Behinderungsgrad – Einstufung, Beantragung und Ansprüche
Wer aufgrund von gesundheitlichen Beeinträchtigungen Nachteile im Alltag erfährt, kann einen Behinderungsgrad (GdB) beantragen. Was das heißt, erfahren Sie hier.
08.08.2023 • 8 min Lesezeit
Was versteht man unter „Grad der Behinderung“?
Der Grad der Behinderung (GdB) ist ein Maß für die Ausprägung von dauerhaften körperlichen, geistigen, seelischen oder sozialen Beeinträchtigungen einer Person. Der Behinderungsgrad wird auf der Grundlage der Versorgungsmedizin-Verordnung (VersMedV) festgestellt und in Zehnerschritten von 20 bis 100 bemessen.
Während der GdB generell für alle Menschen mit Behinderungen gilt, gibt es einen weiteren Grad, den Grad der Schädigungsfolgen (GdS). Dieser betrifft Menschen mit Behinderungen infolge von Kriegs- oder Wehrdienstschädigungen und wird ebenfalls auf der Grundlage der Versorgungsmedizin-Verordnung festgestellt. In diesem Artikel beziehen wir uns nur auf den Grad der Behinderung.
Behinderungsgrade: So wird bewertet
Wie bereits erwähnt, wird der Behindertengrad mithilfe der Versorgungsmedizin-Verordnung und der darin enthaltenen versorgungsmedizinischen Grundsätze bemessen. Im Rahmen dieser Bemessung wird bewertet, wie stark die Beeinträchtigungen einzelner Organe und Körperregionen der betroffenen Person sind. Dabei geht es aber nicht nur um die rein medizinische Einschätzung einer Krankheit, sondern vielmehr darum, wie sehr diese den Alltag des Betroffenen erschwert.
Die Bewertung des Behinderungsgrades führt das Versorgungsamt durch. Dazu verwendet es medizinische Berichte und Befunde, die von den behandelnden Ärzten der betroffenen Person zur Verfügung gestellt werden. Das Versorgungsamt kann aber auch ein medizinisches Gutachten in Auftrag geben, um die gesundheitlichen Beeinträchtigungen und ihre Auswirkungen auf den Alltag genauer zu beurteilen. Dieses Gutachten erstellt ein unabhängiger Arzt, der auf das jeweilige Fachgebiet spezialisiert ist.
Hier ein Beispiel, welches die GdB-Berechnung verdeutlicht.
GdB bei künstlichem Kniegelenk: Wenn die Operation erfolgreich war und das künstliche Kniegelenk gut funktioniert, rechtfertigt eine leichte Gehbehinderung einen GdB von 20 bis 30. Wenn es jedoch nach der Operation zu Komplikationen gekommen ist oder das künstliche Kniegelenk nicht richtig funktioniert und eine mittelschwere Gehbehinderung vorliegt, wird ein GdB von 40 bis 50 berechnet.
Wie viele Prozente für welche Behinderung?
Der Behinderungsgrad variiert also zwischen 20 und 100. Umgangssprachlich wird in diesem Zusammenhang oft von Prozenten gesprochen, zum Beispiel „Ich habe einen Behinderungsgrad von 40 %“. Allerdings ist das nicht wirklich richtig. Wenn man korrekt sein will, dann sagt man „Ich habe einen Behinderungsgrad von 40“.
Welchen GdB es für welche Behinderung gibt, kann man einer speziellen Tabelle entnehmen., die Sie in der Versorgungsmedizin-Verordnung finden.
Grad der Behinderung: Tabelle 2023 (Auszug der häufigsten Beeinträchtigungen)
Die Tabelle enthält nicht nur Informationen über die Bestimmung des GdB, sondern auch darüber, wie der Gesamt-GdB berechnet wird – wenn also eine Person mehrere gesundheitliche Beeinträchtigungen hat.
