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Auf den Punkt

 
  • Eine Strafanzeige erfolgt dann, wenn Sie Opfer oder Zeuge einer Straftat geworden sind. Beispielsweise bei Diebstahl, Körperverletzung oder Sachbeschädigung.
  • Der Strafantrag ist bei Antragsdelikten erforderlich, wenn die Staatsanwaltschaft nicht von Amts wegen tätig wird. Geschädigte müssen den Strafantrag selbst stellen, wenn eine Strafverfolgung gewünscht ist.
  • Eine Anzeige können Sie persönlich, telefonisch, schriftlich oder online erstatten. Der erste Anlaufpunkt ist meist die Polizei, wobei die Anzeige auch bei der Staatsanwaltschaft, dem LKA oder Amtsgericht erhoben werden kann.
  • Sobald ein Vorfall angezeigt wurde, beginnen die Ermittlungsarbeiten der Polizei. Entsprechende Beweise und Erkenntnisse werden der Staatsanwaltschaft vorgelegt, welche wiederum entscheidet, ob Anklage erhoben wird oder nicht.
  • Von einer Anzeige bis zu einem möglichen Ergebnis in Form eines Urteils können mehrere Monate bis Jahre vergehen. Kosten fallen nur dann für Sie an, wenn Sie einen eigenen Anwalt hinzuziehen.
 
 

Was ist eine Strafanzeige?

Das Fahrrad wurde gestohlen, vom Konto gehen plötzlich unerklärliche Buchungen ab oder die Haustür ist aufgebrochen? Dann sind Sie wahrscheinlich einer Straftat zum Opfer gefallen. Genau hier kommt die Strafanzeige ins Spiel: Sie ist ein formaler Schritt, um die Strafverfolgungsbehörden, insbesondere die Polizei, über eine mögliche Straftat zu informieren. Diese werden dann aktiv, um die Straftat zu untersuchen und den oder die Täter letztlich zur Rechenschaft zu ziehen.

Wann stelle ich Strafanzeige?
Sobald Sie selbst einer Straftat zum Opfer gefallen sind oder den Verdacht haben, dass eine Straftat begangen wurde, sollten Sie die Behörden informieren. Selbst wenn Sie sich der Sache nicht sicher sind. Die Polizei und Staatsanwaltschaft wird dann entscheiden, ob es sich um eine strafbare Handlung handelt und weitere Ermittlungen einleiten. Handeln Sie so schnell wie möglich, damit Beweise gesichert und Täter identifiziert werden können.

 

Rechtliche Grundlage und Anzeigenpflicht

Die rechtliche Grundlage für die Erstattung einer Strafanzeige findet sich in der Strafprozessordnung (StPO). Nach § 158 (1) StPO können Sie eine Anzeige bei der Staatsanwaltschaft, einem Amtsgericht oder einer Polizeidienststelle in Ihrer Nähe erstatten. Die Polizei ist dazu verpflichtet, jede Strafanzeige aufzunehmen – die Rechtslage wird von der Staatsanwaltschaft geprüft.

Gut zu wissen: In Deutschland besteht grundsätzlich keine Anzeigenpflicht. Sie müssen also nicht zwingend eine Anzeige erstatten, nur weil Sie Kenntnis von einer Straftat haben. Anders sieht es bei geplanten schweren Straftaten wie beispielsweise Wertpapierfälschung oder Mord aus. Diese sind nach § 138 Strafgesetzbuch (StGB) anzeigepflichtig, sobald Sie davon erfahren und das Verbrechen noch abgewendet werden kann. Die Verletzung der Anzeigepflicht stellt eine selbstständige Straftat dar.

 

Was ist der Unterschied zwischen einer Strafanzeige und einem Strafantrag?

Strafanzeige und Strafantrag sind zwei unterschiedliche Begriffe, die oft verwechselt werden. Dabei haben sie verschiedene Funktionen im deutschen Rechtssystem. Eine Strafanzeige kann von jeder Person gestellt werden, die Kenntnis von einer Straftat hat. Hierbei informiert man die Polizei oder die Staatsanwaltschaft über eine Straftat, die dann ihrerseits Ermittlungen aufnimmt.

