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Auf den Punkt

 
  • Es gibt keinen idealen Zeitpunkt, um Kinder an das Internet heranzuführen, Vorschulkinder sollten jedoch möglichst die reale Welt zuerst entdecken.
  • Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) empfiehlt für verschiedene Altersgruppen unterschiedliche maximale Bildschirmzeiten, von 30 Minuten bis zu 2,5 Stunden für ältere Teens.
  • Das Internet bietet viele Ressourcen für Kreativität, Kommunikation, Unterhaltung und Bildung, birgt aber auch Gefahren für Kinder und Jugendliche.
  • Eltern können ihre Kinder online schützen, indem sie z. B. Jugendschutzeinstellungen aktivieren, kinderfreundliche Suchmaschinen und E-Mail-Dienste nutzen und über richtiges Verhalten im Netz aufklären.
 

Vorschulkind: Wann dürfen die Kleinsten lossurfen?

Eigentlich gibt es keinen idealen Zeitpunkt, Kinder an das Internet heranzuführen. Wenn Ihr Kind also noch kein Interesse dafür zeigt, ist das ganz normal. Die Neugier kommt ganz von allein, spätestens wenn Kindergarten­freunde oder Mitschüler darüber reden. Doch zuerst sollten Kleinkinder ihre Umwelt mit ihren fünf Sinnen entdecken. Auch im Grundschulalter, wenn Kinder lesen und schreiben können, ist es noch früh genug.

Wenn es dann so weit ist, sollten Sie sich die Zeit nehmen, mit Ihrem Kind gemeinsam diese bunte neue Welt zu betreten. Gerade Kinder, die noch nicht richtig lesen und schreiben können, sollten im Netz nicht alleine gelassen werden. Zeigen und erklären Sie ihnen wie z. B. die Maus funktioniert und was passiert, wenn es auf die Tastatur drückt.

Das Angebot im Netz, auch für die Kleinsten, ist inzwischen riesig. Für erste Entdeckungsreisen eignen sich besonders kindgerechte Seiten, die intuitiv aufgebaut und werbefrei sind. So können Kinder spielend den Umgang mit dem Web lernen.

Schauen Sie sich gemeinsam Fotos oder Bildergeschichten an oder hören Musik. Erklären Sie Ihrem Kind, was es im Internet alles entdecken kann, aber auch auf welche Dinge es besser nicht klickt. Stellen Sie Ihrem Nachwuchs Suchmaschinen vor, die extra auf die Bedürfnisse von Kindern abgestimmt sind. Drei sehr schöne Umsetzungen sind „FragFinn", "Blinde-Kuh" und „Helles-Koepfchen“.

 

Bildschirmzeit bei Kids und Teens: Wie viel Medienzeit für 12-Jährige?

Bei Schulkindern und Teens stellt sich neben den Inhalten auch die Frage nach der Bildschirmzeit. Kinder sollten nicht zu viel Zeit vor dem Monitor verbringen – es gilt ein gesundes Maß zu finden, Dauerberieselung zu vermeiden und für einen Ausgleich in der Offline-Welt zu sorgen.

Als allgemeine Empfehlung der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) für die Bildschirmzeit gilt:

  • Kinder im Alter von Null bis drei Jahren sollten keine Bildschirmmedien nutzen.
  • Kinder im Alter von drei bis sechs Jahren sollten höchstens 30 Minuten täglich Bildschirmzeit haben.
  • Kinder im Alter von sechs bis zehn Jahren sollten höchstens 45 bis 60 Minuten täglich vor dem Smartphone oder Tablet verbringen.
  • Die Medienzeit für 12-Jährige sollte maximal 90 Minuten pro Tag betragen.
  • Die empfohlene Handyzeit für 14-Jährige und ältere Teens beträgt maximal 2,5 Stunden pro Tag. Allerdings ist es in diesem Alter nicht mehr so einfach, die Nutzung zu kontrollieren, da Jugendliche zunehmend nach Autonomie in ihren Entscheidungen und in ihrem Zeitmanagement streben. Hier müssen Kompromisse geschlossen werden, um eine gesunde Balance zwischen Autonomie und notwendiger Begleitung durch die Eltern zu finden.
 

Internet als Werkzeug für Hausaufgaben und Referate

Das Internet bietet Kindern und Jugendlichen eine Fülle von Möglichkeiten für Kreativität und soziale Interaktion. Gleichzeitig hält es auch eine Unmenge an Lernmaterialien und Bildungsressourcen bereit, darunter digitale Bibliotheken, wissenschaftliche Artikel und speziell für Kinder konzipierte Bildungswebsites, Online-Lernplattformen, interaktive Tools und Apps sowie unzählige Lernvideos auf YouTube. Online-Tools können Kindern helfen, ihre Hausaufgaben und Referate visuell ansprechend zu gestalten. Programme wie Google Slides oder Microsoft PowerPoint eignen sich dafür besonders gut.

