder etwas Positives zur Gesellschaft beizutragen. Trotzdem ist es üblich, dass im Ehrenamt entstandene Kosten erstattet werden, damit das freiwillige Engagement keine finanziellen Nachteile mit sich bringt.

Ein Ehrenamt kann in diversen Bereichen übernommen werden, zum Beispiel in Sportvereinen, Hilfsorganisationen, Schulen, Seniorenheimen, Tierschutzvereinen etc.

Ehrenamtliche in Deutschland
 

Warum ist Ehrenamt so wichtig für die Gesellschaft?

Ehrenamtliches Engagement ist das Herzstück einer jeden Gesellschaft – wie das Schmieröl, das die Maschine unseres Gemeinwesens am Laufen hält. Ohne Ehrenamt würde diese Maschine ruckeln und knarren, viele Teile würden nicht mehr so gut funktionieren und einige vielleicht sogar ganz ausfallen. Warum? Weil ehrenamtliches Engagement die Lücken schließt, die der Staat und der private Sektor nicht abdecken können oder wollen.

Ehrenamtliche Mitarbeitende führen Aktivitäten durch und leisten Dienste, für die der Staat keine Kapazitäten hat oder die zu teuer bzw. zu aufwendig wären. Außerdem fördern sie das soziale Miteinander indem sie zum Beispiel Menschen unterschiedlicher Herkunft, Altersgruppen und Lebenssituationen zusammenbringen und ein Gefühl der Verbundenheit, Geborgenheit und Sicherheit geben.

Egal, ob Sie Betten für Geflüchtete aufbauen, Häuser nach der Flutkatastrophe sanieren, Mützchen für krebskranke Kinder nähen, Bambinis das Fußball-ABC beibringen oder als Schöffe im Gericht wirken – als Ehrenamtler oder Ehrenamtlerin bereichern Sie unsere Gesellschaft. Da ist es mehr als fair, dass Sie ein paar Privilegien genießen dürfen.

 
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Wie viele Stunden dürfen Ehrenamtliche arbeiten?

Einige ehrenamtliche Tätigkeiten erfordern nur wenige Stunden pro Woche, während andere möglicherweise mehr Zeit in Anspruch nehmen. Grundsätzlich sollte die kombinierte Arbeitszeit aus Hauptberuf und ehrenamtlicher Tätigkeit die gesetzlich festgelegte maximale Wochenarbeitszeit von 48 Stunden nicht überschreiten. Außerdem darf das Ehrenamt nicht während der Arbeitszeit ausgeübt werden.

Gut zu wissen: Arbeitnehmer können sich laut den jeweiligen Gesetzen der Bundesländer pro Jahr für eine bestimmte Anzahl von Arbeitstagen unbezahlt freistellen lassen, um Jugendarbeit zu leisten. Das kann je nach Bundesland eine Tätigkeit im Rahmen offener Jugendarbeit in Jugendzentren, -klubs oder -cafés sein, aber auch Beratung bei Schulschwierigkeiten, Suchtprobleme oder Fragen der Sexualität. Außerdem kann man ehrenamtliche Jugendarbeit leisten, indem man junge Leute, die besondere Unterstützung brauchen (aufgrund von Armut, Familienproblemen, Behinderungen etc.), begleitet und fördert.

 

Ehrenamtspauschale: Das gilt für Aufwandsentschädigungen und Steuern

In der Regel ist ehrenamtliches Engagement unentgeltlich. Manchmal fließt aber doch etwas Geld. Wer für sein Ehrenamt vergütet wird oder einen geldwerten Vorteil als Aufwandsentschädigung erhält, muss diese Einnahmen grundsätzlich versteuern. Zum Glück kommt der Staat Menschen entgegen, die ihre Freizeit für andere opfern. Wer ehrenamtlich arbeitet, darf seit 2021 bis zu 840 Euro jährlich (70 Euro monatlich) steuerfrei und sozialversicherungsfrei kassieren – egal, in welchem Bereich er mithilft.

