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Auf den Punkt

 
  • Korrosion, in erster Linie durch Rost, verursacht weit über die Hälfte aller Leitungswasserschäden.
  • Wenn undichte Abwasserrohre Grundwasser und Boden verschmutzen, ist das strafbar.
  • Die Elementarversicherung sichert Wohngebäude gegen Schäden durch Überschwemmungen ab.
 

Schützen Sie Ihr Haus vor Rohrbrüchen

Zu wissen, wo Gefahrenquellen lauern und wie man sie entschärft, hilft am allerbesten, unangenehme Leitungswasserschäden zu verhindern. Einmal im Jahr sollten Sie daher alle wasserführenden Anlagen inklusive Kessel, Pumpen, Warmwasserbereiter und Hebeanlagen warten lassen. Das gilt auch für Feinfilter und für Dosier- und Enthärtungsanlagen. Dafür gibt es spezielle Wartungsverträge.

 

Korrosion durch Rost

Schadenursache Nummer eins ist die Korrosion. Rost verursacht weit über die Hälfte aller Leitungswasserschäden im häuslichen Bereich. Zu Rohrbrüchen kommt es nicht nur bei älteren Wasserleitungen und Heizungsanlagen, sondern auch bei Neuinstallationen. Bitten Sie beim Hausbau den Installateur, das Rohrmaterial auf der Basis einer Wasseranalyse des Versorgungsunternehmens auszuwählen.

 

Achtung, Frost!

Gefrorenes Wasser lässt Rohre platzen. Leeren Sie deshalb Leitungen in frostgefährdeten Bereichen oder im Außenbereich rechtzeitig vor der Frostperiode – und sperren Sie sie ab. Versuchen Sie nie, Rohre mit offener Flamme aufzutauen. Nähern Sie sich der vereisten Stelle lieber mit einem Föhn vorsichtig vom Wasserhahn aus.

So beugen Sie vor

Heizen Sie unbewohnte Räume, besonders, wenn Sie im Urlaub sind.

 

Kalk vermeiden

Wenn Sie Ihren Warmwasserbereiter auf maximal 55 Grad Celsius einstellen, verringern sich Kalkablagerungen, die Korrosionsneigung wird reduziert – und Sie sparen Energie und somit Geld. Sorgen Sie bei Ihrer Heizung für ausreichenden Wasserdruck. Drehen Sie Wasserhähne an selten genutzten Leitungen in Gästezimmern, Garagen oder Kellern mindestens einmal im Monat auf. Das verhindert Kalkablagerungen und üble Gerüche.

 

Poröse Schläuche

Poröse oder platzende Schläuche bei Wasch- und Geschirrspülmaschinen können erhebliche Wasserschäden verursachen. Kontrollieren Sie sie daher regelmäßig. Gut ist, wenn Ihre Waschmaschine nahe an einem Bodenablauf steht.

Unser Tipp: Achten Sie beim Kauf einer neuen Waschmaschine auf einen Rundum-Wasserschutz. Leckwasser-Schutzeinrichtungen reagieren schon, wenn Sie den Schaden noch gar nicht bemerkt haben. Ortet der Sensor Feuchtigkeit, schließt sich automatisch ein Ventil im Wasserzulauf der Maschine.

So beugen Sie vor

Lassen Sie Ihre Waschmaschine am besten nie unbeaufsichtigt arbeiten. Sie riskieren den Verlust des Versicherungsschutzes und damit die Entschädigung.

Übrigens: Die deutschen Gerichte sind sich uneinig, ob und wie lange man eine Waschmaschine ohne Aufsicht laufen lassen darf.

 

Die Dichtheitsprüfung von Abwasserleitungen

Fakt ist: Wenn undichte Abwasserrohre Grundwasser und Boden verschmutzen, ist das nicht nur umweltschädlich, sondern auch strafbar. Das Wasserhaushaltsgesetz verpflichtet Hauseigentümer nämlich grundsätzlich überprüfen zu lassen, ob sämtliche Grundstücksentwässerungsleitungen dicht sind, alle Kanalisationsrohre intakte Rückstauklappen haben und keine Gefahr für Boden und Grundwasser darstellen.

