Ehevertrag – Was Sie unbedingt regeln sollten
Warum ein Ehevertrag sinnvoll ist und was er neben Gütertrennung und Unterhalt beinhalten sollte.
09.08.2024 • 6 min Lesezeit
Was ist ein Ehevertrag?
Auch wenn das Eheversprechen „Bis dass der Tod euch scheidet…“ heutzutage weiterhin große Bekanntheit genießt: Mit der statistischen Realität der modernen Ehe hat es nicht unbedingt mehr etwas zu tun. Allein in Deutschland werden nämlich gegenwärtig knapp 40 Prozent der Ehen geschieden. Umso mehr in den Fokus rückt der Ehevertrag. Mit diesem können die Eheleute regeln, wie sie ihre Ehe und auch eine eventuelle Scheidung privatrechtlich ausgestalten wollen. Sie treffen also im beidseitigen Einverständnis Absprachen, die von den existierenden gesetzlichen Regelungen zu Ehe und Scheidung abweichen.
Was regelt der Ehevertrag? Zugewinnausgleich & Co.
Wie ein Ehevertrag ausgestaltet wird, liegt im Ermessen der beteiligten Eheleute. Wichtig zu wissen ist jedoch vor allem, dass die Ehepartner ohne Ehevertrag von Gesetzes wegen eine sogenannte Zugewinngemeinschaft bilden. Das heißt: Bei einer Scheidung wird das während der Ehe erwirtschaftete Vermögen – unabhängig von potenziellen Einkommensunterschieden – aufgeteilt. Ein Ehevertrag dient deshalb in den meisten Fällen dazu, diesen Zugewinnausgleich zu vermeiden und stattdessen eine Gütertrennung zu vereinbaren. Zusätzlich können in einem Ehevertrag aber auch eine ganze Reihe anderer Vereinbarungen getroffen werden, etwa Regelungen zu Unterhaltsansprüchen und zum Versorgungsausgleich. Zusätzlich gibt es eine ganze Reihe anderer Regelungen im Ehevertrag, etwa Vereinbarungen zu Unterhaltsansprüchen und zum Versorgungsausgleich.
Wann ist ein Ehevertrag sinnvoll?
Grundsätzlich kann jede und jeder einen Ehevertrag abschließen. Besonders sinnvoll ist ein Ehevertrag allerdings gerade für Doppelverdiener in einer Ehe ohne Kinder und für Ehepaare mit ungleichen Einkommen. So bleiben beide Eheleute finanziell unabhängig und können auch im Falle einer Scheidung frei über ihr Vermögen verfügen. Ein Ehevertrag eignet sich zudem auch besonders gut für Eheleute, die bereits verheiratet waren und Kinder mit in ihre zweite oder dritte Ehe bringen. In diesem Fall kann es nämlich vorkommen, dass die involvierten Kinder im Todesfall eines Elternteils weniger vom Vermögen erhalten als der angeheiratete Partner beziehungsweise die angeheiratete Partnerin. Und auch für Selbstständige und Unternehmer sowie für Partner unterschiedlicher Nationalitäten kann ein Ehevertrag große Vorteile haben: In ersterem Fall, um die Existenz eines selbst aufgebauten Betriebs im Scheidungsfall nicht zu gefährden. In letzterem Fall, um vertraglich zu regeln, welches Scheidungsrecht im Fall der Fälle Anwendung findet.
Ehevertrag nachträglich aufsetzen: Geht das auch nach der Hochzeit?
