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Auf den Punkt

 
  • Sextortion ist die Erpressung mit der Drohung, sexuell explizites Material zu veröffentlichen, um Opfer zu Zahlungen oder anderen Leistungen zu zwingen.
  • Täter nutzen Hacking, Massen-E-Mails, Catfishing und Cybergrooming, um an ihr Ziel zu gelangen.
  • Sextortion fällt unter Erpressung und kann je nach Fall unter verschiedene Paragraphen des Strafgesetzbuches fallen, mit unterschiedlichen Strafandrohungen, die von Geldbußen bis hin zu Freiheitsstrafen reichen.
  • Das Bundeskriminalamt empfiehlt, Kinder über Online-Gefahren aufzuklären. Betroffenen wird empfohlen, keine Zahlungen zu leisten und Anzeige bei der Polizei zu erstatten. Unterstützung bieten Anlaufstellen wie die Polizei, der Weiße Ring, Nummer gegen Kummer etc.
 
 

Erpressungen im Internet nehmen zu

In Deutschland gibt es immer mehr Fälle von Sextortion. In den letzten zehn Jahren verzeichnet die Polizeiliche Kriminalstatistik einen rapiden Anstieg der „Erpressung auf sexueller Grundlage“: Wurden 2013 noch 269 Fälle von Sextortion registriert, waren es im Jahr 2018 bereits 1.935 Fälle und im Jahr 2023 sogar 3.943 Fälle von sexueller Erpressung. Dies entspricht einem Anstieg von rund 1.366 % in nur 10 Jahren. Dabei geht das Bundeskriminalamt von einer hohen Dunkelziffer aus, da viele Opfer von Sextortion aus Scham und Angst die Erpressung nicht bei der Polizei anzeigen.

 

Was ist Sextortion?

Der Begriff „Sextortion“ setzt sich aus den Worten „Sex“ und „Extortion“ (engl. „Erpressung“) zusammen. Bei dieser Form der Erpressung droht eine Person damit, sexuell explizites Material zu veröffentlichen, um vom Opfer Geld, Dienstleistungen oder andere Forderungen zu erzwingen. Bei dem Material handelt es sich meist um Fotos oder Videos, die das Opfer nackt oder bei sexuellen Handlungen zeigen. Dieses hat das Opfer entweder selbst aufgenommen und vertraulich an den Täter geschickt oder es wurde ohne die Zustimmung des Opfers aufgenommen. In einigen Fällen kann der Täter auch vorgeben, solches Material zu besitzen, obwohl dies nicht der Fall ist, um das Opfer unter Druck zu setzen.

Sexuelle Erpressung erfolgt über verschiedene Medien, darunter soziale Netzwerke, Messaging-Anwendungen und E-Mails. Opfer von Sextortion – meist sind es Männer, es betrifft aber auch Frauen – erleben Angst, Scham und Schuldgefühle. Häufig ziehen sie sich zurück und fühlen sich hilflos und einsam.

Wichtig: Wehren Sie sich, wenn Sie von Sextortion betroffen sind! Im Folgenden erläutern wir, welche Möglichkeiten Sie haben, gegen den Täter oder die Täterin vorzugehen.

 

Cybergrooming, Catfishing, Hacking & Co. – So gehen Täter vor

Bei Sextortion wenden die Täter verschiedene Strategien an, um an ihr Ziel zu gelangen. Neben dem Hacking, bei dem sich die Täter Zugang zu den persönlichen Daten des Opfers verschaffen, gibt es weitere Methoden der sexuellen Erpressung im Internet. So verschicken Täter beispielsweise wahllos massenhaft E-Mails, in denen sie behaupten, Sexvideos vom Mailempfänger aufgenommen zu haben und drohen damit, diese zu veröffentlichen, wenn das Opfer nicht zahlt.

