In welchen Fällen braucht man einen Anwalt?
Grundsätzlich können Sie bei jedem drohenden Rechtsfall oder bei rechtlichen Fragen einen Anwalt hinzuziehen. Dabei sollten Sie jedoch bedenken: Liegt der Streitwert unter den anfallenden Prozesskosten, ist es die Sache vielleicht gar nicht erst wert. Dennoch gibt es zahlreiche Situationen, in denen juristische Leistungen durchaus sinnvoll, wenn nicht sogar notwendig sind:
Rechtsberatung
Rat vom Anwalt ist immer dann hilfreich, wenn Sie rechtliche Fragen zu einem potenziellen Fall, einem drohenden Rechtsstreit oder vertraglichen Angelegenheiten haben. Er kann Ihnen dabei helfen, das Recht zu verstehen, Verträge zu prüfen oder mögliche rechtliche Schritte aufzeigen.
Rechtsbeistand
Rechtsbeistand ist bei rechtlichen Auseinandersetzungen oder strafrechtlichen Angelegenheiten empfehlenswert, um Ihre Interessen zu wahren. Ein Anwalt kann Sie vor Gericht vertreten und mögliche Risiken minimieren. Bei einigen Prozessen wie etwa im Sorgerecht, bei Scheidung oder vor dem Landgericht besteht Anwaltszwang.
Wo und wie finde ich einen passenden Anwalt?
Um den passenden Rechtsbeistand zu finden, stehen Ihnen verschiedene Optionen zur Auswahl. In jedem Fall sind Sie bei der Suche nicht komplett auf sich allein gestellt.
4 wichtige Kriterien bei der Auswahl des Anwalts
Nehmen Sie sich Zeit, um den Richtigen zu finden. Schließlich kann diese Wahl den Unterschied zwischen Erfolg und Misserfolg ausmachen. Diese 4 Kriterien sind bei der Suche hilfreich:
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Erstberatung beim Anwalt – das sollten Sie vor dem Gespräch beachten
Eine juristische Beratung bietet in erster Linie eine klare Einschätzung Ihrer rechtlichen Situation und deckt mögliche Handlungsoptionen auf. Im Gespräch werden Ihnen eventuelle rechtliche Konsequenzen aufgezeigt, die dabei helfen, eine fundierte Entscheidung zu treffen.
Ein typisches Anwaltsgespräch beginnt mit einer kurzen Vorstellung beider Seiten und der Schilderung des Sachverhalts. Währenddessen stellt Ihr Gesprächsgegenüber gezielte Fragen, um den Tatbestand zu klären und eine erste Einschätzung Ihrer Rechtslage vorzunehmen. Anschließend werden Ihnen rechtliche Möglichkeiten und Risiken erläutert und Empfehlungen für das weitere Vorgehen ausgesprochen. Es dürfen zu keinem Zeitpunkt falschen Hoffnungen geweckt werden. Auch über die Gebühren für die Beratung und mögliche Folgekosten werden Sie noch während des Erstgesprächs aufgeklärt – dies ist sogar gesetzlich verpflichtend (§ 49b Abs. 5 BRAO). Nach der Beratung können Sie selbst entscheiden, ob Sie das Mandat erteilen wollen oder nicht.
Wie kann ich mich auf das Gespräch mit dem Anwalt vorbereiten?
Um bestmöglich auf das Gespräch vorbereitet zu sein, sollten Sie alle relevanten Dokumente und Unterlagen bereithalten. Machen Sie sich vorab Notizen, um den Fall chronologisch schildern zu können. Es ist besonders wichtig, dass Sie offen und ehrlich sind, also lassen Sie keine Details aus. Auch wenn es für Sie vielleicht unangenehm ist, kann dies den Ausgang eines Rechtsfalls maßgeblich beeinflussen. Vielen Menschen hilft auch eine Liste mit Fragen, die sie dem Anwalt stellen möchten. So können Sie sicherstellen, dass Sie alle notwendigen Informationen erhalten. Wenn im Laufe des Gesprächs neue Fragen entstehen, notieren Sie diese gleich. Auch generell sollten Sie sich Notizen während jedes Beratungsgesprächs machen, um alle wichtigen Informationen zu behalten.