Ja, ein Ehevertrag kann gemäß § 1408 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) sowohl vor als auch nach der Eheschließung geschlossen werden. In beiden Fällen gelten die gleichen rechtlichen Anforderungen und Formalitäten, darunter die notarielle Beurkundung, Güterstand, Unterhalt, Versorgungsausgleich und Vermögensaufteilung bei Scheidung der Ehe. In der Praxis ist es jedoch üblich und ratsam, einen solchen Vertrag zu einem Zeitpunkt zu schließen, an dem noch gar nicht an eine etwaige Scheidung gedacht wird – also in einem Moment, in dem beide Seiten noch vollumfänglich an fairen Reglungen für den Fall einer Trennung interessiert sind. Veränderungen wie Unternehmensgründungen, Erbschaften oder berufliche Aufstiege können Anlass für die nachträgliche Vereinbarung eines Ehevertrags sein, um rechtliche Klarheit und finanzielle Sicherheit für beide Partner zu schaffen
Wann ist ein Ehevertrag unwirksam?
Ein Ehevertrag wird zwischen Eheleuten zwar in beidseitigem Einvernehmen geschlossen, das bedeutet allerdings nicht, dass er nicht unwirksam sein oder von einer Partei angefochten werden kann. So ist ein Ehevertrag in der Regel dann ungültig, wenn er sittenwidrig ist und/oder gegen geltendes Recht verstößt. Ein solcher Verstoß beziehungsweise eine solche Sittenwidrigkeit ergibt sich zum Beispiel dann, wenn der Vertrag eine der involvierten Parteien benachteiligt. Dies kann unter anderem gegeben sein, wenn zwischen den Ehepartnern zum Zeitpunkt der Unterzeichnung eine existenzielle, finanzielle oder psychische Abhängigkeit bestand, der Vertrag unter Androhung von Gewalt unterschrieben wurde oder eine der Parteien falsch über Vertragsinhalte informiert wurde.
Was bedeutet Güterstand der Gütergemeinschaft und Gütertrennung im Ehevertrag?
Mit der Eheschließung bilden die Ehepartner laut Gesetzgeber eine Zugewinngemeinschaft. Das bedeutet, dass das in der Ehe erwirtschaftete Vermögen im Falle einer Scheidung gleichmäßig zwischen den Eheleuten aufgeteilt wird. Die Gütergemeinschaft hingegen muss ausdrücklich in einem Ehevertrag geregelt werden. Hier wird das gesamte Vermögen der Partner zusammengelegt und gemeinsam verwaltet. Dazu gehören sowohl voreheliche als auch während der Ehe erworbene Vermögenswerte. Beide Ehegatten sind zu gleichen Teilen am Gesamtgut beteiligt, zu dem auch alle Schulden gezählt werden.
Bei Abschluss des Ehevertrages können die Ehepartner jedoch auch eine sogenannte Gütertrennung vereinbaren. Diese legt fest, dass das Vermögen beider Ehegatten im Falle einer Scheidung oder im Todesfall so behandelt wird, als wären sie nie verheiratet gewesen. Im Klartext heißt das: Trotz Eheschließung ergeben sich für die Ehepartner keine Verfügungsbeschränkungen über ihr eigenes Vermögen – ihre Finanzen bleiben rechtlich weitestgehend voneinander entkoppelt. Im Todesfall von Ehemann oder Ehefrau erhält der überlebende Partner bei vertraglich vereinbarter Gütertrennung ohne Testament neben Kindern beispielsweise nur ein Viertel des Vermögens des Verstorbenen. In einer Ehe ohne Ehevertrag, also einer Zugewinngemeinschaft, würden er oder sie durch Zugewinnausgleich die Hälfte des Vermögens erben.
Eine Gütertrennung ist dabei nicht nur für Eheleute mit ungleichem Vermögen sinnvoll, sondern auch und gerade für Ehen zwischen Unternehmern. Dank der Gütertrennung tragen beide Parteien ihr unternehmerisches Risiko selbst – und der Ausschluss des finanziellen Zugewinns kann auch das geteilte Risiko einer Insolvenz abwenden. Gerät das Unternehmen eines Ehepartners nämlich ohne vorher vereinbarte Gütertrennung in finanzielle Schieflage, dann hat das am Ende auch finanzielle Konsequenzen für die de facto an der Insolvenz unbeteiligte Partei.
