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Auf den Punkt

 
  • Cybermobbing nimmt in Deutschland immer mehr zu. Vor allem Jugendliche sind davon betroffen.
  • Es verursacht erhebliche psychische und soziale Schäden und kann schwerwiegende Folgen haben.
  • Zwar gibt es kein spezielles Gesetz gegen Cybermobbing, aber es gelten die bestehenden Gesetze (Beleidigung, üble Nachrede, Stalking etc.).
  • Opfer von Cybermobbing können sich aktiv zur Wehr setzen, indem sie beispielsweise Anzeige erstatten.
 
 

Der Begriff Cybermobbing beschreibt ein Phänomen, von dem immer mehr Menschen betroffen sind. Wir geben Ihnen nützliche Tipps, wie Sie sich im Ernstfall verhalten sollten und welche präventiven Maßnahmen Sie ergreifen können.

 

Was ist Cybermobbing?

Cybermobbing, auch bekannt als Cyberbullying, bezeichnet eine Form des Mobbings, die über digitale Medien wie soziale Netzwerke, Messaging-Apps und Online-Plattformen erfolgt. Der Begriff selbst ist aus dem Englischen abgeleitet, wo "mobbing" so viel wie "jemanden anpöbeln" oder "sich auf jemanden stürzen" bedeutet. Im digitalen Kontext verwandelt sich dies in eine Form der Belästigung, die sich durch das Internet schnell und weit verbreiten kann. Cybermobbing umfasst verschiedene Handlungen, darunter Beleidigungen, Verbreitung von Gerüchten, Teilen von bloßstellenden oder kompromittierenden Fotos und Videos, und sogar direkte Bedrohungen.

Während traditionelles Mobbing physische Präsenz und Interaktionen voraussetzt, benötigt Cybermobbing nur eine digitale Verbindung. Diese Anonymität und Distanz, die das Internet bietet, führen oft dazu, dass Täter sich sicherer fühlen und aggressiver handeln, als sie es in einer Face-to-Face-Situation tun würden. Ein weiterer Schlüsselaspekt beim Cybermobbing ist dessen Persistenz; einmal online gestellte Inhalte können schwer zu entfernen sein und die Opfer über lange Zeiträume hinweg verfolgen. Zudem erlaubt die Natur des Internets eine schnelle und breite Streuung von schädlichen Inhalten, was die Auswirkungen für das Opfer intensiviert und die Herausforderung, solche Angriffe zu kontrollieren, vergrößert.

 

Cybermobbing und Cyberbullying: Zahlen und Fakten

Immer häufiger werden Kinder und Jugendliche, aber auch Erwachsene im Internet gemobbt. In Deutschland sind fast zwei Millionen Schülerinnen und Schüler von Cybermobbing betroffen. Laut einer Jugendbefragung des Bündnisses gegen Cybermobbing aus dem Jahr 2023 haben 61 % der 14- bis 17-Jährigen bereits Erfahrungen mit Cybermobbing oder -bullying in der einen oder anderen Form gemacht. Im Jahr 2021 waren es mit 51 % etwas weniger.

Eine Umfrage unter Erwachsenen aus dem Jahr 2021 zeigt folgende Ergebnisse:

  • 67 % der Befragten haben Cybermobbing in Form von Beschimpfungen und Beleidigungen erlebt,
  • 53 % in Form von Hänseleien,
  • 43 % der Befragten waren von Verbreitung von Lügen und Gerüchten betroffen,
  • 24 % wurden unter Druck gesetzt, erpresst oder bedroht.
  • 19 % der Befragten mussten Ausgrenzung im Internet bzw. in sozialen Medien erleiden und
  • 13 % waren von der Verbreitung peinlicher Fotos oder Videofilme betroffen.

Opfer von Cybermobbing leiden wochen- oder gar monatelang unter den Beleidigungen, Gerüchten und sozialer Ausgrenzung. 27 % der befragten Erwachsenen aus dem Jahr 2021 waren länger als ein Jahr von den Cybermobbingattacken betroffen.

Die Folgen sind oft verheerend: Cybermobbing kann tiefgreifende Auswirkungen auf die psychische, emotionale und soziale Gesundheit der Betroffenen haben. Die Anonymität des Internets und die Breite seiner Reichweite verstärkt die Effekte von Cybermobbing, was oft zu langfristigen Schäden führt. Opfer fühlen sich oft hilflos und isoliert, leiden unter starken körperlichen Stress-Symptomen und Konzentrationsproblemen, gedrückter Stimmung und Angstzuständen. Die psychologischen Auswirkungen von Cybermobbing können sogar zu suizidalen Gedanken führen.

