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Auf den Punkt

 
  • Fake Onlineshops locken mit großartigen Angeboten und unschlagbaren Preisen. Die Ware oder Dienstleistung werden Sie jedoch nie erhalten.
  • Um sich davor zu schützen, prüfen Sie den Onlineshop auf Pflichtangaben, Sicherheitszertifikate und die generelle Qualität der Website.
  • Online-Kaufverträge funktionieren wie klassische Kaufverträge, aber mit einer klaren Regel: Der Kauf-Button muss eindeutig anzeigen, dass ein Klick einen Kauf auslöst.
  • Haben Sie bei einem Fake-Shop bestellt, können Sie die Zahlung über verschiedene Möglichkeiten rückgängig machen.
 

Fake-Shops erkennen: So entlarven Sie unseriöse Online-Händler

Shoppen Sie gern online? Klar, wieso auch nicht! Die neue Kollektion der Lieblingsmarke oder ein Geschenk für den anstehenden Geburtstag eines Freundes kann man sich schließlich bequem nach Hause liefern lassen. Nach einer kurzen Suche im Internet stoßen Sie auf ein Angebot, das zu schön scheint, um wahr zu sein – ein hochwertiges Produkt zu einem Bruchteil des üblichen Preises. In der Hoffnung, ein Schnäppchen zu ergattern, schließen Sie den Kauf ab. Doch was nur einen Klick entfernt ist, birgt auch Risiken: Die Freude weicht schnell der Ernüchterung, als Sie feststellen, dass Sie Opfer eines Fake-Shops geworden sind. Das Geld scheint verloren und das Vertrauen in Online-Shopping ist erschüttert. Damit Ihnen das nicht (noch mal) passiert, gibt es einige Möglichkeiten, wie Sie zukünftig einen Fake-Shop erkennen können – bevor es zu spät ist.

 

Was Sie bei Online-Shops auf den ersten Blick prüfen können

Zunächst einmal mag alles ganz normal erscheinen. Und genau das ist die Masche: Fake-Shops tarnen sich geschickt und sind oft täuschend echte Kopien real existierender Websites. Produktbilder und Informationen sind sorgfältig aus dem Internet zusammengetragen und das seriöse Erscheinungsbild lässt kaum Zweifel aufkommen.

Aber selbst der raffinierteste Fake-Shop hinterlässt Spuren, die Sie bei genauerem Hinsehen erkennen werden. Nehmen Sie sich ein paar Minuten, die folgenden grundlegenden Aspekte zu prüfen, bevor Sie Ihr Geld und Vertrauen in den Online-Shop investieren.

  • Fehlende Impressumsangaben:
    In vielen Ländern (z. B. Deutschland) ist ein Impressum gesetzlich vorgeschrieben. Fehlen Angaben wie Name des Unternehmens, Anschrift und Kontaktinformationen oder sind diese schwer zu finden, sollten Sie misstrauisch werden.
  • Sicherheitszertifikate:
    Ein fehlendes SSL-Zertifikat (erkennbar am „https“ in der URL und/oder einem Schloss-Symbol in der Browserleiste) kann ein Indiz für einen unsicheren Shop sein.
  • Schlechte Qualität der Website:
    Auch Rechtschreibfehler, fehlerhafte Übersetzungen, falsche Links oder fehlende Produktbeschreibungen können Indizien für einen Fake-Shop sein.
  • Ungewöhnliche URL:
    Achten Sie auf die Internetadresse des Shops. Denn oft verwenden Fake-Shops ähnlich klingende Namen bekannter Marken mit kleinen Tippfehlern oder ungewöhnlichen Domain-Endungen.

Ein kurzer Check dieser vier Punkte kann Sie bereits davor bewahren, in die Falle eines Fake-Shops zu tappen.

 

Unrealistische Angebote sind oft zu schön, um wahr zu sein

Ein häufig genutztes Lockmittel ist der scheinbar besonders günstige Preis. Stoßen Sie auf eine Designer-Handtasche oder das neueste Tablet zu einem Preis, der weit unter dem Marktwert liegt, ist das für gewöhnlich ein Hinweis darauf, dass etwas nicht stimmt. Wenn ein Angebot zu gut aussieht, um wahr zu sein, dann ist es das in der Regel auch. Ein realistischer Preisvergleich ist hier entscheidend – zu niedrige Preise sollten sofort Misstrauen wecken.

Bewertungen bieten einen weiteren Anhaltspunkt. Ein Online-Shop ohne Kundenrezensionen oder mit einer Flut von ausschließlich positiven Bewertungen? Das ist nicht die Norm und sollte als Warnsignal gedeutet werden. Echte Shops haben in der Regel ein ausgewogenes Verhältnis von Meinungen.

