Eigene Kita gründen
Wollen Sie eine private Kita oder Krippe gründen? Wir sagen Ihnen, was Sie dazu wissen müssen.
13.09.2024 • 8 min Lesezeit
Warum das Gründen einer Kita Sinn macht
Laut Statistischen Bundesamt besuchen derzeit 3,9 Millionen (36,4 Prozent der Unter-Dreijährigen und 90,9 Prozent der Kinder zwischen drei und sechs Jahren) eine der 60.045 Kindertageseinrichtungen hierzulande. Aber wer selbst Elternteil ist, weiß: Das Warten auf einen Krippen- oder Kita-Platz kann ganz schön nervenaufreibend sein. Damit sind Sie nicht allein, denn so geht es auch vielen anderen Eltern auf der verzweifelten Suche nach einem Betreuungsplatz. Besonders in der Stadt ist der Bedarf an Betreuungseinrichtungen hoch. Obwohl Einjährige einen gesetzlichen Anspruch auf einen Betreuungsplatz haben, heißt das noch lange nicht, dass es mit dem Wunschplatz auch tatsächlich klappt. Die Wartelisten sind lang und der Konkurrenzdruck ist groß.
Als potenzielle Gründerin oder Gründer einer Kindertagesstätte ist das aber auch eine Chance. Denn die hohe Nachfrage nach Plätzen erleichtert die Kita-Gründung vielerorts. Sie leisten nämlich einen wertvollen Beitrag zur Entlastung der Eltern und können zugleich eine erfüllende Tätigkeit aufnehmen.
Überblick: Unterschiedliche Formen von Kitas
Doch bevor Sie loslegen, stellt sich die Frage: Kita, Krippe, Kindergarten – was ist eigentlich der Unterschied? Oder ist doch alles das Gleiche? Tatsächlich gibt es Unterschiede, die oft je nach Bundesland oder Region variieren. Begriffe wie "Krippe" oder "Kindergarten" sind nicht überall einheitlich definiert. Damit Sie sich einen besseren Überblick verschaffen können, haben wir die wichtigsten Unterschiede zusammengefasst:
Krippe
- Alter der Kinder: 0-3 Jahre
- Gruppengröße: Kleinere Gruppen, meist 8-10 Kinder
- Betreuungsschwerpunkte: Fokus auf Grundversorgung, Pflege und erste Entwicklungsschritte
- Betreuungszeiten: Variieren, meist vormittags
Kita (Kindertagesstätte)
- Alter der Kinder: 0-6 Jahre (manchmal bis 12 Jahre)
- Gruppengröße: Variiert, kann sowohl kleine als auch große Gruppen umfassen
- Betreuungsschwerpunkte: Kombination aus Pflege, Bildung und sozialer Entwicklung
- Betreuungszeiten: Oft ganztägige und flexiblere Betreuungszeiten, die verschiedene Altersgruppen abdecken
Kindergarten
- Alter der Kinder: 3-6 Jahre (bis zur Einschulung)
- Gruppengröße: Größere Gruppen, etwa 25 Kinder
- Betreuungsschwerpunkte: Stärkerer Fokus auf Bildung, soziale Kompetenzen und Vorbereitung auf die Schule
- Betreuungszeiten: Variieren, meist kürzer als in Kitas
Das sagt das Gesetz
Die §§ 22 bis 26 des Sozialgesetzbuches (SGB) VIII regeln tatsächlich die Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und in der Kindertagespflege. In diesen Paragrafen sind die Grundsätze für die Förderung von Kindern im Hinblick auf ihre Erziehung, Bildung und Betreuung festgelegt, wobei die Förderung die soziale, emotionale, körperliche und geistige Entwicklung des Kindes berücksichtigen soll. Die Einzelheiten zur konkreten Umsetzung der Förderung werden durch die Kindertagesstätten-Gesetze der jeweiligen Bundesländer geregelt, da die Ausgestaltung der Betreuung in den Zuständigkeitsbereich der Länder fällt.
Wer darf eine Kita gründen?
Um eine private Kita zu gründen, müssen Sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Neben der notwendigen Betriebserlaubnis (dazu gleich mehr) sollten Sie auch gewisse persönliche Qualifikationen mitbringen. Am besten haben Sie selbst bereits eine Ausbildung im erzieherischen oder pädagogischen Bereich. Mit einem fundierten Verständnis für die Bedürfnisse von Kindern fällt der Einstieg leichter.