Bedingungen für den Ehrenamtsfreibetrag

  • Sie müssen Ihr Ehrenamt nebenberuflich ausüben. Es darf nicht mehr Zeit als ein Drittel eines vergleichbaren Vollzeitjobs in Anspruch nehmen.
  • Sie sollten für eine öffentlich-rechtliche oder gemeinnützige Körperschaft aktiv sein.
  • Ihr Engagement muss der Förderung gemeinnütziger, mildtätiger oder kirchlicher Zwecke dienen.

Sie dürfen für Ihre Einnahme keine weitere Steuerbefreiung wie beispielsweise den Übungsleiterfreibetrag geltend machen. Vielleicht ist es Ihnen aber auch nicht wichtig, ein Honorar zu bekommen. Dann können Sie Ihnen zustehendes Geld als sogenannte Rückspende an Ihren Verein spenden. Und erhalten eine Spendenbescheinigung, die wiederum Ihre Steuern mindern kann.

Aufwendungen für Ihr Ehrenamt müssen nicht zu Ihren Lasten gehen. Sammeln Sie die Belege von Reisekosten oder Materialien und lassen Sie sich das Geld erstatten. Auch ein Fahrtenbuch kann hilfreich sein.

Empfänger von Arbeitslosengeld dürfen monatlich 250 Euro anrechnungsfrei mit Einkünften aus ehrenamtlichem Engagement dazuverdienen. Studenten müssen Einkünfte aus dem Ehrenamt im BAföG-Antrag angeben, auch wenn diese dort nicht angerechnet werden.

 

Freibeträge für Betreuer- & Übungsleiterpauschale

Wenn Sie nebenberuflich etwa als Ausbilder, Dozent, Erzieher, Vormund oder Betreuer in einer öffentlichen oder gemeinnützigen Einrichtung arbeiten, können Sie eine Übungsleiterpauschale bzw. eine Aufwandspauschale für ehrenamtliche Betreuer erhalten. Sie dürfen dann jährlich 3.000 Euro verdienen, ohne Steuern zu zahlen. Wer mehr verdient, muss dies versteuern. Die Freigrenze gilt auch für Studenten, Rentner oder Hausfrauen und alle, die keinen Hauptberuf haben.

Die Übungsleiterpauschale lässt sich manchmal sogar mit dem Ehrenamtsfreibetrag bzw. der Ehrenamtspauschale kombinieren, wenn Sie beispielsweise als Hockeytrainer tätig sind und zusätzlich noch die Vereinskasse führen. Dann dürfen Sie beide Beträge ausschöpfen. Für eine einzelne Tätigkeit können Sie jedoch nicht beide Pauschalen geltend machen.

Übungsleiterfreibetrag
Ehrenamtsfreibetrag
Betreuerfreibetrag
3.000 € 840 € 3.000 €
 

Wer zahlt die Aufwandsentschädigung fürs Ehrenamt?

Die Aufwandsentschädigung für ehrenamtliche Tätigkeiten wird normalerweise von der Organisation oder Einrichtung gezahlt, für die die Arbeit geleistet wird – also Vereine, Stiftungen, gemeinnützige Organisationen oder öffentliche Einrichtungen.

Nicht alle Organisationen sind in der Lage, Aufwandsentschädigungen zu zahlen – aufgrund ihrer finanziellen Situation oder ihrer Satzung. In den meisten Fällen bieten sie Aufwandsentschädigungen in Form von Sachleistungen an, wie zum Beispiel Fahrtkarten, Verpflegung oder Ausstattung für die ehrenamtliche Arbeit.

4 rechtlich interessante Fakten zum Ehrenamt

Ermäßigungen für Ehrenamtler mit der Ehrenamtskarte

Die kostenlose Ehrenamtskarte zeichnet Ihr überdurchschnittliches ehrenamtliches Engagement aus. Mit der Karte erhalten Sie ermäßigten Eintritt zu zahlreichen Kultur- und Freizeiteinrichtungen in Ihrem Bundesland – beispielsweise Theatern und Museen. Zeigen Sie Ihre Ehrenamtskarte an der Kasse vor und erhalten Sie einen Rabatt auf den Eintrittspreis. Ganz ähnlich zu dem Rabatt, den auch Studierende oder Rentner erhalten. Die Ehrenamtskarte hat eine begrenzte Laufzeit. In den meisten Fällen gilt die Karte zwei Jahre lang – danach müssen Sie die Karte neu beantragen.

