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Auf den Punkt

 
  • Legales Streaming findet auf Plattformen statt, die über die erforderlichen Lizenzen von den Rechteinhabern verfügen.
  • Illegales Streaming bezieht sich auf das Ansehen von Inhalten ohne diese Erlaubnisse, was rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen kann.
  • Account-Sharing verletzt „nur“ Nutzungsbedingungen, bei Card-Sharing findet eine Urheberrechtsverletzung statt.
 

Was ist Streaming?

Streaming ermöglicht es den Nutzern, Musik, Filme, Serien und Live-Veranstaltungen online zu verfolgen, ohne die Dateien dauerhaft auf ihren Geräten speichern zu müssen. Im Gegensatz zum herkömmlichen Download müssen die Nutzer beim Streamen nicht warten, bis der gesamte Film oder Song heruntergeladen wurde, sondern können die Inhalte sofort ansehen oder anhören. Diese Methode ermöglicht einen flexiblen Zugang zu einer Vielzahl von Inhalten, solange eine Internetverbindung besteht.

Es gibt hauptsächlich zwei Arten des Streamings:

Live-Streaming

  • Hierbei werden Inhalte in Echtzeit übertragen.
  • Veranstaltungen wie Konzerte, Sportereignisse oder auch persönliche Live-Streams auf Social-Media-Plattformen fallen in diese Kategorie.
  • Bei Live-Streams ist es nicht möglich, die Wiedergabe zu unterbrechen, vor- oder zurückzuspulen, da die Übertragung live erfolgt.

On-Demand-Streaming

  • Diese Form des Streamings ermöglicht es den Nutzern, aus einer Bibliothek von Inhalten auszuwählen und diese jederzeit anzuschauen.
  • Streaming-Plattformen bieten umfangreiche Kataloge mit Filmen, Serien und Musik an, die auf Abruf abgespielt werden können.
  • Im Gegensatz zum Live-Streaming kann der Nutzer die Wiedergabe steuern.

Die Auswahl an Streaming-Optionen wächst ständig, da immer mehr Anbieter auf den Markt kommen und bestehende Plattformen ihr Angebot erweitern. Einige der bekanntesten Video-Streaming-Dienste sind Netflix, Amazon Prime Video, Disney+ und Apple TV+. Diese bieten eine große Palette von Filmen, Dokumentationen und Serien auf Abonnementbasis an.

Zu den populärsten Musik-Streaming-Diensten gehören Spotify, Apple Music, Deezer oder SoundCloud. Sie ermöglichen den Zugriff auf Millionen von Songs, Alben und Podcasts gegen eine monatliche Gebühr oder kostenlos mit Werbeunterbrechungen.

Live-Streaming-Plattformen wie Twitch und YouTube Live sind beliebte Anlaufstellen für Inhalte, die von Videospiel-Streams bis hin zu Live-Konzerten reichen.

 

Was ist der Unterschied zwischen Streaming und Filesharing?

Filesharing ist ebenfalls eine Methode, um digitale Inhalte über das Internet zu beziehen, allerdings unterscheidet es sich vom Streaming in der Funktionsweise.

Bei Streams werden Inhalte in Echtzeit übertragen und während der Wiedergabe in temporären Dateien auf dem Gerät des Nutzers gespeichert. Diese temporären Dateien werden nach der Nutzung automatisch gelöscht. Das bedeutet, Nutzer erhalten keinen dauerhaften Besitz der Inhalte; sie leihen sich gewissermaßen den Zugang zu den Medien für die Dauer der Wiedergabe. Streaming-Dienste operieren innerhalb rechtlicher Rahmenbedingungen, indem sie Lizenzen für die von ihnen angebotenen Inhalte erwerben.

Filesharing ist der direkte Austausch von Dateien zwischen Nutzern über das Internet, häufig über Peer-to-Peer-Netzwerke (P2P). Dabei werden komplette Dateien – Filme, Musik, Hörbücher usw. – ausgetauscht und heruntergeladen. Der Nutzer erhält eine dauerhafte Kopie des Inhalts. Obwohl es legale Filesharing-Anwendungen gibt, die ein Abonnement oder eine einmalige Gebühr verlangen, tauschen viele ihre Dateien illegal. Illegal Musik, Serien und Filme downloaden, aber auch Softwareprogramme und Videospiele – all dies kann rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.

Mit dem Aufkommen von Streaming-Diensten, die einen bequemen und oft kostengünstigen Zugang zu einer großen Auswahl an Inhalten bieten, ist die Popularität des Filesharing jedoch zurückgegangen.

