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Auf den Punkt

 
  • Ganz gleich wann und wie Sie heiraten: Wenn die Ehe rechtsgültig anerkannt werden soll, führt kein Weg am Standesamt vorbei.
  • Sie planen eine kirchliche Feier? Denken Sie daran, dass beide Partner getauft sein sollten.
  • Mit einer gültigen Heiratsurkunde können Sie auch eine Heirat im Ausland in Deutschland rechtskräftig anerkennen lassen.
  • Nach der Hochzeit können Sie nicht nur den Namen ändern, sondern auch die Steuerklasse, um von steuerlichen Vorteilen zu profitieren.
 

Der Weg zur Traumhochzeit

Verliebt, verlobt, verheiratet. Den Bund der Ehe einzugehen, ist die größte Liebeserklärung, die man sich geben kann. Aber zum Heiraten gehört mehr dazu, als nur „Ja“ zu sagen. Wie so vieles im Leben ist auch das mit Behördengängen und Dokumenten verbunden. Lassen Sie sich davon nicht abschrecken. Wir erklären Ihnen alles Nötige, damit Sie dem schönsten Tag im Leben gelassen entgegentreten können.

 

Heiraten: Was braucht man für eine standesamtliche Hochzeit?

In Deutschland ist die standesamtliche Trauung die einzige Möglichkeit, eine Ehe rechtsgültig zu schließen. Sie ist erforderlich, damit die Verbindung vom Staat anerkannt wird und die legitimen Konsequenzen wie steuerliche Vorteile, Erb- und Unterhaltsrechte oder Rechte in anderen Bereichen in Kraft treten.

Bei jeder standesamtlichen Hochzeit ist eine sorgfältige Vorbereitung das A und O. Als zukünftiges Ehepaar müssen Sie Ihre Trauung rechtzeitig anmelden und alle notwendigen Dokumente und Formulare einreichen. Hier ist eine Übersicht der wesentlichen Unterlagen:

  • Beide Partner müssen ihre Identität nachweisen, zum Beispiel mit Personalausweis oder Reisepass.
  • Die Geburtsurkunde wird zur Überprüfung der persönlichen Daten und zur Feststellung der Familienverhältnisse benötigt.
  • Eine Meldebescheinigung, die in der Regel nicht älter als vier bis sechs Wochen sein darf, bestätigt Ihren aktuellen Wohnsitz.
  • Falls einer der Partner nicht die deutsche Staatsbürgerschaft besitzt, ist ein Ehefähigkeitszeugnis des Heimatlandes einzureichen.

Sobald Sie alle erforderlichen Dokumente eingereicht haben und diese geprüft wurden, kann der Termin für die standesamtliche Trauung festgelegt werden. Sie können Ihre Trauung frühestens sechs Monate vor dem gewünschten Hochzeitstag anmelden. Schnell sein lohnt sich, da Termine in der Zeit von Mai bis September heiß begehrt sind.

In der Regel erfolgt die standesamtliche Hochzeit dann in dem Wohnort, in dem Sie oder Ihr Partner gemeldet sind. Falls Sie an einem anderen Ort heiraten möchten, können Sie in der gewünschten Stadt anfragen, ob die Trauung dort vollzogen werden kann. Viele Standesämter sind flexibel und ermöglichen auch Hochzeiten an besonderen Plätzen oder in historischen Gebäuden.

 

Was braucht man zum Heiraten, wenn man geschieden ist?

Wenn Sie bereits verheiratet waren, brauchen Sie neben den üblichen Dokumenten, weitere Unterlagen, um eine erneute Eheschließung zu vollziehen.

  • Das rechtskräftige Scheidungsurteil inkl. Datum der Rechtskraft, um die Auflösung der vorherigen Ehe nachzuweisen.
  • Eine Scheidungsurkunde, falls das Scheidungsurteil aus dem Ausland stammt – also die Anerkennung der Scheidung in Deutschland.

Stellen Sie sicher, dass alle Dokumente im Original und, falls erforderlich, in beglaubigter Übersetzung vorliegen.

