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Auf den Punkt

 
  • Schimmelpilzarten, die im Wohnraum vorkommen, werden meist nach ihrer äußeren Färbung in gelben, weißen, schwarzen, grünen oder roten Schimmel gruppiert.
  • Die meisten Schimmelarten gedeihen dort, wo die Luft feucht ist und genug Nährstoffe existieren.
  • Vermuten Sie einen Schimmelpilzbefall in Ihrer Wohnung, dann kann es sich lohnen, einen Schimmeltest zu kaufen oder einen Experten zu Rate zu ziehen.
  • Wie stark ein Mieter aufgrund eines Schimmelbefalls die Miete mindern darf ist von Einzelfall zu Einzelfall unterschiedlich.
  • Sollte der Schimmelbefall sich noch in überschaubaren Grenzen bewegen, dann kann es sich anbieten, selbst Hand anzulegen.
 

Welche Schimmelarten gibt es und welche sind gefährlich?

Insgesamt gibt es Schätzungen zufolge bis zu 250.000 verschiedene Schimmelpilzarten, von denen bis heute noch längst nicht alle genau bestimmt und typologisiert sind. Nur ein kleiner Teil davon kommt jedoch auch in Wohnungen und Häusern vor und ist für gesundheitliche Folgeschäden bei Bewohnerinnen und Bewohnern verantwortlich.

Schimmelpilzarten, die im Wohnraum vorkommen, werden meist nach ihrer äußeren Färbung gruppiert. Am häufigsten kommen dabei der schwarze, der rote, der grüne, der gelbe und der weiße Schimmel vor. In der Folge finden Sie eine Übersicht der bekanntesten Schimmelarten.

 

Schwarzer Schimmel – Am meisten gefürchtet

Entgegen der weitverbreiteten Meinung, dass der schwarze Schimmel von allen Schimmelarten der gefährlichste ist, ist der sogenannte Schwarzschimmel nicht per se eine Gefahr für die Gesundheit von Hausbewohnern und Wohnungsmietern. Dies liegt zum einen daran, dass der Begriff „Schwarzschimmel“ – so wie die meisten anderen Begrifflichkeiten, die sich auf die äußere Färbung von Schimmel beziehen – nur ein Sammelbegriff ist, unter den viele verschiedene Schimmelarten fallen. Zum anderen lässt sich das Gefährdungspotenzial einer Schimmelart überhaupt nur schwer bestimmen, da das Gesundheitsrisiko für Menschen stark davon abhängt, wie sie mit dem Schimmel in Kontakt kommen: zum Beispiel durch das Einatmen von Sporen oder die Aufnahme des Schimmels über verdorbenes Essen.

Die meisten Schwarzschimmelarten verbreiten sich vornehmlich auf Lebensmitteln wie Obst und Gemüse. In Einzelfällen können sie sich, bei ausreichender Luftfeuchtigkeit und Temperatur, jedoch auch auf Wänden und Tapeten ansiedeln. Gefährlich ist Schwarzschimmel nur dann, wenn er direkt über das Essen aufgenommen wird oder jemand mit einem geschwächten Immunsystem oder einer Allergie in Kontakt mit den Sporen kommt.

Der berüchtigte Ruf des schwarzen Schimmels geht derweil hauptsächlich auf eine bestimmte Art des Schwarzschimmels zurück, die als Alternaria Alternata bekannt ist. Alternaria Alternata stoßen ein Gift aus, das auch ohne direkten Körperkontakt zu allergischen Reaktionen bei Menschen führen kann. Diese Art des Schwarzschimmels tritt jedoch nur äußerst selten in Wohnräumen auf.

 

Weißer Schimmel – Bleibt, wegen seiner Farbe, oft unentdeckt

Schimmelarten, die unter dem Oberbegriff „weißer Schimmel“ zusammengefasst werden, treten in der Regel besonders häufig in kalten und unbeheizten Räumen auf, in denen eine überdurchschnittlich hohe Luftfeuchtigkeit herrscht. Aufgrund seiner unauffälligen Färbung wird weißer Schimmel oft erst dann entdeckt, wenn er sich schon weit ausgebreitet hat.

Weißer Schimmel führt zu Schleimhautreizungen und kann dementsprechend bei Hausbewohnern und Wohnungsmietern zu Halsentzündungen, chronischer Bronchitis und wiederkehrenden Erkältungen führen.