 

Wann ist Streamen illegal?

Beim Streaming werden urheberrechtlich geschützte Werke wie Musik, Filme oder Serien für User öffentlich zugänglich gemacht. Nochmals zur Erinnerung: Das Urheberrecht schützt Künstler, Autoren, Filmemacher und andere Kreative, indem es ihnen exklusive Rechte zur Nutzung und Verbreitung ihrer Werke zusichert. 2017 hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschieden, dass auch Streaming das Urheberrecht eines anderen verletzen kann (Az. C-527/15). Insofern erfordert Streaming die Erlaubnis der Rechteinhaber. Diese wird in Form von Lizenzen durch die Streaming-Dienste eingeholt.

Legales Streaming findet also auf Plattformen statt, die über entsprechende Lizenzen verfügen. Für den Zugang zu diesen legalen Streaming-Diensten zahlen die Nutzer eine Gebühr in Form eines Abonnements oder pro gesehenen Film. Die Einnahmen aus diesen Gebühren fließen an die Rechteinhaber zurück. Außerdem zahlen Streaming-Portale Gebühren an die Verwertungsgesellschaften, wie die GEMA.

Das Streaming von Filmen und Serien ist illegal, wenn

  1. der Nutzer kostenlos Inhalte streamt, die ohne die erforderliche Lizenz oder Genehmigung des Rechteinhabers öffentlich zugänglich gemacht werden, und
  2. der Nutzer hätte erkennen können, dass er beim Streaming auf eine illegale Quelle zugreift.
 

Woher weiß ich, dass ich legal bzw. illegal streame?

Um auf Nummer sicher zu gehen und illegale Streams zu vermeiden, beachten Sie bitte die folgenden Tipps:

  • Wenn Sie kostenlos Filme oder Serien streamen, die sonst nur kostenpflichtig angeboten werden, zum Beispiel auf Netflix oder Disney+, dann können Sie davon ausgehen, dass es sich um eine illegale Plattform handelt. Gleiches gilt für Live-Events und Sportveranstaltungen. YouTube ist davon nicht betroffen – hier kann man legal Videos anschauen.
  • Wenn aktuelle Kinofilme kostenlos zum Streaming angeboten werden, handelt es sich um illegales Streaming.
  • Vertrauen Sie nur etablierten und anerkannten Streaming-Plattformen, die klare Lizenzvereinbarungen für ihre Inhalte haben. Vorsicht: Mittlerweile gibt es Fake-Plattformen, die den Nutzern Jahresabonnements unterjubeln.
  • Achten Sie auf Warnsignale für illegale Inhalte wie das Fehlen einer klaren Lizenzierung, schlechte Qualität der Inhalte oder das Vorhandensein von Werbung für seltsame oder illegale Dienste. Weitere Hinweise: Die Seite hat kein Impressum, es gibt keine Kontaktmöglichkeit und/oder der Anbieter hat seinen Sitz im Ausland.
 

Was darf ich kostenlos streamen?

Nicht alle Inhalte, die kostenlos gestreamt werden können, sind illegal. Es gibt auch viele legale Streaming-Anbieter, die kostenlose Inhalte zur Verfügung stellen. Dazu gehören, wie bereits erwähnt, YouTube, aber auch werbefinanzierte Portale wie Pluto TV, Rlaxx TV oder Freevee usw. Darüber hinaus bieten die Mediatheken der öffentlich-rechtlichen Sender wie ARD, ZDF, arte und funk eine Vielzahl an kostenlosen Inhalten, von Nachrichten über Filme und Serien bis zu Dokumentationen und kulturellen Beiträgen.

 

Darf ich Musik und Filme vorführen?

Für die öffentliche Aufführung ist grundsätzlich die Zustimmung des Rechteinhabers oder seines Vertreters erforderlich. Für die öffentliche Aufführung von Musikwerken ist in der Regel eine Lizenz der GEMA (Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte) notwendig. Die GEMA vertritt die Interessen von Komponisten, Textdichtern und Musikverlegern. Veranstalter müssen sich vor der Aufführung mit der GEMA in Verbindung setzen, um die notwendigen Rechte für die Nutzung der Musik zu erwerben und die entsprechenden Gebühren zu entrichten.

Das gilt für Vereine, öffentliche Veranstaltungen & Co.

