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Auf den Punkt

 
  • Kleinere Haustiere dürfen unter bestimmten Bedingungen im eigenen Garten begraben werden.
  • Größere Tiere benötigen eine Genehmigung oder müssen in eine Tierkörperbeseitigungsanstalt gebracht werden.
  • Alternativen zur Gartenbestattung sind Tierfriedhof und Tierkrematorium.
  • Gemeinsame Mensch-Tier-Bestattungen sind unter bestimmten Voraussetzungen möglich.

Wenn vierbeinige Freunde für immer gehen

Die Tierliebe in Deutschland ist groß: Laut Statista leben hierzulande über 34 Millionen Haustiere. Dabei schließt diese Statistik Fische und Reptilien in Terrarien und Aquarien aus. Zählt man sie dazu, steigt die Zahl auf über 50 Millionen.

Haustiere in Deutschland

Die beliebtesten Haustiere in Deutschland sind Katzen, gefolgt von Hunden und Kleintieren wie Hamstern, Kaninchen und Meerschweinchen. Für die meisten Halter sind ihre Vierbeiner gleichwertige Familienmitglieder. Entsprechend groß ist die Trauer, wenn das Tier verstirbt. Und immer häufiger werden die Tiere in einer gemeinsamen Grabstätte zusammen mit ihren Besitzern beerdigt. Doch nicht überall ist eine Mensch-Tier-Bestattung möglich bzw. erlaubt.

 

Was sagt das Gesetz zu Tierkörperbeseitigung?

Eigentlich müssen verstorbene Tiere in eine sogenannte Tierkörperbeseitigungsanstalt gebracht werden – das ist gesetzlich vorgeschrieben. Die Bestimmungen zur Tierkörperbeseitigung sollen dem verstorbenen Haustier nicht nur eine würdevolle Verabschiedung garantieren, sondern auch unsere Gesundheit schützen – die Verbreitung von Krankheiten verhindern, die Freisetzung von Schadstoffen begrenzen und unsere Wasserquellen vor potenzieller Kontamination absichern.

Geht es aber um kleinere Tiere, dann dürfen Tierhalter ihre Lieblinge ausnahmsweise auch im eigenen Garten beerdigen – wenn sie die Vorschriften beachten. Welche Vorschriften das sind, können Sie weiter unten nachlesen. Wenden Sie sich auch gern an Ihre Gemeinde- oder Stadtverwaltung sowie an das örtliche Veterinäramt bzw. Ihren Tierarzt. Dort kennt man die lokalen Bestimmungen zur Haustierbestattung und wird all Ihre Fragen kompetent beantworten.

 

Das geliebte Tier im Garten begraben

Wenn das treue Haustier stirbt, ist die Trauer meist überwältigend. Der Verlust ist schmerzhaft, und so möchten viele Menschen ihren Vierbeiner im eigenen Garten beerdigen, um sich ihm nah und verbunden zu fühlen. Man kann jederzeit in Ruhe am Grab trauern und der verstorbenen Fellnase gedenken. Manche Menschen möchten den Abschied vom Haustier individuell gestalten und das Begräbnis auf eine ganz persönliche Weise durchführen, was bei einer Beerdigung im Garten eher umgesetzt werden kann.

Die große Frage ist jedoch: Darf man seinen Hund überhaupt im Garten begraben? Kann man die Katze beerdigen, indem man ein kleines, schönes Grab in seinem Hinterhof anlegt? Oder drohen Strafen, wenn man Tiere im Garten begräbt?

 

Bedingungen für die Gartenbestattung des Haustiers

Die Bestattung eines Haustieres im eigenen Garten ist unter bestimmten Bedingungen tatsächlich erlaubt. Ein einzelner Tierkörper kleinerer Tierrassen wie beispielsweise Hunde, Katzen, Kaninchen, Wellensittiche oder Zierfinken darf im Garten bestattet werden. Dabei müssen folgende Vorschriften eingehalten werden:

  1. Sie sollten der Eigentümer des Grundstücks sein, auf dem das Tier begraben wird. Auch darf das Grab nicht in unmittelbarer Nähe zu öffentlichen Wegen und Plätzen liegen.
  2. Wenn Sie zur Miete wohnen, müssen Sie Ihren Vermieter um Erlaubnis fragen.
  3. Das Grab ist mindestens einen halben Meter tief.
  4. Ihr Grundstück liegt nicht im Wasserschutzgebiet und das Haustiergrab befindet sich in einem sicheren Abstand zu öffentlichen Gewässern und Brunnen.
  5. Das Haustier ist nicht an einer ansteckenden Krankheit, wie beispielsweise Tollwut, gestorben.