Was ist ein Strafantrag? Damit einige bestimmte Delikte verfolgt werden, muss ein Strafantrag gestellt werden. Als sogenannte Antragsdelikte zählen beispielsweise Beleidigung, Sachbeschädigung oder Hausfriedensbruch. Das Erfordernis eines Strafantrags kann für Sie zum Verfahrenshindernis werden. Denn: Wenn kein Strafantrag gestellt wird, kann das dazu führen, dass trotz des Vorliegens eines strafbaren Verhaltens kein Strafverfahren eingeleitet wird. Es ist also wichtig, den Unterschied zwischen diesen beiden Begriffen zu verstehen und zu wissen, wann welcher zur Anwendung kommt.

Gut zu wissen: Der Strafantrag muss innerhalb von drei Monaten nach Kenntnis der Straftat gestellt werden.

 

Anzeige erstatten: So geht’s

Strafanzeige stellt man nicht jeden Tag, weshalb viele gar nicht wissen können, welche Möglichkeiten es dazu gibt. Aber keine Sorge, das Erstatten einer Anzeige ist im Vergleich zu manch anderen bürokratischen Schritten ein sehr direkter und einfacher Prozess. Ein paar grundlegende Dinge vorab:

 

Wer darf Anzeige erstatten?

Grundsätzlich kann in Deutschland jeder Anzeige erstatten, sobald er der Meinung ist, dass eine Straftat begangen wurde. Dabei ist es unerheblich, ob Sie beispielsweise selbst das Opfer sind, die Straftat als Zeuge beobachtet oder über eine dritte Person davon erfahren haben.

 

Spielt das Alter bei Anzeigenerstattung eine Rolle?

Für eine Anzeige gibt es keine Altersbeschränkung. Bei minderjährigen Personen kann allerdings auch der gesetzliche Vertreter (z. B. die Eltern) eine Anzeige erstatten.

 

Brauche ich einen Anwalt?

Sie brauchen nicht unbedingt einen Anwalt, um eine Anzeige zu erstatten. Allerdings kann es in komplexeren Fällen sinnvoll sein, sich anwaltlich beraten zu lassen. Ein Rechtsanwalt kann Ihnen dabei helfen, Ihre Rechte zu verstehen und zu schützen, insbesondere dann, wenn Sie Opfer einer Straftat geworden sind.

 

Möglichkeiten zur Anzeigenerstattung

Eine Anzeige können Sie formlos bei jeder Polizeidienststelle erstatten. Das geht entweder persönlich, telefonisch, schriftlich oder, je nach Bundesland, mittlerweile auch online. Bei einem Besuch des Polizeireviers wird Ihnen ein Beamter das Vorgehen in Ruhe erklären, Ihre Angaben aufnehmen und die Ermittlungen einleiten. Sie können sich bei weniger dringenden Sachverhalten auch vorab telefonisch melden und einen Termin ausmachen. Oder Sie entscheiden sich für den schriftlichen Weg und senden eine E-Mail.

Diese Infos werden benötigt: Um eine Anzeige zu erstatten, werden Sie nach bestimmten Informationen gefragt. Dazu gehören in der Regel:

  • Persönlichen Daten (Name, Adresse, Telefonnummer)
  • die genaue Beschreibung des Vorfalls (was, wo und wann ist der Vorfall passiert?)
  • Angaben zu eventuellen Zeugen und Tätern (Kennen Sie diese Personen? Wie sehen sie aus? Wo könnten sie sich aufhalten?)
  • eventuelle Beweise (Fotos, Videos oder andere Beweismittel)
 

Hier können Sie online Anzeige erstatten

Wichtig: Online-Anzeigen sind nicht für alle Arten von Straftaten geeignet. Bei dringenden Fällen oder schweren Delikten wie Gewaltverbrechen oder wenn Sie sich in unmittelbarer Gefahr befinden, rufen Sie immer die 110 an. Auch wenn Sie Beteiligter oder Zeuge eines Verkehrsunfalls sind, sollte Sie die Polizei direkt kontaktieren.

 

Wie lange kann man nachträglich Anzeige erstatten?