Verzicht auf Versorgungsausgleich beim Ehevertrag: Das müssen Sie wissen
In einem Ehevertrag kann auch festgelegt werden, dass die beteiligten Parteien auf einen Versorgungsausgleich verzichten. In der Praxis bedeutet dies, dass im Falle einer Scheidung kein Ausgleich ihrer Rentenansprüche erfolgt. Regelungen dieser Art sind für gewöhnlich gültig, wenn sie notariell festgehalten wurden. In Ausnahmefällen kann es jedoch vorkommen, dass der Verzicht auf den Versorgungsausgleich für ungültig erklärt wird. Dazu kann es beispielsweise dann kommen, wenn zum Zeitpunkt der Unterzeichnung des Vertrags angedacht war, dass beide Eheleute voll berufstätig und kinderlos sein werden, später jedoch das Gegenteil eintritt und eine Partei für die Betreuung der Kinder die Berufstätigkeit aussetzt. Da sich die angedachten Eheverhältnisse in diesem Szenario grundlegend verändert haben, ist der entsprechende Ehevertrag womöglich unwirksam.
Ehe bricht zusammen: Regelungen des Ehevertrages über Unterhalt nachträglich ändern?
In einem Ehevertrag können auch die gesetzlichen Regelungen zum Unterhalt modifiziert oder ausgeschlossen werden. Trennt sich das Paar und es kommt zur Scheidung, gelten die Vereinbarungen aus dem Vertrag, sofern sie nicht sittenwidrig sind. Unterhaltsregelungen in Eheverträgen gehen zumeist zulasten des Partners mit dem geringeren Einkommen. Solche Vereinbarungen kommen für gewöhnlich bei sehr ungleichen Vermögensverhältnissen zustande. So soll verhindert werden, dass der vermögendere Part im Fall einer Scheidung einen erheblichen finanziellen Nachteil erleidet.
Der Ausschluss von Unterhalt an den Partner, der die gemeinsamen Kinder betreut, gilt allerdings als sittenwidrig. Der freiwillige Verzicht auf Kindesunterhalt für die minderjährigen Kinder ist nicht möglich. Bei der Berechnung des Unterhalts hilft die Düsseldorfer Tabelle. Sie ist nicht rechtsverbindlich, liefert aber die nötigen Zahlen. Das gilt ebenfalls bei Ehepaaren, deren Einkommen oberhalb der Tabelle liegt. Auch ein Verzicht auf Unterhaltsansprüche wegen Alters oder Krankheit kann unter Umständen unwirksam sein. Maßgeblich ist aber laut Rechtsprechung immer eine Gesamtschau der getroffenen Regelungen.
Folgende Bedingungen rechtfertigen den Unterhalt für den Partner:
- Kinderbetreuung
- Höheres Lebensalter
- Krankheit
- Arbeitslosigkeit
- Ausbildung (inkl. Fort- und Weiterbildung)
Was ist der Unterschied zwischen Ehevertrag und Scheidungsfolgenvereinbarung?
Prinzipiell können sich ein Ehevertrag und eine sogenannte Scheidungsfolgenvereinbarung in puncto Inhalt sehr ähnlich sein. Der maßgebliche Unterschied ist jedoch, dass der Ehevertrag in der Regel kurz vor oder während der – zu diesem Zeitpunkt noch funktionierenden – Ehe geschlossen wird. Eine Scheidungsfolgenvereinbarung wird wiederum erst getroffen, wenn bereits ein Scheidungsverfahren anhängig ist. Daraus ergibt sich, dass die Vertragsinhalte eines Ehevertrags gegebenenfalls umfassender sein können als die Inhalte einer Scheidungsfolgenvereinbarung. So kann der Ehevertrag beispielsweise Vereinbarungen beinhalten, die das eheliche Zusammenleben regeln – etwa in Bezug auf die Kinderbetreuung.
Gut zu wissen: Sowohl ein Ehevertrag als auch eine Scheidungsfolgenvereinbarung müssen im Regelfall von einem Notar beurkundet werden.
