Umzug leicht gemacht
Raus aus der alten Wohnung, rein in die neue Wohnung – bei einem Umzug muss man an tausend Dinge denken. Gut, wenn man von den Erfahrungen anderer Menschen profitieren kann. Wir haben wertvolle Tipps für Sie gesammelt und wünschen Ihnen einen reibungslosen Umzugstag.
21.03.2019 • 4 min Lesezeit
Fast fünf Millionen Haushalte wechseln in Deutschland jedes Jahr ihren Wohnort, so eine Umzugsstudie. Viel zu tun für Speditionen und Umzugsfirmen. Und natürlich für alle, die selbst anpacken. Lesen Sie, welche Vor- und Nachteile das mit sich bringt.
Sieben nützliche Tipps, die Ihren Umzug leichter machen
- Ausmisten: Mal so richtig aussortieren? Am liebsten vor dem Umzug! Selten getragene Kleidung, ungeliebte Bücher, defekte Elektronik – weg damit! Oder hin zu jemandem, der die Sachen besser gebrauchen kann. Gehen Sie Raum für Raum, Schrank für Schrank durch und fragen sich, ob Sie es wirklich noch brauchen und es Ihnen Freude macht. Was zu schade zum Wegwerfen ist, findet auf dem Flohmarkt vielleicht einen glücklichen Nachbesitzer.
- Umziehen mit Kindern: Bereiten Sie Kinder behutsam auf den Umzug vor. Sprechen Sie ausführlich über die Gründe – und worauf sie sich am neuen Ort freuen können. Ist Ihr Nachwuchs alt genug, kann er seine Spielsachen selbst verstauen. Wollen Sie den Kindern das Durcheinander und die Hektik am Umzugstag ersparen, bitten Sie Freunde oder Verwandte, mit ihnen einen schönen Tag zu verbringen.
- Mit System packen: Das ist das Geheimrezept für den reibungslosen Einzug ins neue Domizil ist geschicktes Einpacken. Denn wenn Sie wissen, wo Sie was finden, geht das Einräumen wesentlich schneller von der Hand. Packen Sie raumweise und beschriften alles deutlich. Nie 30 Kilogramm überschreiten.
- Pendelverkehr nutzen: Bei jeder Fahrt ins neue Domizil können Sie handliche oder empfindliche Dinge schon mitnehmen.
- Die Kiste für alle Fälle: Diese Dinge werden bei fast jedem Umzug gebraucht. Prima, wenn sie griffbereit in einer Kiste verstaut sind: Lappen und Putzmittel, Haushaltsrolle, Kaffeemaschine, Flaschenöffner, Werkzeug wie Hammer und Cutter, Toilettenpapier, Kleingeld fürs Trinkgeld, Hausapotheke mit Pflaster, Verlängerungskabel, Wegwerfgeschirr.
- Parkplätze reservieren: Lassen Sie in Gegenden mit raren Parkplätzen oder Halteverbot für den Umzugstag am alten wie am neuen Wohnort Halteverbotszonen direkt vor dem Haus einrichten. Diese können Sie bei der Stadtverwaltung des jeweiligen Wohnortes beantragen. Kalkulieren Sie für einen typischen Umzugswagen etwa 15 m Platz. Unsere Kunden finden hierzu übrigens einen Musterbrief mit einem Antrag auf eine Sondergenehmigung zum Parken im
- Krach vermeiden: Damit der unvermeidliche Lärm bei einem Umzug nicht gleich zum Krach mit den neuen Nachbar ausartet, sollten Sie Ruhezeiten einhalten, während derer Sie nur in Zimmerlautstärke weiterarbeiten dürfen. Ruhezeiten stehen beispielsweise in den kommunalen Satzungen und bei Mietwohnungen oft auch in der Hausordnung. Orientieren können Sie sich an diesen Zeiten: Nachtruhe dauert von 22 Uhr bis sechs Uhr. Eine gesetzlich vorgeschriebene Mittagsruhe gibt es nicht. An Sonn- und Feiertagen herrscht den ganzen Tag Ruhezeit.
Mit Profis umziehen oder in Eigenregie?
Nicht zuletzt ist es eine Frage der Kosten und des Aufwands: Gibt man seinen Umzug an Profis ab – oder stemmt ihn in Eigenarbeit, mit fleißigen Helfern aus dem Freundes- und Familienkreis? Günstiger ist es wohlmöglich, wenn man selbst einen Umzugswagen mietet und anpackt. Will man Zeit sparen und die Nerven und Gelenke schonen, ist ersteres ratsam – vor allem dann, wenn Sie Ihren Hausrat nicht gerade als „überschaubar“ definieren würden, oder ins Ausland umziehen. Lassen Sie sich auf jeden Fall von verschiedenen Speditionen Angebote erstellen.
Haben Sie sich für eine Spedition entschieden, klären Sie, welche Aufgaben der Spediteur übernehmen soll. Für eine Haftung bei möglichen Schäden ist es besser, möglichst wenig oder gar keine Mischung zwischen Eigen- und Fremdleistung vorzunehmen.