Sexuelle Erpressung muss aber nicht immer von Fremden ausgehen. Häufig sind es auch verärgerte Ex-Partner, die intime Aufnahmen als „Rachepornos“ missbrauchen. Die Täter drohen mit der Veröffentlichung und Verbreitung sexuell expliziter Bilder oder Videos, um das Opfer zum Beispiel nach einer Trennung zu demütigen oder zu erniedrigen.

 

Was ist Catfishing?

Bei Catfishing nimmt der Täter eine falsche Identität an und baut gezielt Kontakt zu potenziellen Opfern auf, meist auf Social Media oder auf Dating-Apps, um an Nacktbilder oder intime Videos zu kommen. Das Gespräch beginnt mit einem harmlosen Flirt, geht in Sexting über und endet schließlich mit dem Tausch von Nacktbildern. Das Opfer wird überredet, Videos von sich zu schicken bzw. in einem Video-Chat sexuelle Handlungen an sich selbst vorzunehmen. Dieses kompromittierende Material wird dann als Druckmittel genutzt. Nicht selten stecken hinter diesem Vorgehen organisierte Banden, die oft aus dem Ausland agieren.

 

Was ist Cybergrooming?

Cybergrooming ist die gezielte Anbahnung sexueller Kontakte mit Minderjährigen in Online-Videospielen und -Communitys, Chats oder sozialen Medien. Dabei geben sich die Täter entweder als gleichaltrig oder als verständnisvolle Erwachsene aus, um das Vertrauen von Kindern oder Jugendlichen zu gewinnen. Das Ziel dieser Manipulation ist es, die Minderjährigen dazu zu bringen, ihnen freizügige Selfies zu schicken oder sie zu weiteren Handlungen zu bewegen. In einigen Fällen zielen die Täter darauf ab, sich auch offline mit den Kindern zu treffen und sie zu missbrauchen.

 

Welchen Tatbestand erfüllt Sextortion laut deutschem Recht?

Im deutschen Recht wird Sextortion zunächst als eine Form der Erpressung behandelt, insbesondere wenn der Täter Geld von dem Opfer verlangt. Die rechtliche Einordnung kann jedoch abhängig von den Details des Einzelfalls, einschließlich der Art und Weise, wie das Material erlangt wurde, sowie der Art der geforderten Gegenleistung variieren.

So kann zum Beispiel die Verbreitung von ohne Zustimmung aufgenommenem Bildmaterial als auch die Erpressung mit solchem Material unter verschiedene Paragraphen des Strafgesetzbuches (StGB) fallen. Das Verbreiten intimer Bilder ohne Einwilligung der abgebildeten Person könnte unter § 201a StGB (Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen) und die Erpressung unter § 253 StGB fallen.

Falls der Täter sexuelle Handlungen als Gegenleistung anstrebt, liegt sexuelle Nötigung oder Vergewaltigung vor und wird entsprechend nach § 177 Abs. 2 Nr. 5 StGB oder nach § 177 Abs. 6 StGB. bestraft.

Darüber hinaus könnten bei Sextortion, je nach Konstellation, auch Delikte wie das Ausspähen von Daten (§ 202a StGB), die Verbreitung pornografischer Schriften (§ 184 StGB) oder die Nachstellung (Stalking, § 238 StGB) relevant werden, wenn der Täter beispielsweise über einen längeren Zeitraum Kontakt zum Opfer aufnimmt und dieses bedrängt.

Cybergrooming wird als sexueller Missbrauch von Kindern im Sinne des § 176b StGB bewertet. Folgende Handlungen fallen darunter. Beabsichtigt der Täter, Missbrauchsdarstellungen herzustellen oder in seinen Besitz bringen, dann begeht er eine Straftat nach § 184b Absatz 1 Nummer 3 oder § 184b Absatz 3 StGB.