Die Aufgabe der Eltern ist es, ihren Kindern beizubringen, wie sie diese Ressourcen sicher und effektiv nutzen können. Vor allem sollten Kinder lernen, Online-Informationen nach ihrer Zuverlässigkeit und Glaubwürdigkeit zu beurteilen. Zeigen Sie ihnen, wie sie vertrauenswürdige Quellen erkennen und von falschen oder irreführenden Informationen unterscheiden können. Lesen Sie dazu den Abschnitt „Gefahren im Internet erkennen“ weiter unten.

 

Schummeln mit ChatGPT & Co.

Ihr Kind hat also Zugang zu einer nahezu unendlichen Menge an Informationen. Die Kehrseite der Medaille ist: Schummeln, Betrügen und Abschreiben war noch nie so einfach. Mit nur wenigen Klicks können Schüler auf zahlreiche Hausaufgabenlösungen, Referate und Artikel zugreifen, die sie einfach kopieren und als ihre eigenen ausgeben können.

Mit dem Aufkommen von KI-Tools wie ChatGPT bekommt das Problem eine ganz neue Dimension: Die künstliche Intelligenz kann nahezu jede Aufgabe in Sekundenschnelle lösen. Laut einer Umfrage des Branchenverbands der deutschen Informations- und Telekommunikationsbranche (Bitkom e. V.) aus dem Jahr 2023 befürchten 85 % der befragten Schülerinnen und Schüler, dass sich andere durch ChatGPT einen unfairen Vorteil verschaffen. 66 % geben an, dass sie durch ChatGPT ihre Noten verbessern können. 43 % sind der Meinung, dass die Nutzung von ChatGPT für Hausaufgaben verboten werden sollte.

Eltern stehen hier vor der Herausforderung, ihre Kinder zu einer sinnvollen und ethisch vertretbaren Nutzung von KI zu ermutigen, z. B. als Hilfsmittel bei der Suche nach Informationen und Lernmaterialien oder als Erklärungshilfe bei komplexen Themen.

 

Kein Risiko beim Surfen: Medien kindersicher machen

Um den Zugang zu Inhalten zu steuern, auf die Ihre Kinder zugreifen, können Sie einige Maßnahmen ergreifen. Beginnen Sie mit der Aktivierung von Jugendschutzeinstellungen auf allen Geräten, die Ihre Kinder nutzen. Sie sind besonders nützlich, um Tablets und Handys kindersicher zu machen. Die Jugendschutzeinstellungen blockieren fragwürdige Inhalte und unterstützen Sie so dabei, die Online-Umgebung für Ihre Kinder sicherer zu machen.

Eine weitere wichtige Maßnahme ist das Deaktivieren von In-App-Käufen. Dies schützt Ihre Kinder vor versehentlichen oder ungewollten Käufen, die in Spielen und anderen Apps häufig vorkommen. Richten Sie außerdem eine Drittanbietersperre ein, um zu verhindern, dass Dienste von externen Anbietern ohne Ihre Zustimmung genutzt oder abgerechnet werden.

Für das sichere Surfen im Internet empfiehlt es sich außerdem, Kindersuchmaschinen wie fragFINN oder Helles Köpfchen zu nutzen. Diese Dienste filtern die Suchergebnisse, so dass Ihre Kinder nur altersgerechte Inhalte sehen.

Sie möchten eine E-Mail-Adresse für Ihr Kind einrichten? Dann nutzen Sie am besten kinderfreundliche E-Mail-Programme wie Mail4Kidz oder Kidsmail24. Diese Dienste lassen nur E-Mails von vorher festgelegten Kontakten zu und verfügen über integrierten Spam- und Virenschutz, wodurch Ihr Kind vor unerwünschten Nachrichten und schädlichen Inhalten geschützt wird.

Für schulische Zwecke bieten viele Schulen eigene E-Mail-Adressen an, die hohe Sicherheitsstandards erfüllen. Diese sind oft besser geeignet, da sie speziell für den schulischen Gebrauch konzipiert sind und weniger Risiken bergen. Für private Zwecke, wie zum Beispiel für Social Media, sollten Sie darauf achten, dass Ihr Kind einen Fantasienamen verwendet, der nicht direkt auf seine Identität schließen lässt.