 

Welche Arten von Cybermobbing gibt es?

Cybermobbing kann viele Formen annehmen, die sich in der Art und Weise unterscheiden, wie die Belästigung und Nötigung online ausgeführt wird. Einige der gängigsten Arten von Cybermobbing sind folgende:

 

Catfishing

Das Vortäuschen einer falschen Identität in Online-Beziehungen, um Vertrauen und persönliche Informationen zu gewinnen. Dies kann für emotionale Manipulation, Betrug oder weitere Formen des Cybermobbings verwendet werden.

 

Cyber-Grooming

Gezielte Anbahnung sexueller Kontakte mit Minderjährigen über das Internet, meist durch ältere Männer, die sich in Chats gegenüber Minderjährigen als gleichaltrig ausgeben.

 

Cyberstalking

Hat Züge des Harassment, aber wirkt bedrohlicher für das Opfer, das durch systematische Drohungen in Angst versetzt wird. Auch fortwährende Belästigung und Verfolgung.

 

Cyberthreads

Androhung von körperlicher Gewalt.

 

Denigration

Verleumdung und Verbreitung von Gerüchten. Der Versand oder Posten falscher bzw. beleidigender Aussagen über eine Person an andere innerhalb eines meist begrenzten Öffentlichkeitsraumes.

 

Doxing

Das absichtliche Veröffentlichen von privaten oder vertraulichen Informationen über eine Person im Internet ohne deren Zustimmung, um das Opfer bloßzustellen oder zu bedrohen.

 

Exclusion

Ausschluss eines Einzelnen oder einer Minderheit aus einer Gemeinschaft, z.B. aus den Kommunikations­kanälen anderer wie einer Facebook-Gruppe.

 

Flaming

Auseinandersetzungen in Chatrooms, die meist von vulgärer Sprache geprägt sind sowie gegenseitige Provokation und Beschimpfungen.

 

Happy Slapping

Körperliche Angriffe gegen unbekannte Passanten oder Mitschüler, die gefilmt und öffentlich im Internet zugänglich gemacht werden.

 

Harassment

Die Täter beleidigen und beschimpfen ihre Opfer wiederholt über nicht öffentliche Kommunikationskanäle. Auch Denunziation genannt.

 

Impersonation

Identitätsraub oder -diebstahl, dem Aktionen folgen, die dem Opfer schaden. Auch das Auftreten im Netz unter einem fiktiven Namen oder dem Namen eines anderen.

 

Outing/Trickery

Bloßstellung durch öffentliches Posten von Kommentaren, Bildern und Videos, die rufschädigend sind. Trickery bezeichnet dabei das betrügerische in Erfahrung bringen von persönlichen Informationen. Dabei werden falsche Angaben über den wahren Empfängerkreis gemacht.

 

Sextortion

Sexuelle Erpressung im Internet. Die Täter zwingen ihre Opfer, sexuelle Bilder oder Videos von sich zu versenden, oder sie benutzen solches Material, das sich bereits in ihrem Besitz befindet, um das Opfer zu bedrohen.

Internet-Rechtsschutz webaktiv

Rechtlichen Rückhalt bei Cybermobbing

Unsere Experten unterstützen Sie dabei, sich effektiv gegen Cybermobbing zu verteidigen und Ihre Rechte durchzusetzen.

 

Aktuelle Gesetzeslage in Deutschland zum Thema Cybermobbing

In Deutschland gibt es zwar kein spezielles Gesetz zum Schutz vor Cybermobbing. Allerdings finden sich sowohl im Straf- als auch im Zivilrecht gesetzliche Regelungen, die bei Cybermobbing Anwendung finden können. Je nach Art der Handlungen kommen folgende Paragraphen des Strafgesetzbuches (StGB) zur Anwendung:

  • § 185 StGB - Beleidigung:
    Bei Verbreitung beleidigender Inhalte online.
  • § 186 und § 187 StGB - Üble Nachrede und Verleumdung:
    Wenn unwahre Tatsachen verbreitet werden, die den Ruf einer Person schädigen.
  • § 238 StGB - Stalking:
    Bei Verhaltensweisen, die sich über das Internet in Form von andauernder Belästigung und Bedrohung manifestieren.
  • § 201a StGB - Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen:
    Wenn Bilder unbefugt erstellt oder verbreitet werden, die das Persönlichkeitsrecht verletzen.