 

Erpressung mit Bildmaterial: Strafen für Täter

Bei sexueller Belästigung im Internet drohen den Tätern Konsequenzen, die, abhängig von der Schwere des Vergehens, von Geldstrafen bis zu mehrjährigen Freiheitsstrafen reichen. Sind Minderjährige involviert, wird Sextortion bzw. Cybergrooming als Form des sexuellen Missbrauchs von Kindern betrachtet und kann mit Freiheitsstrafen von bis zu fünf Jahren geahndet werden. Dabei muss keine explizite Aufforderung zu sexuellen Handlungen vorliegen – es reicht bereits die Anbahnung solcher Gespräche. Strafbar ist jede Kontaktaufnahme, die mit der Absicht erfolgt, das Kind zu sexuellen Handlungen zu bringen, unabhängig davon, ob es zu tatsächlichen sexuellen Handlungen kommt oder das Kind auf die Kontaktversuche reagiert.

 

Aktuelles Sextortion-Gerichturteil

2022 wurde ein 27-jähriger Mann aus Norddeutschland in einem Fall von Sextortion zu einer hohen Haftstrafe von sieben Jahren und zehn Monaten verurteilt. Der Mann hatte einen 20-jährigen aus Feldkirch, Vorarlberg, erpresst, indem er Nacktfotos und Videos von ihm verlangte und so eine immense Summe erbeutete.

Der Täter kontaktierte sein Opfer bereits im Herbst 2021 über soziale Netzwerke, gab sich als Frau aus und erhielt im Laufe ihres Kontakts Nacktfotos sowie ein Video, das das Opfer bei sexuellen Handlungen zeigt. Mit diesen Aufnahmen erpresste er den jungen Mann bis zum Frühjahr 2022. Das Opfer zahlte im Laufe der Zeit eine sechsstellige Summe an den Erpresser.

Das Landgericht Aurich verurteilte den 27-Jährigen neben dem Fall in Feldkirch wegen zwei weiterer schwerer Erpressungen.

 
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So reduzieren Sie das Gefahrenpotenzial im Internet

Um sich vor Sextortion zu schützen, können Sie präventiv und proaktiv handeln. Nutzen Sie starke und einzigartige Passwörter für alle Online-Konten und aktivieren Sie, wo möglich, die Zwei-Faktor-Authentifizierung, um sich vor Cyberangriffen zu schützen. Prüfen Sie regelmäßig Ihre Account- und Privatsphäreeinstellungen sowie die Ihrer Kinder. Um sich vor Malware (Schadsoftware), zu schützen, sollten Sie Betriebs- sowie Virenschutzsysteme auf all Ihren Geräten auf dem aktuellen Stand halten. Es gibt Malware, die Ihre Webcam aktivieren und Sie jederzeit aufnehmen kann.

Seien Sie zurückhaltend mit dem Teilen persönlicher Informationen wie dem Geburtsdatum, der Anschrift oder dem Arbeitgeber.

Das Bundeskriminalamt rät zum Schutz vor sexueller Erpressung außerdem folgendes:

  • Nehmen Sie keine Freundschaftsanfragen von fremden Personen an.
  • Seien Sie skeptisch gegenüber Personen, die Sie online kennenlernen und die schnell eine intime Verbindung oder den Austausch von privatem Material vorschlagen.
  • Stimmen Sie nicht vorschnell einem Videochat zu. Kleben Sie im Zweifel die Chatkamera ab, um zunächst verbal zu kommunizieren.
  • Stimmen Sie keinen Entblößungen oder intimen Handlungen in Videochats zu, wenn Sie die Person erst seit Kurzem kennen.
  • Sprechen Sie mit Ihren Kindern über die bestehenden Gefahren. Bildung und offene Gespräche über die Gefahren von Sextortion, insbesondere für Jugendliche und junge Erwachsene, können ebenfalls helfen, das Bewusstsein zu schärfen und präventive Maßnahmen zu fördern.
 

Prävention für Eltern: Klären Sie Ihre Kinder über Internet-Erpressung auf

Das Internet ist aus unserem Leben und dem unserer Kinder nicht mehr wegzudenken. Es bietet unzählige Möglichkeiten zum Lernen, zur Unterhaltung und zur sozialen Interaktion. Doch es birgt auch Risiken, insbesondere die Gefahr von Cybermobbing, Cybergrooming oder Sextortion. Darüber sollte so früh wie möglich gesprochen werden, am besten, sobald Ihr Kind Zugang zum Internet hat.