Achtung: Wie immer gibt es Ausnahmen von der Regel. So dürfen zum Beispiel in Bremen Hunde und Katzen nicht in Gärten bestattet werden – aufgrund des hohen Grundwasserstandes. Bitte informieren Sie sich vorher beim Veterinäramt, Ihrem Tierarzt oder der zuständigen Behörde.

 

Haustier vergraben: Wie tief muss ein Tiergrab sein?

Wie bereits erwähnt, muss das Tiergrab einen halben bis einen Meter tief sein, um zu verhindern, dass andere Tiere den Körper ausgraben. Wählen Sie einen ruhigen Ort im Garten, der nicht unmittelbar an Wegen, Zäunen oder Wasserquellen liegt. Dieser Ort sollte auch nicht umgegraben werden müssen, zum Beispiel für spätere Gartenarbeiten oder Bauvorhaben.

Am besten ist es, das Tier in ein biologisch abbaubares Material einzuwickeln. Man kann den verstorbenen Hund in einer Decke begraben, eine Katze kann man in ein großes Handtuch einwickeln. Ein Jutesack ist ebenfalls eine mögliche Option.

 

Katze begraben: Wie schnell muss es nach dem Tod gehen?

Es ist es wichtig, dass die sterblichen Überreste so schnell wie möglich korrekt gehandhabt werden, um gesundheitliche Probleme zu vermeiden und den Verfallsprozess zu verlangsamen. Ist Ihr Haustier gestorben, versuchen Sie, das Tier innerhalb von 24 Stunden zu begraben oder zur Tierkörperbeseitigungsanstalt zu bringen. Je heißer die Umgebungstemperatur ist, desto zügiger sollten Sie handeln.

 

Katze oder Hund im Garten begraben: Wie lange dauert die Verwesung?

Wie lange ein Tierkörper benötigt, bis er komplett mit der Erde vereint ist, hängt von einigen Faktoren ab. Hierbei spielen die Größe des verstorbenen Haustiers, die Wärme der Umgebung, die Bodenart und die Grabtiefe eine Rolle.

Haben Sie Ihren kleinen Hund im Garten begraben, dauert die Verwesung bei normalen Umgebungsbedingungen zwischen wenigen Monaten bis zu einem Jahr. Dasselbe gilt für Katzen. Bei größeren Hunden dauert der Prozess länger, möglicherweise sogar mehrere Jahre.

 

Ein sicheres und liebevolles Tiergrab im Garten schaffen

Die Gestaltung eines Tiergrabes im eigenen Garten ist eine wunderbare, liebevolle und heilsame Art, Abschied zu nehmen. Nachdem das verstorbene Haustier gut eingewickelt wurde, legt man es sanft in das Grab und bedeckt es mit Erde. Hatte Ihr Vierbeiner ein Lieblingsspielzeug oder eine Lieblingsdecke? Falls Sie sich davon trennen können, so legen Sie es mit ins Grab, auf dass es die Fellnase auf der letzten Reise begleitet.

Sie können das Haustiergrab mit einem Stein, mit Blumen oder einer anderen natürlichen Markierung kennzeichnen, wenn Sie möchten. Heutzutage kann man aber auch schöne Tiergrabsteine anfertigen lassen, zum Beispiel mit dem Namen Ihres Haustieres oder mit einem eingravierten Porträt.

Nun können Sie in Ruhe trauern. Nehmen Sie sich Zeit für eine kleine Zeremonie: Ein paar Abschiedsworte, ein besonderes Lied, ein Gebet oder einfach nur ein Moment der Stille.

 
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Bestattung von größeren Tieren

Für die Bestattung von größeren Tieren wie beispielsweise Ponys oder Alpakas im eigenen Garten ist eine Genehmigung des zuständigen Veterinäramtes zwingend erforderlich. Große Tiere dürfen nicht im Garten begraben werden (Pferde, Nutztiere etc.). Der Hintergrund dieser Regelung liegt in den hygienischen und gesundheitlichen Aspekten, die mit der Bestattung von großen Tieren einhergehen.

