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Auf den Punkt

 
  • Die Fälle von Cyberkriminalität nehmen signifikant zu, wobei von einer hohen Dunkelziffer auszugehen ist.
  • Zu häufigen Betrugsmaschen gehören Phishing, Romance Scam, Fake-Gewinnspiele, Abofallen und WhatsApp-Betrug.
  • Opfer von Internetbetrug können sich aktiv wehren und bei Bedarf rechtliche Schritte einleiten.
 

Alarmierende Zahlen: Aktuelle Statistiken zum Internetbetrug

Von Internet-Betrügern hat wohl jeder schon einmal gehört. Dennoch fallen täglich viele Internetnutzer auf die Tricks der Cyberkriminellen herein. Trotz Aufklärung und Prävention ist die Zahl der Straftaten im Bereich Cybercrime in den vergangenen Jahren kontinuierlich gestiegen: Im Jahr 2017 wurden 85.960 Straftaten verzeichnet, davon 63.939 im Zusammenhang mit Computerbetrug. 2023 stieg die Zahl der Delikte auf 134.407, davon 110.952 Fälle von Computerbetrug.

In nur sechs Jahren ist die Cyberbedrohung somit um 56,36 % und der Computerbetrug im engeren Sinne um 73,53 % gestiegen. Da es hier nur um polizeilich erfasste Fälle von Cyberkriminalität geht und die Dunkelziffer recht hoch sein dürfte, ist davon auszugehen, dass das tatsächliche Ausmaß der Internetkriminalität noch weit größer ist als die Statistiken vermuten lassen.

 

Love-Scamming, Abofalle, Fake-Shop: Gängige Betrugsmaschen im Internet

Um Opfer von Internetbetrug zu werden, muss man sich nicht einmal auf einschlägigen Portalen aufhalten. Die Betrüger finden zahlreiche Wege, ihre Fallen zu stellen. Sei es durch Phishing, bei dem die Täter versuchen, Sie zur Preisgabe persönlicher Daten wie Passwörter oder Kontodaten zu bewegen, indem sie täuschend echte E-Mails von scheinbar vertrauenswürdigen Institutionen versenden. Oder durch das sogenannte Romance Scam, wo sie sich auf Dating-Plattformen als der perfekte Partner ausgeben und nach einer Weile um Geld für vermeintliche Notlagen bitten. Diese Form von Liebesbetrug im Internet ist im Grunde genommen eine moderne Art des Heiratsschwindels und zählt zum sogenannten Vorschussbetrug (auch Advance Fee Fraud genannt).

Zu Vorschussbetrug gehört auch der Nigeria Scam. Dabei gibt sich der Betrüger als Mitglied einer wohlhabenden Familie aus einem instabilen Land aus. Er behauptet, eine große Geldsumme transferieren zu müssen, und bitten um Ihre Hilfe gegen die Versprechung eines Teils des Vermögens. Dafür fordert er jedoch zunächst Zahlungen für vermeintliche Gebühren oder Bestechungsgelder.

Falsche Schnäppchenangebote und Fake-Shops sind eine beliebte Betrugsmasche. Hier locken die Betrüger mit unglaublichen Deals, die zu gut sind, um wahr zu sein – und das sind sie meistens auch. Sobald das Geld einmal überwiesen ist, kommt entweder eine minderwertige Ware an, oder die Ware bleibt ganz aus.

Nicht zu vergessen ist der Identitätsdiebstahl, bei dem Ihre persönlichen Daten gesammelt und missbraucht werden, um auf Ihre Kosten Einkäufe zu tätigen oder Verträge abzuschließen.

Weit verbreitet ist auch die sogenannte Abofalle. Bei diesem Klassiker werden Nutzer in scheinbar harmlosen Angeboten oder Gewinnspielen in teure und schwer kündbare Abonnements gelockt. Häufig merken die Opfer erst nach dem ersten unerwarteten Abbuchen vom Konto, dass sie in eine Falle getappt sind.