Um eine Anzeige zu erstatten, müssen Sie sich an keine besonderen Fristen halten. Sie können eine Anzeige theoretisch jederzeit stellen, auch Jahre nach der Tat. Es gibt jedoch sogenannte Verjährungsfristen. Sind diese abgelaufen, kann die Straftat nicht mehr verfolgt oder bestraft werden. Je nach Schwere der Tat kann dies zwischen wenigen Monaten und mehreren Jahren liegen. Bei besonders schweren Verbrechen (wie zum Beispiel Mord) gibt es keine Verjährung.

Anders sieht es bei Antragsdelikten wie Beleidigung, Körperverletzung oder Sachbeschädigung aus. Hier muss innerhalb von drei Monaten nach Kenntnis der Tat und des Täters ein Strafantrag gestellt werden, damit strafrechtlich verfolgt werden kann.

 
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Wie lange dauert eine Anzeige?

Nachdem Sie eine Strafanzeige gestellt haben, beginnt das Ermittlungsverfahren, das in mehrere Phasen unterteilt ist. Bis zur Erhebung einer möglichen Anklage und einem nachfolgenden Urteil können einige Wochen oder gar Monate vergehen. Bei schweren Vergehen kann der Fall auch erst nach Jahren abgeschlossen sein. Das sind die wesentlichen Schritte beim Ablauf einer Strafanzeige:

Untersuchungsprozess
Zunächst einmal ist es die Aufgabe der Polizei, die Sachverhalte zu ermitteln, Beweise zu sammeln und Zeugen zu befragen. Diese Ermittlungsergebnisse werden dann an die Staatsanwaltschaft weitergeleitet.

Rechtsprozess
Die Staatsanwaltschaft entscheidet, ob und in welchem Umfang Anklage erhoben wird. Besteht kein hinreichender Tatverdacht, wird das Verfahren eingestellt.

 

Ihre wichtige Rolle während der Anzeige

Als Anzeigender, insbesondere wenn Sie gleichzeitig das Opfer der Straftat sind, haben Sie verschiedene Möglichkeiten. Sie können als Zeuge aussagen und wichtige Informationen zum Tathergang liefern. In bestimmten Fällen, vor allem bei schweren Straftaten, haben Sie zudem das Recht, sich dem Verfahren als Nebenkläger anzuschließen. Nach aktueller Rechtslage können jedoch nur Opfer bestimmter Delikte Nebenklage erheben. Diese sind in § 395 StPO festgehalten und umfassen zum Beispiel Körperverletzung, Sexualdelikte und Verstoß gegen Kontaktverbote.

Ihre Rechte als Nebenkläger:

  • Akteneinsicht
  • Anwesenheit in der Hauptverhandlung
  • Ablehnung eines Richters
  • Fragen an Beschuldigte, Zeugen und Sachverständige
  • Berufung und Revision

Gut zu wissen: Um stets auf dem Laufenden zu bleiben, können Sie den aktuellen Stand des Verfahrens bei der Polizei oder Staatsanwaltschaft erfragen. Dafür benötigen Sie in der Regel nur das entsprechende Aktenzeichen Ihrer Anzeige.

 

Wie lange dauert die Bearbeitung einer Anzeige bei der Polizei

Die Bearbeitungszeit der Polizei hängt von verschiedenen Faktoren ab. Bei geringfügigen Straftaten kann die Untersuchung und Bearbeitung innerhalb einiger Tage bis Wochen abgeschlossen sein. Besonders anspruchsvolle Fälle können deutlich länger dauern. Wenn die Polizei zusätzliche Informationen benötigt oder weiterführende Ermittlungen durchführen muss, verlängert sich der Prozess. Aber Gründlichkeit und Sorgfältigkeit ist an dieser Stelle besonders wichtig.

 

Wie lange dauert die Bearbeitung einer Anzeige bei der Staatsanwaltschaft?

Sobald die Staatsanwaltschaft alle Beweise erhalten hat, müssen diese rechtlich bewertet werden. Dieser Prozess stellt sicher, dass das Gesetz korrekt und fair angewendet wird. Sorgfalt erfordert Zeit. Je nach Komplexität des Falls und der aktuellen Arbeitsbelastung kann der Prozess von wenigen Wochen bis hin zu mehreren Monaten dauern.