 

Wann Sie die Ehrenamtskarte beantragen können

Nicht jeder, der kurzfristig ehrenamtlich tätig ist, kann sofort eine Ehrenamtskarte beantragen. In jedem Bundesland in Deutschland sind die genauen Bestimmungen, die erfüllt werden müssen, unterschiedlich. Bevor Sie im Detail prüfen, ob Sie die Ehrenamtskarte beantragen können, gilt als Richtwert ein Engagement von rund 20 Stunden im Monat bzw. 240 Stunden im Jahr. Zu den Voraussetzungen zählt häufig auch, dass Sie kein Entgelt und keine Aufwandsentschädigung für Ihre ehrenamtliche Arbeit erhalten. Zudem sollte Ihr Ehrenamt im Dienst einer Organisation stehen, beispielsweise der AWO, der Caritas oder der freiwilligen Feuerwehr.

 

So beantragen Sie die Ehrenamtskarte

Die Organisation, für die Sie ehrenamtlich tätig sind, bestätigt Ihnen Ihr ehrenamtliches Engagement und belegt, dass Sie die Bedingungen erfüllen. Denken Sie daran, dass Sie den Antrag nach zwei Jahren erneut stellen müssen. So wird überprüft, ob Sie immer noch ehrenamtlich aktiv sind.
Das entsprechende Antragsformular oder auch Bewerbungsformular für die Ehrenamtskarte in Ihrem Bundesland finden Sie online. Dort erfahren Sie auch, welche Partner Ermäßigungen für Ehrenamtliche erteilen und wie hoch diese sind.

Links zu den Ehrenamtskarten der Bundesländer:

 

Wo kann man ehrenamtlich arbeiten?

Ehrenamtliche Arbeit kann in vielerlei Hinsicht und in zahlreichen Organisationen, Projekten oder Initiativen durchgeführt werden. In Freiwilligenagenturen, auf Ehrenamtsbörsen oder in örtlichen Beratungsstellen finden Sie eine Menge ehrenamtlicher Tätigkeiten, die zu Ihren Interessen und Zeitkapazitäten passen.

Bedürftige Menschen können Sie in Organisationen wie die Tafel oder die Arche unterstützen. Das Deutsche Rote Kreuz und die Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft suchen ebenfalls immer nach ehrenamtlichen Helfern.

3 Tipps für Ihren Erfolg

  • Überlegen Sie, was Ihnen Spaß macht und für was Sie sich engagieren möchtest.
  • Suche Sie die passende Organisation oder Tätigkeit.
  • Machen Sie sich schlau über eine mögliche Aufwandsentschädigung, Kostenerstattung, über die Versteuerung und überlegen Sie, ob Sie ausreichend versichert sind.
 

Was gibt es für ehrenamtliche Tätigkeiten?

Es gibt eine Vielzahl an Tätigkeiten in unterschiedlichen Bereichen, bei denen Sie sich ehrenamtlich engagieren können. So haben alle die Chance, sich entsprechend den persönlichen Interessen und Fähigkeiten einzubringen. Einige Ehrenamtsbeispiele:

 

Sozialer Bereich

  • Altenpflege und Seniorenarbeit:
    Zeit mit den Bewohnern in Pflegeheimen verbringen, vorlesen oder bei Ausflügen und Veranstaltungen assistieren.
  • Unterstützung für Menschen mit Behinderungen:
    In Werkstätten und Wohngruppen unterstützen oder Menschen mit einem Behinderungsgrad bei Freizeitaktivitäten begleiten.
  • Hilfe für Bedürftige:
    Zum Beispiel durch die Mitarbeit in Tafeln, Suppenküchen oder Kleiderkammern.
 