 

Ehefähigkeitszeugnis: Schlüssel zur internationalen Trauung

Das Ehefähigkeitszeugnis wird insbesondere dann benötigt, wenn eine Person ohne deutsche Staatsangehörigkeit in Deutschland heiraten möchte oder deutsche Staatsangehörige im Ausland Ihre Ehe schließen wollen. Mit dem offiziellen Dokument wird bescheinigt, dass keine rechtlichen Hindernisse für eine Eheschließung bestehen, wie z.B. eine bestehende Ehe oder fehlende Scheidungsdokumente.

Um ein Ehefähigkeitszeugnis zu erhalten, müssen Sie einen Antrag beim Standesamt Ihres Wohnsitzes oder, falls Sie im Ausland leben, bei der deutschen Auslandsvertretung stellen. Bringen Sie Unterlagen wie Ihre Geburtsurkunde, Meldebescheinigung, Nachweise über eine eventuelle vorherige Ehe und deren Auflösung sowie eine eidesstattliche Versicherung über den Familienstand mit. Für die Ausstellung des Ehefähigkeitszeugnisses fallen in der Regel Gebühren an, die je nach Standesamt unterschiedlich hoch sein können, aber meist zwischen 40 und 80 Euro betragen.

 

Muss man gefirmt sein, um kirchlich zu heiraten? Voraussetzungen für eine kirchliche Trauung

Die wichtigste Voraussetzung für eine kirchliche Hochzeit ist die Zugehörigkeit zur entsprechenden Glaubensgemeinschaft. Um zu verhindern, dass Personen die Zeremonie als traditionelle und nicht als religiöse Veranstaltung ansehen, wird daher erwartet, dass mindestens ein zukünftiger Ehepartner Mitglied der jeweiligen Kirche ist.

Da sich die Voraussetzungen allerdings unterscheiden, sollten Sie zunächst das Gespräch mit Ihrem Pfarrer oder Pastor suchen. Nur dabei erfahren Sie, ob beide Partner einen Taufschein und ein Firmungszeugnis vorlegen müssen, oder welche weiteren Anforderungen bestehen.

Eine standesamtliche Heiratsurkunde ist seit der Änderung des Personenstandsgesetzes im Jahr 2009 nicht mehr notwendig für eine kirchliche Eheschließung. Dennoch halten die meisten katholischen Pfarreien weiterhin an der traditionellen Reihenfolge fest, die eine standesamtliche Trauung vor der kirchlichen Heirat vorsieht. Diese Praxis basiert auf der Überzeugung, dass die Ehe sowohl eine zivilrechtliche als auch eine sakramentale Dimension hat.

In Ausnahmefällen kann eine kirchliche Trauung ohne standesamtliche Eheschließung erfolgen, wenn eine Genehmigung des zuständigen Bischofs vorliegt. Diese kirchliche Eheschließung hat jedoch keine zivilrechtlichen Konsequenzen. Denn ein Gelübde, das ausschließlich vor Gott geschlossen wurde, ändert nichts an den offiziellen Rechten und Pflichten des Paares. Es bleibt eine nichteheliche Lebensgemeinschaft – ohne Steuerfreibeträge, Unterhaltsrecht, Ehegattensplitting, Zugewinnausgleich oder Besuchsrechte im Krankenhaus.

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Heiraten im Ausland: Diese Unterlagen brauchen Sie

Beliebte Ziele für eine Auslandshochzeit sind vor allem Gegenden mit warmem Klima wie Mexiko, die Malediven oder Inseln im Mittelmeer. Auch die USA sind ein gefragtes Ziel für Heiratswillige. Dort können Sie unkomplizierte Schnelltrauungen durchführen, für die oft nur ein Reisepass und eine Hochzeitslizenz erforderlich sind.