Die Grad-der-Behinderung-Tabelle listet eine Vielzahl von Gesundheitsbeeinträchtigungen und die zugehörigen GdB-Werte auf. Zu den häufigsten Beeinträchtigungen gehören:
- GdB bei Herzinfarkt und Herzerkrankung: Liegt eine mittelschwere Herzerkrankung vor, die die körperliche Belastbarkeit deutlich einschränkt, kann ein GdB von 40-50 festgestellt werden. Bei einer schweren Herzerkrankung, die eine ständige Pflege erfordert, kann der Behinderungsgrad 80-100 betragen.
- GdB bei Depressionen: Erfordern mittelschwere Depressionen eine dauerhafte medikamentöse Behandlung, kann ein GdB von 50 festgestellt werden. Schwerwiegende chronische psychische Störungen mit ständiger Pflegebedürftigkeit werden mit einem GdB von 70-100 bewertet.
- GdB bei Arthrose: Eine mittelschwere Beeinträchtigung des Gehvermögens, zum Beispiel durch eine Hüft- oder Kniegelenkarthrose, kann mit einem Behinderungsgrad von 40 bewertet werden. Eine vollständige Lähmung der unteren Extremitäten rechtfertigt einen GdB von 80-100.
- GdB bei eingeschränktem Sehvermögen: Beträgt das Sehvermögen maximal 5 % auf dem besseren Auge, selbst mit optimaler Korrektur, wird in der Regel ein GdB von 100 festgestellt. Ein Sehvermögen von 30-50 % auf dem besseren Auge wird mit einem GdB von 30 bewertet.
- Atemwegserkrankungen: Bei chronischen Atemwegserkrankungen wie schwerem Asthma oder COPD liegt der GdB je nach Schwere der Symptome und ihrer Auswirkungen auf die Alltagsaktivitäten zwischen 20 und 100.
Hier können Sie die Versorgungsmedizin-Verordnung mit der Behinderungsgrad-Tabelle kostenfrei downloaden.
Grad der Behinderung beantragen
Den Behinderungsgrad beantragen Sie beim zuständigen Versorgungsamt in Ihrem Bundesland. Hierzu reichen Sie das ausgefüllte Antragsformular zusammen mit den notwendigen medizinischen Unterlagen ein. Nach Eingang Ihres Antrags wird das Versorgungsamt Ihren Fall prüfen und – wenn nötig – ein medizinisches Gutachten in Auftrag geben. Anschließend trifft das Amt eine Entscheidung und teilt Ihnen den festgestellten GdB mit. Sollten Sie mit der Entscheidung des Versorgungsamtes nicht einverstanden sein, dann haben Sie das Recht auf Widerspruch. Weiter unten finden Sie dazu nähere Informationen.
Sind Sie nicht in der Lage, den Antrag selbständig zu stellen, dann dürfen Sie sich durch eine andere Person vertreten lassen. Entweder Sie erteilen der vertretenden Person eine Vollmacht oder Sie haben eine Betreuungsverfügung und damit einen Betreuer, der die Antragsstellung für Sie übernimmt.
Grad der Behinderung berechnen: Welche Unterlagen braucht man für die Antragsstellung?
Für die Antragsstellung zur Berechnung des GdB reichen Sie beim Versorgungsamt folgende Unterlagen ein:
- Antragsformular: Dieses bekommen Sie bei Ihrem zuständigen Versorgungsamt in Papierform oder laden es auf dessen Webseite herunter. In manchen Bundesländern können Sie den Antrag auch online ausfüllen. Beschreiben Sie so detailliert wie möglich, wie Ihre Gesundheitsprobleme Ihren Alltag beeinträchtigen und nennen Sie konkrete Beispiele, zum Beispiel Schwierigkeiten beim Gehen, beim Treppensteigen, beim Anziehen, Einkaufen usw. Werfen Sie dazu auch einen Blick in die Tabellen der Versorgungsmedizin-Verordnung.