 

Gelber Schimmel – Eher selten, aber sehr gefährlich

Gelber Schimmel siedelt vor allem auf fett- und stärkehaltigen Samen, zum Beispiel auf Erdnüssen, Pistazien und einer Vielzahl von Getreidearten. Obwohl gelber Schimmel in modernen Wohn- und Lebensräumen äußerst selten auftritt, eilt sein Ruf ihm seit jeher voraus. Das liegt nicht zuletzt an der Gelbschimmelart Aspergillus flavus, die gemeinhin auch unter dem Namen „Fluch des Pharao“ bekannt ist. Schimmelpilze der Art Aspergillus flavus können Leberkrebs und auch Herzversagen auslösen und wurden erstmals bei den Ausgrabungen der Pharaonengräber in Ägypten entdeckt.

Genau wie beim weißen Schimmel besteht auch bei Gelbschimmel die Gefahr, dass er aufgrund seiner unauffälligen Färbung erst spät erkannt wird.

 

Roter Schimmel – Meist auf Papiertapeten, Holz oder Pappe

Roter Schimmel der Art Neurospora sitophila – gemeinhin auch als „Bäckerschimmel“ bekannt – kommt in der Regel in Bädern und schlecht gelüfteten Räumen vor. Werden seine Sporen eingeatmet, dann können sie unter anderem schwere Lungenkrankheiten und Atemwegserkrankungen auslösen. Der Name Bäckerschimmel geht auf die Tatsache zurück, dass roter Schimmel besonders häufig auf Getreide gedeiht. Dabei kann sich roter Schimmel jedoch bei günstigen Bedingungen auch auf Oberflächen wie Holz und auf Papiertapeten ausbreiten.

 

Grüner Schimmel – weit verbreitet aber eher ungefährlich

Der grüne Schimmel gilt oft als die am weitesten verbreitete Schimmelart. Das liegt nicht zuletzt daran, dass grüner Schimmel besonders gut auf verdorbenen Lebensmitteln oder auf Blumenerde gedeiht. Auf Oberflächen wie Holz oder Tapeten kommt grüner Schimmel derweil gar nicht vor.

Die bekannteste Art des grünen Schimmels ist Aspergillus fumigatus. Diese stößt ein Gift aus, das bei gesunden Menschen zwar keine nachgewiesenen körperlichen Schäden hinterlässt, bei immungeschwächten oder hochallergischen Personen jedoch unter anderem das Lungengewebe befallen kann.

 

Wie entsteht Schimmel?

Die meisten Schimmelarten gedeihen dort, wo die Luft feucht ist und genug Nährstoffe existieren. Liegt die relative Luftfeuchte direkt über eine Wandoberfläche bei 80 Prozent oder mehr, dann herrschen ideale Bedingungen für einen Schimmelpilzbefall. Räume die nicht ausreichend geheizt sind und die nicht gelüftet werden gelten deshalb als besonderes Risiko. Ein Mangel an Luftzirkulation kann dabei oft auch das Resultat von Baumängeln und fehlenden Lüftungssystemen sein.

Als Grundlage für ihr Wachstum genügen den meisten Schimmelpilzarten bei ausreichend feuchter Luft schon geringste Mengen von Nährstoffen. So können bereits der Eiweiß- und Zuckergehalt einer Tapete oder die in Hausstaubpartikeln enthaltenen Nährstoffe ausreichen, um einen Schimmelpilz zu ernähren.

 

Schimmel vorbeugen: 4 Tipps, die Sie beachten müssen

Am besten gehen Sie gegen Schimmel in der Wohnung vor, indem Sie keinen Nährboden für die Sporen schaffen. Die wichtigsten Tipps zum Vermeiden von Schimmel sind daher:

Richtig Lüften
Durch richtiges Lüften können Sie Feuchtigkeit in der Wohnung schnell verringern. Das sogenannte Stoßlüften ermöglicht dabei einen schnellen und kompletten Luftaustausch. Es wird empfohlen ganzjährig mindestens zweimal am Tag zu lüften, um Schimmel vorzubeugen.

Richtig Stoßlüften für wie viele Minuten

Gut zu wissen: Fenster auf Kipp zu stellen, ist zum effektiven Lüften nicht geeignet. Denn so kühlt der Bereich um das Fenster aus, wodurch sich Schimmel leichter ansiedeln kann.

Luftfeuchtigkeit im Auge behalten
Die optimale Luftfeuchtigkeit in Wohnräumen liegt zwischen 40 und 60 %. Leider ist ein Anstieg nicht merklich und sollte daher durch die Anschaffung eines Hydrometers kontrolliert werden. Falls Ihnen auffällt, dass die Luftfeuchtigkeit trotz regelmäßigen Lüftens dauerhaft zu hoch ist, hilft die Verwendung eines Luftentfeuchters Schimmel vorzubeugen.