Damit die Hochzeit legal geschlossen und auch später in Deutschland anerkannt werden kann, müssen beide volljährig, ledig und nicht miteinander verwandt sein. Welche Dokumente bei der Hochzeit im Ausland erforderlich sind, ist von Land zu Land unterschiedlich. In der Regel benötigen Sie aber die gleichen Dokumente wie bei einer Hochzeit in Deutschland:

  • Reisepass
  • Internationale Geburts- oder Abstammungsurkunde
  • Ehefähigkeitszeugnis
  • gegebenenfalls Ehevertrag, Meldebescheinigung, Scheidungs- oder Sterbeurkunde vorheriger Partner

Gut zu wissen: Informieren Sie sich am besten frühzeitig beim auswärtigen Amt oder dem Konsulat danach, was genau am Zielort verlangt wird und welche zusätzlichen Voraussetzungen eventuell erfüllt werden müssen. Einige Länder wie die USA schreiben zum Beispiel die Anwesenheit eines Trauzeugen vor.

Beispiel: Spontane Hochzeit in Las Vegas

Las Vegas ist bekannt für seine schnellen und unkomplizierten Trauungen und bietet eine perfekte Kulisse für das spontane Ja-Wort. Neben dem Reisepass ist hier die wichtigste Voraussetzung der Besitz einer Heiratslizenz. Diese können Sie entweder vorab online beantragen oder vor Ort bei einem „Marriage License Bureau“ für ca. 70 US-Dollar ausstellen lassen. Mit der Marriage License in der Hand können Sie sofort in einer der zahlreichen Hochzeitskapellen heiraten. Lassen Sie sich eine beglaubigte Kopie Ihrer Heiratsurkunde geben. Diese muss später in Deutschland anerkannt und eventuell übersetzt werden.

 

Rechtliche Anerkennung bei Heirat im Ausland

Solange die Ehe nach geltendem Recht geschlossen wurde, sollte sie in Deutschland anerkannt werden. Dafür benötigen Sie eine gültige Heiratsurkunde des Landes, in dem die Hochzeit stattgefunden hat. Diese Urkunde muss übersetzt und von einer deutschen Behörde auf Echtheit geprüft werden. Zuständig ist das örtliche Standesamt.

Gut zu wissen: Es besteht keine gesetzliche Verpflichtung, eine im Ausland geschlossene Ehe in Deutschland zu registrieren. Dennoch kann es Vorteile bieten, zum Beispiel wenn Sie eine Namensänderung vornehmen oder steuerliche Vorteile nutzen möchten. Zudem kann die Registrierung einer im Ausland geschlossenen Ehe die Anerkennung der Ehe im Falle von Scheidungen oder Erbangelegenheiten vereinfachen. Es ist daher empfehlenswert, die im Ausland geschlossene Ehe beim Standesamt am Wohnsitz in Deutschland eintragen zu lassen.

 

Doppelnamen oder Namensänderung – Wie möchten Sie zukünftig heißen?

Sobald Sie heiraten, stehen Sie auch vor der wichtigen Entscheidung über Ihren zukünftigen Familiennamen. Das umfasst sowohl praktische als auch emotionale Aspekte. In Deutschland haben Sie verschiedene Möglichkeiten, Ihren Namen nach der Hochzeit zu gestalten.

  • Beide Partner behalten ihren eigenen Nachnamen. Diese Option ist unkompliziert und erfordert keine zusätzlichen Formalitäten.
  • Ein Partner nimmt den Nachnamen des anderen als gemeinsamen Familiennamen an. Dieser gemeinsame Name wird dann auch an zukünftige Kinder weitergegeben.
  • Einer der Partner kann einen Doppelnamen annehmen, indem er seinen eigenen Namen und den Nachnamen des Partners kombiniert. Ein Doppelname kann entweder mit einem Bindestrich oder ohne geschrieben werden, zum Beispiel „Müller-Schmidt“ oder „Müller Schmidt“. Allerdings ist es in Deutschland nicht möglich, dass beide Partner einen Doppelnamen führen.
    Gut zu wissen: Ab dem 1. Mai 2025 sollen sich die Regelungen für Doppelnamen grundlegend ändern. Ehepaare dürfen dann einen gemeinsamen Doppelnamen aus beiden Nachnamen wählen und diesen auch ihren Kindern geben. Verkettungen mit mehr als zwei Namen bleiben weiterhin nicht gestattet. Auch für Scheidungs- und Stiefkinder werden die neuen Regelungen relevant. Diese dürfen demnach die Namensänderung von Mutter oder Vater übernehmen. Sobald sie volljährig sind, können sie vom Nachnamen eines Elternteils zum Nachnamen des anderen wechseln.