Zusätzlich zum Strafrecht können Betroffene von Cybermobbing auch zivilrechtliche Schritte einleiten, etwa Unterlassungsklagen oder Schadensersatzforderungen. Das allgemeine Persönlichkeitsrecht, das im Grundgesetz unter Artikel 2 (Freiheit der Person) und Artikel 1 (Schutz der Menschenwürde) verankert ist, bietet hierfür eine rechtliche Grundlage.

  • Recht am eigenen Bild (§ 22 KunstUrhG):
    Nach dem Kunsturhebergesetz darf ein Bildnis nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden. Ausnahmen bestehen, wenn die Verbreitung im übergeordneten Interesse der Kunst liegt oder es sich um Bildnisse aus dem Bereich der Zeitgeschichte handelt. Im Zusammenhang mit Cybermobbing ist die Verbreitung von Bildern ohne Einwilligung des Abgebildeten relevant und stellt eine klare Rechtsverletzung dar.
  • Verbreitung bloßstellender Fotos (§ 201a StGB):
    Dieses Gesetz schützt die Intimsphäre einer Person vor der unbefugten Aufnahme oder Übertragung von Bildern, die sie in einem höchstpersönlichen Lebensbereich zeigen. Es wird auch angewendet, wenn solche Aufnahmen unbefugt zugänglich gemacht werden.
 

Mit diesen Strafen müssen Täter rechnen

Cybermobbing kann je nach Schwere der Tat und den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen unterschiedliche strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. So kann beispielsweise eine Beleidigung nach § 185 StGB mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr geahndet werden. Wenn die Beleidigung öffentlich, beispielsweise auf einer Online-Plattform stattfindet, dann drohen Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren. Gleiches gilt für die üble Nachrede nach § 186 StGB.

Noch schwerer wiegt die Verleumdung nach § 187 StGB, bei der wissentlich unwahre Behauptungen verbreitet werden. Diese wird mit einer Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren geahndet, bei Öffentlichkeit bis zu fünf Jahren geahndet. Cyberstalking, definiert durch § 238 StGB als wiederholtes Nachstellen einer Person unter Nutzung von Kommunikationsmitteln, kann Strafen von bis zu drei Jahren Freiheitsentzug nach sich ziehen.

Ein spezieller Aspekt des Cybermobbings, der besonders im digitalen Zeitalter relevant ist, ist die Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen, geregelt in § 201a StGB. Das unbefugte Erstellen, Übertragen oder Verbreiten persönlicher Bildaufnahmen, die das Opfer in einem höchstpersönlichen Lebensbereich zeigen, kann mit einer Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren oder einer Geldstrafe geahndet werden.

Zusätzlich zu diesen strafrechtlichen Sanktionen können Opfer von Cybermobbing zivilrechtliche Schritte einleiten, um Schadensersatz oder Unterlassung zu fordern.

 

Wie kann man sich vor Cybermobbing schützen?

Eine der wichtigsten Maßnahmen, um sich vor Cybermobbing zu schützen, ist die Stärkung der eigenen Privatsphäre-Einstellungen in allen sozialen Medien und auf Online-Plattformen. Schränken Sie den Zugang zu persönlichen Informationen und Beiträgen ein und nehmen Sie Freundschaftseinladungen am besten nur von Personen an, die Sie wirklich kennen.

Auch wenn es verlockend ist, im Schutze der Anonymität auf Foren und sozialen Netzwerken seine Sorgen und Probleme zu besprechen, verzichten Sie am besten darauf. Überlegen Sie zweimal, welche Informationen Sie preisgeben und ob und welche Bilder Sie teilen. Sind diese erst einmal online, kann es schwierig werden, sie zu kontrollieren.

 

Wie spreche ich mit meinem Kind über Mobbing im Internet?

Bei der Prävention von Cybermobbing spielen Bildungseinrichtungen eine zentrale Rolle. Mittlerweile gibt es viele bewährte Kurse und Bildungsprogramme, die Schüler, Eltern und Lehrer über die Risiken des Internets aufklären. Sie leisten einen wichtigen Beitrag zur Online-Sicherheit.