 
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Gefahren für Kinder im Netz: Cybermobbing, Phishing, Fake-News

Eltern dürfen die Schattenseiten des Internets nicht ignorieren. Cybermobbing, Fake-News, Phishing und Scams – im Netz lauern viele Gefahren. Als Eltern ist es Ihre Aufgabe, Ihre Kinder über diese Risiken aufzuklären und sie entsprechend zu schützen.

So ist beispielsweise Mobbing längst nicht mehr auf den Schulhof beschränkt, sondern findet zunehmend online statt. Cybermobbing kann schwerwiegende psychische Folgen für Kinder haben. Leider gibt es auch eine noch schwerwiegendere Form der Belästigung im Internet, das Cybergrooming. Dabei sprechen Erwachsene gezielt Kinder auf Online-Plattformen oder in Online-Spielen an und bauen eine emotionale Beziehung auf, um das Kind für sexuelle Zwecke zu missbrauchen. Ein weiteres Problem sind Fake News, also falsche Nachrichten, die sich schnell verbreiten und oft schwer von der Wahrheit zu unterscheiden sind. Selbst Erwachsene fallen auf Fake News herein, Kinder und Jugendliche umso mehr.

Phishing, Kettenbriefe und Scams sind ebenfalls weit verbreitet. Kinder sind oft leichtgläubiger und können daher schnell Opfer von Betrügereien werden, die darauf abzielen, sensible Informationen zu stehlen. Oder sie folgen der Aufforderung, einen Link anzuklicken, um Cooles oder Exklusives bekommen. So werden unwissentlich Malware und Viren heruntergeladen.

 

Sicher im Internet: So schützen Sie Kinder beim Surfen

Wie Sie Cybermobbing erkennen und Ihr Kind davor schützen können, erfahren Sie in unserem Ratgeber zum Thema „Cybermobbing: Digitale Gewalt erkennen und richtig reagieren“. Wie man Kinder vor Cybergrooming und sexueller Erpressung im Internet schützt, erfahren Sie im Artikel über Umgang mit Sextortion.

Generell gilt aber immer:

  • Erklären Sie ihren Kindern, dass sie unbedingt darauf verzichten, persönliche Daten einzugeben. Das heißt weder den echten Namen, noch Telefonnummern und Adressen – auch nicht die E-Mail-Adresse. So bleibt die Privatsphäre geschützt und das Postfach von ungewollter Werbung verschont.
  • In Chatrooms und Foren sollten sich die Kids nur mit einem Fantasienamen anmelden, der keine Rückschlüsse auf den echten Namen, das Alter oder Geschlecht zulässt. Machen Sie Ihr Kind von Anfang an damit vertraut und klicken Sie mit gutem Beispiel voran.
  • Lehren Sie Ihr Kind, wie es die Privatsphäre-Einstellungen auf sozialen Medien und anderen Plattformen nutzt, um Informationen nur mit vertrauenswürdigen Freunden und Familienmitgliedern zu teilen.
  • Interessieren Sie sich für die von Ihrem Kind genutzten Apps und Webseiten und besprechen Sie gemeinsam, was dort passiert.
  • Erarbeiten Sie gemeinsam mit Ihrem Kind einen Plan, was zu tun ist, wenn es online auf Probleme stößt, z. B. an wen es sich wenden kann und wie es unangemessene Inhalte melden kann.
  • Erklären Sie, wie man Fake News erkennt und wie man glaubwürdigen Quellen für die Recherche bei Hausaufgaben findet. So kann das Kind beispielsweise überprüfen, ob eine Website eine offizielle und anerkannte Institution repräsentiert (Universität, staatliche Behörde, etablierte Medienorganisation etc.). Außerdem kann eine Info auf mehreren Seiten gesucht werden, bevor sie als wahr akzeptiert wird.
 

Mehr Sicherheit durch den Medienstaatsvertrag

Seit Anfang November 2020 ist er gültig und ersetzt den aus analoger Zeit stammenden Rundfunkstaatsvertrag zwischen den Bundesländern. Hierin wird die Medienaufsicht geregelt, für die die Bundesländer zuständig sind. Neu ist, dass auch Plattformen, die keine eigenen Inhalte anbieten – also beispielsweise WhatsApp, Facebook & Co. – künftig alle Inhalte auf ihren Wahrheitsgehalt prüfen und kontrollieren müssen, ob sie den geltenden journalistischen Grundsätzen entsprechen. Und auch wer im Netz etwas publiziert, wie etwa Blogger, muss sich jetzt an journalistische Grundsätze und Sorgfaltspflichten halten. Darüber hinaus sind alle Plattformen auf ihrer Website verpflichtet, eine inhaltlich verantwortliche Person zu benennen mit dessen Namen, Vornamen und Anschrift. Damit dieser Verantwortliche strafrechtlich belangt werden kann, muss er seinen ständigen Aufenthalt in Deutschland haben.