Der Vorteil: Mit einem Umzugsvertrag übernimmt die Spedition die gesetzliche Haftung für die Umzugsgüter mit maximal 620 Euro je Kubikmeter Laderaum. Wertvolle Stücke sollten Sie besser über eine zusätzliche Transportversicherung absichern. Das ist über die eigene Hausratversicherung möglich.
Helfen Freunde und Bekannte beim Umzug, sparen Sie zwar wahrscheinlich Geld, tragen aber als Umziehender das Risiko für alle Schäden. Freunde sollen schließlich für ihre Muskelkraft nicht noch mit einem Haftungsrisiko belegt werden. Anders sieht es aus, wenn Ihre Helfer bewusst ruppig mit dem Umzugsgut oder dem Parkett in der Wohnung umgeht – dann müsste der Verursacher unter Umständen für die Schäden aus eigener Tasche zahlen. Normalerweise treten Haftpflichtversicherer dafür auch nicht ein.
Es gibt aber auch Anbieter, die diese Gefälligkeiten mitversichern. Das steht dann in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen – ein Blick ins Kleingedruckte lohnt sich also.
Toi, toi, toi, wenn alles glatt geht. Was aber, wenn sich jemand verletzt? Leider ist es das Risiko des Helfers, wenn er aus Unachtsamkeit stolpert oder fällt. Auch, wenn er dadurch mehrere Tage krank ist. Die gesetzliche Unfallversicherung ist nicht zuständig. Haben allerdings Sie den Unfall verursacht, weil Sie beispielsweise nicht auf einen losen Teppich auf der Treppe hingewiesen haben, können Sie in Anspruch genommen werden. Bei Angestellten eines Umzugsunternehmens ist das anders. Hier greift in der Regel die gesetzliche Unfallversicherung.
Der ewige Streit um die Schönheitsreparaturen
Defekte oder abgenutzte Parkettböden, verkratzte Badewannen, Bohrlöcher in Fliesen. Waren Sie das oder stammen diese Spuren vielleicht noch von Ihrem Vormieter? Wer muss sie beheben? Wenn Sie beim Einzug ein Wohnungsübergabe-Protokoll gemacht haben, ist das kein Problem. Was darin an bestehenden Schäden festgehalten wurde, geht nicht zu Ihren Lasten. Lesen Sie unseren ausführlichen Artikel zum Wohnungsübergabeprotokoll und beugen so gezielt einem Konflikt mit dem Vermieter vor.
Die Schönheitsreparaturklausel im Video erklärt
Christina Gellert, angehende Fachanwältin für Miet- und Wohnungseigentumsrecht, erklärt die gesetzlichen Regelungen und gibt hilfreiche Tipps, um Konflikte zu vermeiden.
Sie suchen weitere rechtliche Infos?
In unserer Playlist sammeln wir informative und hilfreiche Videos zu verschiedenen Themen rund um den Mietrecht mit Anwältin Christina Gellert.
Die Küche muss mit! Wissenswertes zum Umzug von Einbauten
Grundsätzlich gilt: Einrichtungen, die dem normalen Wohnen dienen, wie Einbauküchen oder Türschlösser dürfen Mieter ohne Genehmigung des Vermieters einbauen. Auch das normale Maß an Dübellöchern in Bad oder Küche muss er dulden. Wenn aber in die bauliche Substanz eingegriffen wurde – z.B. Umbauten oder fest verbundene Einrichtungen wie Parkett – muss beim Auszug der ursprüngliche Zustand wiederhergestellt werden. Es sei denn, der „Eingriff“ war genehmigt oder Sie haben einen Wertausgleich beim Auszug verabredet. Wenn nicht, kann Sie oft nur noch der Nachmieter retten, der Ihnen beispielsweise das Parkett abkauft.
ARAG Kunden wissen mehr
Unsere Kunden können im ARAG Online Rechts-Service kostenfrei auf über 1.000 rechtlich geprüfte Musterschreiben und Dokumente zugreifen.
Zum Beispiel
- Vertrag über Ausgleich bei Einbauten in einer Mietwohnung
- Kaufvertrag über Wohnungseinrichtung (Abstandsregelung/ Ablösevereinbarung)
- Kaufvertrag über eine Einbauküche (unter Privatleuten)
Umzugsschäden schnell melden
Spediteure haben recht kurze Fristen für die Meldung von Schäden. Ein zerbrochenes Stuhlbein beispielsweise muss innerhalb von 24 Stunden gemeldet werden. Und zwar schriftlich, so das AG Siegen. Eine telefonische Meldung reicht nicht aus (Az.: 11 C 284/00). Für weniger offensichtliche Schäden haben Sie zwei Wochen Zeit. Besser ist es, sofort auszupacken und Beweise zu sichern – durch Fotos oder Zeugen. Perfekt, wenn Sie die Quittung vom Möbelkauf aufgehoben haben. Damit lässt sich der Zeitwert eines Stücks ermitteln: Nur den ersetzt nämlich die Versicherung. Für Pflanzen und Tiere übernehmen die Spediteure meist keine Haftung.
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