Die wichtigsten Fragen, die Sie Ihrem Anwalt stellen sollten
Diese fünf Fragen sollten Sie dem Rechtsanwalt unbedingt stellen, um besser einschätzen zu können, ob er geeignet für Ihren individuellen Rechtsfall ist:
- Haben Sie bereits Fälle dieser Art verhandelt?
- Gibt es rechtliche Risiken, die in meinem Fall auftreten könnten? Wenn ja, welche?
- Welche Strategie empfehlen Sie zur Klärung meines Falls?
- Was können Sie für mich tun?
- Wie berechnen Sie Ihre Gebühren?
Haben Sie keine Scheu, schließlich geht es um Ihr gutes Recht. Je besser die Kommunikation zwischen Mandant und Advokat, desto realistischer ist auch ein erfolgreicher Prozess.
Anwalt wechseln bei Unzufriedenheit: Geht das?
Ja, wenn Sie mit Ihrem Rechtsbeistand unzufrieden sind, können Sie diesen zu jeder Zeit wechseln. Allerdings müssen Sie die erbrachten Leistungen auch entlohnen.
Bei vertragswidrigem Verhalten vonseiten des Anwalts können Sie das Mandat umgehend kündigen und müssen für die bisher getätigten Leistungen nicht bezahlen (§ 628 Abs 2 BGB). Als vertragswidriges Verhalten zählen:
- der Anwalt hat es versäumt, über einen drohenden Interessenkonflikt aufzuklären
- er hat unberechtigt ein zu hohes Honorar gefordert
- er hat eine ihm obliegende Pflicht grob fahrlässig verletzt
Welche Leistungen kann ein Anwalt abdecken?
Grundsätzlich gehören zu den Leistungen eines Rechtsanwalts die Beratung und Vertretung eines Mandanten bei sämtlichen juristischen Aspekten. Ausschlaggebend für die Leistungen sind immer das jeweilige Rechtsgebiet, der individuelle Rechtsfall und das konkrete Mandat. So gibt er beispielsweise Rechtsberatung bei Mietstreitigkeiten, hilft bei der Abwicklung im Erbrecht oder vertritt eine Person im Strafrecht vor Gericht. Er kann auch zur Lösung von arbeitsrechtlichen Streitigkeiten beitragen und im Familienrecht Forderungen durchsetzen. Zudem kann der Rechtsanwalt rechtsgestaltend tätig werden, also beispielsweise Verträge erstellen oder prüfen.
Gerichtliche Vertretung durch einen Anwalt
Zu den Hauptaufgaben zählt die gerichtliche Vertretung von Mandanten. Dabei vertritt er die individuellen Interessen vor Gericht und sorgt dafür, dass die Rechte des Mandanten gewahrt werden. Der Anwalt kann bei der Vorbereitung des Verfahrens helfen, die erforderlichen Schriftsätze und Dokumente erstellen, Akten einsehen und den Mandanten während des gesamten Verfahrens beratend begleiten. Darüber hinaus übernimmt er auch die Kommunikation mit der gegnerischen Streitpartei.
Außergerichtliche Leistungen
Nicht immer muss ein Fall vor Gericht enden. Im Gegenteil, das Ziel der meisten Rechtsstreits ist eine außergerichtliche Lösung. Ein Anwalt kann seine Mandanten in außergerichtlichen Streitigkeiten wie beispielsweise einem Schlichtungsverfahren vertreten. Oder er hilft bei der Lösung von Konflikten, indem er Gespräche zwischen den beteiligten Parteien führt. Oft sind außergerichtliche Leistungen auch eine erste Einschätzung des Sachverhalts, rechtliche Beratung oder das Prüfen und Erstellen von rechtssicheren Dokumenten oder Verträgen.
Ablauf: So erteilen Sie ein Mandat
Sobald Sie einen Anwalt Ihres Vertrauens gefunden haben und ihn beauftragen möchten, spricht man von „Mandat erteilen“. Das geht zum Beispiel gleich persönlich noch während des ersten Beratungsgesprächs. Alternativ können Sie das Mandat auch telefonisch oder schriftlich erteilen. Letzteres ist die sicherste Methode, um alle Fakten wie den Bereich, das Ziel und die Dauer des Mandats zu übermitteln und schriftlich festzuhalten.