Der letzte Check erfolgt während des Check-outs. Viele Zahlungsoptionen während des Einkaufs, aber nur Vorkasse oder Kryptowährung beim tatsächlichen Kauf? Das ist ein klares Anzeichen für einen möglichen Betrug im Internet. Häufig bieten Fake-Shops auch PayPal erst ab der zweiten Bestellung an. Das ist ebenfalls als Warnhinweis zu werten. Online-Shopping sollte sicher sein – wenn nur unsichere Zahlungsmethoden angeboten werden, ist es ratsam, den Kauf abzubrechen und nach Alternativen zu suchen.

 

Bei Fake-Shops ins Detail gehen

Sobald Sie beginnen, auf der Website etwas mehr ins Detail zu gehen, können Sie den Fake-Shop wahrscheinlich entlarven. Starten Sie mit den Gütesiegeln, die oft als Qualitätssymbol auf Online-Shops angebracht sind. Ein echtes Siegel sollte immer auf die offizielle Seite der ausstellenden Organisation verlinken, was die Echtheit bestätigt. Klicken Sie darauf und sehen Sie nach, ob es Sie zu einer authentischen und verifizierbaren Webseite führt.

Ebenso wertvoll ist die kurze Recherche nach Erfahrungsberichten anderer Konsumenten im Internet. Nutzen Sie ein Tool, wie beispielsweise den Fake-Shop-Finder der Verbraucherzentrale, das eine Bewertung von Webseiten ermöglicht. Hier können Sie die URL des Shops eingeben und erhalten Rückmeldung darüber, ob es sich um einen vertrauenswürdigen Anbieter handelt. Solche Tools ziehen verschiedene Datenquellen heran und überprüfen den Online-Shop auch auf oben genannte Merkmale.

 
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Wie funktioniert ein Online-Kaufvertrag?

Der Online-Kaufvertrag funktioniert im Grunde wie jeder andere Kaufvertrag auch und basiert auf den gleichen rechtlichen Prinzipien, die im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) festgelegt sind. Damit ein Kaufvertrag nach § 433 BGB wirksam wird, müssen zwei übereinstimmende Willenserklärungen zustande kommen: das Angebot und die Annahme.

Der Ablauf beim Online-Kaufvertrag

  • Wenn ein Online-Shop Produkte auf seiner Website anbietet, stellt dies noch kein verbindliches Angebot dar, sondern eher eine unverbindliche Aufforderung an den potenziellen Käufer, selbst ein Angebot abzugeben.
  • Dies geschieht durch das Platzieren der Produkte im Warenkorb und das Ausführen des Bestellvorgangs. Hier spricht das Gesetz von einer Erklärung unter Abwesenden (§ 130 BGB).
  • Der Vertrag kommt automatisch zustande, da ein Kunde in diesem Kontext davon ausgeht, dass durch das Absenden der Bestellung das Angebot angenommen wurde.
  • Eine Bestellbestätigung stellt keine Annahmeerklärung durch den Händler dar, sondern bestätigt lediglich den Eingang der Bestellung beim Verkäufer.
  • Einige Shops definieren, dass die Annahme nicht sofort erklärt wird, sondern beispielsweise erst durch die Bestellbestätigung oder durch die Lieferung.

Die Button-Lösung im Online-Shop
Für Einkäufe im Internet sind darüber hinaus die Regelungen über Fernabsatzverträge (§§ 312 ff. BGB) relevant. Beispielsweise muss der Unternehmer sicherstellen, dass die Schaltfläche, über die der Kauf abgeschlossen wird, eindeutig beschriftet ist. Hintergrund ist es, sogenannte Abo-Fallen zu vermeiden. In Deutschland ist die Schaltfläche nach § 312j BGB daher mit „zahlungspflichtig bestellen“ oder einer ähnlichen Formulierung zu kennzeichnen.

 

Was ist ein Fernabsatzvertrag?

Ein Fernabsatzvertrag wird zwischen Unternehmer und Verbraucher über Fernkommunikationsmittel geschlossen. Das heißt, Käufer und Verkäufer sind nicht physisch anwesend, sondern kommunizieren gemäß § 312c BGB über das Internet, Telefon, E-Mails oder ähnliches. Man spricht deshalb auch von Fernabsatzgeschäft.