Bildung & Kultur

  • Bibliotheksarbeit:
    Bücher sortieren, Veranstaltungen organisieren oder Leseclubs leiten.
  • Führungen in Museen, Gedenkstätten etc.:
    Besuchern kulturelles Wissen vermitteln.
  • Unterstützung in Schulen:
    Hausaufgabenpate sein, Studien- und Berufsberatung anbieten oder älteren Menschen den Umgang mit neuen Medien beibringen.
 

Sport

  • Trainertätigkeiten in Sportvereinen:
    Als ehrenamtlicher Trainer, Betreuer oder Helfer engagieren, denn viele Sportvereine sind besonders im Kinder- und Jugendbereich aufs Ehrenamt angewiesen.
  • Organisation von Sportveranstaltungen:
    Bei der Planung und Durchführung von Turnieren, Läufen oder anderen sportlichen Events helfen.
 

Umwelt- & Tierschutz

  • Naturschutzprojekte:
    Bei der Pflege von Naturschutzgebieten, dem Pflanzen von Bäumen oder der Reinigung von Gewässern helfen.
  • Arbeit in Tierheimen:
    Beispielsweise beim Füttern sowie der Vermittlung eines neuen Zuhauses für Tiere unterstützen.
 

Gesundheitswesen

  • Krankenhausbesuche:
    Einsamen Patienten Gesellschaft leisten und so ihren Krankenhausaufenthalt angenehmer gestalten.
  • Blutspendeaktionen:
    Bei der Organisation von Blutspendeaktionen helfen oder selbst Blut spenden.
 

Rettungsdienste

  • Freiwillige Feuerwehr:
    Ehrenamtlich in der Brandbekämpfung und technischen Hilfeleistung engagieren.
  • Technisches Hilfswerk (THW):
    Technische Unterstützung bei Katastrophen und Notfällen leisten.
 

Politik & Bürgerengagement

  • Arbeit in Parteien oder Bürgerinitiativen:
    Politisch engagieren, sich für seine Überzeugungen einsetzen, um die Gesellschaft aktiv mitzugestalten.
  • Wahlhelfer:
    Bei Wahlen ehrenamtlich als Wahlhelfer betätigen und so zum demokratischen Prozess beitragen.
  • Schöffenamt:
    Ehrenamtlich als Richter in Hauptverfahren von Strafprozessen tätig sein (sogenannte Schöffen).

Im Übrigen gibt es Online-Ehrenamtsbörsen, auf denen Organisationen und Vereine ihre ehrenamtlichen Stellen ausschreiben. Interessierte Freiwillige können dort nach passenden Angeboten suchen. Diese Börsen gibt es sowohl auf lokaler Ebene – oft organisiert von Städten oder Gemeinden – als auch überregional. Beispiele sind die Ehrenamtsbörse der Caritas oder des DRK.

 

Ehrenamtlich engagieren beim Freiwilligen Sozialen Jahr (FSJ) oder Bundesfreiwilligendienst (BFD)

Es gibt spezielle soziale Programme für Menschen unterschiedlichen Alters. Zum einen das FSJ, das Freiwillige Soziale Jahr, sowie den BFD, den Bundesfreiwilligendienst. An beiden Programmen kann man erst nach Vollendung der Vollzeitschulpflicht teilnehmen. Das FSJ richtet sich an junge Erwachsene bis 27 Jahren, der BFD hingegen ist für alle Altersklassen offen – und kann sogar mehrfach im Leben wiederholt werden. Für beide Programme arbeitet man meist Vollzeit, bekommt dann auch ein Taschengeld, oftmals Verpflegung, eine Unterkunft und Fahrtgeld. Ab 27 Jahren kann man den BFD in Teilzeit absolvieren.

Die Einsatzbereiche beim Bundesfreiwilligendienst sind besonders vielfältig: Von der Kinder- und Jugendhilfe über Kultur- und Denkmalpflege bis hin zum Natur- und Umweltschutz ist alles dabei. Wichtig: Im Rahmen des BFD kann man nur in Deutschland arbeiten. Es gibt aber auch das Programm „weltwärts“ des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung. Hier hat man die Möglichkeit, im Ausland Entwicklungsarbeit zu leisten. All diese Programme haben den Vorteil für interessierte Ehrenamtliche, dass vieles schon durch die Träger geregelt ist.

 

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