 

Sich rechtlich absichern mit einem Eltern-Kind-Internetvertrag

Mit älteren Kindern können Sie einen schriftlichen Internetvertrag schließen. Darin legen Sie fest, wann, wie lange und wo Ihr Nachwuchs surfen darf. So kann in diesem Vertrag die Bildschirmzeit vereinbart werden oder dass bestimmte Bilder, Videos, Musik oder Filme tabu sind.

Damit sind Sie sogar rechtlich gut abgesichert. Sie können beweisen, dass Sie Ihre Kinder gründlich belehrt haben. Käme es zu einem Prozess, würden Sie nämlich genau danach gefragt werden. Bei volljährigen Kindern sieht das anders aus. Ihnen können Sie Ihren Internetanschluss überlassen, ohne sie belehren oder überwachen zu müssen.

 

Das passende Gerichtsurteil

Eltern müssen die Internetaktivitäten ihrer Kinder nicht lückenlos überwachen. Im konkreten Fall wurden vom PC eines 13-Jährigen 1.147 Audiodateien in einer Internettauschbörse zum kostenlosen Herunterladen angeboten. Plattenfirmen verlangten Schadensersatz von den Eltern – weil diese ihre Aufsichtspflicht verletzt haben sollten.

Der Bundesgerichtshof sah das anders. Allgemeine Belehrungen über die Gefahr von Rechtsverletzungen bei der Nutzung des Internets und Verbote genügen, solange die Eltern davon ausgehen können, dass das Kind die Verbote beachtet (BGH, Az.: I ZR 74/12).

 

Wenn Kinder Verträge abschließen

Immer wieder versuchen Firmen Eltern zu zwingen, Rechnungen für Gegenstände, Dienstleistungen oder Abos zu bezahlen, die ihre Kinder bestellt haben – meist ohne deren Wissen. Hat Ihr Kind etwas bestellt, was es nicht durfte, schicken Sie die Sachen einfach zurück.

Schreiben Sie, dass der Vertrag nicht wirksam ist und sie auch nicht nachträglich einwilligen. Außerdem sollten sie den Vertrag sicherheitshalber auch widerrufen – mit dem ausdrücklichen Hinweis, dass dies nur „hilfsweise“ geschieht! Kommt trotzdem ein Mahnbescheid, wenden Sie sich an einen Anwalt.

Hat Ihr Kind ein Internet-Abo abgeschlossen, bleibt der Vertrag so lange „schwebend unwirksam“, bis Sie als Eltern eingewilligt haben. Tun Sie dies nicht, hat auch ein Anbieter von Internet-Abos kein Recht, eine Bezahlung zu fordern.

Übrigens: Machen sich Minderjährige älter als sie sind, ändert das nichts an der Unwirksamkeit von online geschlossenen Verträgen. Die Eltern müssten in diesem Fall nachweisen, dass ihr Sprössling tatsächlich noch keine 18 Jahre alt ist.

 

Kinder und Online-Shopping: Dürfen Kinder im Internet bestellen?

Nach deutschem Recht sind Geschäfte mit Kindern unter sieben Jahren grundsätzlich nichtig, da sie in diesem Alter als geschäftsunfähig gelten. Kinder und Jugendliche zwischen sieben und 18 Jahren sind beschränkt geschäftsfähig. Das bedeutet, dass sie nur dann wirksame Kaufverträge abschließen können, wenn sie entweder die ausdrückliche Erlaubnis ihrer Eltern haben oder mit Mitteln bezahlen, die ihnen zur freien Verfügung stehen, z. B. mit Taschengeld. Hier greift der so genannte „Taschengeldparagraph“ (§ 110 BGB). Dieser ermöglicht es Kindern und Jugendlichen, mit ihrem Geld kleinere Anschaffungen zu tätigen (auch online), ohne dass sie dafür die Erlaubnis der Eltern benötigen. Dies bezieht sich jedoch nur auf angemessene Käufe, die der Lebensführung des Minderjährigen entsprechen und nicht auf teure oder langfristig vertraglich gebundene Anschaffungen.

Es liegt also in Ihrer Verantwortung, Ihre Kinder über diese Regelungen aufzuklären und gegebenenfalls Grenzen für Online-Käufe zu setzen.

 

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