Diese Aufzählung ist nicht vollständig, denn es kommen immer mehr neue Betrugsmaschen hinzu. Gewinn- und Geschenkversprechen, gefälschte Wohnungsanzeigen und Stellenangebote, gefälschte Spendenaktionen und PayPal-Käuferschutz-Betrug – leider sind Cyberkriminelle sehr kreativ. Deshalb gilt immer: Erst denken, dann klicken.

 

Häufigste Betrugsmethoden kennen: Abofallen im Internet

Die Abofalle ist der Klassiker unter den Betrugsmaschen. Ein paar unvorsichtige Klicks – und schon haben Sie ein Abo abgeschlossen, ohne es zu wissen. Und so funktioniert diese Betrugsmasche: Oft beginnt alles mit einem verlockenden Angebot, das Sie auf einer ansprechend gestalteten Webseite oder in einer Werbeanzeige in sozialen Medien entdecken. Dabei kann es sich um kostenlose Produkte, eine Probezeit für eine Dienstleistung oder die Teilnahme an einem Gewinnspiel handeln. Um das Angebot zu nutzen, ist eine Registrierung erforderlich, bei der Sie persönliche Informationen und meist auch Zahlungsdaten angeben müssen, angeblich nur zur Verifizierung oder für spätere Gebühren.

Das Tückische liegt im Kleingedruckten, das oft leicht zu übersehen ist. Hier sind die eigentlichen Kosten und die Bedingungen des Abonnements versteckt. Nach Ablauf der „kostenlosen“ Phase oder der Eingabe Ihrer Daten wird das Abonnement aktiv und die Gebühren werden entweder von Ihrem Konto abgebucht oder Sie bekommen eine Rechnung. Viele Nutzer bemerken den Betrug erst, wenn sie ihre Kontoauszüge prüfen oder wenn Mahnungen ins Haus flattern.

Diese Abofallen im Internet gibt es:

  • angeblich kostenlose Registrierung für Onlineangebote
  • Zeitschriften-Probeabo
  • Probeabos auf Dating-Portalen
  • Testversionen von Software und Apps
  • Probezeit in Fitness- und Wellness-Centern
  • Testzeiträume bei Streaming-Diensten
 

Altbekannte Masche: Abofalle am Telefon

In die Abofalle können Sie nicht nur im Internet tappen, sondern auch übers Telefon. Ein kurzes freundliches Gespräch und ein verlockendes Angebot – schon haben die Betrüger Sie am Haken. Meist geht diese Betrugsmasche so: Sie erhalten einen Anruf von einem Unternehmen, das Ihnen zunächst unbekannt ist. Der Anrufer kann behaupten, von einem bekannten Dienstleister, einer Zeitschrift oder einem Lotto-Unternehmen zu sein. Der Anrufer präsentiert Ihnen ein Angebot, das unwiderstehlich ist: eine kostenlose Probezeit für ein Magazin, eine Rabattaktion oder die Teilnahme an einer exklusiven Verlosung. Es wird betont, dass das Angebot zeitlich begrenzt oder nur für ausgewählte Kunden verfügbar ist – damit erzeugt der Betrüger Druck, um Sie zu einer schnellen Entscheidung zu drängen.

Oft wird der Anrufer darauf gedrängt, „Ja“ zu sagen. Ein schnelles „Ja“ am Telefon ist eine gängige Taktik bei Abofallen, denn das Gespräch wird aufgezeichnet und diese Aufzeichnung kann bei Bedarf verändert werden. Das „Ja“ wird dann an passender Stelle zusammengeschnitten und schon haben Sie angeblich ein Lotto-Abo abgeschlossen oder irgendeinem Vertrag zugestimmt.

 

Telefon-Abofalle: Was tun?