Kann ich eine Aktenansicht auch ohne Anwalt vornehmen?
Ja, Sie können die Einsicht der Akten bei der zuständigen Behörde beantragen. Dafür ist kein Anwalt nötig. Geregelt ist dies in § 49 Abs. 1 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG). Hier steht etwas kompliziert formuliert „Die Verwaltungsbehörde gewährt dem Betroffenen auf Antrag Einsicht in die Akten, soweit der Untersuchungszweck, auch in einem anderen Straf- oder Bußgeldverfahren, nicht gefährdet werden kann und nicht überwiegende schutzwürdige Interessen Dritter entgegenstehen.“ Das OWiG regelt jedoch nur die Akteneinsicht im Ordnungswidrigkeitenverfahren. Zu jeder Rechtsstreitigkeit gibt es andere Normen, beispielsweise StPO für Strafverfahren, VwVfG für Verwaltungsverfahren oder ZPO für zivilgerichtliche Verfahren.
Gut zu wissen: Die Akteneinsicht kostet nach § 107 Abs. 5 (OWiG) pauschal 12 Euro, wenn die Dokumente versendet werden müssen. Bei Einsicht in eine elektronische Akte fallen keine Gebühren an.
Wer hat Recht auf Akteneinsicht?
- Rechtsanwälte
- Beteiligte eines Rechtsfalls
Anwaltskosten berechnen – gesetzliche Gebührenordnung
Als gesetzliche Grundlage zur Berechnung von Anwaltskosten gilt das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Hier sind für die meisten Leistungen Richtwerte und Gebührensätze genau definiert. Wie hoch die Kosten letztlich ausfallen, hängt von der Höhe des Streitwerts und dem zugrunde liegenden Gebührensatz ab. Das Gesetz erlaubt, dass Anwalt und Mandant individuelle Preisvereinbarungen treffen. In Gerichtsverfahren dürfen die gesetzlichen Regelsätze jedoch nicht unterschritten werden. Bei einer außergerichtlichen Vertretung darf nach § 4 Abs. 1 RVG weniger als gesetzlich vorgeschrieben verlangt werden.
So setzen sich Anwaltskosten zusammen
- Gebühren – also die Kosten für das Tätigwerden des Rechtsanwalts
- Umsatzsteuer – 19 Prozent auf die Gebühren und Auslagen
- Auslagen – z. B. für Ausdrucke, Versand oder Fahrten
Je nach Leistung und Gegenstandswert lassen sich die Gebühren in zwei Schritten berechnen. Anhand des Streitwerts kann eine sogenannte einfache Wertgebühr ermittelt werden. Hierfür kommt die Anlage 2 RVG in Form einer Tabelle zum Einsatz. Je höher der Gegenstandswert, desto höher die Wertgebühr. Das hat den Grund, dass mit steigendem Streitwert mitunter das Haftungsrisiko des Anwalts und der Arbeitsaufwand steigen. Die Erhöhung der Gebühren erfolgt jedoch nicht im gleichen Verhältnis zur Erhöhung des Streitwerts.
Gegenstandswert bis… |
Gebühr |
---|---|
500 Euro | 49 Euro |
1.000 Euro | 88 Euro |
2.000 Euro | 166 Euro |
3.000 Euro | 222 Euro |
4.000 Euro | 278 Euro |
5.000 Euro | 334 Euro |
10.000 Euro | 614 Euro |
25.000 Euro | 874 Euro |
50.000 Euro | 1.279 Euro |
200.000 Euro | 2.219 Euro |
Ist die Gebühr ermittelt, wird sie mit einem bestimmten Faktor multipliziert. Der Faktor ist abhängig von der genauen Leistung und in Anlage 1 RVG geregelt. Hier einige Beispiele:
-
Geschäftsgebühr bei außergerichtlicher Vertretung:
Faktor 1,3 -
Einigungsgebühr bei Einigung vor Gericht:
Faktor 1,0 -
Verfahrensgebühr bei gerichtlicher Vertretung:
Faktor 1,3 -
Terminsgebühr für die Wahrnehmung von Gerichtsterminen:
Faktor 1,2 -
Einigungsgebühr bei außergerichtlicher Einigung:
Faktor 1,5
Am Ende ergeben sich so aus der Gebühr und dem Multiplikator die eigentlichen Anwaltskosten.