Aber auch ohne pädagogische Ausbildung können Sie eine Kita gründen. In diesem Fall müssen Sie qualifiziertes Personal einstellen, das über die erforderliche Ausbildung und soziale Kompetenz verfügt. Wenn Sie selbst keine Erfahrung in der Kinderbetreuung haben, sollten Sie sich umso mehr auf Ihr Team verlassen können.
Darüber hinaus sind Führungskompetenzen nötig. Als Leitung einer Kita übernehmen Sie nicht nur die Verantwortung für die Kinder, sondern auch für die Mitarbeitenden. Sie müssen ein Team von Fachkräften führen, unterstützen und motivieren. Das beinhaltet klare Anweisungen zu geben, Konflikte zu lösen und eine positive Arbeitsatmosphäre zu schaffen.
Gut zu wissen: Die Gründung einer Kita ist keine reine pädagogische Aufgabe. Zeitgleich verlangt sie unternehmerisches Denken. Das heißt, Sie müssen die finanziellen Aspekte im Blick behalten, Kosten kalkulieren und Einnahmen planen.
Kann ich bei mir zu Hause eine Kita eröffnen?
Wenn Sie eine kleine Gruppe von Kindern in den eigenen vier Wänden betreuen möchten, handelt es sich rechtlich gesehen um eine Kindertagespflege, keine Kita. Dafür benötigen Sie keine Betriebserlaubnis, sondern eine Pflegeerlaubnis vom Jugendamt. In der Regel dürfen Sie nicht mehr als fünf Kinder betreuen. Darüber hinaus benötigen Sie aber auch hier eine Qualifikation im Bereich Pädagogik oder absolvieren alternativ einen Qualifizierungskurs für Tagespflegepersonal.
Kann man mit einer Kita Geld verdienen?
Ja, mit einer privaten Kita können Sie Geld verdienen. Die öffentlichen Ausgaben für Kindertagesbetreuung lagen 2023 bei rund 40 Milliarden Euro. Ihre wesentliche Einnahmequelle sind die monatlichen Beiträge der Eltern. Sie setzen sich üblicherweise aus den Kosten für Betreuung und Verpflegung zusammen. Wie in jedem Betrieb gibt es aber auch hier laufende Kosten, beispielsweise Gehälter oder Miete. Deshalb sind Fördermittel durch Bund und Länder oder andere öffentliche Zuschüsse gerade in der Gründungsphase besonders hilfreich. Diese sind je nach Bundesland und Region unterschiedlich. Weitere Details erfahren Sie bei Ihrem zuständigen Jugendamt.
Tipp: Steigern Sie die Einnahmen Ihrer Kita durch zusätzliche Angebote wie etwa flexible Betreuungszeiten, Ferienaktivitäten oder pädagogische Hilfe für junge Eltern.
Eigene Kita gründen: So geht's
Vorbereitung und Planung ist das A und O für eine erfolgreiche Gründung. Hier finden Sie einen Überblick an was Sie unbedingt denken müssen, bevor Sie Ihre Kita eröffnen:
- Erstellen Sie einen Business- und Finanzplan, um alle Kosten und Einnahmen zu überblicken.
- Definieren Sie das pädagogische Konzept Ihrer Kita – welche Betreuung und welche Angebote möchten Sie anbieten?
- Wählen Sie die passende Rechtsform für Ihre Kita.
- Suchen Sie geeignete Räume, die gewerblich genutzt werden dürfen und in denen Kinder gefahrlos spielen können.
- Finden Sie qualifizierte Fachkräfte, die Ihr Team verstärken und für eine liebevolle Betreuung sorgen.
- Beantragen Sie die erforderliche Betriebserlaubnis beim Jugendamt, um den Betrieb Ihrer Kita offiziell zu starten.
Businessplan und Finanzplan zur Kita-Gründung aufstellen
Ein solider Plan ist der erste Schritt auf dem Weg zur eigenen Kita. Jeder Businessplan ist einzigartig. Grundsätzlich sollten daraus Ihre Vision und die geplante Wirtschaftlichkeit hervorgehen. Weitere feste Bestandteile bei der Gründung von Kitas oder Kindergärten sind zudem das Betreuungskonzept, die Planung von Mitarbeitenden und die Wahl der kindgerechten Räumlichkeiten.