Sie sind in eine Abofalle getappt und fragen sich nun: Was mache ich, wenn ich am Telefon „Ja“ gesagt habe? Keine Sorge, ohne schriftliche Vertragszusammenfassung, die Sie genehmigen, kommt kein Vertrag zustande. Der Gesetzgeber hat auf die telefonische Abofalle längst reagiert und beschlossen, dass Verträge mit Laufzeit nur noch mit schriftlicher Zustimmung der Vertragszusammenfassung beginnen. Das bedeutet, dass ein Abo-Vertrag am Telefon nur dann zustande kommen kann, wenn Sie dem Anrufer Ihre E-Mail-Adresse angeben, an die noch während des Telefonats die Vertragszusammenfassung geschickt wird. Erst, wenn Sie diese Vertragszusammenfassung schriftlich genehmigen, kommt der Vertrag zustande.

Ein am Telefon ausgesprochenes „Ja“ verpflichtet Sie also zu gar nichts. Trotzdem sollten Sie sich wehren, wenn eine Rechnung ins Haus flattert, zum Beispiel mithilfe dieses Musterschreibens der Verbraucherzentrale. Damit wehren Sie eine unberechtigte Forderung ab.

 

Internet-Abofalle widerrufen und kündigen

Damit der vermeintliche Abo-Dienstleister überhaupt etwas von Ihnen verlangen kann, muss ein Vertrag zustande gekommen sein – was in vielen Fällen nicht erfolgt. Viele Abofallen arbeiten mit undurchsichtigen oder irreführenden Formulierungen, oft fehlt der rechtlich notwendige Hinweis auf die Zahlungspflicht (so genannte Button-Lösung). In diesen Fällen kommt kein wirksamer Vertrag zustande und Sie sollten den Vertragsschluss schriftlich bestreiten. Wichtig ist, dass die gesamte Kommunikation dokumentiert und nachweisbar bleibt.

Wenn Sie ein Schreiben von einem Inkassobüro oder gar von einem Rechtsanwalt erhalten, lassen Sie sich davon zunächst nicht verunsichern. Unseriöse Firmen versuchen so, Sie unter Druck zu setzen. Zahlen Sie nicht vorschnell! Inkassounternehmen dürfen ohne vollstreckbaren Titel keine unmittelbaren rechtlichen Maßnahmen wie z. B. Kontopfändungen durchführen. Sie haben also genug Zeit, die Rechtmäßigkeit der Forderung zu hinterfragen.

Sollten Sie allerdings einen Mahnbescheid erhalten, reagieren Sie schnell – auch wenn Sie keinen Vertrag abgeschlossen haben. Legen Sie innerhalb von zwei Wochen Widerspruch gegen diesen Mahnbescheid ein.

Wer nun doch auf eine Abzocke reingefallen ist und tatsächlich einen Abo-Vertrag geschlossen hat, der kann die Abofalle widerrufen. Der Widerruf muss innerhalb von 14 Tagen ab Abo-Beginn, Anmeldung oder Registrierung erfolgen, per E-Mail oder per Post. Frühestens dann, wenn man über sein Widerrufsrecht ordnungsgemäß belehrt worden ist. Fordern Sie eine Lesebestätigung an bzw. schicken Sie den Widerruf per Einschreiben mit Rückschein. Ein Musterschreiben für den Widerruf der Abofalle finden Sie zum Beispiel auf der Seite des Europäischen Verbraucherzentrums.

Haben Sie die Widerrufsfrist verpasst, bleibt leider nur noch die Kündigung. Die Kündigungsfrist können Sie in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Anbieters einsehen. Nach deutschem Recht darf diese maximal drei Monate betragen. Die Kündigung der Abofalle sollte schriftlich erfolgen. Obwohl es Ihnen überlassen bleibt, ob Sie per Post oder Fax kündigen, genügt in vielen Fällen auch eine E-Mail, sofern die AGB des Anbieters nicht ausdrücklich den Postweg vorschreiben.