Während Sie also Ihren großen Hund im Garten begraben dürfen, muss ein verstorbenes Pferd in eine Tierkörperbeseitigungsanstalt gebracht werden. Hier haben Sie aber die Möglichkeit, das Tier einäschern zu lassen und die Asche in einer schönen Urne aufzubewahren.

 

Darf man Tiere im Wald begraben?

Haben Sie Ihren Hund im Garten begraben, müssen Sie mit keiner Strafe rechnen, sofern Sie sich an die Vorschriften halten. Ganz anders sieht es jedoch mit Wald und Parkanlage aus: Es ist strengstens untersagt, Tiere auf öffentlichen Grundstücken zu begraben. Wer seinen Hund klammheimlich im Wald oder unter einer Wiese verbuddelt, muss mit einem Bußgeld von bis zu 15.000 € rechnen.

 

Bestattung auf dem Tierfriedhof oder im Tierkrematorium

Wenn Sie keinen eigenen Garten haben oder Ihr Haustier generell anders bestatten möchten, dann stehen Ihnen zwei Optionen zur Verfügung: Eine Bestattung auf einem Tierfriedhof oder die Einäscherung in einem Tierkrematorium.

In vielen Städten und Regionen gibt es mittlerweile spezielle Tierfriedhöfe. Hier wird das Tier in einem Sarg beerdigt oder in einer Urne nach der Einäscherung im Tierkrematorium.

 

Was kostet eine Tierbestattung?

Die Kosten für eine Bestattung auf einem Tierfriedhof belaufen sich auf ca. 300 bis 600 Euro. Die Grabstelle wird für eine bestimmte Mindestdauer gemietet und kann dann immer weiter verlängert werden. Hinzu kommen die Kosten für die Beratung, die Abholung des verstorbenen Haustiers und die Aufbewahrung im Kühlraum sowie für die Beerdigung an sich. Wenn Sie Grabpflege dazu buchen oder besondere Wünsche haben (Grabstein, Denkmal etc.), dann müssen Sie mit weiteren Kosten rechnen.

 

Hund oder Katze einäschern – ungefähre Kosten

Die Kosten für Einäscherungen in einem Tierkrematorium hängen vom Gewicht des verstorbenen Haustiers ab. Für kleinere Tiere wie Katzen und Hunde bis 10 kg zahlt man normalerweise 259 bis 300 Euro. Die Einäscherung von größeren Tieren bis 40 kg kostet 355 bis 440 Euro. Hinzu kommen möglicherweise Kosten für eine Urne und für spezielle Dienstleistungen wie die Abholung des Haustieres.

 

Tiere einäschern und dann zu Hause im Garten vergraben: Darf man das?

Ja, das ist grundsätzlich erlaubt. Nach der Einäscherung Ihres Haustieres erhalten Sie die Asche in einer Tierurne für zuhause. Diese Urne dürfen Sie dann auf Ihrem eigenen Grundstück vergraben. Es ist sogar möglich, die Asche an einem Ort Ihrer Wahl zu verstreuen, sofern Sie der Eigentümer sind oder die Zustimmung des Grundstückseigentümers haben. Außerdem ist eine Tierseebestattung in einer speziellen Seeurne möglich.

 

Ist die gemeinsame Bestattung auf einem Mensch-und-Tier-Friedhof erlaubt?

Explizit verboten war die Mensch-Tier-Bestattung in Deutschland bislang nicht. Aber eben auch nicht ausdrücklich erlaubt. Mittlerweile haben viele Bundesländer ihre Bestattungsgesetze gelockert, so dass Hunde und Katzen ganz offiziell gemeinsam mit ihrem Halter begraben werden dürfen.

Allerdings kann die jeweilige Friedhofssatzung ein entsprechendes Verbot enthalten; hier müssen sich Betroffene vor Ort erkundigen. Zwar darf die Urne des Haustieres mit seinem Besitzer gemeinsam ins Grab, doch sowohl die Überführung als auch die Einäscherung müssen weiterhin streng getrennt nach Mensch und Tier erfolgen. Untersagt bleibt auch die Beisetzung tierischer Kadaver.

 

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