Die Regelungen für die sogenannte Dichtheitsprüfung der einzelnen Bundesländer sind sehr unterschiedlich. Gemeinden haben das Recht, durch eine Satzung abweichende Regeln einzuführen. Erkundigen Sie sich daher bei Ihrer Gemeinde beziehungsweise Stadt, welche Pflichten Sie haben.

 

Wasserschäden vorbeugen: Kleine Tipps mit großer Wirkung

  • Schließen Sie alle Fenster, wenn Sie die Wohnung verlassen. So sind Sie bei einem plötzlichen Wolkenbruch auf der sicheren Seite.
  • Der Abfluss am Kellereingang wird gerne mal vernachlässigt. Einfach immer mal wieder prüfen!
  • Besonders im Herbst ist ein Blick in die Regenrinne und zu den Fallrohren wichtig, damit kein Laub zur Verstopfung führt.
  • Unser ganz spezieller Rat für Mieter: Für den Abfluss auf Ihrem Balkon sind Sie als Mieter verantwortlich. Kontrollieren Sie öfter, ob dieser noch frei ist.
 

Was tun bei Wasserschäden?

Sollte es trotz aller Vorsichtsmaßnahmen zu einem Wasserrohrbruch oder einem Wasserschaden kommen, reagieren Sie schnell.

  • Sperren Sie sofort die Wasserzufuhr ab. Wo der Hauptwasserhahn sitzt, sollte jeder in Ihrem Haushalt wissen!
  • Unterbrechen Sie die Stromzufuhr für gefährdete Elektrogeräte.
  • Entfernen Sie alle Gegenstände aus dem Gefahrenbereich, um den Schaden möglichst gering zu halten. Bringen Sie nasse Textilien, Polstermöbel und Teppiche schnell an die frische Luft.
  • Rufen Sie bei großen Wasserschäden die Feuerwehr zum Abpumpen.
  • Verständigen Sie Vermieter, Verwalter oder Hausmeister und Ihre Versicherung.
  • Danach: lüften, lüften, lüften. So trocknen Fußböden, Wände und Decken am besten. Besonders effektiv sind elektrisch betriebene Raumentfeuchter, die Sie beispielsweise bei Handwerkern ausleihen können. Damit trocknen feuchte Wände schneller.
 

Welche Versicherung haftet bei einem Wasserschaden?

Eigene Schäden werden durch die Hausratversicherung und die Wohngebäudeversicherung erstattet. Bei Schäden an Ihrem Hausrat wird der Neuwert ersetzt, also das, was Sie heute für neuwertigen Ersatz zahlen müssten – unabhängig vom Alter der versicherten Sachen.

Immer wichtiger im Zusammenhang mit Wasserschäden ist die Elementarversicherung, denn nur sie sichert Wohngebäude effektiv gegen Überschwemmungen bei Starkregen ab.

Optimal absichern können Sie sich mit unserem Versicherungspaket ARAG Recht und Heim, der Kombiversicherung für alle Lebensbereiche – natürlich mit integrierter Wohngebäude- und Hausratversicherung. Wir schützen Sie vor vielen Risiken und sichern die finanziellen Folgen ab, wenn das Leben einmal anders als erwartet verläuft.

 

Wer zahlt für einen Wasserschaden beim Nachbarn?

Eine Privathaftpflichtversicherung zahlt bei Schäden, die anderen Personen durch das auslaufende Leistungswasser entstanden sind. Sie ersetzt den Zeitwert der beschädigten Sachen – jedoch nur, wenn Ihnen ein Verschulden an dem Schaden nachzuweisen ist. Zum Beispiel, wenn Ihre Waschmaschine ausläuft und das Wasser in der Wohnung unter Ihnen Schäden anrichtet.

Christina Gellert

Rechtsanwältin

  • Rechtsanwältin, Zuhorn & Partner Rechtsanwälte
  • ARAG Partneranwältin & Mietrechts-Expertin
  • Seit 2022 zugelassene Rechtsanwältin

Ich bin fest davon überzeugt, dass jeder ein Anrecht auf faire und kompetente Unterstützung hat, besonders in einem so lebensnahen Bereich wie dem Mietrecht. Fragen beantworte ich gerne unter:

info@zuhorn.de

 

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