- Medizinische Unterlagen: Dazu gehören alle relevanten Befunde, Arztberichte, Therapieberichte, Krankenhausberichte und sonstige medizinische Unterlagen, die Ihre gesundheitliche Situation dokumentieren. Hierbei ist es wichtig, alle Beeinträchtigungen zu berücksichtigen, nicht nur die, die Sie als Hauptproblem ansehen. Denn der Grad der Behinderung wird auf Basis des Gesamtbildes Ihrer Gesundheit ermittelt.
Sie haben Schwierigkeiten beim Ausfüllen der Antragsformulare? Die zuständige Behörde kann Ihnen dabei helfen. Außerdem können Sie sich an Behinderten- oder Sozialverbände wenden oder an Beratungsstellen der Ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatung (EUTB).
Wie lange dauert die medizinische Prüfung beim Versorgungsamt?
Wie lange es dauert, bis Ihr Antrag bearbeitet wurde, hängt davon ab, wie schwierig Ihr Fall ist, ob alles korrekt und vollständig ausgefüllt und eingereicht wurde und wie sehr das Versorgungsamt gerade belastet ist. In der Regel liegt die Bearbeitungsdauer der medizinischen Prüfung beim Versorgungsamt zwischen drei und sechs Monaten.
Widerspruch gegen Behinderungsgrad: Wenn die Einstufung falsch ist
Ihr Antrag auf GdB wurde abgelehnt? Oder sind Sie mit dem festgestellten Grad der Behinderung nicht einverstanden? Dann haben Sie das Recht auf Widerspruch innerhalb eines Monats nach Zustellung des Bescheids. Dieser sollte schriftlich erfolgen und gut begründet sein. Das ist wichtig, denn je besser Sie Ihren Widerspruch begründen, desto mehr Chancen haben Sie, Recht zu bekommen. Hierbei ist es oft sinnvoll, sich an eine Beratungsstelle zu wenden oder juristischen Beistand zu suchen.
Tipp: Sie haben das Recht auf Akteneinsicht! Das heißt, dass Sie die Behörde dazu auffordern können, Ihnen Ihre Unterlagen zu zeigen. So können Sie besser nachvollziehen, woran die Ablehnung bzw. die falsche Einstufung lag und dies bei der Verfassung des Widerspruchs berücksichtigen.
Verschlimmerungsantrag stellen
Wenn sich der Gesundheitszustand einer Person mit anerkannter Behinderung verschlechtert hat, dann kann ein Verschlimmerungsantrag bzw. Verschlechterungsantrag gestellt werden. Damit beantragt man eine Neubewertung des GdB, weil die bisherige Einstufung die aktuelle Situation nicht mehr angemessen widerspiegelt. Das ist meistens in zwei Fällen nötig:
- Wenn die aktuelle Behinderung schlimmer geworden oder
- eine neue Behinderung hinzugekommen ist.
Manchmal sind beide Szenarien möglich.
Das Prozedere bei einem Verschlimmerungsantrag ist ähnlich wie bei der erstmaligen Beantragung eines GdB. Sie müssen das entsprechende Formular ausfüllen und alle relevanten medizinischen Unterlagen beilegen, die die Verschlechterung Ihres Gesundheitszustandes dokumentieren. Nach Eingang des Antrags wird das Versorgungsamt Ihren Fall erneut prüfen und gegebenenfalls einen höheren Grad der Behinderung feststellen.
Die Behinderung dem Arbeitgeber melden
Ob und wann Sie Ihre Behinderung Ihrem Arbeitgeber melden, ist Ihre eigene Entscheidung. Es besteht grundsätzlich keine gesetzliche Pflicht, Ihren Arbeitgeber über die Behinderung zu informieren. Allerdings ist es in vielen Fällen sinnvoll und notwendig. Sei es, wenn die Behinderung Ihre Arbeit beeinträchtigt oder wenn Sie aufgrund der Behinderung bestimmte Arbeitsbedingungen benötigen.