Dennoch ist es wichtig, dass auch Eltern ihre Kinder über Cybermobbing aufklären, sobald diese mit digitalen Medien in Berührung kommen. Führen Sie regelmäßige Gespräche über richtiges Online-Verhalten, den Respekt vor anderen und die Gefahren von Mobbing im Internet. Es kann hilfreich sein, gemeinsam mit den Kindern durch deren Online-Aktivitäten zu gehen, um ein Verständnis für ihr digitales Leben zu entwickeln und bei Bedarf unterstützend einzugreifen. Auf diese Weise sorgen Eltern dafür, dass ihre Kinder über Kenntnisse verfügen, um sich selbst zu schützen, und auch wissen, wie sie sich verhalten sollen, wenn sie Zeugen von Cybermobbing werden.

 

Geben Sie Hilfe zur Selbsthilfe, indem Sie Ihrem Kind die folgenden Punkte ans Herz legen:

  • Gib im Internet möglichst wenige private Daten preis.
  • Schau Dir Deine Online-Freunde genau an und vertrauen niemandem voreilig. Im Internet kannst du dir nie zu 100 Prozent sicher sein, mit wem Du es zu tun hast.
  • Schreite ein, wenn Du siehst, dass andere Opfer von Cybermobbing oder Mobbing werden.
  • Beachte beim Anlegen eines Profils die Sicherheits- und Privatsphäre-Einstellungen. Es reicht, wenn deine Freunde und deine Familie deine Seite sehen können.
  • Google dich gelegentlich selbst, um zu prüfen, was im Netz über dich auftaucht.
  • Bringe möglichst keine privaten Bildmaterialien wie Fotos und Filme in Umlauf.
  • Erst nachdenken, dann schreiben. Überlege Dir sorgfältig, was du sagst bzw. schreibst, bevor du einen Kommentar oder eine Nachricht veröffentlichst. Persönliches sollte im Internet gar nicht zum Thema werden.
  • Behandle andere immer mit dem Respekt, mit dem du auch selbst behandelt werden möchtest.
 

Was können Opfer gegen Cybermobbing und Cyberstalking tun?

Wenn Sie selbst Opfer von Cybermobbing geworden sind, dann lassen Sie sich keinesfalls einschüchtern. Machen Sie Screenshots und sichern Sie Beweismaterial, idealerweise im Beisein eines Zeugen. Kontaktieren Sie umgehend die Plattform oder den Dienst, auf dem das Cybermobbing stattfindet, und nutzen Sie alle vorhandenen Meldesysteme, um die unangemessenen Inhalte zu melden.

Reagieren Sie nicht auf verletzende Nachrichten und Kommentare. Sperren Sie den Angreifer, blockieren Sie ihn in der Kontaktliste, wenn Sie ihn oder sie kennen.

Bei schwerwiegenden Fällen können Sie rechtliche Schritte in Betracht ziehen, indem Sie sich an einen Anwalt wenden und / oder die Polizei einschalten.

Zusätzlich ist es wichtig, dass Sie sich um Ihre eigene psychische Gesundheit kümmern. Cybermobbing kann zu schweren emotionalen Belastungen führen. Holen Sie sich professionelle Hilfe zum Beispiel bei Cybermobbing Hilfe oder melden Sie sich bei der Internet-Beschwerdestelle. Weitere Hilfsangebote finden Sie bei Klicksafe.

Teilen Sie Ihre Erfahrungen mit vertrauten Personen, die Ihnen Unterstützung bieten können, denn niemand sollte mit den Folgen von Cybermobbing alleine bleiben.

 

Schulleitung, Jugendamt, Polizei: Wenn das Kind im Internet gemobbt wird

Wenn Sie feststellen, dass Ihr Kind im Internet gemobbt wird, ist es wichtig, schnell und überlegt zu handeln, um Ihrem Kind zu helfen und die Situation zu entschärfen. Die Täter sind oft Mitschüler, der erste Weg führt deshalb in die Schule. Informieren Sie Lehrer und Schulpersonal, kontaktieren Sie gegebenenfalls auch das Jugendamt. Sprechen Sie mit den Eltern des mutmaßlichen Mobbers. Wenn all das nicht hilft, dann können rechtliche Schritte erforderlich sein. In jedem Fall sollten Sie proaktiv handeln, um Ihrem Kind zu zeigen, dass es nicht allein ist und dass Cybermobbing nicht seine Schuld ist.

 

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