  • Weisen Sie Ihre Kinder an, keine persönlichen Informationen wie Wohnort, Telefonnummer oder Schule online zu veröffentlichen.
  • Sprechen Sie regelmäßig über ihr digitales Leben und fördern Sie kritisches Denken. Kinder müssen verstehen, dass nicht jeder online ihre besten Interessen verfolgt.
  • Erklären Sie, was Internet-Erpressung ist. Reden Sie über Sextortion und wie Erpresser vorgehen.
  • Besprechen Sie mit Ihren Kindern und Teenagern auch, was zu tun ist, wenn sie sich online unwohl fühlen oder bedroht werden. Ihre Kids sollten wissen, dass sie mit Ihnen über alles, was sie online erleben, sprechen können, ohne Angst vor Verurteilung oder Bestrafung haben zu müssen.
  • Wenn sich Ihr Kind schämt oder sich Ihnen aus anderen Gründen nicht anvertrauen möchte, finden Sie Unterstützung bei Hotlines und spezialisierten Organisationen (siehe unten).
 

Sextortion und Cybergrooming: Wie Sie Warnzeichen erkennen

Es gibt bestimmte Warnzeichen für Cybergrooming, die Sie Ihren Kindern aufzeigen können. Ein Chat wird gefährlich, wenn der Chatpartner…

  • das Kind in private Chats locken will
  • darauf drängt, dass die Kontakte geheim bleiben
  • Fotos oder Videos vom Kind verlangt
  • Nachrichten mit sexuellem Inhalt versendet
  • kein „Nein“ akzeptiert
  • persönliche Daten fordert und sich offline treffen will
  • Geld oder Geschenke anbietet

Sextortion kann für Kinder und Jugendliche sehr beängstigend sein. Viele wissen mitunter nicht, dass der Täter eine Straftat begeht, geben sich selbst die Schuld und haben Angst, um Hilfe zu bitten. Haben Sie den Verdacht, dass Ihr Kind Opfer von sexueller Nötigung oder Erpressung im Internet sein könnte? Es gibt Anzeichen, die darauf hindeuten können:

Veränderung im Verhalten

 

Das Kind reagiert mit Rückzug von Familie und Freunden, hat auffällige Stimmungsschwankungen und Anzeichen von Anspannung und Reizbarkeit, die vorher nicht da waren. Es schläft schlecht oder ist generell unruhig während der Nacht.

 
 

Geheimhaltung und Änderung der Online-Gewohnheiten

 

Ihr Kind wird auffallend geheimnisvoll bezüglich seiner Online-Aktivitäten. Eine plötzliche Zurückhaltung, über Online-Erlebnisse zu sprechen, oder das schnelle Wegklicken von Fenstern, wenn Sie in die Nähe kommen, können Warnsignale sein. Vielleicht bemerken Sie, dass Ihr Kind bestimmte soziale Medien oder Kommunikationsplattformen meidet, auf denen es zuvor aktiv war.

 
 

Anzeichen von Angst bei der Kommunikation

 

Achten Sie darauf, ob Ihr Kind nervös oder ängstlich wirkt, wenn es Nachrichten auf seinem Handy oder Computer erhält. Zögern oder Unbehagen, über Personen zu sprechen, mit denen es online interagiert, kann ebenfalls ein Warnsignal sein.

 
 

Emotionale und körperliche Zeichen

 

Anzeichen von Stress oder Angst, die sich auch körperlich manifestieren können, wie Kopfschmerzen, Bauchschmerzen oder allgemeines Unwohlsein, sind mögliche Indikatoren. In einigen Fällen können sich bei den Kindern auch Verhaltensweisen entwickeln, die auf Selbstverletzung hindeuten, oder sie äußern verstörende Gedanken.