Rechenbeispiel: Anwaltskosten bei einer Scheidung
Sie machen Schadensersatzansprüche in Höhe von 10.000 Euro geltend. Der Rechtsanwalt vertritt Sie nun vor Gericht und es findet eine Hauptverhandlung statt. Danach entscheidet das Gericht durch ein Urteil. Hierbei entstehen folgende Kosten:
Gegenstandswert 10.000 Euro
- Verfahrensgebühr Faktor 1,3 = 798,20 Euro
- Terminsgebühr – Faktor 1,2 = 736,80 Euro
- Post- und Telekommunikationspauschale = 20,00 Euro
- Zwischenbetrag netto = 1555,00 Euro
- Gesamtbetrag brutto = 1850,45 Euro
Der Rechtsanwalt erhält für die gerichtliche Vertretung eine Gesamtvergütung i.H.v. 1850,45 Euro.
Was sind die Kosten für eine Erstberatung beim Anwalt?
Bei einem ersten Beratungsgespräch dürfen die Kosten nicht höher als 190 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer sein (§ 34 RVG). Insgesamt darf eine Erstberatung also nicht mehr als 226,10 Euro kosten. Eine Post- und Telekommunikationspauschale kann zusätzlich anfallen, dann sind es insgesamt 20,00 Euro mehr.
Gut zu wissen: Bei einer späteren Vertretung durch den Rechtsanwalt kann die Gebühr auf weitere Kosten angerechnet werden!
Welche unterschiedlichen Honorarvereinbarungen gibt es?
Neben der gesetzlichen Vergütungsordnung kann das Honorar auch individuell vereinbart werden. Dieses darf die gesetzlichen Anwaltsgebühren jedoch nicht unterschreiten – nur in außergerichtlichen Verfahren oder Beratungsgesprächen. Folgende Honorarvereinbarungen finden in der Praxis Anwendung:
Zeithonorar
Hier wird die Leistung meist auf Stundenbasis abgerechnet. Dafür sollte den Zeitaufwand nachvollziehbar dargelegt werden können. Hierbei sollten Sie auch darauf achten, ob der Rechtsanwalt pro angefangene Viertelstunde oder pro angefangene Halbestunde abrechnet.
Pauschalhonorar
Für die gesamte juristische Tätigkeit wird ein Festbetrag vereinbart. Dauert der Fall länger als geplant, fällt das zulasten des Anwalts. Wird er jedoch zügiger abgewickelt als angenommen, könnten Sie verhältnismäßig zu viel gezahlt haben. In jedem Fall ist eine schriftliche Vergütungsvereinbarung zu schließen.
Gut zu wissen: Viele Kanzleien bieten bestimmte Leistungen zu einem Festpreis an. Dazu gehört zum Beispiel das Überprüfen von Verträgen oder Reisemängeln. Anschließend können Sie rechtliche Schritte abwägen und einen Rechtsanwalt beauftragen oder nicht.
So minimieren Sie die Kosten für Ihren Anwalt
Um die Kosten so gering wie möglich zu halten, gibt es mehrere Optionen. Fragen Sie am besten vorab, welche Leistungen Sie benötigen und welche Kosten dafür anfallen. Rechtsanwälte sind dazu verpflichtet, umfassend über das Kostenaufkommen zu informieren, damit Sie sich mit dem finanziellen Risiko auseinandersetzen können, bevor Sie das Mandat erteilen. Sie haben mehrere Möglichkeiten, einen Rechtsfall zu lösen – die weniger kosten als der Prozess vor Gericht. Bei einer außergerichtlichen Einigung, wie etwa einem Vergleich oder einer Mediation, sind die Kosten für einen Anwalt oft deutlich geringer.
Für eine Erstberatung kann für einkommensschwache Personen eine Beratungshilfe beantragt werden. Den Beratungshilfeschein können Sie bei Ihrem zuständigen Amtsgericht beantragen. Der Rechtsanwalt wird seine außergerichtliche Tätigkeit dann gegenüber der Staatskasse abrechnen, Sie zahlen lediglich eine Selbstbeteiligung in Höhe von 15,00 EUR.