Um sicherzugehen, dass Ihre Kündigung bearbeitet wird und um einen Nachweis in der Hand zu haben, sollten Sie eine schriftliche Kündigungsbestätigung vom Anbieter anfordern.

Achten Sie darauf, alle relevanten Informationen in Ihrem Kündigungsschreiben anzugeben, einschließlich Ihrer Kunden- oder Vertragsnummer und des Datums, zu dem die Kündigung wirksam werden soll. Es ist auch ratsam, die Kündigung frühzeitig zu senden, um sicherzustellen, dass sie vor Ablauf der Kündigungsfrist beim Anbieter eintrifft. Ein Musterschreiben für die Abofallen-Kündigung finden Sie ebenfalls auf der Seite des Europäischen Verbraucherzentrums.

Falls Sie trotz Ihrer Kündigung weiterhin Zahlungsaufforderungen erhalten, überprüfen Sie, ob die Kündigung vom Anbieter akzeptiert wurde und ob die Kündigungsbestätigung vorliegt. Bleiben Sie in solchen Fällen hartnäckig und weisen Sie unberechtigte Forderungen zurück.

 
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Fake Gewinnspiel: Was kann passieren?

Fake-Gewinnspiele sind besonders häufig auf Plattformen wie Facebook und Instagram verbreitet. Sie locken mit unwiderstehlichen Angeboten wie Gutscheinen oder Geldpreisen von bekannten Marken wie Ikea, Saturn, Amazon, Lidl usw. Doch diese Gewinnspiele sind in den meisten Fällen nicht echt. Sie werden von Datensammlern organisiert, deren einziges Ziel es ist, an Ihre persönlichen Informationen zu kommen. Im schlimmsten Fall verraten Sie den Betrügern Ihre Kontodaten und erteilen eine Einzugsermächtigung, weil die Teilnahme am vermeintlichen Gewinnspiel kostenpflichtig sei. Es folgen aggressiv formulierte Zahlungsaufforderungen oder unrechtmäßige Abbuchungen vom Konto.

Die Gefahr dieser Gewinnspiel-Betrugsmasche liegt nicht nur im Sammeln persönlicher Daten. Die Teilnehmenden werden auch aufgefordert, die Gewinnspiele in ihren Netzwerken zu teilen und Freunde zu markieren. Dadurch erhöht sich die Reichweite dieser betrügerischen Aktivitäten um ein Vielfaches.

Wie kann man sich vor Fake-Gewinnspielen schützen? Die Unseriosität der Angebote lässt sich relativ schnell erkennen:

  • Die Seite existiert erst seit kurzer Zeit.
  • Es gibt sehr wenige Beiträge auf der Seite.
  • Es werden keine Teilnahmebedingungen angegeben.
  • Kontaktdaten oder ein Impressum fehlen.
  • Die Seite fordert dazu auf, den Beitrag zu liken, zu teilen oder Freunde zu markieren.

Bei einem seriösen Gewinnspiel werden Sie nicht aufgefordert, Ihre IBAN anzugeben, eine Vorauszahlung zu leisten, um Ihren Gewinn zu erhalten oder Ihre Gewinnchancen zu erhöhen. Und denken Sie immer daran: Wenn ein Angebot zu schön erscheint, um wahr zu sein, dann ist es das meistens auch.

 

Wie komme ich aus einem Fake Gewinnspiel raus?

Grundsätzlich sollten Sie bei keinem Gewinnspiel Ihre IBAN angeben, weder am Telefon noch im Internet. Wenn Sie trotz aller Vorsicht auf ein Fake Gewinnspiel hereingefallen sind, melden Sie dieses als betrügerisch – sowohl auf der Social Media-Plattform als auch bei der Verbraucherzentrale. Schicken Sie eine schriftliche Mitteilung an den Veranstalter des Gewinnspiels, in der Sie erklären, dass Sie Ihre Teilnahme widerrufen. Fordern Sie die Löschung aller persönlichen Daten, die Sie eventuell angegeben haben.