 
Ablauf einer Strafanzeige
 

Was kostet eine Strafanzeige?

Das Erstatten einer Anzeige ist kostenlos. Das hat den einfachen Grund, dass niemand aus Angst vor finanziellen Folgen zögern soll, eine Straftat anzuzeigen. Falls Sie jedoch einen Rechtsanwalt beauftragen, um Ihre Interessen zu vertreten oder rechtlichen Rat zu erhalten, können für diese Dienstleistungen Gebühren anfallen. Je nach Tarif übernimmt Ihre Rechtsschutzversicherung hierfür die Kosten.

 

Was passiert nach einer Strafanzeige?

Nachdem Sie die Anzeige erstattet haben, beginnen Polizei und Staatsanwaltschaft mit den Ermittlungen. Für Rückfragen oder weitere Erkenntnisse sollten Sie zur Verfügung stehen und erreichbar sein. Besteht ein Tatverdacht, entscheidet die Staatsanwaltschaft, ob Anklage erhoben wird. Sofern ein Grund zur Anklage besteht, geht diese an das zuständige Gericht. Das Gericht prüft dann, ob die Anklage zugelassen wird und erlässt einen sogenannten Eröffnungsbeschluss. Im Anschluss geht der Fall vor Gericht.

Bedenken Sie stets wahre Angaben zu machen, sonst kann die Strafanzeige auch Folgen für Sie haben. Beschuldigen Sie eine Person zu Unrecht oder ändern bei Ihrer Zeugenaussage Details des Tatverlaufs, können Sie sich strafbar machen.

 
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Kann man eine Anzeige zurückziehen?

Nein. Sobald eine Anzeige erst einmal eingereicht wurde, besteht keine Möglichkeit mehr, diese rückgängig zu machen. Der Grund dafür ist recht einfach: Eine Strafanzeige initiiert ein eigenständiges Verfahren. Gemäß § 160 Absatz (1) StPO ist es die Pflicht der Staatsanwaltschaft, jedem Anfangsverdacht nachzugehen und zu prüfen, ob eine öffentliche Anklage erhoben werden sollte. In diesem Prozess hat Ihr persönlicher Wunsch, die Anzeige zurückzunehmen, keinerlei Bedeutung. Die zuständigen Behörden sind verpflichtet, ihre Untersuchung fortzuführen. Da eine Anzeige im Grunde genommen lediglich eine Mitteilung von Informationen ist, können Sie die Behörden nicht in Unkenntnis versetzen.

 

Strafantrag zurückziehen: Kosten, mit denen Sie rechnen müssen

Bei einem Strafantrag haben Sie das Recht, diesen bis zum rechtskräftigen Ende des Verfahrens zurückzunehmen – was bei einer Strafanzeige grundsätzlich nicht möglich ist. Bedenken Sie jedoch, dass ein einmal zurückgezogener Strafantrag nicht erneut eingereicht werden kann.

Das Zurücknehmen des Strafantrags kann mit Kosten verbunden sein. Wenn beispielsweise aufgrund Ihres Strafantrags bereits ein Gerichtsverfahren angestoßen wurde und Sie sich dann dazu entschließen, den Antrag zurückzunehmen, müssen Sie möglicherweise nicht nur für die Kosten Ihres eigenen Rechtsbeistands aufkommen, sondern auch für die Anwaltskosten der Gegenseite und die Gerichtskosten. Darüber hinaus könnten Ihnen eventuelle Verdienstausfälle oder Fahrtkosten, die im durch das Gerichtsverfahrens anfallen, berechnet werden.

 

Anonyme Anzeige

Eine anonyme Anzeige ist die Meldung eines möglichen Verbrechens, bei der Ihre Identität geheim bleibt. Dies kann aus Gründen der Sicherheit oder zum Schutz der Privatsphäre geschehen. Allerdings haben anonyme Anzeigen vor Gericht weniger Gewicht, da Sie auch im weiteren Verlauf nicht als Zeuge zur Verfügung stehen. Das erschwert die Beweisführung und verringert die Wahrscheinlichkeit, dass ein Verfahren eingeleitet wird. Zudem betrachten Behörden eine anonyme Anzeige oft als eher kritisch, da jemand möglicherweise aus Rachemotiven falsche Beschuldigungen erhebt. Deshalb sollten Sie diese Anzeigeform mit großer Vorsicht behandeln.