Auch in einem gerichtlichen Verfahren kann für einkommensschwache Personen die Prozesskostenhilfe infrage kommen. Diese wird meist dann gewährt, wenn eine Verfahrenspartei nicht in der Lage ist, für die Kosten selbst aufzukommen und das Verfahren nicht offensichtlich mutwillig erscheint oder erfolglos wäre. Die Prozesskostenhilfe ist bei dem Gericht zu beantragen, bei welchem der Rechtsstreit geführt wird. Damit unterscheidet sich die Prozesskostenhilfe von der Beratungshilfe. Prozesskostenhilfe kann ausschließlich für gerichtliche Verfahren beantragt werden.
Welche Anwaltskosten übernimmt eine Rechtsschutzversicherung?
Eine Rechtsschutzversicherung übernimmt bei einer Deckungszusage maximal die gesetzlich vorgesehene Anwaltsvergütung aus dem vom Gericht festgelegten Streitwert. Das geht aus § 3a Abs. 1 Satz 3 RVG hervor. Bevor eine individuelle Honorarvereinbarung getroffen wird, kann sich der Anwalt mit der Rechtsschutzversicherung abstimmen, ob sie die höhere Leistung übernimmt. Falls nicht, tragen Sie die Mehrkosten selbst. In einigen Versicherungsbedingungen finden sich auch gesonderte Regelungen zu Honorarvereinbarungen.
Bekomme ich eine Rechnung vom Anwalt trotz Rechtsschutzversicherung?
Hat Ihre Rechtsschutzversicherung die Deckungszusage erteilt, übernimmt sie die Gebühren für den Rechtsbeistand oder die Beratung. Der Anwalt schickt seine Rechnung dann direkt an den Versicherer. Sie bekommen vom Anwalt lediglich eine Rechnung über die mit der Versicherung vereinbarten Selbstbeteiligung.
Abrechnungsprozess in der Praxis
Der Rechtsanwalt stellt eine Rechnung adressiert an den Mandanten aus. Diese sendet er per Post oder digital an den Rechtsschutzversicherer mit der Aufforderung, die entstandenen Gebühren und Auslagen zu zahlen. Für Sonderleistungen, die Ihre Rechtsschutzversicherung nicht übernimmt, oder eine Selbstbeteiligung, erhalten Sie eine gesonderte Rechnung.
Ich habe ein Anwaltsschreiben erhalten – wie soll ich jetzt handeln?
Sobald Sie Post vom Anwalt erhalten, sollten Sie in erster Linie Ruhe bewahren und den Brief sorgfältig lesen. Dem Schreiben können Sie entnehmen, wer der Auftraggeber und was der Grund für das Schreiben ist. Das kann z. B. ein Nachbarschaftsstreit oder arbeitsrechtliche Auseinandersetzungen sein.
Der Kontakt zum eigenen Anwalt ist in erster Linie hilfreich, um das Schreiben auch wirklich richtig zu verstehen. Bei kleineren Angelegenheiten oder wenn Sie im Unrecht sind, ist die Kontaktaufnahme mit einem Experten ebenfalls sinnvoll, bevor Sie selbst handeln. Die nachfolgenden Schritte können Sie dann gemeinsam besprechen und im Idealfall eine außergerichtliche Lösung finden. Ist das Anwaltsschreiben jedoch ungerechtfertigt, weil die Gegenseite den Sachverhalt beispielsweise falsch darstellt, sollten Sie schnellstmöglich selbst einen Rechtsbeistand beauftragen. Dieser wird nach Schilderung der Sachlage Kontakt zur gegnerischen Partei aufnehmen.
Wann sollte ich ein Anwaltsschreiben versenden?
Möglichkeiten gibt es auch hier viele. Das eigene Anwaltsschreiben macht besonders dann Sinn, wenn die persönlichen Wege und Mittel ausgeschöpft sind. Das tritt zum Beispiel ein, wenn ein Schuldner auf Ihre Mahnung nicht reagiert. Anwaltsbriefe kommen auch als Antwort auf eine Kündigung, als Zahlungsaufforderungen oder in andere Konfliktsituationen zum Einsatz.