Womöglich müssen Sie eine Bank um einen Kredit bitten. Ein weiterer wesentlicher Teil Ihres Businessplans ist der Finanzplan. Mit diesem zeigen Sie auf, wie Sie Ihre Kita finanzieren und langfristig kostendeckend betreiben möchten. Das umfasst eine Kalkulation von Startkapital etwa für Anschaffungen wie Einrichtungsgegenstände und laufende Kosten wie Gehälter oder geplante Mietzahlungen. Nicht vergessen: In den Finanzplan gehören auch Ihre anvisierten Einnahmen aus den Elternbeiträgen. Kalkulieren Sie also vorab, welche Verpflegungskosten anfallen und in welcher Höhe Beiträge erhoben werden sollen.
Pädagogisches Konzept der Kinderbetreuung erarbeiten
Planen Sie, einen Waldkindergarten zu eröffnen oder legen Sie Wert auf eine bilinguale Ausrichtung? Vielleicht möchten Sie eine besondere Nische bedienen? Wenn Sie einen Kindergarten gründen, sollten Sie vorab einige grundlegende Dinge festlegen. Das hilft Ihnen bei der Positionierung und der pädagogischen Ausrichtung des Kindergartens bzw. der Kita.
Grundkonzept festlegen
Die Eltern der Kinder schauen ganz genau hin, wenn es um die Betreuung ihrer Kleinen geht. Legen Sie beispielsweise Öffnungszeiten, Altersgruppen und Verpflegung fest:
- Wann sind Bring- und Abholzeiten oder vielmehr wie lange haben Sie generell geöffnet?
- In welche Altersgruppen unterscheiden Sie Ihr Betreuungsangebot?
- Wird das Essen vor Ort zubereitet oder fertig geliefert? Falls es ein Catering gibt, von welchem Anbieter stammt es?
- Wie läuft die Eingewöhnung der Kinder bei Ihnen ab?
Diese und weitere Fragen müssen Sie spätestens dann beantworten, wenn sich die ersten Eltern über Ihre Einrichtung informieren.
Kindergarten gründen: Verschiedene Konzepte im Überblick
Das pädagogische Konzept für die Ausrichtung ist ausschlaggebend bei der Gründung Ihrer Kita. Dadurch prägen Sie den Alltag der Kinder und vermitteln unterschiedliche Werte und Lernmethoden.
Situationsorientierter Ansatz
Hier orientieren sich Themen und Projekte an den aktuellen Interessen und Bedürfnissen der Kinder, sodass sie spielerisch und lebensnah lernen können. Der situationsorientierte Ansatz gehört zu den am häufigsten umgesetzten Konzepten in deutschen Kindertagesstätten.
Offener Kindergarten
Auch dieser Ansatz ist in vielen deutschen Kitas populär. Zwischen verschiedenen Lernbereichen wie Kreativ-, Bau- oder Forscherwerkstatt bewegen sich die Kinder frei und entscheiden selbstständig, was sie tun möchten. Hier stehen Selbstbestimmung und Partizipation der Kinder im Vordergrund.
Montessori-Konzept
In einer Montessori-Kita werden Kinder dazu ermutigt, ihre Entwicklung selbst mitzugestalten. Nach dem Motto "Hilf mir, es selbst zu tun" lernen sie in eigenem Tempo. Die Rolle der Erzieherinnen und Erzieher ist dabei unterstützend und beobachtend. Sie greifen ein, wenn nötig, aber lassen den Kindern Raum für eigene Erfahrungen.
Waldorf-Pädagogik
Dieser Ansatz setzt auf ganzheitliches Lernen durch kreative Tätigkeiten, Nachahmung und Wiederholung. Rituale, künstlerische und handwerkliche Aktivitäten sowie der feste Tagesrhythmus fördern die Entwicklung in verschiedenen Bereichen und sind charakteristisch für diese Methode.
Integrations- und Inklusionskonzept
Bei diesem Ansatz wird der Schwerpunkt auf die gemeinsame Betreuung von Kindern mit und ohne Behinderung gelegt. Ziel ist es, eine inklusive Umgebung zu schaffen, in der alle Kinder voneinander lernen und Berührungsängste frühzeitig abbauen. Diese Konzepte gewinnen zunehmend an Bedeutung, insbesondere seit Inklusion gesetzlich stärker verankert ist.
Bilinguales Konzept
Eine zweisprachige Erziehung in der Kita ermöglicht Kindern, frühzeitig eine zweite Sprache zu erlernen und interkulturelle Kompetenzen zu entwickeln. Dies geschieht oft durch das Prinzip "Eine Person – eine Sprache", bei dem Erzieherinnen und Erzieher konsequent in einer der beiden Sprachen sprechen. Vor allem in städtischen Gebieten mit internationalerer Bevölkerung sind bilinguale Kitas sehr nachgefragt.