 

Aktuelles Gerichtsurteil zur Button-Lösung

Wie genau sich Shop-Betreiber an die Button-Lösung halten müssen, geht aus einem Urteil des LG Hildesheim vom 07.03.2023 hervor. Hier genügte ein Bestellbutton mit der Beschriftung "Mit Kreditkarte bezahlen" bzw. "Bezahlen mit SOFORT-Überweisung" nicht den Vorgaben der Button-Lösung nach § 312j Abs. 3 BGB, was zugleich einen Wettbewerbsverstoß nach § 3a UWG darstellt. Die Schaltfläche kann vom Verbraucher auch so verstanden werden, dass er mit diesem Klick zunächst nur das Zahlungsmittel bestätigt, mit dem er bezahlen möchte, aber noch keine Bestellung auslöst. Die vertragliche Kaufbindung und die Zahlungspflicht des Käufers waren somit unzulässig. (LG Hildesheim, 07.03.2023 - 6 O 156/22)

 

Sicheres Bezahlen im Internet: Wenn möglich, Zahlung rückabwickeln

Um Ihre finanziellen und persönlichen Informationen zu schützen, gibt es beim Online-Kauf verschiedene Aspekte, die Sie beachten sollten. Zu den sichereren Zahlungsmöglichkeiten zählen:

  • Zahlungsdienstleister wie PayPal und Klarna bieten oft einen Käuferschutz und erlauben es Ihnen, Zahlungen zu tätigen, ohne dass der Händler direkten Zugang zu Ihren Bankdaten erhält.
  • Auch Giropay ist besonders sicher, da es die hohen deutschen Sicherheits- und Datenschutzstandards des Online-Bankings nutzt.
  • Apple Pay und Google Pay ermöglichen ebenfalls schnelle und sichere Zahlungen mit einem Klick und schützen Ihre Zahlungsdaten durch Verschlüsselung und biometrische Authentifizierung.

Wer ganz sicher gehen will, der setzt auf PayPal und Klarna. Denn auch wenn Giropay, Apple Pay und Google Pay datensicher sind – wenn das Geld erst einmal angewiesen wurde, dann ist es weg. Bei PayPal wird der Betrag zurückerstattet, wenn keine Ware kommt.

Wie bereits erwähnt, sollten Sie gleich beim Aufrufen der Website auf die SSL-Verschlüsselung achten, die auf den meisten seriösen Online-Shopping-Plattformen verwendet wird. Diese Verschlüsselung schützt die übertragenen Daten, indem sie sicherstellt, dass diese nicht von Dritten gelesen werden können. Sie erkennen dies an einem Schlosssymbol bzw. dem „https“ vor der URL in der Adresszeile Ihres Browsers.

 

Fake-Shop: Zahlung rückabwickeln

Sollten Sie doch einmal auf Probleme stoßen, haben Sie bei Zahlungen per Lastschrift oder Kreditkarte die Möglichkeit, diese zurückzufordern. Beim Online-Kauf über einen Fernabsatzvertrag besteht nach § 312g BGB ein gesetzliches Widerrufsrecht von 14 Tagen. Innerhalb dieser Zeit können Sie den Vertrag ohne Angabe von Gründen widerrufen.

Die Frist ist bereits abgelaufen und sie warten noch immer auf die vermeintliche Bestellung? Zahlungen, die Sie per Lastschrift getätigt haben, können Sie innerhalb von acht Wochen zurückholen, bei fehlendem Lastschriftmandat sogar innerhalb von dreizehn Wochen. Haben Sie mit Kreditkarte bezahlt, können Sie innerhalb von 120 Tagen ab dem Transaktionsdatum einen Chargeback einleiten. Kontaktieren Sie dazu Ihre Bank – viele bieten spezielle Formulare dazu an. Eine Garantie auf Erfolg gibt es nicht.

Gut zu wissen: Sichern Sie alle Belege, die mit der Online-Abzocke in Verbindung stehen. Dazu gehören ein möglicher Kaufvertrag, eine Bestellbestätigung und ein Screenshot des Angebots.

 

Rechtliche Schritte gegen den Fake-Shop: Anzeige erstatten

Wenn Sie Opfer eines Fake-Shops geworden sind, können Sie auch rechtliche Schritte einleiten, indem Sie den Online-Betrug anzeigen. So informieren Sie nicht nur die Strafverfolgungsbehörden, sondern schützen auch andere Verbraucher vor ähnlichen Betrügereien.

Eine Anzeige können Sie bei jeder Polizeidienststelle persönlich, schriftlich oder je nach Bundesland auch online über die entsprechende Onlinewache der Polizei erstatten. Wichtig ist, dass Sie so viele Informationen wie möglich bereitstellen – wer, was, wo und (wenn bekannt) wie und warum der Betrug geschah.

Gut zu wissen: Die Erstattung einer Strafanzeige ist für Sie kostenlos und die Polizei ist verpflichtet, den Sachverhalt zu ermitteln.

 

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