Wenn Sie sich für eine Namensänderung oder einen Doppelnamen entscheiden, müssen Sie dies beim Standesamt beantragen. Die Namensänderung wird dann in der Regel bei der Anmeldung zur Eheschließung oder spätestens bei der Trauung selbst erklärt. Nach der Eheschließung sollten Sie neue Ausweisdokumente (Personalausweis, Reisepass) beantragen, die den neuen Namen enthalten. Informieren Sie auch Ihren Arbeitgeber, Banken, Versicherungen und andere wichtige Institutionen.

 

Lohnsteuerklasse nach Heirat: Das müssen Sie jetzt tun

Nach der Hochzeit steht Ihnen nicht nur ein gemeinsames Leben bevor, sondern auch die Möglichkeit, steuerliche Vorteile zu nutzen. Die Wahl der richtigen Lohnsteuerklasse hängt von den Einkommensverhältnissen ab und optimiert Ihre Steuerlast als Ehepaar.

  • Steuerklasse IV/IV: Diese Steuerklassenkombination wird automatisch nach der Hochzeit an beide Ehepartner vergeben und ist von Vorteil, wenn beide ein ähnliches Einkommen haben. Sie entspricht im Wesentlichen der Steuerklasse I für Ledige und führt zu einer gleichmäßigen Verteilung der Steuerlast fair auf beide Partner.
  • Steuerklasse IV/IV mit Faktor: Ehepartner mit ähnlichen Einkommen können zu Beginn des Jahres ihre geschätzten Jahresbruttoeinkommen dem Finanzamt mitteilen. Dieses berechnet daraufhin die zu erwartende Einkommensteuer im Splittingverfahren und die Lohnsteuer nach Steuerklasse IV. Der ermittelte Faktor wird dann auf die Lohnsteuerabzüge angewendet. Dies sorgt dafür, dass die monatlichen Steuerabzüge möglichst genau der tatsächlichen Steuerlast entsprechen und große Nachzahlungen oder Rückerstattungen am Jahresende vermieden werden.
  • Steuerklasse III/V: Wenn ein Partner deutlich mehr verdient als der andere, wird meist diese Kombination gewählt. Der höher verdienende Partner lässt sich in Steuerklasse III einstufen, während der geringer verdienende Partner sich für Steuerklasse V entscheidet. Als Ergebnis haben Sie dann insgesamt ein höheres monatliches Nettoeinkommen. Mit der Steuererklärung wird dies allerdings wieder bereinigt und Eheleute mit der Steuerklassenkombination III/V müssen häufig hohe Nachzahlungen begleichen.
    Hinweis: Es ist geplant, die Steuerklassen III und V abzuschaffen. Ab 2030 sollen Ehepaare in Steuerklasse IV mit Faktor eingestuft werden, um eine gerechtere Verteilung der Steuerlast zu erreichen. Das neue Verfahren soll sicherstellen, dass die Steuerbelastung direkt dem jeweiligen Anteil am gemeinsamen Einkommen entspricht und somit Nachzahlungen oder Rückerstattungen minimiert werden.

Um die Steuerklasse zu ändern, müssen Sie den "Antrag auf Steuerklassenwechsel bei Ehegatten" ausfüllen und mit der Unterschrift beider Ehepartner beim Finanzamt einreichen. Dies geht auch ganz leicht online. Die neue Steuerklasse ist immer rückwirkend auf den Monat der Heirat gültig. Das bedeutet, wenn Sie im Juli heiraten und den Antrag im gleichen Monat einreichen, gilt die neue Steuerklasse bereits ab Juli.