Während im privaten Rahmen zum Beispiel im Familien- oder Freundeskreis Musik- und Filmvorführungen lizenzfrei sind, ist für das Vorführen von Filmen und das Abspielen von Musik außerhalb des privaten Bereichs eine Lizenz erforderlich. Dies gilt nicht nur für Vereine, sondern beispielsweise auch in Kinos, Schulen oder bei öffentlichen Veranstaltungen. Eine Lizenz kann direkt bei den Rechteinhabern oder bei Verwertungsgesellschaften wie der FSK (Freiwillige Selbstkontrolle der Filmwirtschaft) oder der MPLC (Motion Picture Licensing Company) erworben werden. Die Lizenzbedingungen und GEMA-Gebühren variieren je nach Nutzungsumfang und Art der Vorführung.

 

Account-Sharing und Card-Sharing: Darf ich mein Streaming-Abo teilen?

Ob und in welchem Umfang die Weitergabe von Streaming-Abonnements und Zugangsberechtigungen für Pay-TV erlaubt ist, hängt von den Nutzungsbedingungen der Anbieter ab. In der Regel ist die Weitergabe außerhalb des Haushalts jedoch verboten. Familienmitglieder und Mitbewohner können also einen Zugang nutzen, auch außerhalb der Wohnung und auch über mobile Apps. Nachbarn und Freunde dürfenden Account nicht teilen. Es gibt auch Abonnements, die außerhalb des Haushalts geteilt werden können, diese kosten aber entsprechend mehr.

 

Illegal streamen: Strafe und Bußgelder

Strafe für illegales Streamen

Nutzer, die bewusst illegale Streaming-Portale nutzen, können theoretisch strafrechtlich verfolgt werden. In der Praxis ist eine Verfolgung der Konsumenten jedoch selten und schwierig umzusetzen. Wahrscheinlicher sind zivilrechtliche Konsequenzen in Form von Abmahnungen durch Rechteinhaber, die Unterlassungsansprüche und Schadensersatzforderungen umfassen können. Der Schaden setzt sich aus dem entgangenen Gewinn, dem Verletzergewinn oder der Lizensanalogie zusammen.

 

Account-Sharing

Obwohl Account-Sharing per se nicht strafbar ist, stellt es einen Verstoß gegen die Nutzungsbedingungen vieler Dienste dar und kann zur Sperrung oder Kündigung des Accounts führen. Direkte rechtliche Strafen für das Teilen von Streaming-Accounts sind unüblich, es sei denn, es liegt ein massiver Missbrauch oder eine kommerzielle Weitergabe vor.

 

Strafe bei Card-Sharing

Card-Sharing, also das Teilen von Pay-TV-Zugängen über Netzwerke, ist eindeutig illegal. Sowohl Anbieter als auch Nutzer von Card-Sharing-Diensten können wegen Urheberrechtsverletzung nach § 108 UrhG strafrechtlich verfolgt werden. Mögliche Sanktionen sind Geldstrafen und in schweren Fällen auch Freiheitsstrafen. Darüber hinaus machen sich Nutzer von Card-Sharing-Diensten des Ausspähens von Daten nach § 202a StGB strafbar. Dies kann mit hohen Geldstrafen und im schlimmsten Fall mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren geahndet werden.

 

Konsequenzen bei File-Sharing

Die häufigste Rechtsfolge bei Verstößen gegen das Urheberrecht durch illegales File-Sharing sind Abmahnungen durch Rechteinhaber oder Anwälte. Diese Abmahnungen fordern in der Regel die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und den Ersatz von Anwaltskosten sowie Schadensersatz. Betroffene können darauf mit einer modifizierten Unterlassungserklärung reagieren. In diesem Dokument verpflichtet sich der Anschlussinhaber, die betroffenen Werke nicht weiter über das Internet zu verbreiten. Wichtig ist dabei, das mit der Abmahnung übersandte Formular nicht ungeprüft zu verwenden, da dieses häufig versteckte Schuldanerkenntnisse oder Kostenzusagen enthält.

Die sogenannte Störerhaftung, welche private und kommerzielle WLAN-Betreiber für rechtswidrige Handlungen von Nutzern haftbar machte, gehört mittlerweile der Vergangenheit an. Der Anbieter eines Internetzugangs kann nicht mehr wegen einer rechtswidrigen Handlung eines Nutzers auf Schadensersatz oder Unterlassung einer Rechtsverletzung in Anspruch genommen werden. Bei Urheberrechtsverletzungen, die aus dem heimischen WLAN heraus begangen werden, geht die Abmahnung jedoch weiterhin an den Anschlussinhaber.

 
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