Bewusst Heizen
Sie drehen aufgrund der steigenden Energiekosten die Heizung runter oder gar nicht erst auf? Vorsicht! Durch die geringere Raumtemperatur riskieren Sie einen Anstieg der Luftfeuchtigkeit, wodurch die Bildung von Schimmel begünstigt wird. Generell gilt: Je kälter ein Raum, desto höher ist in der Regel seine Luftfeuchtigkeit und damit auch das Schimmelrisiko. Niemand mag das aktuell gerne hören, doch wer akribisch Heizkosten sparen möchte und die Wohnung auskühlen lässt, gefährdet die eigene Gesundheit.

Luftzirkulation gewähren
Ein regelmäßiges Lüften hilft dort nicht, wo besonders von Schimmel gefährdete Flächen, wie beispielsweise Außenwände, durch Möbel zugestellt sind. Achten Sie auf einen Mindestabstand von 10 cm von großflächigen Möbeln zu Ecken und Wänden. So kann auch dort ein ausreichender Luftaustausch gewährleistet werden.

 

Holen Sie sich Hilfe – Spezialisten und Schimmeltests schaffen Klarheit

Da es viele verschiedene Schimmelpilzarten gibt und sich die meisten nicht allein aufgrund ihrer äußeren Färbung klar voneinander unterscheiden lassen, bietet es sich an, bei einem potenziellen Schimmelpilzbefall auf einen Experten oder entsprechende Messgeräte und Tests zurückzugreifen.

Schnelltests, die etwa bei Onlinehändlern und in der Apotheke erworben werden können, sind dabei üblicherweise in zwei Varianten erhältlich: Die einen greifen auf Teststreifen zurück, mit denen eine spezifische betroffene Stelle auf einen Schimmelpilzbefall untersucht werden kann. Die anderen funktionieren mittels kleiner Schalen mit Nährboden, die in der Wohnung platziert werden und später auf einen Befall hin geprüft werden können.

Wem das nicht genügt, der kann sich darüber hinaus auch an Unternehmen wenden, die sich auf die Analyse und die Entfernung von Schimmelpilzen spezialisiert haben. Diese führen zwar im Endeffekt ebenfalls nur Luft- und Oberflächentests durch, können einzelne Proben jedoch auch zur Laboranalyse geben und genau bestimmen, um welche Schimmelpilzart es sich im Einzelfall handelt.

 

Schimmel in der Wohnung – Wer zahlt den Gutachter und wer übernimmt die Kosten für die Entfernung?

Wer bei einem Schimmelpilzbefall in einer Mietwohnung die Kosten für ein Gutachten trägt, ist von Fall zu Fall unterschiedlich und kommt in erster Linie auf die Absprachen zwischen Mieter und Vermieter an. Im Regelfall gilt, dass derjenige, der den Gutachter beauftragt, auch die Kosten vorfinanziert. Wenn Sie also mit einem Gutachten klären wollen, was einen Schimmelpilzbefall verursacht und wer am Ende für die Entfernung des Schimmels verantwortlich ist, sollten Sie sich in jedem Fall als erstes an ihren Vermieter wenden, um die Finanzierung zu klären.

Stellt sich in dem Gutachten heraus, dass ihr Vermieter – etwa aufgrund von Baumängeln an der Wohnung – die Schuld an dem Befall trägt, dann haben sie einen Anspruch auf eine volle Erstattung der Kosten. Weigert sich Ihr Vermieter trotzdem, die Kosten für das Gutachten und die spätere Entfernung des Schimmels zu tragen, dann müssen Sie Ihre Ansprüche im Zweifelsfall vor Gericht durchsetzen.

 
 
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Schimmel entfernen – was Sie selbst machen können

Sollte der Schimmelbefall sich noch in überschaubaren Grenzen bewegen, dann kann es sich anbieten, selbst Hand anzulegen. Wer Schimmel entfernen will, der sollte aber in jedem Fall Schutzkleidung wie eine Atemmaske, eine Brille und Handschuhe tragen und für viel frische Luft in dem betroffenen Raum sorgen.

Mittel, mit denen sich Schimmelpilze gut bekämpfen lassen, sind medizinischer Alkohol (70-prozentig), Wasserstoffperoxid, Brennspiritus sowie Essig. Letzterer eignet sich insbesondere für die Reinigung von Oberflächen wie Metall und Keramik. Auch chemische Schimmelentferner, die im Supermarkt und in Fachgeschäften erhältlich sind, können kleinere Verunreinigungen schnell beseitigen. Vor dem Kauf eines chemischen Schimmelentferners sollten Sie sich allerdings vorher über die Inhaltsstoffe des Produkts informieren. Manche Reinigungsmittel gegen Schimmel sind höchst aggressiv und können bei falscher Benutzung selbst Schäden an Oberflächen verursachen – oder gar gesundheitsgefährdende Nebenwirkungen haben. In jedem Fall sollte bei der Nutzung von Schimmelentfernern sowohl darauf geachtet werden, die richtige Dosierung zu wählen, als auch die richtige Nachsorge zu betreiben: Reinigungsmittel wie Schwämme und Tücher sollten nach der Schimmelbeseitigung in einer luftdichten Tüte entsorgt werden.