In der Regel erhalten Sie nach der Beantragung einer Steuerklassenänderung beim Finanzamt eine neue elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM)-Bescheinigung, die Ihre aktuelle Steuerklasse anzeigt. Diese Informationen werden dann vom Finanzamt elektronisch an Ihren Arbeitgeber übermittelt. Trotzdem sollten Sie Ihrem Arbeitgeber direkt Bescheid geben, damit er auf die Änderung vorbereitet ist und die entsprechenden Anpassungen rechtzeitig vornehmen kann.

 

Steuervorteile durch die Heirat

Ob sich eine Heirat steuerlich lohnt, hängt von den individuellen Einkommensverhältnissen beider Partner ab. Rechnen Sie grundsätzlich mit den folgenden Steuervorteilen:

  • Ehegattensplitting: Beim Ehegattensplitting wird das gemeinsame Einkommen beider Partner zusammengerechnet und dann halbiert. Die Steuerberechnung erfolgt auf Basis dieses halben Gesamteinkommens, was oft zu einer niedrigeren Steuerlast führt.
  • Höherer Steuerfreibetrag: Ehepaare profitieren von einem höheren Steuerfreibetrag, was das zu versteuernde Einkommen reduziert.
  • Steuerliche Entlastung: Durch die Wahl der optimalen Steuerklassenkombination können Ehepaare ihre monatliche Steuerlast verringern und das verfügbare Nettoeinkommen erhöhen.
 

Arbeitgeber informieren

Damit alle relevanten persönlichen und steuerlichen Daten aktualisiert werden, müssen Sie Ihrem Arbeitgeber die Heirat mitteilen. Schließlich ändern sich damit ein paar grundlegende Dinge. Falls Sie beispielsweise nach der Hochzeit Ihren Namen ändern, muss dies in den Personalakten angepasst werden, um die korrekten Daten an Sozialversicherungsträger und andere Behörden weiterzugeben. Auch die Steuerklasse, für die Sie sich nach der Hochzeit entschieden haben, sollte dem Arbeitgeber umgehend mitgeteilt werden.

Falls Sie über eine gesetzliche Krankenversicherung versichert sind, besteht die Möglichkeit, Ihren Ehepartner in Ihre Familienversicherung aufzunehmen, sofern dieser kein eigenes oder nur ein geringfügiges Einkommen hat.

 

Gibt es Sonderurlaub bei Hochzeit?

In Deutschland haben Sie in der Regel Anspruch auf Sonderurlaub für besondere Ereignisse. Nach § 616 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) steht Arbeitnehmern Sonderurlaub zu, wenn sie aus persönlichen Gründen kurzzeitig an der Arbeitsleistung verhindert sind und dies ohne ihr Verschulden geschieht. Die eigene Hochzeit fällt unter diese Regelung. Eine genaue Dauer des Sonderurlaubs ist nicht gesetzlich festgelegt und kann je nach Arbeitgeber und Tarifvertrag variieren. In der Praxis gewähren viele Arbeitgeber einen Tag Sonderurlaub pro Trauung – wer also kirchlich und standesamtlich heiratet, kann bis zu zwei Tage frei bekommen. Ausnahme: In einigen Arbeitsverträgen kann der Anspruch auf Sonderurlaub gemäß § 616 BGB ausgeschlossen sein, sodass es wichtig ist, die individuellen Vertragsbedingungen zu überprüfen.

Gut zu wissen: Um den Sonderurlaub zu beantragen, sollten Sie Ihren Arbeitgeber rechtzeitig über Ihre Hochzeitspläne informieren. Manchmal wird auch ein Nachweis der Eheschließung, wie die Heiratsurkunde, nachträglich verlangt.

 

Kein Muss, aber sinnvoll: Der Ehevertrag

Ein Ehevertrag ist zwar nicht verpflichtend, kann aber in vielen Fällen sehr vorteilhaft sein. Er gibt Ihnen die Möglichkeit, die gesetzlichen Regelungen zu Vermögen, Unterhalt und Rentenansprüchen nach Ihren eigenen Vorstellungen zu gestalten und so Ihre Ehe auf eine solide rechtliche Grundlage zu stellen. So schaffen Sie klare Verhältnisse und vermeiden Streitigkeiten im Falle einer Scheidung.

 

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