Schwerbehinderte Menschen können unter bestimmten Umständen von zusätzlichen Rechten und Vergünstigungen am Arbeitsplatz profitieren, wie zum Beispiel:
- Arbeitsplatzanpassungen
- Recht auf Teilzeitarbeit
- besonderer Kündigungsschutz
- zusätzlicher Urlaub
Wenn Sie sich dazu entschließen, Ihre Behinderung Ihrem Arbeitgeber zu melden, sollten Sie dies schriftlich tun und dabei auf Ihren Schwerbehindertenausweis oder den Bescheid über den Grad Ihrer Behinderung verweisen.
Es könnte durchaus wichtig sein, einen GdB 40 dem Arbeitgeber zu melden, auch einen GdB von „nur“ 30. Denn in manchen Fällen erhält man damit eine Gleichstellung mit schwerbehinderten Menschen. Einen Antrag auf diese Gleichstellung können Sie einreichen, wenn Sie wegen Ihrer Behinderung keinen geeigneten Arbeitsplatz finden oder behalten können. Nähere Informationen zur Gleichstellung finden Sie auf einfach-teilhaben.de vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales.
Ab wann gilt man als schwerbehindert? Und ab wann bekommt man einen Behindertenausweis?
Menschen mit einem GdB von mindestens 50 gelten als schwerbehindert und erhalten einen Behinderten- bzw. Schwerbehindertenausweis. Dieser ist bundesweit gültig und sollte überall mitgenommen werden.
Der Schwerbehindertenausweis ist einfarbig grün. Ein zweifarbiger grün-oranger Schwerbehindertenausweis weist darauf hin, dass die Person einen Anspruch für vergünstigte oder unentgeltliche Beförderung im öffentlichen Personennahverkehr hat. Zu diesem Ausweis gibt es ein Beiblatt, welches mit einer Wertmarke versehen ist. Dieses ist mit dem Schwerbehindertenausweis mitzuführen.
Wie lange dauert die Nachprüfung bei einer Schwerbehinderung?
Geht das Versorgungsamt davon aus, dass sich der Gesundheitszustand einer schwerbehinderten Person ändern könnte, dann ordnet es eine Nachprüfung der Schwerbehinderung an. Meist erfolgt diese bei Krebserkrankungen, psychischen Erkrankungen und Gesundheitsproblemen bei Kindern nach einer bestimmten Heilungsperiode.
Die Dauer einer Nachprüfung bei einer Schwerbehinderung ist leider nicht pauschal zu benennen. Sie hängt von:
- der Komplexität des jeweiligen Falls,
- der Qualität der eingereichten Unterlagen und
- der Arbeitsbelastung des Versorgungsamtes ab.
Das Verfahren kann mehrere Wochen bis hin zu mehreren Monaten dauern.
Wenn das Versorgungsamt eine Verbesserung feststellt, dann veranlasst es eine Herabstufung des GdB und fordert den Schwerbehindertenausweis eventuell zurück. Im Falle einer Verschlechterung der Behinderung dürfen Sie als Betroffener einen neuen Bescheid verlangen und bekommen einen neuen Schwerbehindertenausweis.
Was bedeutet „G“ und „B“ im Schwerbehindertenausweis?
Die Buchstaben „G“ und „B“ sind sogenannte Merkzeichen, die bestimmte Arten von Beeinträchtigungen kennzeichnen. Diese Merkzeichen geben an, welche Art von Unterstützung oder Vergünstigungen die schwerbehinderte Person in Anspruch nehmen kann.
Merkzeichen G
Steht für „erhebliche Beeinträchtigung der Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr“. Dies bedeutet, dass die Person aufgrund ihrer Behinderung erhebliche Probleme hat, sich auf öffentlichen Straßen zu bewegen. Personen mit dem Merkzeichen G dürfen bestimmte Vergünstigungen im öffentlichen Nahverkehr in Anspruch nehmen.