Hat sich ein Schimmelpilz bereits großflächig ausgebreitet, dann sollten Sie nicht selbst Hand anlegen, sondern einen Experten hinzuziehen. Denn: Entfernen Sie nur oberflächliche Verunreinigungen, nicht aber tieferliegende Schimmelschichten, dann wird sich das Problem kaum lösen lassen. Sind Wände und Tapeten erst einmal tiefergehend befallen, dann lässt sich der Schimmel nicht mehr mit einfachen Haushaltsmitteln entfernen.

 

Mietminderung bei Schimmel – wie viel ist erlaubt?

Wie stark ein Mieter aufgrund eines Schimmelbefalls die Miete mindern darf, ist von Einzelfall zu Einzelfall unterschiedlich. Während leichte Verunreinigungen durch Schimmel meist nicht mehr als eine fünfprozentige Mietminderung rechtfertigen, können größere und potenziell gesundheitsgefährdende Befälle zu viel höheren Mietminderungen führen. Ist etwa die gesamte Nutzbarkeit der Wohnung beeinträchtigt – etwa durch Schimmel im Schlafzimmer, im Bad und im Wohnzimmer – dann kommt sogar eine Mietminderung von 100 Prozent in Frage.

Obwohl das Recht auf eine Minderung der Miete laut § 536 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) bei Vorliegen eines Mangels von Gesetzes wegen entsteht, muss der Mieter dem Vermieter den Mangel unverzüglich anzeigen. Denn der Vermieter muss Gelegenheit haben, den Mangel zu beseitigen. Unterlässt der Mieter die Anzeige, kann er keine Mietminderung geltend machen. Einen formellen Antrag auf Mietminderung muss der Mieter allerdings nicht stellen und der Vermieter muss der Minderung auch nicht zustimmen.

Zu beachten ist jedoch, dass bei einem Schimmelbefall potenziell auch die Mieterinnen und Mieter zur Verantwortung gezogen werden können. Resultiert Schimmel im Bad etwa nicht aus Baumängeln an der Wohnung, sondern aus einer mangelhaften Heiz- und Lüftroutine des Mieters, dann macht sich dieser durch die unsachgemäße Nutzung der Wohnung womöglich selbst schadensersatzpflichtig. Ein Recht zur Mietminderung besteht in diesem Fall nicht.

Eine hohe Mietminderung einfach einseitig durchzusetzen, ohne ein verlässliches Gutachten zum Schimmelbefall in Auftrag gegeben zu haben oder eine entsprechende Einigung mit dem Vermieter erzielt zu haben, kann sich deshalb rächen: Sollte sich zu einem späteren Zeitpunkt herausstellen, dass der Schimmelbefall durch den Mieter verursacht wurde – zum Beispiel durch mangelhaftes Lüften der Wohnung -, dann kann diesem im Nachhinein im Extremfall fristlos gekündigt werden.

Das passende Gerichtsurteil
Allein die Möglichkeit eines künftigen Schimmelbefalls reicht nicht für eine Mietminderung. Das zeigt ein Urteil des Bundesgerichtshofes, in dem die Mieter einer Wohnung mit älterer Bausubstanz die Miete gekürzt haben, weil aufgrund schlechter Wärmedämmung die Gefahr von Schimmelbildung drohte. Doch da der Zustand des Gebäudes den zum Zeitpunkt der Errichtung geltenden Bauvorschriften und technischen Normen entsprach, lag kein Mangel vor, der einen Mietminderung rechtfertigte (Az.: VIII ZR 271/17 und VIII ZR 67/18).

Christina Gellert

Rechtsanwältin

  • Rechtsanwältin, Zuhorn & Partner Rechtsanwälte
  • ARAG Partneranwältin & Mietrechts-Expertin
  • Seit 2022 zugelassene Rechtsanwältin

Ich bin fest davon überzeugt, dass jeder ein Anrecht auf faire und kompetente Unterstützung hat, besonders in einem so lebensnahen Bereich wie dem Mietrecht. Fragen beantworte ich gerne unter:

info@zuhorn.de

 

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