Falls Sie bei dem Fake-Gewinnspiel Ihre IBAN angegeben haben, beobachten Sie Ihre Kontoauszüge genau. Wenn Ihnen verdächtige Abbuchungen auffallen, informieren Sie sofort Ihre Bank und veranlassen Sie die Rückbuchung nicht autorisierter Transaktionen. Und ändern Sie sicherheitshalber all Ihre Passwörter in Ihren sozialen Netzwerken.

 

WhatsApp Betrugsmasche: Hallo Mama das ist meine neue Nummer!

Sie kennen doch bestimmt den Enkeltrick? Dabei werden ältere Menschen von angeblichen Verwandten, die sich oft als Enkel ausgeben, um Geld betrogen. Sie täuschen eine Notlage vor, zum Beispiel einen Autounfall, und bitten dringend um Geld. Dieses soll dann „einem Freund“ übergeben oder auf ein Konto überwiesen werden.

So ähnlich funktioniert auch die WhatsApp-Betrugsmasche. Sie erhalten überraschend eine WhatsApp-Nachricht von einer unbekannten Nummer. Der Absender gibt sich als Ihr Kind aus und behauptet, seine Handynummer geändert zu haben. Die Nachricht könnte zum Beispiel lauten: „Hallo Mama, rate mal, wessen Handy in der Waschmaschine gelandet ist. Du kannst diese Nummer speichern und die alte löschen“. Dann werden alltägliche Nachrichten ausgetauscht, die typisch für Gespräche zwischen Eltern und Kindern sein könnten, um Vertrauen aufzubauen.

Kurze Zeit später täuscht der Täter eine finanzielle Notlage vor. Er behauptet, dringend eine Überweisung tätigen zu müssen, aber aufgrund des neuen Handys keinen Zugriff auf Online-Banking-Daten zu haben. Der Betrüger bittet um eine schnelle Überweisung, oft mit einem hohen Geldbetrag, der angeblich dringend benötigt wird. Dabei wird das Opfer unter Druck gesetzt, schnell zu handeln, um dem in Not geratenen „Kind“ zu helfen.

Wenn Sie eine solche Nachricht erhalten, dann gehen Sie auf keinen Fall darauf ein. Reagieren Sie nicht vorschnell mit Überweisungen oder anderen finanziellen Hilfen, sondern rufen Sie Ihr Kind sofort auf der alten Nummer an. Meist fliegt der Betrug in diesem Moment auf.

 

Internetkriminalität: Anzeige wegen Betrug

Sie sind Opfer eines Internetbetrugs geworden und fragen sich, wie und wo Sie den Vorfall melden können? Wenden Sie sich zunächst an die Verbraucherzentrale. Wenn der Betrug auf einer Internetplattform stattgefunden hat, melden Sie ihn auch dem Betreiber. Außerdem können Sie die Polizei einschalten, um eine Strafanzeige zu erstatten. Dazu gehen Sie entweder direkt zur zuständigen Polizeidienststelle oder Sie erstatten Anzeige online über die Internetwache.

Indem Sie Internetbetrug bei der Polizei und den Verbraucherschutzbehörden melden, helfen Sie, andere vor dem gleichen Schicksal zu bewahren. Im besten Fall führen die Ermittlungen der Polizei dazu, dass die Betrüger gefasst und zur Rechenschaft gezogen werden. In Deutschland können Internetbetrüger mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren bestraft werden – abhängig von Schweregrad, Schadenshöhe, Anzahl der Taten, Begehungsweise und weiteren Faktoren wie etwa Vorstrafen.

Wichtig: Internetbetrug lässt sich nicht ewig verfolgen. Die Verjährungsfrist beträgt fünf Jahre, in schweren Fällen zehn Jahre. Danach kann der Täter nicht mehr strafrechtlich belangt werden. Deshalb ist es wichtig, die Anzeige nicht auf die lange Bank zu schieben.

 

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