Passende Rechtsform für Ihre Kindertagesstätte wählen
Als Basis für eine von einer Elterninitiative betriebene Kita eignet sich die Gründung eines gemeinnützigen Vereins oder einer gemeinnützigen GmbH (gGmbH).
Checkliste: Gründung einer Kita als Verein
- sieben Gründungsmitglieder finden, Vorstand wählen und Protokoll über die Vereinsgründung schreiben
- Satzung formulieren und vom Notar beglaubigen lassen
- Verein beim Finanzamt für Körperschaften anmelden und Gemeinnützigkeit beantragen
- Verein beim Amtsgericht ins Vereinsregister eintragen lassen
Wichtige Unterlagen: Protokoll der Gründungsversammlung und notariell beglaubigte Satzung
Checkliste: gGmbH gründen zur Kinderbetreuung
- Gesellschaftervertrag aufsetzen, der den Kriterien für Gemeinnützigkeit entspricht
- in einer Gründungsversammlung den Gesellschaftervertrag beschließen und einen Geschäftsführer bestimmen
- den Gesellschaftervertrag und das Protokoll der Gründungsversammlung beim Notar beglaubigen lassen
- GmbH bei der Industrie- und Handelskammer anmelden
- GmbH beim Finanzamt für Körperschaften anmelden und Gemeinnützigkeit beantragen
- beim Amtsgericht die GmbH ins Handelsregister eintragen lassen
Wie Sie geeignete Räumlichkeiten finden
Für die Räume machen einige Landesgesetze genaue Vorgaben, etwa wie viele Quadratmeter pro Kind vorhanden sein müssen. In Berlin gelten als Faustregel beispielsweise 35 Quadratmeter pro Gruppe. In Brandenburg sind es mindestens 3,5 m² Spielfläche pro Kind, die Kitas erfüllen müssen.
Warm, trocken, sicher und sauber reicht nicht: Die Räume einer Kita brauchen Brandsicherheitseinrichtungen und geeignete Fluchtwege. Sollen Kinder unter drei Jahren betreut werden, sollten Sie auch an ausreichende Schlafmöglichkeiten denken. Und an einen Platz, wo die Kleinen essen können. Reicht ein benachbarter Spielplatz oder muss die Kita über ein eigenes Außengelände verfügen? Wird ein Kinderwagenabstellplatz verlangt und muss dieser etwa überdacht sein? Klären Sie am besten schon vor der Suche nach geeigneten Räumen mit dem zuständigen Jugendamt ab, welche Vorgaben in Ihrem Fall gelten. Im Idealfall treffen Sie auf einen kinderlieben Vermieter, der beispielsweise kindgerechte Waschbecken und Toiletten einbaut, und Nachbarn, die sich über Kinder freuen.
Gut zu wissen: Bundesländer und Kommunen können die Anforderungen an die Räumlichkeiten einer Kinderkrippe oder Kita individuell festlegen. Genauere Informationen erhalten Sie bei Ihrem örtlichen Bau- und Gesundheitsamt sowie bei der zuständigen Kita-Aufsicht.
Das richtige Personal zur Betreuung von Kindern – Entscheidend für den Erfolg
Engagiertes Personal zu finden, ist auf lange Sicht eine der wichtigsten Aufgaben bei der Gründung einer Kindertagesstätte. Nur mit qualifizierten Fachkräften können Sie sicherstellen, dass die Kinder eine liebevolle und pädagogisch wertvolle Betreuung erhalten. Außerdem sind sie auch eine Voraussetzung für die Betriebserlaubnis durch das Jugendamt. Deutschlandweit arbeiten über 700.000 Betreuungskräfte in Kindertageseinrichtungen.
Um herauszufinden, wie viel Personal Sie benötigen, können Sie den Betreuungsschlüssel zur Hand nehmen. Dieser gibt an, wie viele Erzieherinnen bzw. Erzieher für eine bestimmte Anzahl an Kindern erforderlich sind – auch in Abhängigkeit der Betreuungszeit. Je jünger die Kleinen, desto mehr Betreuung. Hier kommen die Kindertagesstätten-Gesetze der einzelnen Bundesländer ins Spiel. Diese regeln etwa die Anforderungen an die personelle Ausstattung von Kitas einschließlich des Betreuungsschlüssels und der Qualifikationen, die das Personal mitbringen muss.