Ein Beispiel:
Nehmen wir an, Sie haben den Verdacht, dass Ihr Nachbar illegalen Machenschaften auf seinem Computer nachgeht und belastendes Material im Keller versteckt. Sie erstatten eine anonyme Anzeige bei der Polizei, um sich selbst zu schützen. Da nichts weiter über Sie oder Ihre Motive bekannt ist, erhält die Polizei möglicherweise keinen Durchsuchungsbefehl von der Staatsanwaltschaft. Warum? Weil der Schutz des Wohnraums mehr wiegt als ein anonymer Hinweis. Schließlich kennt man Ihre Absichten nicht, Sie könnten ein wirtschaftlicher Konkurrent sein und außerdem kann man Ihnen keine Rückfragen stellen.

Anonyme Anzeigen werden meist nur dann berücksichtigt, wenn sie nachprüfbare Hinweise auf schwerwiegende Straftaten liefern. Dies ist zum Beispiel bei Whistleblowing der Fall.

 

Anzeige gegen Unbekannt

Bei einer Anzeige gegen Unbekannt melden Sie eine Straftat bei der Polizei, ohne den Täter zu kennen. Sie wissen zwar, dass etwas Strafbares passiert ist, aber nicht, wer dafür verantwortlich war. Anzeigen gegen Unbekannt werden sehr häufig gestellt, da sie beispielweise immer bei Fahrraddiebstahl oder Vandalismus zum Einsatz kommen.

Ein Beispiel:
Stellen Sie sich vor, Sie parken Ihr Auto auf dem Parkplatz eines Supermarkts und gehen einkaufen. Wenn Sie zurückkommen, sehen Sie einen großen Kratzer auf der Beifahrertür Ihres Autos. Es gibt keine Notiz, niemanden in der Nähe, der etwas gesehen hat und keine Überwachungskamera in Sicht. Sie wissen also nicht, wer den Schaden verursacht hat. In diesem Fall könnten Sie zur Polizei gehen und eine Anzeige gegen Unbekannt wegen Sachbeschädigung erstatten. Die Polizei wird dann versuchen, den Täter zu finden.

 

Anzeige im Ausland

Sie werden Opfer oder Zeuge einer Straftat im Ausland? Dann handeln Sie am besten genau wie zu Hause: Polizei kontaktieren und Anzeige erstatten. Da jedes Land eigene rechtliche Verfahren und Gesetze hat, kann eine Strafanzeige im Ausland komplizierter werden – erst recht bei sprachlichen Hürden. Das sollten Sie beachten:

  • Ort der Straftat: Stellen Sie die Anzeige in dem Land, in dem die Straftat begangen wurde. Hier gilt jeweils das nationale Recht. Eine Anzeige zurück in Deutschland bringt Ihnen nichts.
  • Sprache: Beachten Sie, dass die Anzeige in der Amtssprache des jeweiligen Landes gestellt werden muss. Daher kann es hilfreich sein, einen Übersetzer oder Anwalt hinzuzuziehen, wenn Sie die Sprache nicht sprechen.
  • Unterstützung: Sie können sich auch an die Botschaft oder das Konsulat Ihres Heimatlandes wenden. Diese können in vielen Fällen Unterstützung anbieten, indem sie Informationen liefern oder bei der Kontaktaufnahme mit lokalen Behörden helfen.

Ein Beispiel:
Angenommen, Sie sind im Urlaub und Ihnen wird das Portemonnaie mit sämtlichen Ausweisdokumenten sowie Versicherungs- und Bankkarten gestohlen. In diesem Fall sollten Sie zuerst zur nächsten Polizeistation gehen und den Diebstahl melden. Erklären Sie den Vorfall so detailliert wie möglich und geben Sie Ihre Personalien an. Darüber hinaus sollten Sie sich an die Botschaft oder das Konsulat Ihres Heimatlandes wenden. Hier können Sie mit der Diebstahlanzeige der örtlichen Polizei Ersatzdokumente beantragen, um wieder nach Hause zu kommen.

 

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