Kann ich ein Anwaltsschreiben ignorieren?
Prinzipiell müssen Sie auf das Anwaltsschreiben nicht reagieren. Es komplett zu ignorieren, ist jedoch nicht ratsam, da mit dem Schreiben eventuell Fristen oder andere Forderungen gesetzt wurden. In diesen Fällen kann nach Verstreichen der Frist weitere Post in Form eines Mahnbescheids oder einer Klage auf Sie zukommen. Sobald Ihnen ein Brief als Einschreiben zugestellt wird, erhält der Anwalt einen Nachweis, wann dieser übergeben wurde.
Was passiert bei einer Klageschrift?
Durch eine Klage wird in erster Linie ein Zivilprozess eingeleitet. Sie haben ab dem Zeitpunkt der Zustellung zwei Wochen Zeit, Ihre Verteidigung anzuzeigen. Es ist definitiv sinnvoll, umgehend einen Anwalt hinzuzuziehen. Sonst kann nach Ablauf dieser „Notfrist“ bereits ein Versäumnisurteil zu Ihren Lasten ergehen. Das gilt auch, wenn vor dem konkreten Gericht Anwaltszwang besteht und die Verteidigungsanzeige lediglich durch Sie selbst erfolgt. Ein Richter entscheidet, wie in dem Fall vorgegangen werden soll. Nach § 272 Abs. 2 Zivilprozessordnung (ZPO) stehen dafür zwei Wege offen:
- Der „frühe erste Termin“ soll darauf abzielen, eine gütliche Einigung zu erreichen. Zwischen Zustellung der Klage und dem frühen ersten Termin müssen mindestens zwei Wochen liegen, damit Sie genug Zeit zur Vorbereitung haben.
- Entscheidet sich der Richter für ein schriftliches Vorverfahren, müssen Sie eine Erklärung abgeben, ob Sie sich gegen die Klage verteidigen möchten – man spricht von einer Verteidigungsanzeige. Es ist sinnvoll, diesen Schritt nach einem Gespräch mit einem Anwalt von selbigem übernehmen zu lassen. Hierfür haben Sie nach Erhalt der Klage zwei Wochen Zeit. Innerhalb von zwei weiteren Wochen müssen Sie die Klage erwidern. Im Anschluss an das schriftliche Vorverfahren wird ebenfalls ein Gütetermin sowie ein Termin zur mündlichen Hauptverhandlung bestimmt.
Gut zu wissen: Eine Klage wird per Postzustellurkunde (gelber Umschlag) versendet. Auf einem Rückschein werden Datum und Uhrzeit der Zustellung notiert. Ab diesem Zeitpunkt beginnt die Frist.
Wie lange darf sich ein Anwalt Zeit lassen?
Ein Rechtsanwalt ist laut BGH dazu verpflichtet, seine Mandanten über Vorgänge und Neuerungen unverzüglich zu informieren. Darüber hinaus muss er auch auf Anfragen unverzüglich antworten – egal ob schriftlich oder telefonisch. Je nach Dringlichkeit und in Abhängigkeit der Verhinderungsgründe sollte eine Beantwortung nach spätestens zwei Wochen erfolgen. Im Prozess muss sich der Anwalt, genau wie jeder andere auch, an gesetzliche Fristen halten. Wird eine Frist versäumt, muss er die Konsequenzen tragen.
Klageerwiderung – so hilft der Anwalt
In einer Klageerwiderung werden inhaltliche Argumente aufgeführt und Stellung zur Klage genommen. Eine gut verfasste Klageerwiderung kann dazu führen, dass eine mündliche Verhandlung überflüssig wird und man direkt eine außergerichtliche Einigung erzielt. Sie kann dem Richter auch zeigen, dass die Klage gar keine Aussicht auf Erfolg hat und deshalb abgewiesen wird. Aus diesem Grund ist es besonders sinnvoll, die Klageerwiderung vom Anwalt formulieren zu lassen. Als Rechtsexperte wird er besser rechtlich argumentieren und taktische Fehler vermeiden.
Wenn Sie ein Muster verwenden oder die Klageerwiderung selbst verfassen möchten, überprüft ein Anwalt das Schreiben alternativ auch auf mögliche Fehler, bevor Sie es einreichen.
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