Merkzeichen B
Steht für „Notwendigkeit ständiger Begleitung“. Dies bedeutet, dass der schwerbehinderte Mensch auf ständige Hilfe angewiesen ist und daher eine Begleitperson benötigt. Personen mit dem Merkzeichen B dürfen in vielen öffentlichen Verkehrsmitteln und bei Veranstaltungen eine Begleitperson kostenfrei mitnehmen.
Es gibt weitere Merkzeichen, wie „H“ für „Hilflosigkeit“, „Bl“ für „Blindheit“, „Gl“ für „Gehörlosigkeit“ und andere, die jeweils unterschiedliche Arten von Beeinträchtigungen kennzeichnen und dementsprechend verschiedene Arten von Unterstützung und Vorteilen ermöglichen.
Schwerbehindertenausweis: Vorteile für Beeinträchtigte
Der Schwerbehindertenausweis ist ein Dokument, mit dem Sie bestimmte Nachteilsausgleiche in Anspruch nehmen können. So haben Menschen mit Schwerbehinderung ein Recht auf Vorteile, die ihnen dabei helfen, den Alltag zu meistern und ein möglichst selbstbestimmtes Leben zu führen. Je nach GdB und den zugeordneten Merkzeichen gehören zu den Vorteilen des Behindertenausweises unter anderem ein Recht auf:
- Zusatzurlaub
- besonderen Kündigungsschutz
- freie oder ermäßigte Fahrt im öffentlichen Verkehr
- vergünstigte Eintrittspreise in kulturellen Einrichtungen
- finanzielle Vorteile in Form von Lohnkostenzuschüssen und Steuervorteilen
Auf dem Internetportal schwerbehinderung-vorteile.de erhalten Sie umfassende Informationen zu den unterschiedlichen Behinderungsgraden, dem Nachteilsausgleich und dem Schwerbehindertenausweis. Dort haben Sie auch Zugriff auf die GdB-Tabelle, wo Sie einsehen können, wie viel Prozent Schwerbehinderung bei welcher Krankheit berechnet werden.
Wie hoch ist der Behindertenpauschbetrag?
Der Behindertenpauschbetrag in Deutschland fungiert als steuerliche Begünstigung für all diejenigen, die mit einer Behinderung leben. Er wird im Rahmen der Einkommensteuererklärung berücksichtigt und hat zum Ziel, die oft höheren Lebenshaltungskosten, die durch eine Behinderung entstehen, auszugleichen.
Die Höhe des Behindertenpauschbetrag staffelt sich nach dem Behinderungsgrad und wird pauschal gewährt. Es wird also nicht individuell geprüft, ob und in welcher Höhe tatsächliche Aufwendungen entstanden sind. So soll ein unbürokratischer Ausgleich für die durch die Behinderung entstehenden Mehrkosten geschaffen werden.
20 Prozent Behinderung allein berechtigen nicht zur Ausstellung eines Schwerbehindertenausweises. Allerdings können Menschen mit einem GdB von 20 Steuererleichterungen geltend machen. Der sogenannte Behindertenpauschbetrag, der von der Einkommenssteuer abgezogen wird, beträgt bei einem GdB von 20 aktuell 384 Euro im Jahr.
Ein GdB von 30 ermöglicht die Gleichstellung mit schwerbehinderten Menschen (siehe weiter oben). Dies ist vor allem dann sinnvoll, wenn man aufgrund seiner Behinderung ohne die Gleichstellung keinen passenden Arbeitsplatz bekommt bzw. den aktuellen Arbeitsplatz verliert.
Eine Behinderung von 30 Prozent bringt ebenfalls Steuervorteile mit sich. Der Behindertenpauschbetrag beträgt bei einem Grad der Behinderung von 30 derzeit 620 Euro jährlich.
Bei einem GdB 40 darf man ebenso die Gleichstellung mit schwerbehinderten Menschen beantragen.