Erbschaft ohne Eheverträge? Das sagt das Familienrecht
Gibt es keinen gültigen Ehevertrag, dann lebt man als Ehepaar qua Gesetz in einer Zugewinngemeinschaft. In puncto Erbe gilt hier zunächst § 1931 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB), der festlegt: „Der überlebende Ehegatte des Erblassers ist neben Verwandten der ersten Ordnung zu einem Viertel, neben Verwandten der zweiten Ordnung oder neben Großeltern zur Hälfte der Erbschaft als gesetzlicher Erbe.“ Zusätzlich wird nach § 1371 BGB die Zugewinngemeinschaft im Todesfall pauschal aufgelöst, indem der gesetzliche Erbteil des überlebenden Ehepartners um ein Viertel erhöht wird. Das heißt in aller Kürze: Der überlebende Ehegatte erbt neben den Kindern des Erblassers (dazu zählen auch nichteheliche Kinder) die Hälfte des Nachlasses.
Ehegatten gehen getrennte Wege: Steuerfreie Abfindung bei Scheidung
Vereinbaren Eheleute vor ihrer Eheschließung für den Fall einer Scheidung eine Abfindung, müssen sie auf die entsprechende Zahlung keine Schenkungsteuer entrichten. Das hat laut ARAG Experten der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden. Die betroffenen Eheleute hatten einen notariell beurkundeten Ehevertrag geschlossen, in dem unter anderem ein indexierter Zahlungsanspruch bei einer Trennung vorgesehen war (Az.: II R 40/19).
Für den Ehevertrag gilt: Beim Notar beurkunden lassen
Ein Ehevertrag muss laut Gesetz von einem Notar beurkundet werden. Einen Rechtsanwalt brauchen Sie dagegen nicht zwingend. Sinnvoll kann dies aber sein, wenn die Eheleute sich zunächst unabhängig voneinander beraten lassen möchten. Wer auf den Rechtsanwalt verzichtet, kann den Vertrag entweder selbst aufsetzen oder lässt dies den Notar erledigen. Die Beratung durch den Notar ist in den Kosten für die Beurkundung des Ehevertrags enthalten.
Was kostet ein Ehevertrag?
Wie viel das Aufsetzen eines Ehevertrags kostet, hängt davon ab, ob Sie diesen selbst aufsetzen oder einen Rechtsanwalt einschalten. In jedem Fall werden jedoch Notargebühren für die Beurkundung fällig. Wie hoch diese sind, regelt das Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG). Maßgeblich ist danach das zusammengerechnete Vermögen der Eheleute. Schulden werden davon abgezogen, allerdings höchstens bis zur Hälfte des jeweiligen Aktivvermögens. Aus dem so errechneten Gegenstandswert erhält der Notar eine doppelte Gebühr.
Ein Beispiel: Zwei Eheleute besitzen ein Reinvermögen von 80.000 Euro. Für den Notar wird in diesem Fall eine doppelte Gebühr nach Nr. 21100 des Kostenverzeichnisses zum GNotK fällig. Diese beträgt insgesamt 438 Euro. Dazu kommen noch Auslagen und die Mehrwertsteuer in Höhe von 19 Prozent.
Zahlt die Rechtsschutzversicherung den Ehevertrag?
Die eigentliche Erstellung des Ehevertrags an sich wird nicht übernommen. Im Rahmen der ARAG Rechtsschutzversicherung kann man den Vertrag jedoch juristisch prüfen lassen. Dabei muss es nicht nur um Ihre eigenen Interessen gehen. Bei einer Prüfung durch unsere Rechtsexperten haben Sie die Möglichkeit, sich die einzelnen Punkte des Ehevertrags ausführlich erklären zu lassen. Damit wird deutlich, ob die einzelnen Formulierungen auch Ihren Vorstellungen entsprechen. Es ist außerdem möglich, dass sich bei einer solchen Prüfung Fehler finden oder neue Fragen entstehen, die unbedingt noch geklärt werden sollten.
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