 
 

Veränderungen in der Schulleistung und Interessen

 

Ein plötzlicher Leistungsabfall in der Schule, vermindertes Interesse an Hobbys oder Aktivitäten, die ihnen einmal Freude bereitet haben, oder ein genereller Mangel an Motivation können auf tiefere Probleme hinweisen. Kinder und Jugendliche, die unter dem Druck von Sextortion leiden, können Schwierigkeiten haben, sich auf Aufgaben zu konzentrieren, oder die Schule gänzlich meiden wollen.

 

Wichtig: Einige dieser Anzeichen können durchaus auch mit anderen Veränderungen oder Problemen Ihres Kindes zusammenhängen. Trotzdem ist es wichtig, einfühlsam und unterstützend zu sein. Schaffen Sie eine offene und vertrauensvolle Atmosphäre, in der Ihr Kind sich wohl fühlt, über seine Erfahrungen zu sprechen. Vermeiden Sie Schuldzuweisungen und versichern Sie Ihrem Kind, dass es nicht allein ist und dass es Möglichkeiten gibt, mit der Situation umzugehen.

 

Erpressung mit Bildmaterial: Was tun Betroffene im Ernstfall?

Falls Sie bereits erpresst werden, erstatten Sie sofort Anzeige bei Ihrer örtlichen Polizei oder der Onlinewache. Überweisen Sie kein Geld! Brechen Sie den Kontakt zum Täter sofort ab und reagieren Sie nicht auf Nachrichten oder Anrufe. Machen Sie Screenshots von allen Nachrichten und Chatverläufen. Wurde Bildmaterial veröffentlicht, kontaktieren Sie den Betreiber der Website und lassen Sie das Material löschen. Melden Sie unangemessene Inhalte über die dafür vorgesehenen Buttons.

Anlaufstellen für Opfer von Erpressung mit Nacktbildern und intimen Videoaufnahmen:

  • Lokale Polizeidienststellen:
    Im Falle einer akuten Bedrohung oder Erpressung sollten Betroffene oder ihre Eltern nicht zögern, die Polizei zu kontaktieren. Die Polizei kann beraten, wie in solchen Situationen vorgegangen werden sollte, und bei der Erstattung einer Anzeige helfen.
  • Weißer Ring:
    Eine Organisation, die Opfern von Kriminalität, einschließlich Internetkriminalität wie Sextortion, Unterstützung und Beratung anbietet. Kontakt über die bundesweite Opferhilfe-Telefonnummer 116 006.
  • Nummer gegen Kummer:
    Hier können sich Kinder, Jugendliche und deren Eltern anonym und kostenfrei beraten lassen. Die Telefonnummer für Kinder und Jugendliche ist 116 111, und die Elterntelefonnummer lautet 0800 111 0 550.
  • JugendNotmail:
    Online-Beratung für Kinder und Jugendliche bis 19 Jahre. Anonym, vertraulich und kostenlos.
  • bke-Jugendberatung:
    Die Bundeskonferenz für Erziehungsberatung bietet Online-Beratung für Jugendliche durch Fachkräfte bei Problemen und Krisen, einschließlich Sextortion.
  • Hilfeportal Sexueller Missbrauch:
    Bietet Betroffenen von sexuellem Missbrauch, zu dem auch Sextortion zählen kann, Kontaktstellen und Unterstützungsangebote.
  • SaveMe-Online:
    Ein Beratungsangebot speziell für Jugendliche, die im Internet in problematische oder gefährliche Situationen geraten sind.
  • Klicksafe:
    Eine EU-Initiative für mehr Sicherheit im Netz, die umfangreiche Informationen und Ratschläge zum Umgang mit Sextortion und Cybermobbing bereitstellt.
  • Beratungsstellen vor Ort:
    Viele Städte und Gemeinden in Deutschland bieten über die Jugendämter, psychosoziale Beratungsstellen oder Frauenhäuser Unterstützung für Betroffene von Gewalt und Missbrauch.
 

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