Zusätzlich steht bei einem GdB von 40 ein Behindertenpauschbetrag in Höhe von 860 Euro pro Jahr zu. Dieser Betrag wird ebenfalls von der Einkommenssteuer abgezogen.
Ein Behinderungsgrad von 50 bedeutet, dass man als schwerbehindert gilt. Dies bringt einige Vorteile mit sich, unabhängig davon, ob ein Merkzeichen vorliegt oder nicht:
- Besonderer Kündigungsschutz: Schwerbehinderte können nicht ohne Weiteres gekündigt werden. Der Arbeitgeber muss eine Kündigung vom Integrationsamt genehmigen lassen.
- Zusätzlicher Urlaub: Schwerbehinderte haben Anspruch auf fünf zusätzliche Urlaubstage pro Jahr.
- Steuererleichterungen: Menschen mit einem GdB 50 steht ein Behindertenpauschbetrag von jährlich 1140 Euro zu.
- Vergünstigungen im öffentlichen Nahverkehr: In einigen Bundesländern können Schwerbehinderte gegen Vorlage des Schwerbehindertenausweises und Zahlung einer geringen Pauschale öffentliche Verkehrsmittel kostenlos nutzen.
Wenn jedoch zusätzlich bestimmte Merkzeichen im Schwerbehindertenausweis eingetragen sind, dann dürfen weitere Nachteilsausgleiche in Anspruch genommen werden.
- Merkzeichen "G" (erhebliche Gehbehinderung): Dieses Merkzeichen ermöglicht eine Fahrpreisermäßigung oder sogar eine kostenlose Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel.
- Merkzeichen "aG" (außergewöhnliche Gehbehinderung): Menschen mit diesem Merkzeichen dürfen auf Behindertenparkplätzen parken und einen Antrag auf Befreiung von der Kfz-Steuer stellen.
- Merkzeichen "H" (Hilflosigkeit): Das Merkzeichen H ermöglicht unter anderem die Befreiung von der GEZ sowie von der Kfz-Steuer. Außerdem kann ein Pflegegrad beantragt werden.
- Merkzeichen "B" (Notwendigkeit ständiger Begleitung): Menschen mit diesem Merkzeichen können im öffentlichen Personennahverkehr eine Begleitperson kostenlos mitnehmen.
- Merkzeichen "Bl" (Blindheit): Blinde Menschen sind sowohl von der GEZ-Zahlung als auch der Kfz-Steuer befreit. Sie dürfen kostenlos öffentliche Verkehrsmittel nutzen und die Ampel bei Rot überqueren. Unter bestimmten Voraussetzungen können blinde Menschen Leistungen wie Blindengeld oder eine Blindenhilfe erhalten. Der Behindertenpauschbetrag bei Blinden beträgt 7.400 Euro im Jahr.
Bei einer Schwerbehinderung mit einem GdB 60 gibt es dieselben Vorteile wie bei GdB 50.
Allerdings beträgt hier der Behindertenpauschbetrag 1440 Euro im Jahr.
Ein GdB 70 bringt ähnliche Vorteile wie ein GdB von 50 oder 60, jedoch ergeben sich zusätzlich höhere steuerliche Pauschbeträge, nämlich jährlich 1780 Euro.
Beim GdB 80 gibt es wiederum analoge Vorteile wie bei den niedrigeren GdB-Werten, allerdings steigen die Pauschbeträge für steuerliche Vergünstigungen weiter an.
Der Behindertenpauschbetrag bei GdB 80 beträgt 2120 Euro.
Auch ein GdB 90 bietet im Wesentlichen dieselben Vorteile und Rechte wie ein GdB von 80 und niedriger.
Die steuerlichen Pauschbeträge liegen bei 2460 Euro pro Jahr.
Ein GdB 100 bedeutet, dass die Beeinträchtigung sehr schwer ist. In diesem Fall hat man Anspruch auf alle bisher genannten Vorteile und auf einen erhöhten Behindertenpauschbetrag in Höhe von 2840 Euro.
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