Zusätzlich spielt der § 43 SGB VIII eine wichtige Rolle, da er die Erlaubnispflicht für den Betrieb von Kindertagesstätten regelt. Er stellt zum Beispiel sicher, dass eine Person nur dann mehr als fünf fremde Kinder gleichzeitig betreuen darf, wenn sie eine entsprechende pädagogische Ausbildung hat.
So finden und binden Sie pädagogische Fachkräfte
Gerade in der Startphase kann es eine Herausforderung darstellen, qualifiziertes Personal mit Erfahrungen im Bereich Pädagogik für eine neue Kindertagesstätte zu finden. Der Fachkräftemangel kommt noch erschwerend hinzu. Hier sind einige praxisnahe Tipps, wie Sie geeignete Mitarbeitende finden und halten können:
Netzwerke und Kooperationen | Gezielte Kooperationen mit lokalen Bildungseinrichtungen wie Fachschulen oder Hochschulen sind bei der Neugründung einer Kita hilfreich. Bieten Sie Praktikumsplätze oder duale Studienmöglichkeiten an, um potenzielle Mitarbeitende frühzeitig kennenzulernen und für Ihre eigene Einrichtung zu gewinnen. |
Attraktive Stellenausschreibungen | Mit der Stellenausschreibung beginnt die Präsentation Ihrer Kita als guter Arbeitgeber. Betonen Sie die Vorteile der neuen Einrichtung, wie beispielsweise moderne Räume, innovative pädagogische Konzepte oder die Chance, die Kindertagesstätte von Anfang an mitzugestalten. Stellenanzeigen können Sie klassisch auf Online-Jobportalen einstellen, in der lokalen Zeitung drucken lassen oder auch über Social Media ausspielen. |
Marketing-Kampagnen | Nutzen Sie kreative Wege wie eine Eröffnungsfeier, Aushänge oder Flyer, um auf die neue Kita aufmerksam zu machen. Auch eine Website hilft, die Kita bekannt zu machen. Neben Kontaktmöglichkeiten und der Vorstellung von ihrem pädagogischen Konzept, Räumlichkeiten und Team können Sie auch Stellenanzeigen über die Website abbilden. |
Gute Arbeitsbedingungen | Schaffen Sie von Anfang an ein Umfeld, das motiviert und anzieht. Flexible Arbeitszeiten, faire Bezahlung und Weiterbildungsmöglichkeiten helfen gerade in der heutigen Zeit des Fachkräftemangels, qualifizierte Erzieherinnen und Erzieher zu finden und vor allem zu halten. Ein gutes Betriebsklima mit regelmäßigen Feedbackgesprächen und teambildenden Maßnahmen wie gemeinsamen Ausflügen oder Events fördert Zufriedenheit und Loyalität. |
Arbeitgebermarke aufbauen | Gerade eine neue Kita sollte sich als attraktiver Arbeitgeber positionieren. Zeigen Sie, was Ihr Team auszeichnet und für welche Werte Sie stehen. Authentische Einblicke in den Kita-Alltag über Social Media oder die eigene Website helfen, potenzielle Mitarbeiter anzusprechen. |
Betriebserlaubnis: Genehmigung für Ihre Kita einholen
Ohne Betriebserlaubnis geht grundsätzlich nichts! Sie ist eine zwingende Voraussetzung dafür, dass Kinder ganztägig oder für einen Teil des Tages in Ihrer Einrichtung betreut werden dürfen. Zuständig für die Erteilung ist in der Regel das Landesjugendamt, das auch die Aufsicht über die Kindertageseinrichtungen führt. Klären Sie am besten mit dem für Ihre Region zuständigen Jugendamt ab, ob Sie den Antrag auch dort oder lieber direkt beim Landesjugendamt einreichen müssen.
Nach § 45 Abs. 2 SGB VIII wird Ihnen die Erlaubnis nur dann erteilt, wenn das Wohl der Kinder in Ihrer Einrichtung gesichert ist. Das heißt unter anderem:
- Sie sind zuverlässig
- Sie erfüllen alle Voraussetzungen für den Betrieb einer Kita wie geeignete Räume und qualifiziertes Personal
- Ihre Kita unterstützt die gesellschaftliche und sprachliche Integration von Kindern
- es gibt ein Schutzkonzept gegen Gewalt und Kinder haben die Möglichkeit, sich zu beschweren
Erfüllen Sie alle Voraussetzungen nach § 45 SGB VIII, haben Sie einen rechtlichen Anspruch auf die Betriebserlaubnis. Sollte diese jedoch verweigert oder zurückgenommen werden, muss das Landesjugendamt die Gefährdung der Kinder beweisen.
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